In den letzten Monaten haben mehrere Abstimmungsgespräche mit zuständigen Fachbehörden (z. B. Untere Forstbehörde oder Untere Naturschutzbehörde) stattgefunden. Unter Berücksichtigung der von der Gemeinde angestrebten baulichen Entwicklung und den im Nahbereich vorhandenen Grünstrukturen galt es, das zulässige Maß der Bebauung abzustimmen. Ebenso war noch abschließend zu klären, wie sich der konkrete Platzbedarf für Parkplätze beim Feuerwehrgerätehaus darstellt und wo diese am sinnvollstem angelegt werden sollten. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse war dann die bestmögliche Aufteilung der Baugrundstücke und der Verlauf der Erschließungsstraße zu prüfen.
Neben der baulichen Entwicklung auf dem ehemaligem Tennishallengrundstück war aber auch zu prüfen, wie mit der städtebaulichen Entwicklung im Bestand umgegangen werden soll. Ein besonderes Augenmerk galt hierbei der möglichen touristischen Nutzung mit Ferienhäusern bzw. Ferienwohnungen. Hierzu wurden die bestehenden Genehmigungen gesichtet. Die Ergebnisse wurden entsprechend bewertet, mit dem Kreis RD-ECK abgestimmt und in den Planentwurf übernommen.
Unter Berücksichtigung des letzten Planungsstandes können im Wesentlichen folgende Punkte benannt werden, die vorabgestimmt wurden:
Waldabstand und Biotopstrukturen
Stellplatzsituation am Feuerwehrgerätehaus
Standort des Müllsammelplatzes
Übernahme verschiedener Inhalte aus den überplanten Teilbereichen der Bebauungspläne Nr. 3 "Schloss Schönhagen" und Nr. 6 "Schönhagen, zwischen Schlossstraße und Eiskellerweg"
Ausschluss von Ferienhäusern und Ferienwohnungen im neu geplanten Wohngebiet (ehemaliges Tennishallengrundstück)
Das restliche Plangebiet soll Sondergebiet Dauerwohnung + Ferienwohnen (D+F) sowie Sondergebiet Klinikwohnen (KW) werden
gestalterische Festsetzungen
Weiterhin gilt es zu klären:
Betrachtet man die zur Überplanung anstehenden Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 3 "Schloss Schönhagen" und Nr. 6 "Schönhagen, zwischen Schlossstraße und Eiskellerweg" wird aus städteplanerischer Sicht empfohlen, keine Änderung und Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 6 vorzunehmen (wie bisher beschlossen), sondern eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 anzustreben. Es könnte dann das beschleunigte Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch zur Anwendung gelangen. Ziel ist daher, im Spätsommer folgende Punkte zur Beratung und Abstimmung zu bringen:
Im Herbst 2018 würde dann das formelle Beteiligungsverfahren erfolgen, so dass Ende 2018 bzw. Anfang 2019 der Satzungsbeschluss gefasst werden könnte. Die Erschließung wäre frühestens im Frühjahr 2019 möglich.
Da der neue Bebauungsplan Nr. 6 Teile des Bebauungsplans Nr. 3 "Schloss Schönhagen" überplant, sollten nach Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans diese Teilbereiche formal aufgehoben werden. Dies hat in einem gesonderten Verfahren zu erfolgen.
Der vorstehende Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen, eines Beschlusses bedarf es nicht.