Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss | 02.03.2017 |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
Sachstand zum Bau einer DLRG-Wache in Schönhagen, Sanierungen am Strandhus im Rahmen der Unterhaltung |
Sachverhalt: |
Die letzte Beschlusslage aus der GV vom 20.10.2016 ging noch von der Machbarkeit der Aufstockung auf dem Strandhus zwecks Unterbringung der DLRG aus. Nachdem diese im vergangenen Jahr wegen zu hoher Kosten und Risiken bei der Gründung verworfen wurde (Kosten > 750.000 €), wurde der Vorentwurf eines für sich stehenden Gebäudes nördlich des Strandhuses verfolgt. Bei der Prüfung der Bestandskonstruktionen im Strandhus sind einige bauliche Mängel aufgefallen. Damit diese über die Zeit und fortschreitende Korrosion nicht zu statischen Problemen führen, wird empfohlen, diese fachkundig beseitigen zu lassen. Dazu wurde von einer Firma, die auf dem Gebiet der Betoninstandsetzung, dem Korrosionsschutz und der Spezialbeschichtung fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig ist, ein Angebot eingeholt. Dieses schließt mit rund 3.500 €. Die Mängel befinden sich an folgenden Bauteilen:
Bzgl. der Planung eines frei stehenden DLRG-Gebäudes wurde im November / Dezember 2016 ein 1. Entwurf vom Architekten vorgelegt und erörtert. Im Zuge der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit hatte das Landesamt für Küstenschutz und Nationalpark (LKN) angemahnt, dass das Gebäude zu sehr in den Regionaldeich einbindet. Es müsse sichergestellt sein, dass das Gebäude auch bei drohenden Hochwasserszenarien nicht in seiner Standsicherheit gefährdet wird. Daher musste der Entwurf verändert werden, indem der Standort nach Westen verlagert und die EG-Höhe angehoben wurde. Dieser Entwurf wurde erneut mit den Fachbehörden abgestimmt und diente als Grundlage für eine Besprechung am 15.02.2017. Der Inhalt dieser Besprechung sei im folgenden kurz notiert: Teilnehmer zur Besprechung am 15.02.2017
Herr Bürgermeister Schlömer schildert die Ergebnisse aus dem Gespräch mit dem LKN. Der wirtschaftliche Druck durch die geplante Vermietung steht dem Baurecht und anderen rechtlichen Rahmenparametern gegenüber. Es muss im Konsens eine umsetzbare Lösung gefunden werden. Gebäudevorgaben:
Herr Jordan weist auf genehmigungsrechtliche Zwangspunkte (z. B. Landschaftsschutzgebiet) hin. Mindestanforderungen an das Raumprogramm:
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und der erforderlichen Planungssicherheit für die Unterbringung des DLRG-Personals ist eine bauliche Umsetzung einschließlich Fertigstellung in 2017 nicht mehr erforderlich. Herr Prof. Weigel empfiehlt ein Treppenhaus im Gebäude auf der seeabgewandten Seite inclusive der Erschließung des DLRG Ausgucks. Aus den zusammengetragenen Parametern ergibt sich, dass der bisherige Entwurf nicht fortgeschrieben wird, sondern das eine komplette Neuplanung erforderlich ist. Daher soll ein neuer Entwurf erstellt und das somit entstehende Konzept weiter konkretisiert und mit den Behörden abgestimmt werden.
Neue Planentwürfe werden durch das Architektenbüro Wohlenberg erarbeitet. Diese sind mit der Gemeinde und der GLC abzustimmen. Danach ist der sich ergebende Entwurf mit den Fachbehörden abzustimmen. Ggf. macht es Sinn, dass GLC im Dialog mit dem Architekten das Betreiberkonzept schon inhaltlich aufbereiten. Jedenfalls wird der seitens der Gemeinde mit GLC und den Fachbehörden abgestimmte Entwurf mit dem Ordnungsamt des Amtes und der DLRG besprochen, damit deren Belange Berücksichtigung finden. Hinsichtlich der Terminplanung wurden in dem Gespräch am 15.02.2017 zwar keine Festlegungen getroffen, jedoch möchte Herr Andresen für folgenden Zeitstahl sensibilisieren:
Damit ist deutlich ersichtlich, dass die kommenden Wochen intensiv genutzt werden müssen, um tatsächlich bis Ende April diesen Jahres eine allseits abgestimmte Entwurfsplanung zu erhalten. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, die empfohlenen Sanierungen am Strandhus durchzuführen. Der Aufwand in Höhe von ca. 3.500 € wird aus dem Haushalt der Kurbetriebe Schönhagen bestritten. Ferner wird beschlossen, zu versuchen, die Planungen zum Neubau einer DRLG-Wache so voranzutreiben, dass der im Sachverhalt beschriebene Zeitstrahl realistisch bleibt. Der endabgestimmte Entwurf wird den Gremien der Gemeinde zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Ggf. wird vor der GV Ende März noch ein weiterer Bauausschuss eingeladen. Andernfalls wird das Thema in der GV zu beraten sein. |