N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses der Gemeinde Damp vom 13.12.2010.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostse, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.38 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Uwe Wichert
wählbarer Bürger Horst-Dieter Lehmann
stellv. Vorsitzender (WB) Peter Lembke
Ausschussmitglied Manfred Löhr
Ausschussmitglied Christoph Marten
Ausschussmitglied Sirka Metzger
Ausschussmitglied Peter Tramm

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
stellv. Mitglied Bruno Herbst
stellv. Mitglied Christoph Langer
stellv. Mitglied Gabriele Marten
stellv. Mitglied Wolfgang Schön
stellv. Mitglied Jürgen Zinkmann
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
Kurbetriebe Damp Rene Kinza
Gast RBB von Reden Böttcher Büchl & Partner Herr Henning von Reden
Gast Damp Holding AG Herr Mielke
Gast Damp Holding AG Herr Pohl

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
3. Anfragen der Ausschussmitglieder
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung vom 28.10.2010
6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz
  Beschlussvorlage - 55/2010
8. 2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2010
  Beschlussvorlage - 59/2010
9. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 42/2010
10. Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2011 der Kurbetriebe Damp GmbH
  Beschlussvorlage - 56/2010
11. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 60/2010
I. Nichtöffentlicher Teil
II. Öffentlicher Teil
14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Ausschussvorsitzender Uwe Wichert berichtet, dass der Jahresabschlussbericht 2009 der Kurbetriebe Damp GmbH heute nicht auf die Tagesordnung genommen werden konnte, da dieser witterungsbedingt nicht rechtzeitig fertig wurde.

Bürgermeister Böttcher dankt den Unternehmern und dem Amt Schlei-Ostsee für den Winterdienst in der 48. Kalenderwoche. Die Kosten werden voraussichtlich 4.000 bis 5.000 € betragen.

zu TOP 3. Anfragen der Ausschussmitglieder
Peter Tramm fragt nach dem Versehrtensport. Bürgermeister Böttcher teilt hierzu mit, dass noch eine Abstimmung mit dem VfL Vogelsang-Damp aussteht. Hiernach wird er die Öffentlichkeit über das Ergebnis informieren.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung vom 28.10.2010
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz
Beschlussvorlage - 55/2010
Bürgermeister Böttcher hat mit der Damp Holding AG hinsichtlich der Verlängerung der Vereinbarung über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz gesprochen. Es wurde der anliegende 4. Nachtrag erarbeitet.

Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den 4. Nachtrag zu unterschreiben.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 2. Nachtragshaushaltssatzung und 2. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2010
Beschlussvorlage - 59/2010
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch erhebliche Änderungen muss eine Nachtragshaushaltssatzung 2010 erlassen werden.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung und dem 2. Nachtragshaushaltsplan.
Die wesentlichen Änderungen werden von Herrn Erichsen vorgetragen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der 2. Nachtragshaushaltsplan 2010 und die vorgelegte 2. Nachtragshaushaltssatzung 2010 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 42/2010
Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 228 Aktien erwerben. 

Eine Darstellung des Aktienerwerbs durch die Gemeinde Damp ist der Vorlage beigefügt.
Bürgermeister Böttcher berichtet, dass es in dieser Angelegenheit noch Informations- und Gesprächsbedarf gibt. Herr Erichsen ergänzt, dass die Amtsverwaltung Ende Januar 2011 die Bürgermeister zur einer Gesprächsrunde mit der Netz AG einladen wird.

Beschluss:
Es wird beschlossen, 114 Aktien bei der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben. Der Bürgermeister wird ermächtigt entsprechendes zu veranlassen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 10. Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2011 der Kurbetriebe Damp GmbH
Beschlussvorlage - 56/2010
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2011 der Kurbetriebe Damp GmbH wird von den Geschäftsführern vorgelegt und erläutert.
Der Wirtschaftsplan für 2011 wird von Herrn Erichsen kurz erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH folgenden Wirtschaftsplan für 2011 zu beschließen:

1. Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge 2.504.100,00 €
die Aufwendungen 2.485.500,00 €
der Jahresgewinn 18.600,00 €
der Jahresverlust 0,00 €

1.2 im Vermögensplan
die Einzahlungen 1.613.700,00 €
die Auszahlungen 1.613.700,00 €

2. Es werden festgesetzt
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen auf 0,00 €
2.1 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 €
2.2 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 25.600,00 €

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 60/2010
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
Herr Erichsen trägt den Haushalt 2011 vor.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               3.266.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               3.266.000,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               2.020.800,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               2.020.800,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               362.500,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         6,00 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          260 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
5.000,00 EUR.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

I. Nichtöffentlicher Teil

II. Öffentlicher Teil

zu TOP 14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Uwe Wichert  Ulrich Erichsen 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in