Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
10/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
12.01.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss 11.02.2016 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Vorstellung der Entwurfsplanung zum Neubau Feuerwehrgerätehaus Schönhagen

Sachverhalt:
Nachdem in der vergangenen Sitzung der Wechsel des Architekten beschlossen wurde, hat der neue Architekt, Herr Wohlenberg, die Arbeit aufgenommen. Ein entsprechender Architektenvertrag wurde abgeschlossen. Zunächst wurde eine Kostenberechnung für den beschlossenen Vorentwurf erstellt. Diese Berechnung schließt mit weit über 500.000 € und wird in der Bauausschusssitzung am 10.02.2016 vorgetragen.
Beim Gesprächstermin mit der FUK am 03.11.2015 wurden seitens der Ortswehr und der FUK verschiedene Anregungen und Forderungen geäußert, die noch in den Vorentwurf einzuarbeiten waren. Neben den damit einhergehenden Mehrkosten galt es diese Änderungen in den Vorentwurf räumlich einzuarbeiten. Dadurch wird der Urvorentwurf in seiner Wirkung hinsichtlich des offenen Flurbereiches sehr eingeschränkt.
Um ggf. bei Bedarf über andere Bauweisen beraten zu können, wird Herr Wohlenberg in der Sitzung Alternativen vorstellen. 

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, den Urentwurf vom Architektenbüro Molt aus Kostengründen zu verwerfen. Ferner wird nicht zuletzt auch aus Kostengründen von einer zweigeschossigen Bauweise Abstand genommen und stattdessen einer eingeschossigen Bauweise der Vorzug gegeben. Dem vorgetragenen eingeschossigen Vorentwurf mit geschätzten Baukosten von 497.000 € excl. der öffentlichen Erschließungskosten wird zugestimmt. Die Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung soll beauftragt, vorangetrieben und in einer Sitzung im März / April 2016 vorgetragen werden. Diese Planungen sollen im Dialog mit Nutzer, Bauherr und Architekt u.a. das Ziel einer Kostenreduzierung haben.

Die Erschließung des Grundstücks mit den Ver- und Entsorgungsleitungen soll synergetisch mit der Erschließung des B-Plans Nr.13 erfolgen. Die dazu erforderlichen Verhandlungen mit dem Vorhabenträger des B-Plans Nr. 13 sollen geführt werden. Die Ergebnisse sind als Grundlage für eine Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der Erschließung in Form einer Beschlussvorlage für die kommenden Sitzungen vorzubereiten. 


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Jan Andresen
-Verwaltung-