Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Brodersby

Beschlussvorlage
37/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
07.07.2017

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 19.07.2017 

Betreff:
Ausstattung Feuerwehrgerätehaus Schönhagen, hier Lagerung Einsatzschutzkleidung

Sachverhalt:

Hinsichtlich der Lagerung der persönlichen Einsatzschutzkleidung im Gerätehaus gibt die DIN 14092 nicht vor, ob die Kleidung an einem Haken hängen oder in einem Spind lagern muss. Ferner ist nicht vorgegeben, ob ein privates, abschließbares Wertfach vorhanden sein muss.

Da die Notwendigkeit von Spind und Wertfach individuell und subjektiv bewertet werden kann, soll die Gemeindevertretung beraten und beschließen. Mit den unterschiedlichen Optionen sind natürlich auch unterschiedliche Kosten verbunden.

Der Verwaltung liegen Angebote vor:

  1. Feuerwehrspinde ohne geschlossenes Wertfach

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Kosten für 25 Stück incl. MwSt. zzgl. Endmontage und Aufstellung 3.245,13 €
  1. Feuerwehrspinde mit geschlossenem Wertfach, sonst wie vor

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Kosten für 25 Stück incl. MwSt. zzgl. Endmontage und Aufstellung 3.727,08 €
  1. Einfache Helmhalter mit Kleiderhaken
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Kosten für 25 Stück incl. MwSt. zzgl. Montage 1.026,50 €
  1. Einfache Helmhalter mit Kleiderbügeln

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Kosten für 25 Stück incl. MwSt. zzgl. Montage 1.511,25 €
  1. Möglicherweise gäbe es einen Kompromiss zwischen den Varianten in Form eines getischlerten "Oberschrankes" mit abschließbaren Einzelfächern. Auf dem "Oberschrank" könnte ein Helmhalter montiert und unten drunter individuell eine Anzahl Haken mit oder ohne Kleiderbügel in einem individuellem Abstand zueinander. In der Sitzung wird zu dieser Option auch eine Kostengröße genannt werden können.

Der Bürgermeister bat Herrn Andresen, bei der HFUK eine Stellungnahme einzuholen. Diese, von Herrn Rixen verfasste Stellungnahme, sei im Folgenden zitiert:

Grundlage für die Planung, den Bau und die Einrichtung von Feuerwehrhäusern ist die DIN 14092 Teil 1. Leider trifft die DIN 14092 Teil 1 keine Aussagen zur Ausstattung mit Spinden. Jedoch möchten wir als zuständiger Unfallversicherungsträger hinsichtlich unserer Erfahrungen gern Äußern und eine Empfehlung aussprechen.

Die von Ihnen angesprochene Variante Helmhalter Typ 2 oder Helmhalter Typ 3 sind möglich, stellen jedoch die einfachste Variante dar. Sie bieten lediglich die Möglichkeit der Lagerung der PSA. Eine Lagerung privater Kleidung ist nicht möglich. Ebenso fehlt ein Fach für die Feuerwehrangehörigen für Gegenstände wie Mobiltelefone, Geldbörsen oder Brillenetuis. Aufgrund der Anforderung hinsichtlich Einsatzhygiene empfehlen wir eine Trennung von privater Kleidung (Straßenkleidung) und Einsatzschutzkleidung. So wird es auch in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften gefordert.

Siehe ASR A4.1  7.Umkleideräume

Zur Aufbewahrung der Kleidung muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein. Werden Schränke bereitgestellt, ist ein Mindestmaß von 0,30 m x 0,50 m x 1,80 m (B x T x H) einzuhalten. Ist für persönliche Kleidung sowie für Arbeits- und Schutzkleidung eine getrennte Aufbewahrung erforderlich, sind zwei derartige Schrankteile oder ein geteilter Schrank in doppelter Breite notwendig.   

Da die Dauer der Nutzung bei Feuerwehrangehörigen nicht täglich ist, sehen wir die Anforderung nicht als Pflicht, jedoch als Empfehlung. Feuerwehren, die mit entsprechenden Spinden ausgestattet wurden, sind hiermit, vor allem mit dem Wertfach äußerst zufrieden.Aus Sicht der HFUK Nord empfehlen wir Ihnen daher den Spind inklusive Wertefach zu beschaffen.    


Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, für die persönliche Einsatzschutzkleidung Spinte mit abschließbarem Wertfach anzuschaffen und zu montieren / aufzustellen. Die Kosten in Höhe von 5.000 € incl. Montage und Aufstellung werden anerkannt. Sollten die für den Anbau des Feuerwehrgerätehauses zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel nicht ausreichen, wird der Ansatz entsprechend über den Nachtrag 2017 aufgestockt.
Aus Haftungsgründen werden die Kameraden der Feuerwehr per Dienstanweisung verpflichtet, Wertsachen im Einsatzfalle im Schließfach im Gerätehaus zu belassen. Außer beim Funktionspersonal (Wehr- und Gruppenführung) zählt auch das Mobil- / Smartphone zu den Wertsachen.   


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Jan Andresen
-Verwaltung-