N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damp vom 26.05.2016.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreter Jochen Bibelwitz
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreterin Sirka Metzger
Gemeindevertreter Bernd Moltkau
1. stellv. Bürgermeister Raidum Rodde
Gemeindevertreter Hugo Scheu
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
Gemeindevertreter Peter Tramm

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Manfred Löhr (entschuldigt )
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich (entschuldigt )
2. stellv. Bürgermeister Uwe Wichert (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Ulrich Erichsen
Kurbetriebe Damp René Kinza
Seniorenbeirat Uta Klingschat
Seniorenbeirat Ellen Stanke
Vorsitzender Seniorenbeirat Peter Warschitzka
Peter Lembke, stellv. Vorsitzender des Finanz- und Hauptausschusses
Herr Enders vom Büro OLAF

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Einwohnerfragestunde
8. Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Planungsausschuss
  Beschlussvorlage - 10/2016
9. Straßenbeleuchtung in Dorotheental
  Beschlussvorlage - 57/2015
10. Optimierung der Alternativroute des Ostseeküstenradwanderweges
  Beschlussvorlage - 11/2016
11. Renovierung einer der Wohnungen im Dachgeschoss St.-Johannes Stift 11
  Beschlussvorlage - 13/2016
12. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2014
  Beschlussvorlage - 3/2016
13. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 14/2016
14. Beschluss über die Jahresrechnung der kommunalen VHS Damp 2015c
  Beschlussvorlage - 15/2016
15. Kreditaufnahme zur Vorfinanzierung einer Speedrutsche im Entdeckerbad Damp
  Beschlussvorlage - 16/2016
16. Antrag auf Änderung des B-Planes 5/III "OBD - Südteil - Betriebshof, Bootslager, Personal- und Ferienwohnungen"
  Beschlussvorlage - 18/2016
17. 2. Änderung vorhabenbezogener B-Plan 5/VI "OBD - Südwestteil/Parkplatz, Golf, Wasserski (Wohnmobilpark)
hier: Antrag auf Verlängerung der Durchführungsfristen
  Beschlussvorlage - 19/2016
18. Vorzeitige Abgabe einer Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum II - Sachthema Wind
  Beschlussvorlage - 20/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
22. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bürgermeister Böttcher beantragt, die Tagesordnung um den Punkt "Personalangelegenheiten" im nichtöffentlichen Teil zu erweitern und die Punkte 19 bis 21 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters
Frau Bibelwitz berichtet vom Besuch aus der Partnergemeinde Lubmin.
Bürgermeister Böttcher dankt im Namen der Gemeinde für die geleistete Arbeit.

Bürgermeister Böttcher spricht in seinem Bericht folgende Punkte an:
  • 125-jähriges Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal
  • Lauf zwischen den Meeren
  • Umrüstung der Peitschenlampen auf LED nach dem Modell "Fleckeby"

Hiernach berichtet Herr Kinza vom Amt Schlei-Ostsee über die Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Damp.

Ferner spricht er die Umleitungsregelungen für den Lauf zwischen den Meeren an und weist auf die verteilte Stellungnahme zum Wohnmobilplatz Damp hin (siehe Anlage zum Protokoll).

zu TOP 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Barbara Feyock berichtet von der Sitzung des Ausschusses für Sport, Kultur und Soziales vom 02.05.2016.
Peter Lembke berichtet von der Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses vom 09.05.2016.
Raidum Rodde berichtet von der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 19.05.2016.

zu TOP 5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Frau Marten fragt, ob es Neuigkeiten aus dem Breitbandzweckverband gibt.
Bürgermeister Böttcher verneint dieses.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Einwohnerfragestunde
Eine Frage von Herrn Denker wird mit dem Verweis darauf, dass er kein Einwohner der Gemeinde Damp ist, nicht zugelassen.

zu TOP 8. Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Planungsausschuss
Beschlussvorlage - 10/2016
Der wählbare Bürger Herr Robert Rösch ist am 21.02.2016 als Ausschussmitglied zurückgetreten. Hierdurch bedingt ist ein Mitglied in den Bau-und Planungsausschuss zu wählen. 
Das Vorschlagsrecht hat die CDU-Fraktion.

Beschluss:
Herr Alexander Graf zu Reventlow wird als bürgerliches Mitglied in den Bau-und Planungsausschuss gewählt. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Straßenbeleuchtung in Dorotheental
Beschlussvorlage - 57/2015
Eine Bürgerin der Gemeinde Damp aus Dorotheental hat einen Antrag auf Errichtung einer Straßenbeleuchtung in Dorotheental an den Bürgermeister gerichtet. Bevor Kosten und Varianten ermittelt werden, soll die grundsätzliche Bereitschaft in den Gremien der Gemeinde beraten werden.
Vor der Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage gilt es zunächst zwingend zu prüfen, ob Straßenausbaubeiträge zu erheben sind. Tendenziell ist dieses der Fall. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, in Dorotheental eine Straßenbeleuchtung zu bauen. Die Verwaltung wird gebeten, Kosten zu ermitteln und eine Prüfung hinsichtlich der Pflicht zu Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vorzunehmen. 

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :10
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 10. Optimierung der Alternativroute des Ostseeküstenradwanderweges
Beschlussvorlage - 11/2016
Der Ostseeküstenradwanderweg (OKR) ist einer der meistbefahrenen deutschen Radfernwege. Er führt in Schleswig-Holstein über 442 km von Lübeck bis Flensburg und davon gut 30 km durch das Amt Schlei-Ostsee. Von Eckernförde bis Damp führt er entlang des Radweges an der L 26. Dieser Radweg wurde auf dem Teilstück Eckernförde-Waabs im vergangenen Jahr saniert. Das Teilstück Waabs-Damp soll in diesem Jahr folgen, um den bisher desolaten Zustand zu beseitigen.
Unbefriedigend bleibt, dass die Ostsee über eine große Wegstrecke (anders als der Name des Radweges vermuten lässt) nicht erlebbar ist. In Zusammenarbeit mit der Ostseefjord Schlei GmbH und den Gemeinden Damp, Dörphof und Brodersby sowie der Stadt Kappeln wurde daher die Verlegung einer alternativen Route von Damp nach Kappeln soweit wie möglich an die Ostsee thematisiert. Der OKR wird derzeit aus Waabs kommend vor dem Ostseebad Damp in Richtung der Ortschaften Dörphof und Karby von der Ostsee weggeführt, um anschließend in Schönhagen wieder einen kurzen Abschnitt in Ostseenähe zu verlaufen. Hier besteht die Überlegung, den OKR als Alternativroute ab dem Entdeckerbad in Damp direkt an der Ostsee entlang zu führen, so dass er am Campingplatz Schubystrand vorbei und durch das Naturschutzgebiet Schwansener See führen würde. Dieser Weg steht bereits Fußgängern und Radfahrern grundsätzlich zur Verfügung; der Pflege- und Ausbauzustand ist jedoch mangelhaft. Hierfür wäre eine maßvolle (wassergebundene) Herrichtung und eine laufende Unterhaltung des Weges für die Nutzung als Wander- und Radweg in einer Mindestbreite von zwei Metern mit einem Belag, der eine Befahrbarkeit auch bei längeren Trocken- oder Regenperioden ermöglicht, erforderlich. Eine entsprechende Vorplanung wurde von den Gemeinden beauftragt und in Abstimmung mit dem NABU, der Stiftung Naturschutz, der Unteren Naturschutzbehörde, dem Wasser- und Bodenverband, dem Landesamt für Küstenschutz, der Wasserbehörde des Kreises, der Ostseefjord Schlei GmbH und dem Grundeigentümer "Schubystrand" erstellt. Die entsprechende Abschlusspräsentation steht auf der Internetseite des Amtes unter "www.amt-schlei-ostsee.de/das-amt/aktuelles.html" zur Verfügung. Die Gesamtkosten für die Verbesserung der Wegequalität und der Infrastruktur werden danach auf 219.000,00 € geschätzt. Hiervon entfallen 27.000,00 € auf eine optionale Beleuchtungserneuerung der Promenade in Damp, so dass 192.000,00 € nachbleiben würden. Bei einer EU-Förderung über den Schwerpunkt naturorientierter Tourismus kann sich diese Summe auf unter 100.000,00 € reduzieren, so dass jede Kommune bei einer gleichmäßigen Verteilung ca. 25.000,00 € tragen müsste. Die Gemeinde Damp müsste sich hinsichtlich der Beleuchtungserneuerung mit der ostsee resort damp GmbH abstimmen.

Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass bei der Planung dieser Wegemaßnahmen der Wunsch nach dem Erleben der Natur und der Ostsee im konstruktiven Dialog mit den Zielen der Naturschutzverbände und -behörden gemeinsam abgewogen wurde. Die Route soll daher auch dauerhaft "nur" eine wassergebundene Alternativstrecke zur asphaltierten Hauptstrecke des OKR darstellen.

Beschluss:
Unter der Voraussetzung der Förderung der Maßnahme beteiligt sich die Gemeinde mit einem Viertel an den verbleibenden Kosten der dargestellten Wegeverbesserungs- und Infrastrukturmaßnahmen zur Optimierung der Alternativroute des Ostseeküstenradwanderweges von Damp bis Kappeln. In den Haushalt des Jahres 2017 werden hierfür 25.000,00 € eingestellt.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Renovierung einer der Wohnungen im Dachgeschoss St.-Johannes Stift 11
Beschlussvorlage - 13/2016
Die nördliche Wohnung im Dachgeschoss vom St.Johannes-Stift 11 steht derzeit leer. Der Zustand der Wohnung verlangt vor einer neuen Vermietung eine Renovierung. Die zur Verfügung gestellten Fotos vermitteln einen Eindruck vom Zustand der Wohnung.

Daten der Wohnung gemäß des letzten Mietvertrags:
  • 3 ½ Zimmer, Küche, Flur, Bad mit WC, 2 Trockenböden bzw. Abstellräume
  • Wohnfläche 79,03 m²
  • Nettomiete: 6,20 €/m² = 489,99 €/Monat
  • Heizung über Gaskessel Kindergarten EG, Heizkostenabrechnung über Techem (Vorauszahlung 90 €/Monat)
  • Warmwasserbereitung über E-Boiler im Bad
  • Monatliche Betriebskostenvorauszahlung: 15,00 €
  • Gemeinschaftliche Sattelitenantenne soll es geben

Im März 2016 besichtigen Herr Böttcher, Herr Wiedebusch und Herr Andresen die Wohnung. Herr Andresen wird gebeten, eine Beschlussvorlage und einen Beschlussvorschlag zu formulieren.

Welche Renovierungen sind erforderlich, damit eine Neuvermietung an einen potenten Mieter realistisch erscheint?
  • Heizungs- und Sanitärarbeiten: Überprüfung des Warmwasserbereiters und der Trinkwasserhygiene (Legionellen). Kosten, für den Fall, dass der Boiler erneuert werden muss geschätzt 1.500 €.
  • Elektroarbeiten: Es gibt zahlreiche defekte, Auf- und Unterputzschalter und –steckdosen, die eine Erneuerung verlangen. Zahlreiche Steckdosen und Schalter sind über fliegende, aufputzverlegte Zuleitungen über Fußleisten oder Türrahmen versorgt. Eine Installation unterputz wäre zu empfehlen. Ferner muss ein E-Check durchgeführt werden. Bisher mangelt es in der ganzen Wohnung an einem Fehlerstromschutz (FI-Schutz). Dieser muss nachgerüstet werden. Geschätzte Kosten 6.000 €
  • Trockenbau- und Zimmererarbeiten: Aus der nach Nordwesten weisenden Dachschräge und dem Drempel im Wohnzimmer haben schon die langjährigen Vorvormieter sehr unangenehme Zugerscheinungen beklagt. Durch die vorhandene Konstruktion ist kein Erreichen einer Winddichtigkeit möglich. Die Wärmedämmstärke dürfte nur rund 50 mm betragen. Eine Demontage der innenseitig angebrachten Bekleidung, eine zeitgemäße Dämmung und eine Bekleidung mit Gipskartonplatten ist zu empfehlen. Die Gaube der Küche muss bzgl. maroder Stirnbretter geprüft werden. Geschätzte Kosten 6.000 €.
  • Tischlerarbeiten: Die Fensterdichtungen sind sehr marode bzw. spröde. Die Fenster sollten eingestellt und die Dichtungen, wenn möglich, teilweise erneuert werden. Einige Innentüren sind entweder gar nicht vorhanden oder erneuerungsbedürftig. Die Türen zu den beiden nicht geheizten Trockenböden sind ungedämmt gegen den beheizten Wohnraum. Es wird empfohlen, die beiden Türen in gedämmter Form winddicht zu erneuern. 4.000 €
  • Malerarbeiten: Die Raufasertapeten an den Wänden tragen schon einen zig-fachen Anstrich. Stellenweise lösen sich die Tapeten an den Nähten. Stellenweise haben die Mieter laienhaft Profilbrettbekleidungen angebracht, die schon vom Bauhof abgerissen und entsorgt wurden. Nagel- und Schraubenlöcher der Konstruktion sind vorhanden.
    Sofern der Maler die Flächen nur überstreichen soll, so belaufen sich die Kosten auf rund 5.000 €. Ein Maler kann für diese Arbeit aber keine Gewähr übernehmen. Es wird keine besonders gute Optik erreicht werden. Sofern der Maler die Tapeten der Wände (rund 350 m²) abreißen und durch neue ersetzen soll, belaufen sich die Kosten auf rund 9.000 €.
    Die Tapeten an den Decken sind erhaltenswürdig. Die dunklen Profilbrettbekleidungen der Decken im Flur und in der Küche sollten weiß gestrichen werden.
  • Bodenbelagsarbeiten: Die Bodenbeläge im Wohnzimmer und in der Küche sind erhaltungswürdig. Die übrigen Bodenbeläge sind entweder abgängig oder gar nicht vorhanden. Aufgrund der teilweise unebenen Bretterfußboden wird vorgeschlagen, Linoleumplanken einzubauen. Die Kosten für das Angleichen der Unebenheiten, das Einbinden der Treppe im Flur und das Liefern und Verlegen von Bodenplanken werden auf rund 4.500 € geschätzt.
  • Bauendreinigung, geschätzte Kosten 1.000 €

In der Summe ergeben sich geschätzte Gesamtkosten von 32.000 €.

Nach Einschätzung von Herrn Andresen wird es schwer werden, einen "vernünftigen" Mieter für die Wohnung zu finden, der bereit ist, für diese Wohnung in einem nur notdürftig renovierten Zustand mit zusätzlich hohen Heizkosten eine Miete in der bisherigen Höhe zu zahlen.

Bei einer Investition von 32.000 € würde es bei gleichbleibender Miete rund 6 Jahre dauern, bis sich der Renovierungsaufwand amortisiert hat.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Wohnung vor einer Neuvermietung zu renovieren. Die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 32.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen. Der Bürgermeister wird ferner ermächtigt, die Wohnung neu zu vermieten. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2014
Beschlussvorlage - 3/2016
Die Jahresrechnung 2014 wird von den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH vorgelegt.
Die Jahresrechnung 2014 wurde vom Wirtschaftsprüfungsbüro RBB v. Reden Böttcher Büchl & Partner geprüft. Das Prüfungsergebnis liegt vor.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Jahresrechnung 2014 der Kurbetriebe Damp GmbH in der vorliegenden Fassung unverändert festzustellen und den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH zu beschließen:

1. Den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH für das Jahr 2014 die Entlastung zu erteilen.
2. Die Jahresrechnung 2014 in der vorliegenden Form unverändert festzustellen.
3. Die Offenlegungspflicht gemäß des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vorzunehmen.
4. Der Bekanntmachungspflicht gemäß § 14 Abs. 5 KPG nachzukommen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 14/2016
Die Gemeinde Damp hat sich mit dem Kauf von 114 Aktien an der Schleswig-Holstein Netz AG beteiligt. Der Kaufpreis pro Aktie betrug 4.122,29 € mit einer garantierten Dividende von 211,44 €. Diese Kapitalgarantie endet 2016. Somit muss die Gemeinde entscheiden, ob sie ihre Aktien für den damaligen Kaufpreis von 469.941,06 € verkauft oder ein neues Beteiligungsangebot für weitere 5 Jahre abschließt. Die Garantiedividende beträgt ab 2016 152,11 € pro Aktie. Der Kaufpreis neuer Aktien würde bei 4.695,24 pro Aktie liegen. Die Dividende für Bestandsaktionäre liegt bei 3,69 % und bei Neuaktionären bzw. Aufstocker bei 3,24 %. Bei der Dividende wäre noch eine Kapitalertragssteuer von 15 % zu zahlen. Diese ist somit im Vergleich immer noch höher als der Zinsertrag im Rahmen der allgemeinen Rücklage von ca. 1,2 %. Für das Geschäftsjahr 2015 betrug die Dividende nach Berücksichtigung eines negativen Vortrags 356,30 € pro Aktie.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG bis 2021 weiterzuführen.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Beschluss über die Jahresrechnung der kommunalen VHS Damp 2015c
Beschlussvorlage - 15/2016
Der Gemeinde liegt der Verwendungsnachweis mit Anlagen für das Jahr 2015 vor. Die Summe der Einnahmen und Ausgaben belaufen sich auf 26.264,56 €. Der Saldo liegt somit bei 0 €.  

Beschluss:
Die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung wird beschlossen. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Kreditaufnahme zur Vorfinanzierung einer Speedrutsche im Entdeckerbad Damp
Beschlussvorlage - 16/2016
Lt. Betreibervertrag hat der Pächter des Entdeckerbades in Damp, die ostsee resort damp GmbH, für Reattraktivierungen (Verbesserungen) des Bades jährlich 100.000 € zu zahlen (sie erhöht sich jährlich jeweils um 2 % des Vorjahresbetrages). Auf dieses Konto wurden seit Inbetriebnahme des Bades (Mitte 2014) bisher 256.040 € (inkl. 2016) eingezahlt. Ausgegeben wurden bisher an Reattraktivierungsmaßnahmen (Wandmalereien und Aufmaß Speedrutsche) 18.600 €. Es stehen also jetzt 237.440  € für Reattraktivierungen zur Verfügung.

Bauherr und Betreiber halten als erste Maßnahme den Einbau einer Speedrutsche für erforderlich, um zügig die Attraktivität des Entdeckerbades zu erhöhen. Eine Berechnung gemäß DIN (siehe Anlage) hat Kosten in Höhe von 410.200 € für den Einbau einer Speedrutsche ergeben. Es besteht somit nach derzeitigem Stand eine Finanzierungslücke in Höhe von 172.760 €.

Um eine zeitnahe Attraktivitätssteigerung zu erreichen, sollte überlegt werden, ob die Gemeinde Damp durch eine Kreditaufnahme in Vorleistung geht. Die Tilgung des Kredites erfolgt in Teilbeträgen (nach Zahlung der nächsten Reattraktivierungssummen) bis spätestens im Dezember 2019. Die Zinsleistungen werden ebenfalls aus dem Reattraktivierungskonto erstattet.

Bei einer Vorfinanzierung durch die Gemeinde Damp könnte die Maßnahme während der Revisionsschließung im November/Dezember 2016 umgesetzt werden.

Beschluss:
Es wird eine Kreditaufnahme der Finanzierungslücke (ca. 180.000 €) zur Finanzierung einer Speedrutsche im Entdeckerbad Damp beschlossen. Die Tilgung des Kredites erfolgt in Teilbeträgen (nach Zahlung der nächsten Reattraktivierungssummen) bis spätestens im Dezember 2019. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Damp, den Kurbetrieben Damp GmbH und der ostsee resort damp GmbH als Betreiberin des Entdeckerbades über die Verrechnung der Zins- und Tilgungsleistungen für die Finanzierung der Speedrutsche mit zukünftigen Reattraktivierungszahlungen abzuschließen.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Antrag auf Änderung des B-Planes 5/III "OBD - Südteil - Betriebshof, Bootslager, Personal- und Ferienwohnungen"
Beschlussvorlage - 18/2016
Seit Anfang des Jahres hat Herr Sadlau bereits mehrfach mündlich und schriftlich auf die Lärmbelästigung durch den Lieferverkehr für die Helios Großküche aufmerksam gemacht. Nach Prüfung der Unterlagen wurde ihm mitgeteilt, dass es baurechtlich keinen Grund zur Veranlassung gäbe und dass der Vorgang an die zuständigen Behörden, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (Lärmimmission) weitergeleitet wurde. Zudem erklärte der Bürgermeister, Herr Horst Böttcher, dass nach Aussage der Helios eine Einhaltung der Lieferzeiten gemäß genehmigter Betriebsbeschreibung zukünftig eingehalten werde.

Mit Datum vom 11.04.2016 stellt Herr Sadlau jetzt einen "Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes wegen unzumutbarer Lärmbelästigung durch die derzeitige Zufahrt zur Großküche der Helios Caetring Nord-West GmbH". Inhalt ist die Verlegung der Zufahrt über das Gelände der ehemaligen Tankstelle.

Zwischenzeitlich wurde Rücksprache mit Herrn Frank Springer vom dem Planungsbüro Springer in Busdorf gehalten. Dieser teilte mit, dass diese Problematik ordnungsrechtlich zu klären sei. Eine Änderung des B-Planes ist das falsche Instrument und wäre kontraproduktiv.

Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass sich das Grundstück des Antragstellers laut B-Plan Nr. 5/III in einem Wochenendhausgebiet befindet. Dieses dient einem zeitlich begrenzten Erholungsaufenthalt durch ein und denselben Personenkreis. Die gewerbliche Vermietung der Wohnung an einen wechselnden Personenkreis ist nur in einem Ferienhausgebiet zulässig. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III "OBD - Südteil - Betriebshof, Bootslager, Personal- und Ferienwohnungen" nicht stattzugeben. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. 2. Änderung vorhabenbezogener B-Plan 5/VI "OBD - Südwestteil/Parkplatz, Golf, Wasserski (Wohnmobilpark)
hier: Antrag auf Verlängerung der Durchführungsfristen
Beschlussvorlage - 19/2016
Der Vorhabenträger, Herr Atilla Ögretici, wurde im Januar 2016 aufgefordert, sich zur Nichteinhaltung der Durchführungsfristen für die Vorhaben des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 5/IV "OBD - Südwestteil/Parkplatz, Golf, Wasserski" (Wohnmobilpark) zu äußern. Im Besonderen ging es um die Errichtung eines Gebäudes mit max. 10 Appartements mit jeweils max. 40 m² Wohnfläche für die Mitarbeiter von Unternehmen, die ihren Betriebssitz innerhalb des Geltungsbereiches dieses B-Planes haben. Diesbezüglich kam es zu einem Gesprächstermin am 07.04.2016 zwischen dem Bürgermeister, Herrn Horst Böttcher, Herrn Cengiz-han Ögretici, Bruder des Vorhabenträgers in dessen Abwesenheit und Frau Bärbel Schiewer, Amt Schlei-Ostsee. Da in diesem Gespräch keine Aussage über die weitere Durchführung der noch nicht fertiggestellten Vorhaben getroffen werden konnte, wurde dem Vorhabenträger auferlegt, binnen einer Woche einen schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen.

Mit Datum vom 14.04.2016 nahm der Vorhabenträger diesbezüglich Stellung. Er bot dabei zwei Möglichkeiten an:
  • Die Verpflichtung zur Errichtung des Mitarbeitergebäudes solle im B-Plan verbleiben, die Befristung für die Errichtung solle jedoch entfernt werden.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Vorgehensweise eine Prüfung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Folge hätte. Möglicherweise würde dies zur Nichtigkeit des Vertrages führen.
  • Wenn die Gemeinde einer Vermietung der nicht für eigene Mitarbeiter notwendigen Wohnungen an Mitarbeiter anderer Unternehmen zustimmen würde, würde das Gebäude mit 10 Wohnungen bis März 2018 fertig gestellt werden.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Vermietung an andere Personen nicht kontrollierbar wäre. Über kurze Zeit würden diese Appartements einer Nutzung als Ferienwohnung zugeführt. Zudem wird die Vermietung an andere Personen gemäß § 9 Vertragsstrafen des Durchführungsvertrages als Zuwiderhandlung dargestellt. Diese würde mit 300,00 €/pro Monat und Appartement geahndet werden.
Bei der Aufstellung des B-Planes war die geplante Errichtung des Appartementhauses eine Forderung des Vorhabenträgers. Die Notwendigkeit des Gebäudes musste ausdrücklich begründet werden, um als Vorhaben in die Planung aufgenommen zu werden.

Um die Appartements anders zu nutzen, ist eine Änderung des B-Planes erforderlich. Die Kosten müssten vom Vorhabenträger getragen werden. 
Bürgermeister Böttcher berichtet, dass zwischenzeitlich mit Datum vom 22.05.2016 ein Schreiben des Wohnmobilparks Damp vorliegt, welches auch alle Gemeindevertreter erhalten haben. Hier geht der Betreiber auf die Empfehlungen des Bau- und Planungsausschusses ein.

Über die Angelegenheit wird diskutiert.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass 5 Appartements an Mitarbeiter anderer Betriebe in der Gemeinde Damp vermietet werden dürfen, solange beim Betreiber des Wohnmobilparks hierfür der Bedarf noch nicht besteht. Der B-Plan steht dem nicht entgegen, da dort lediglich "Mitarbeiterappartements" aufgeführt sind. Es soll vertraglich geregelt werden, dass der Wohnmobilpark die Mietverträge vorzulegen hat. Alle 10 Appartements sind bis Ende 2017 fertig zu stellen. Die Erweiterung des Gastrogebäudes soll bis Ostern 2017 fertig gestellt sein. Auf die Anlage einer Segway-Übungsbahn kann verzichtet werden.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Vorzeitige Abgabe einer Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum II - Sachthema Wind
Beschlussvorlage - 20/2016
Aktuell bereitet die Staatskanzlei des Landes S.-H. die Teilfortschreibung der Regionalpläne für S.-H. zum Sachthema Wind vor. Hierzu wurden in den letzten Monaten Kriterien mit unterschiedlichen Gewichtungen festgelegt. Ziel der Regionalplanung ist es, Vorrangflächen für Windkraftanlagen (mind. 3 Anlagen mit einer Höhe von 150 m Gesamthöhe) festzulegen, die unter Berücksichtigung aller Belange am geeignetsten erscheinen.

Nachdem durch die Staatskanzlei im März 2016 letztmalig die Windkarte S.-H. veröffentlicht wurde, ist festzuhalten, dass in mehreren Gemeinden im Amtsgebiet noch Suchflächen bestehen. Aktuell sind es landesweit noch ca. 3,7 % der Landesfläche. Bis zum offiziellen Beteiligungsverfahren im Sommer 2016 sollen diese noch auf ca. 2,0 % reduziert werden.

Die im Amtsgebiet betroffenen Gemeinden haben sich entschieden, das jeweilige Gemeindegebiet durch ein externes Fachbüro bewerten zu lassen. Ziel für die Gemeinde Damp soll es sein, insbesondere im Hinblick auf mögliche abwägungsrelevante Kriterien, Argument zusammen zu fassen, die eine Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft ausschließen. Das beauftragte Büro OLAF aus Wester-Ohrstedt hat für eine Stellungnahme gefertigt, die nach Beratung in den gemeindlichen Gremien über den Kreis RD-ECK an die Staatskanzlei des Landes S.-H. weitergeleitet werden soll.
Die Stellungnahme hat keine rechtliche Bindung für die Staatskanzlei. Sie soll vielmehr der sachlichen Begründung dienen, warum evtl. Suchflächen nicht für Windkraft geeignet sind.

Im Sommer 2016 erfolgt das offizielle Beteiligungsverfahren. Gemäß § 28 Gemeindeordnung ist die Abgabe einer Stellungnahme der Gemeindevertretung vorbehalten.
Herr Enders vom Planungsbüro OLAF stellt die Stellungnahm sehr detailliert vor.

Beschluss:
Der durch das Büro OLAF erarbeiteten Stellungnahme wird zugestimmt. Diese ist unverzüglich über den Kreis RD-ECK an die Staatskanzlei des Landes S.-H. weiterzuleiten. Im Übrigen wird sich vorbehalten weitere Stellungnahmen im Rahmen des förmlichen Verfahrens abzugeben.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 22. Bekanntgaben
Der Bürgermeister gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.


Ulrich Erichsen  Horst Böttcher 
Protokollführer/in  Bürgermeister