N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damp vom 15.12.2011.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreter Clemens Buschkühle
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Bruno Herbst
2. stellv. BGM Christoph Langer
Gemeindevertreter Manfred Löhr
Gemeindevertreter Christoph Marten
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreterin Sirka Metzger
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
Gemeindevertreter Peter Tramm
1. stellv. Bürgerm. Uwe Wichert
Gemeindevertreter Jürgen Zinkmann

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Ulrich Erichsen
Kurbetriebe Damp Rene Kinza
Gast Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


I Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Bürgermeisters
3. Bericht der Ausschussvorsitzenden
4. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 22.09.2011
6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. Einwohnerfragestunde
8. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 62/2011
9. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 58/2011
10. 3. Nachtragshaushaltssatzung und 3. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2011
  Beschlussvorlage - 65/2011
11. Spielplatz Schwastrum
  Beschlussvorlage - 61/2011
12. Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2012 der Kurbetriebe Damp GmbH
  Beschlussvorlage - 66/2011
13. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
  Beschlussvorlage - 64/2011
14. Antrag der CDU-Fraktion auf Senkung der Realsteuerhebesätze
  Beschlussvorlage - 67/2011
15. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 68/2011
16. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Campingplatz Dorotheental"
16.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 74/2011
16.2 b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 75/2011
17. 1. Änderung des vorhabenbeogenen Bebauungsplanes Nr. 13 "Campingplatz Dorotheental"
17.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 76/2011
17.2 b) Beschluss des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 77/2011
17.3 c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 78/2011
18. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ostseebad Damp - Südwestteil - Eingangsbereich"
18.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 69/2011
18.2 b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 70/2011
19. 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5/III "Ostseebad Damp - Südteil/ Ferienwohnen, Wochenendhäuser und Internat" - betreffend die Errichtung einer Zentralsterilisation für die Kliniken
19.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 71/2011
19.2 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 72/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
21. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Böttcher spricht in seinem Bericht folgende Punkte an:
  • Überreichung Zuwendungsbescheid für das Themenbad
  • Abschluss Vergabeverfahren Projektsteuerung Themenbad
  • Vorbereitung Betreibervertrag für das Themenbad
  • Beschneidung der Großbäume im Gemeindegebiet

zu TOP 3. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Uwe Wichert berichtet von der Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses vom 08.12.2011. Zwei Forderungen der Gemeinde wurden vom Ausschuss niedergeschlagen. Alle übrigen Punkte stehen auf der heutigen Tagesordnung.

Die Ehrenplakette der Gemeinde wird vom Bürgermeister vorgestellt.

zu TOP 4. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Es werden keine Anfragen gestellt.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 22.09.2011
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Einwohnerfragestunde
Johannes Dibbern spricht das Thema der Zeiten der Straßenbeleuchtung an und bittet um einen sorgsamen Umgang mit der Energie.
Bürgermeister Böttcher entgegnet, dass es neben den funkgesteuerten Straßenlampen auch einige Lampen im Gemeindegebiet gibt, die manuell eingestellt werden müssen. Hier kann es zu falschen Einstellungen kommen. Auch kann der Dämmerungsschalter defekt sein. Bei Auffälligkeiten bittet er um einen entsprechenden Anruf.

Ferner regt Johannes Dibbern an, darüber nachzudenken, bei der nächsten Kommunalwahl in der Gemeinde Damp mit einer gemeinsamen Liste anzutreten.

zu TOP 8. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 62/2011
Die bisher gültige Hundesteuersatzung der Gemeinde Damp enthält keine Regelung zur gesonderten Besteuerung von gefährlichen Hunden. Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer hält der richterlichen Überprüfung stand und ist in anderen amtsangehörigen Gemeinden bereits Bestandteil der entsprechenden Satzungen.

Hinweis der Verwaltung:
Die Ermäßigung der Hundesteuer um die Hälfte gemäß § 5 der Hundesteuersatzung für sogenannte Wachhunde, Jagdhunde sowie Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden, ist in das Ermessen der Gemeinde gestellt, muss also nicht gewährt werden.
Dies gilt genauso für die Zwingersteuer gemäß § 6 der Satzung, die eine Privilegierung von Hundezüchtern zum Ausdruck bringt.
Die Steuerbefreiung gemäß § 7 der Satzung ließe sich auf folgende Hunde beschränken:
Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen,
Forsthunde, die zur Berufsausübung benötigt werden,
Blindenführhunde
sowie zum Schutz blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde.


Beschluss:
Die 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 58/2011
Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.



Beschluss:
Es wird beschlossen, die Satzung gem. anliegedem Satzungsmuster zu erlassen.

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :13
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 10. 3. Nachtragshaushaltssatzung und 3. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2011
Beschlussvorlage - 65/2011
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine weitere Nachtragshaushaltssatzung 2011 und ein weiterer Nachtragshaushaltsplan 2011 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 3. Nachtragshaushaltssatzung und dem 3. Nachtragshaushaltsplan.

Beschluss:
Der 3. Nachtragshaushaltsplan 2011 und die 3. Nachtragshaushaltssatzung 2011 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Spielplatz Schwastrum
Beschlussvorlage - 61/2011
Die meisten Spielgeräte des Spielplatzes Schwastrum sind infolge des desolaten Zustandes abgebaut worden. Um wieder ein attraktives Spielgerät anzubieten, hat Herr Bürgermeister Böttcher Herrn Andresen gebeten, einen Vorschlag für ein neues Spielgerät zu unterbreiten (nach Muster des Gerätes St.Johannes-Stift).

Selbiges Gerät gibt es noch, daher hier ein Kostenüberblick:

Vorschlag:
                   
buntes Spielgerät gemäß anliegender Abbildung (wird von zwei Herstellern sehr ähnlich angeboten)
3.500,00 €
Montage durch Unternehmer
2.000,00 €
 
 
Summe netto
5.500,00 €
+ 19 % MwSt.
1.045,00 €
Summe brutto gerundet
6.545,00 €

Hinweis:
Es gibt weitere Planungen anderer Gemeinden, Spielgeräte anzuschaffen. Es würde über eine Sammelbestellung versucht, bestmögliche Konditionen und frachtfreie Lieferung zu erzielen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, das beschriebene Geräte anzuschaffen und montieren zu lassen. Die Kosten von rund 6.600 € werden anerkannt und in den Haushalt eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Aufträge zu erteilen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2012 der Kurbetriebe Damp GmbH
Beschlussvorlage - 66/2011
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2012 der Kurbetriebe Damp GmbH wird von den Geschäftsführern vorgelegt und erläutert.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH folgenden Wirtschaftsplan für 2012 zu beschließen:

1. Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge 2.222.200,00 €
die Aufwendungen 2.298.100,00 €
der Jahresgewinn 0,00 €
der Jahresverlust 75.900,00 €

1.2 im Vermögensplan
die Einzahlungen 1.007.700,00 €
die Auszahlungen 1.007.700,00 €

2. Es werden festgesetzt
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen auf 0,00 €
2.1 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 €
2.2 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 25.600,00 €

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012
Beschlussvorlage - 64/2011
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 06. Mai 2012 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 06. Mai 2012.

Beschluss:
Für die Landtagswahl am 06. Mai 2012 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Haus des Gastes


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 06. Mai 2012 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher: Horst Böttcher

stellv. Wahlvorsteher: Uwe Wichert

Schriftführer: Jürgen Zinkmann

stellv. Schriftführer: Christoph Langer

Beisitzer: Manfred Löhr

Beisitzer/in: Sirka Metzger

Beisitzer: Bruno Herbst

Beisitzer: Clemens Buschkühle

Beisitzer: Gerd Serke

Beisitzer: Rolf-Dieter Marten               

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Antrag der CDU-Fraktion auf Senkung der Realsteuerhebesätze
Beschlussvorlage - 67/2011
Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 20.11.2011 die Senkung der Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer.

Beschluss:
Es werden folgende Hebesätze für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:

Grundsteuer A: 240 %

Grundsteuer B: 240 %

Gewerbesteuer: 280 %

Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :11
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 15. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 68/2011
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               3.420.500,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                              3.420.500,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              8.163.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               8.163.700,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               6.500.000,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         5,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          260 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Campingplatz Dorotheental"

zu TOP 16.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 74/2011

Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 12.10.2011 bis 14.11.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 23.09.2011 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 10.08.2011.


Beschluss:

a) Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:

Behörden-/TöB-Beteiligung vom 23.09.2011
- öffentliche Auslegung vom 12.10.2011 bis 14.11.2011
hier: 1. Änderung des vorhabenbez. B-Planes 13 „Campingplatz Dorotheental“, Gemeinde Damp sowie 10. Änd. des F-Planes Damp
 
 
Datum:
Bedenken:
2a.
Deutsche Telekom AG
17.10.2011
keine
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1.Beteiligung
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
13.10.2011
keine
8.
Hauptzollamt
 
Wie 3.
11.
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes S.-H., Straßenbau u. Straßenverkehr- durch das LBV-SH
 
 
17.
Forstbehörde Nord
 
Wie 3.
18.
Archäologische Landesamt
Schleswig-Holstein
 
Wie 3.
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
Wie 3.
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
 
Wie 3.
21a.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
(ehem.Amt für ländliche Räume)
 
Wie 3.
21b.
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark u. Meeresschutz
13.10.2011
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
09.11.2011
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
 
Wie 3.
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
wie 3.
27.
Wasserbesch.verband
Mittelschwansen
 
Wie 3.
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
                      Wie 3.
32.
Wasser-und Bodenverbandes
Schwastrumer Aue
 
Wie 3.
34.
- Sachbearbeiter im Hause (Entwässerg.)
- Ordnungsamt im Hause (Verkehrsaufsi.)
allgemein- alle Gem.

Wie 3.
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
14.11.2011
keine
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
 
wie 3.
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
07.11.2011
s. Stellungnahme
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
 
wie 3.
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
wie 3.
 
Landessportverband Schleswig-Holstein
 
wie 3.
41.
AWR
 
wie 3.
43.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 22 – Landesplanung – Regionalentwicklung u. Regionalplanung
 
 
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes
Schleswig-Holstein
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
 
 


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
48.
Gemeinde Dörphof
 
wie 3.
49.
Gemeinde Holzdorf
 
wie 3.
51.
Gemeinde Thumby
 
wie 3.
52.
Gemeinde Waabs
 
wie 3.


Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Peter Tramm

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16.2 b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 75/2011
s. Beschlussvorlage 74/2011

Beschluss:
b) Beschluss
Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Peter Tramm

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. 1. Änderung des vorhabenbeogenen Bebauungsplanes Nr. 13 "Campingplatz Dorotheental"

zu TOP 17.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 76/2011
Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 12.10.2011 bis 14.11.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 23.09.2011 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 10.08.2011.

Beschluss:
a) Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:

Behörden-/TöB-Beteiligung vom 23.09.2011
- öffentliche Auslegung vom 12.10.2011 bis 14.11.2011
hier: 1. Änderung des vorhabenbez. B-Planes 13 „Campingplatz Dorotheental“, Gemeinde Damp sowie 10. Änd. des F-Planes Damp
 
 
Datum:
Bedenken:
2a.
Deutsche Telekom AG
17.10.2011
keine
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1.Beteiligung
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
13.10.2011
keine
8.
Hauptzollamt
 
Wie 3.
11.
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes S.-H., Straßenbau u. Straßenverkehr- durch das LBV-SH
 
 
17.
Forstbehörde Nord
 
Wie 3.
18.
Archäologische Landesamt
Schleswig-Holstein
 
Wie 3.
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
Wie 3.
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
 
Wie 3.
21a.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
(ehem.Amt für ländliche Räume)
 
Wie 3.
21b.
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark u. Meeresschutz
13.10.2011
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
09.11.2011
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
 
Wie 3.
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
wie 3.
27.
Wasserbesch.verband
Mittelschwansen
 
Wie 3.
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
                      Wie 3.
32.
Wasser-und Bodenverbandes
Schwastrumer Aue
 
Wie 3.
34.
- Sachbearbeiter im Hause (Entwässerg.)
- Ordnungsamt im Hause (Verkehrsaufsi.)
allgemein- alle Gem.

Wie 3.
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
14.11.2011
keine
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
 
wie 3.
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
07.11.2011
s. Stellungnahme
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
 
wie 3.
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
wie 3.
 
Landessportverband Schleswig-Holstein
 
wie 3.
41.
AWR
 
wie 3.
43.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 22 – Landesplanung – Regionalentwicklung u. Regionalplanung
 
 
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes
Schleswig-Holstein
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
 
 


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
48.
Gemeinde Dörphof
 
wie 3.
49.
Gemeinde Holzdorf
 
wie 3.
51.
Gemeinde Thumby
 
wie 3.
52.
Gemeinde Waabs
 
wie 3.


Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Peter Tramm

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17.2 b) Beschluss des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 77/2011

Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instument des B-Planes durch den vorhabenbezogenen B-Plan ergänzt. Dieses Instrument des § 12 BauGB verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).

Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes.


Beschluss:

Der vorliegende Durchführungsvertrag wird beschlossen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Peter Tramm

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17.3 c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 78/2011
s. Beschlussvorlage 76/2011

Beschluss:
b) Beschluss
Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Peter Tramm

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ostseebad Damp - Südwestteil - Eingangsbereich"

zu TOP 18.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 69/2011

Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 12.10.2011 bis 14.11.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 23.09.2011 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 04.08.2011.


Beschluss:

a) Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:

Behörden-/TöB-Beteiligung vom 23.09.2011
- öffentliche Auslegung vom 12.10.2011 bis 14.11.2011
hier: 5. Änderung des B-Planes 5/III „OBD – Südteil, betr. Errichtung einer Zentralsterilisation für die Kliniken“, Gemeinde Damp sowie 11. Änd. des F-Planes Damp
 
 
Datum:
Bedenken:
2a.
Deutsche Telekom AG
17.10.2011
s. Stellungnahme
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1.Beteiligung
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
 
Wie 3.
8.
Hauptzollamt
 
Wie 3.
11.
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes S.-H., Straßenbau u. Straßenverkehr- durch das LBV-SH
 
 
17.
Forstbehörde Nord
 
Wie 3.
18.
Archäologische Landesamt
Schleswig-Holstein
 
Wie 3.
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
Wie 3.
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
 
Wie 3.
21a.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
(ehem.Amt für ländliche Räume)
 
Wie 3.
21b.
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark u. Meeresschutz
13.10.2011
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
08.11.2011
keine
24.
Landwirtschaftskammer
 
Wie 3.
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Mittelschwansen
 
Wie 3.
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
                      Wie 3.
32.
Wasser-und Bodenverbandes
Schwastrumer Aue
 
Wie 3.
34.
- Sachbearbeiter im Hause (Entwässerg.)
- Ordnungsamt im Hause (Verkehrsaufsi.)
allgemein- alle Gem.

Wie 3.
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
14.11.2011
keine
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
 
Wie 3.
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
10.11.2011
keine
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
 
 
Landessportverband Schleswig-Holstein
 
Wie 3.
41.
AWR
 
 
43.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 22 – Landesplanung – Regionalentwicklung u. Regionalplanung
 
 
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes
Schleswig-Holstein
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
 
 


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
48.
Gemeinde Dörphof
 
Wie 3.
49.
Gemeinde Holzdorf
 
Wie 3.
51.
Gemeinde Thumby
 
Wie 3.
52.
Gemeinde Waabs
 
 


Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Horst Böttcher
Herr Christoph Langer

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18.2 b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 70/2011
s. Beschlussvorlage 69/2011

Beschluss:
b) Beschluss
Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Horst Böttcher
Herr Christoph Langer

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5/III "Ostseebad Damp - Südteil/ Ferienwohnen, Wochenendhäuser und Internat" - betreffend die Errichtung einer Zentralsterilisation für die Kliniken

zu TOP 19.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 71/2011

Der Entwurf der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5/III der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 12.10.2011 bis 14.11.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 23.09.2011 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 04.08.2011.


Beschluss:

a) Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5/III abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:

Behörden-/TöB-Beteiligung vom 23.09.2011
- öffentliche Auslegung vom 12.10.2011 bis 14.11.2011
hier: 5. Änderung des B-Planes 5/III „OBD – Südteil, betr. Errichtung einer Zentralsterilisation für die Kliniken“, Gemeinde Damp sowie 11. Änd. des F-Planes Damp
 
 
Datum:
Bedenken:
2a.
Deutsche Telekom AG
17.10.2011
s. Stellungnahme
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
 
Keine weitere Beteiligung, da keine Bedenken bei 1.Beteiligung
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
 
Wie 3.
8.
Hauptzollamt
 
Wie 3.
11.
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes S.-H., Straßenbau u. Straßenverkehr- durch das LBV-SH
 
 
17.
Forstbehörde Nord
 
Wie 3.
18.
Archäologische Landesamt
Schleswig-Holstein
 
Wie 3.
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
Wie 3.
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
 
Wie 3.
21a.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
(ehem.Amt für ländliche Räume)
 
Wie 3.
21b.
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark u. Meeresschutz
13.10.2011
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
08.11.2011
keine
24.
Landwirtschaftskammer
 
Wie 3.
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Mittelschwansen
 
Wie 3.
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
                      Wie 3.
32.
Wasser-und Bodenverbandes
Schwastrumer Aue
 
Wie 3.
34.
- Sachbearbeiter im Hause (Entwässerg.)
- Ordnungsamt im Hause (Verkehrsaufsi.)
allgemein- alle Gem.

Wie 3.
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
14.11.2011
keine
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
 
Wie 3.
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
10.11.2011
keine
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
 
 
Landessportverband Schleswig-Holstein
 
Wie 3.
41.
AWR
 
 
43.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 22 – Landesplanung – Regionalentwicklung u. Regionalplanung
 
 
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes
Schleswig-Holstein
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
 
 


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
48.
Gemeinde Dörphof
 
Wie 3.
49.
Gemeinde Holzdorf
 
Wie 3.
51.
Gemeinde Thumby
 
Wie 3.
52.
Gemeinde Waabs
 
 


Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Horst Böttcher
Herr Christoph Langer

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19.2 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 72/2011
s. Beschlussvorlage 70/2011

Beschluss:
b) Beschluss/ -empfehlung
Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5/III, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Horst Böttcher
Herr Christoph Langer

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 21. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Bürgermeister Böttcher gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen Teil keine Beschlüsse gefasst wurde.

Ferner fordert Bürgermeister Böttcher alle Mandatsträger auf, sich am 27. Dezember 2011 um 17.30 Uhr in der Außenstelle der Amtsverwaltung einzufinden, damit die Veranstaltungskalender 2012 verteilt werden können.


Horst Böttcher  Ulrich Erichsen 
Bürgermeister  Protokollführer/in