N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damp vom 23.11.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreter Jochen Bibelwitz
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Manfred Löhr
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreterin Sirka Metzger
Gemeindevertreter Bernd Moltkau
1. stellv. Bürgermeister Raidum Rodde
Gemeindevertreter Hugo Scheu
Gemeindevertreter Peter Tramm
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich
2. stellv. Bürgermeister Uwe Wichert

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Wolfgang Schön (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Ulrich Erichsen
Kurbetriebe Damp René Kinza
Seniorenbeirat Uta Klingschat
Vorsitzender Seniorenbeirat Peter Warschitzka
Gemeindewehrführer Michael Leckband

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Einwohnerfragestunde
8. Beschluss über die Jahresrechnung der kommunalen VHS Damp 2016
  Beschlussvorlage - 49/2017
9. Wahl einer/eines wählbaren Bürgerin/wählbaren Bürgers für den Finanz- und Hauptausschuss (Vorschlag: CDU-Faktion)
10. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
  Beschlussvorlage - 65/2017
11. Blitzschutz Feuerwehrgerätehaus und Bauhof Damp
  Beschlussvorlage - 47/2017
12. An- / Erweiterungsbau Feuerwehrgerätehaus Damp
  Beschlussvorlage - 60/2017
13. Sanierung der Küche und des Speiseraums im Kindergarten Damp
  Beschlussvorlage - 48/2017
14. Austausch weiterer Fensterelemente im Haus-des-Gastes in 2018
  Beschlussvorlage - 64/2017
15. Antrag auf Änderung von Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 5/III "Ostseebad Damp - Südteil"
  Beschlussvorlage - 63/2017
16. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2016
  Beschlussvorlage - 50/2017
17. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2017
  Beschlussvorlage - 61/2017
18. Erlass der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Damp
  Beschlussvorlage - 53/2017
19. Erlass einer 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
  Beschlussvorlage - 67/2017
20. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 62/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
30. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bürgermeister Böttcher beantragt die Tagesordnung um folgende Punkte im nichtöffentlichen Teil zu erweitern:

TOP 28: Vermarktung der Grundstücke im Neubaugebiet "Büsenkoppel" -Kaufvertragsentwurf-
TOP 29: Genehmigung des Kaufvertrages zwischen der Gemeinde Damp und Herrn Tramm für das Neubaugebiet "Büsenkoppel"

Ferner beantragt er die Tagesordnungspunkte 21-29 nichtöffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Böttcher berichtet von seinen Bemühungen zur Inbetriebnahme eines Hochseilgartens in der Gemeinde Damp. Eine F-Planänderung und ein B-Plan sind erforderlich. Bürgermeister Böttcher ist auf der Suche nach einem Investor.

Herr Kinza berichtet sodann für das Ordnungsamt über die aktuelle Lage der Flüchtlingsunterbringung.
Ferner teilt er folgende Veranstaltungstermine für 2018 mit:
  • Lauf zwischen den Meeren am 26. Mai 2018
  • Ostseeman am 24. Juni 2018
  • POP am Strand am 12. August 2018


zu TOP 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Barbara Feyock berichtet von der Sitzung des Ausschusses für Sport, Kultur und Soziales vom 09.11.2017.
Die Wahl des Seniorenbeirates findet am 21.02.2018 statt.

Manfred Löhr berichtet von der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 13.11.2017.

Gerhard Ulbrich berichtet von der Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses vom 21.11.2017

zu TOP 5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Raidum Rodde fragt nach der 60% Quote für die Breitbandversorgung.
Bürgermeister Böttcher entgegnet, dass er hofft, auf der Sitzung des Breitbandzweckverbandes am 30.11.2017 näheres zu erfahren.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Einwohnerfragestunde
Herr Schüttpelz fragt nach den Kanalsanierungen in der Gemeinde.
Bürgermeister Böttcher antwortet, dass diese in mehreren Abschnitten erfolgt.

zu TOP 8. Beschluss über die Jahresrechnung der kommunalen VHS Damp 2016
Beschlussvorlage - 49/2017

Der Gemeinde liegt der Verwendungsnachweis mit Anlagen für das Jahr 2016 vor. Die Summe der Einnahmen und Ausgaben belaufen sich auf 30.335,37 €. Der Saldo liegt somit bei 0 €.   

Frau Meierkord trägt die Jahresrechnung vor.

Beschluss:

Die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung wird beschlossen.
Beschluss: Einstimmig  


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Wahl einer/eines wählbaren Bürgerin/wählbaren Bürgers für den Finanz- und Hauptausschuss (Vorschlag: CDU-Faktion)
Für das verstorbene Ausschussmitglied Hans-Gerd Wagner wird von der CDU-Fraktion als bürgerliches Mitglied für den Finanz- und Hauptausschuss Kai Marten vorgeschlagen.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
Beschlussvorlage - 65/2017
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden.

Eine Auflistung des Wahlvorstandes zur Kommunalwahl 2013 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Beschluss:
Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

Wahllokal: Haus des Gastes

Die Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 werden Anfang 2018 gewählt.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Blitzschutz Feuerwehrgerätehaus und Bauhof Damp
Beschlussvorlage - 47/2017
In den vergangenen Jahren sind bei der Blitzschutzanlage des Feuerwehrgerätehauses und des Bauhofes zahlreiche Mängel in Prüfberichten dokumentiert worden, deren Abstellung in Summe einen Aufwand von rund 3.500 € ausmachen würde. Um das Gebäude nebst der verbauten und untergebrachten Technik (EDV, Digitalfunk, Feuerwehrfahrzeuge...) bestmöglich zu schützen, wird die Abstellung der Mängel empfohlen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die dokumentierten Mängel an der Blitzschutzanlage abstellen zu lassen. Der Aufwand wird in den Haushalt 2018 aufgenommen.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. An- / Erweiterungsbau Feuerwehrgerätehaus Damp
Beschlussvorlage - 60/2017
Die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Damp beantragt eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Damp. Zur planerischen Unterstützung wurde das Architekturbüro Wohlenberg beauftragt, die Grundlagen zu einer möglichen Umsetzung der baulichen Maßnahme zu ermitteln. Die durch das Büro erarbeiteten Ergebnisse sollen innerhalb der Ausschusssitzung vorgestellt, beraten und gegebenenfalls beschlossen werden.    
Raidum Rodde beantragt für die CDU-Fraktion, die Beschlussfassung zurückzustellen und vorher eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Bürgermeister und seinen Stellvertretern, dem Wehrvorstand, der Feuerwehrunfallkasse, dem Bauhof und dem Architekten zur Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes einzusetzen.

Für diesen Antrag stimmen 4 Mitglieder der Gemeindevertretung. Gegen den Antrag 8 Mitglieder der Gemeindevertretung.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal zu entsprechen und die bauliche Maßnahme umsetzen zu lassen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Architekturbüro Wohlenberg mit der fortlaufenden Planung und Umsetzung der Baumaßnahme zu beauftragen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 250.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereit gestellt.    

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :4

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Sanierung der Küche und des Speiseraums im Kindergarten Damp
Beschlussvorlage - 48/2017
Die Gemeinden Thumby, Holzdorf und Damp haben einen Vertrag mit der Kirchengemeinde Sieseby über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz. Die Gemeinde Damp ist Eigentümerin des Kindergartengebäudes und ist damit Vermieterin. Nunmehr hat die Kindergartenleitung einen Antrag auf Küchensanierung an den Bürgermeister der Gemeinde Damp gerichtet. Das Angebot einer Kinderbetreuung über die Mittagszeit hinaus mitsamt der Mittagsmahlzeit wird zunehmend in Anspruch genommen. Daher ist es schon jetzt so, dass die Einnahme der Mittagsmahlzeit in dem dafür vorgesehenen Küchenraum nur in Etappen möglich ist. Ferner ist die alte Küche zur Aufnahme der Geräte für die Zubereitung des gelieferten Essens nicht tauglich. Sie wird im Grunde genommen nur provisorisch betrieben. Die Lagerung des gelieferten Essens in einem Gefrierschrank findet derzeit suboptimal statt. Die Kapazität der Kühl-Gefrier-Kombination ist zu gering. Das Abwaschen und Verstauen des Geschirrs ist nicht dauerhaft gelöst. Schon vor Jahren war der Zustand der Küchenmöbel und insbesondere der Arbeitsplatte ein Thema. Seinerzeit hat man aber den Focus zunächst auf die sanierungsbedürftigen WCs und anschließend auf die Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten mit dem großen Anbau gesetzt.
Den Antrag verfolgend hat der Bürgermeister der Gemeinde Damp Gespräche mit den Vertragspartnern, sprich mit der Bürgermeisterin von Thumby, dem Bürgermeister der Gemeinde Holzdorf und der Pastorin geführt. In diesem Gespräch hat der Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde Damp dem Begehren des Kindergartens entsprechen würde, wenn die übrigen Vertragsparteien das Projekt mit tragen und finanzieren. Die Repräsentanten der Vertragspartner haben der von der Gemeinde Damp vorgeschlagenen Vorgehensweise unter Vorbehalt der Zustimmung der jeweils beschlussfassenden Gremien zugestimmt. Daher hat die Gemeinde Damp die Planungen aufgenommen und stellt diese mit dieser Vorlage vor.
Der o.g. Vertrag der Träger läuft nur noch bis Ende 2021. Um sicher zu gehen, dass die Refinanzierung der Kosten von allen Vertragspartnern getragen wird, soll eine Vereinbarung geschlossen werden. Die gemäß Kostenschätzung ermittelten Investitionskosten von rund 70.000 € sollen binnen 6 Jahren durch Mieteinnahmen refinanziert werden, d.h. es sind jährlich ca. 11.667 € über die Miete zu schultern. Der Anteil der Gemeinde Damp ergibt sich aus dem o.g. Vertragsverhältnis und bemisst sich nicht zuletzt auch anhand der Kinderzahl aus der Gemeinde. In der zu schließenden Vereinbarung soll jedenfalls zum Ausdruck kommen, dass für den Fall einer vorzeitigen Kündigung eines Vertragspartners eine Vermögensauseinandersetzung zu erfolgen hat.
Der Wortlaut der Vereinbarung wird erst formuliert, wenn alle Parteien der generellen Vorgehensweise zugestimmt haben.
Ein Zuschussantrag an den Kreis-Rendsburg-Eckernförde würde im Falle positiver Beschlüsse aller Beteiligten gestellt. Ob, wie hoch und wann ein Zuschuss gewährt wird, ist derzeit nicht absehbar.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Küchensanierung im Kindergarten Damp zuzustimmen. Der Sachverhalt der Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Damp wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird autorisiert, eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. 

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Austausch weiterer Fensterelemente im Haus-des-Gastes in 2018
Beschlussvorlage - 64/2017
Der Ersatz von maroden Fensterelementen im Haus-des-Gastes wurde 2017 planmäßig fortgesetzt. Herr Bürgermeister Böttcher regt an, 2018 weitere Elemente zu erneuern. Ferner regt er an, gemäß der zur Verfügung gestellten Skizze die Zugänglichkeit der Toiletten zu optmieren.
Die Kosten für:
  1. die Erneuerung des Hauseingangstürelementes in Aluminium,
  2. die Erneuerung des bodenstehenden Fensterelementes in Aluminium,
  3. den Ersatz des bodenstehenden Fensterelementes durch eine Aluminiumtür,
  4. den Einbau einer Glastrennwand mit Glastür innen und
  5. die Befestigung eines Gehweges
werden insgesamt geschätzt auf knapp 20.000 €.
Bei den Punkten 1 bis 3 handelt es sich quasi um Maßnahmen, die eine Fortsetzung der Fenstersanierungen aus 2016 und 2017 darstellen (Punkt 3: Ob ein feststehendes Fensterelement oder eine Tür eingebaut wird, mag ca. 1.000 € Unterschied ausmachen). Der Kostenanteil 1-3 wird auf rund 12.000 € geschätzt.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die vom Bürgermeister vorgeschlagenen Maßnahmen durchzuführen. Erforderliche Mittel werden im Haushalt 2018 bereit gestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Preisanfragen zu veranlassen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Darüber hinaus soll die Möglichkeit der Einführung eines Münzschlosses für das WC geprüft werden. 

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Antrag auf Änderung von Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 5/III "Ostseebad Damp - Südteil"
Beschlussvorlage - 63/2017
Mit Datum vom 31.07.2017 wurde durch den Grundstückseigentümer des das Objektes "Pamirring 1" in der Gemeinde Damp ein Bauantrag eingereicht. Im Rahmen der Prüfung dieses Antrages war festzustellen, dass die tatsächliche Nutzung im Wesentlichen nicht mehr der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung entspricht. Durch die Gemeinde wurde daher ein grundsätzliches Planungserfordernis festgestellt.

Im Dialog mit dem Grundstückseigentümer wurde sich darauf verständigt, dass die Bauleitplanung entsprechend anzupassen ist. Hierdurch soll eine nachhaltige Planungssicherheit für den Grundeigentümer und ein Schutz der angrenzenden Nutzungen geschaffen werden. Der Grundstückseigentümer hat sich mit Schreiben vom 22.09.2017 schriftlich bereit erklärt, die anfallenden Planungskosten zu übernehmen.

Im Zuge der angestrebten Bauleitplanung wurde durch den Grundstückseigentümer der Nahbereich seiner Liegenschaften bewertet und auf evtl. künftige Planungsabsichten hin untersucht. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5/III verschiedene Projekte angedacht sind, die der bestehende Bebauungsplan nicht oder nicht vollständig abdeckt. Es ist daher zu beraten, in welchem Umfang eine Bauleitplanung stattfinden kann bzw. soll.   

Beschluss:
Unter Berücksichtigung des Schreibens des Grundstückseigentümers des Objektes Pamirring 1, Damp, vom 20.10.2017 wird beschlossen, die Bauleitplanung für die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/III "Ostseebad Damp - Südteil" für folgende Bereiche auf den Weg zu bringen.

1.)            Ehemaliges Wäschereigebäude                        
            Umnutzung zur Verteilerküche

2.)            Öffentliche Tankstelle                        
            Umnutzung zur internen Tankstelle mit Fahrdienstunterbringung

5.)            Werkhofgelände                                                
            Teilrückbau Personalaufenthalt/Büro´s
            Neubau Schleppdach als Lagerfläche über Bauantragsverfahren 
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Bernd Moltkau
Herr Jochen Bibelwitz

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschlussvorlage - 50/2017
Die Jahresrechnung 2016 wird von den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH vorgelegt.

Die Jahresrechnung 2016 wurde vom Wirtschaftsprüfungsbüro RBB v. Reden Böttcher Büchl & Partner geprüft. Das Prüfungsergebnis liegt vor.


Beschluss:
Es wird beschlossen, die Jahresrechnung 2016 der Kurbetriebe Damp GmbH in der vorliegenden Fassung unverändert festzustellen und den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH zu beschließen:

1. Den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH für das Jahr 2016 die Entlastung zu erteilen.
2. Die Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Form unverändert festzustellen.
3. Die Offenlegungspflicht gemäß des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vorzunehmen.

4. Der Bekanntmachungspflicht gemäß § 14 Abs. 5 KPG nachzukommen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2017
Beschlussvorlage - 61/2017
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2017 und ein Nachtragshaushaltsplan 2017 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Erlass der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Damp
Beschlussvorlage - 53/2017
Die bisherige Gebührensatzung für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 28.04.1998 verliert kraft Gesetzes nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Daher wurde durch die Verwaltung der Entwurf einer neuen Gebührensatzung und eine neue Gebührenkalkulation erarbeitet. Diese soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.

Wesentliche Änderungen in der neuen Gebührensatzung sind:
  • Kürzungen in § 1, da die Grundlagen bereits in der Straßenreinigungssatzung geregelt sind
  • § 3 Der Gebührensatz beträgt zukünftig 2,44 € je Meter statt bisher 1,99 € je Meter
  • § 6 Anpassung der Entstehung der Gebührenpflicht an die aktuelle Rechtslage
  • § 7 Anpassung der Veranlagung an die aktuelle Rechtslage
  • § 10 Anpassung der Datenschutzklausel an die aktuelle Rechtslage

Beschluss:
Die vorliegende Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Damp wird zum 01.01.2018 beschlossen.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Erlass einer 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
Beschlussvorlage - 67/2017
Aufgrund der beschlossenen Erschließung des Baugebietes Büsenteich (B-Plan Nr.15) sind nach Herstellung der entsprechenden Abwassereinrichtungen aufgrund der vorhandenen Beitrags- und Gebührensatzung Anschlussbeiträge für Schmutz- und Niederschlagswasser zu erheben.
Daher war eine Neukalkulation der Beitragssätze für Schmutz- und Niederschlagswasser erforderlich.
Diese betragen aufgrund der voraussichtlichen Aufwendungen für die Erschließung:
  • für die Schmutzwasserbeseitigung                           5,36 €/m² beitragspflichtiger Fläche
  • für die Niederschlagswasserbeseitigung             18,47 €/m² beitragspflichtiger Fläche

Darüber hinaus war in § 4 Abs. 2 Satz 1 der Steigerungssatz für die Anrechnung von weiteren Vollgeschossen (also ab dem 2.Vollgeschoss) der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig mit 25% statt 60 % der Grundstücksfläche anzupassen.
  

Beschluss:
Die 9.Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.  

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 62/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018, das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      4.078.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      4.078.200,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      3.394.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      3.394.200,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      7,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          260 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 30. Bekanntgaben
Der Bürgermeister gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.


Ulrich Erichsen  Horst Böttcher 
Protokollführer/in  Bürgermeister