N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses der Gemeinde Damp vom 04.03.2013.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Uwe Wichert
stellv. Vorsitzender (WB) Peter Lembke
Ausschussmitglied Manfred Löhr
Ausschussmitglied Sirka Metzger
wählbarer Bürger Alexander Plotzki
Ausschussmitglied Peter Tramm

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Christoph Marten (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Horst Böttcher
stellv. Mitglied Bruno Herbst
stellv. Mitglied Christoph Langer
stellv. Mitglied Gabriele Marten
stellv. Mitglied Jürgen Zinkmann
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
Gast RBB von Reden Böttcher Büchl & Partner Herr Henning von Reden
Kurbetriebe Damp Rene Kinza
Vorsitzender Jugendbeirat Nils Hendrik Wichert

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Ausschussvorsitzenden
4. Anfragen der Ausschussmitglieder
5. Einwohnerfragestunde
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2011
  Beschlussvorlage - 10/2013
8. Schadenspotentialanalyse
  Beschlussvorlage - 2/2013
9. Antrag der CDU-Fraktion auf Senkung der Realsteuerhebesätze
  Beschlussvorlage - 11/2013
10. Sondernutzungsvereinbarung zur Bereitstellung von Standplätzen für Depotcontainer zur Erfassung von Alttextilien
  Beschlussvorlage - 9/2013
11. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 8/2013
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Ausschussvorsitzender Uwe Wichert spricht die vom Land geplante Änderung des Finanzausgleichsgesetzes an. Hier gilt auch weiterhin eine kritische Begleitung.

zu TOP 4. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen der Ausschussmitglieder gestellt.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2011
Beschlussvorlage - 10/2013
Die Jahresrechnung 2011 wird von den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH vorgelegt.
Die Jahresrechnung 2011 wurde vom Wirtschaftsprüfungsbüro RBB v. Reden Böttcher Büchl & Partner geprüft. Das Prüfungsergebnis liegt vor.

Geschäftsführer Uli Erichsen erläutert den Geschäftsverlauf des Jahres 2011.

Herr von Reden trägt den Prüfungsbericht vor, der zu keinen Beanstandungen geführt hat.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Jahresrechnung 2011 der Kurbetriebe Damp GmbH in der vorliegeden Fassung unverändert festzustellen und den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH zu beschließen:

1. Den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH für das Jahr 2011 die Entlastung zu erteilen.
2. Die Jahresrechnung 2011 in der vorliegenden Form unverändert festzustellen.
3. Die Offenlegungspflicht gemäß des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vorzunehmen.
4. Der Bekanntmachungspflicht gemäß § 14 Abs. 5 KPG nachzukommen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Schadenspotentialanalyse
Beschlussvorlage - 2/2013

Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt.

Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen.

Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen.

Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
  1. Bei einer Investitionssumme von 90.000,00 € netto und einer Förderung von 55% würde ein Restbetrag für die Gemeinden i. H. v. 40.500,00 € verbleiben. Für die Gemeinde Damp ergibt sich somit eine Kostenbeteiligung von ca. 6.000,00 €.
  2. Entscheiden sich die Gemeinden dafür das Projekt erst ab dem Jahr 2014 zu starten ist von den höheren Kosten und einer Förderung von 80 % zu rechnen.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Damp von ca. 3.600,00 €.
  1. Geht man sogar von Kosten i. H. v. 140.00,00 € aus, so hätte die Gemeinde Damp ca. 4.100,00 € davon zu tragen.

Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
  • Bei 90.000,00 € beträgt diese 17.100,00 €,
  • bei einer Investitionssumme von 120.000,00 € sind es 22.800,00 €
  • und bei Kosten von 140.000,00 € liegen die Steuern bei 26.600,00 €.

In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird, so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, so sind die Kosten für die Gemeinde geringer. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin.

Ausschussvorsitzender Uwe Wichert und Bürgermeister Horst Böttcher bringen zum Ausdruck, dass die Schadenspotentialanalyse im Rahmen einer Masterarbeit nicht durchgeführt werden kann, da einige Gemeinden anderslautende Beschlüsse gefasst haben.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Gemeinde Damp beschließt, sich im Verhältnis des Amtsumlagesatzes der 16 betroffenen Gemeinden mit einem Betrag bis zu 6.000,00 € zu beteiligen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Antrag der CDU-Fraktion auf Senkung der Realsteuerhebesätze
Beschlussvorlage - 11/2013
Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 15.01.2013 die Senkung der Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer.
Über den Antrag wird intensiv diskutiert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es werden folgende Hebesätze ab dem Haushaltsjahr 2014 beschlossen:

Grundsteuer A: 210 %

Grundsteuer B: 210 %

Gewerbesteuer: 280 %

Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 10. Sondernutzungsvereinbarung zur Bereitstellung von Standplätzen für Depotcontainer zur Erfassung von Alttextilien
Beschlussvorlage - 9/2013
Auf der Grundlage gesetzlicher Änderungen bedarf es ab dem 01. Juni 2012 sowohl für eine gewerbliche als auch für eine gemeinnützige Sammlung von Alttextilien einer Genehmigung, die im Kreis Rendsburg-Eckernförde kein Unternehmen oder Verband innehat.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat am 12. November 2012 beschlossen, die Sammlung der Alttextilien zum wirtschaftlichen Vorteil aller Abfallentsorgungszahlerinnen und -zahler in seine Regie zu übernehmen. Die AWR als Beauftragte des Kreises ist gehalten, die Sammlung von Alttextilien kreisweit flächendeckend im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung zu organisieren.

In einer ersten Phase wird die AWR ihren bestehenden Auftrag erfüllen, indem neben den Recyclinghöfen auch Alttextilcontainer flächendeckend im Kreisgebiet aufgestellt werden.

Zunächst will die AWR sich der bestehenden Glascontainerstandorte bedienen, an denen keine Alttextilcontainer oder zumindest keine Alttextilcontainer stehen, die ein Signet karitativer Organisationen (z. B. DRK) tragen.

Der Ertrag aus der Sammlung und Verwertung der Alttextilien dient zum größten Teil zur Aufrechterhaltung der günstigen Abfallentgelte im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Zu einem kleineren Teil werden die Erlöse an die Gemeinden über Standplatzentgelte ausgezahlt.

Für die Alttextilcontainer zahlt die AWR 250 € je Behälter und Jahr.

Hierfür ist es erforderlich, die beiliegende Sondernutzungsvereinbarung abzuschließen.

Sollten weitere geeignete Flächen für Alttextilcontainer zur Verfügung stehen, ist die AWR für einen Hinweis dankbar und wird diese Standorte auch mit einer bedarfsgerechten Zahl von Alttextilcontainern ausstatten.
Über die Bereitstellung von Standplätzen für Depotcontainer zur Erfassung von Alttextilien wird beraten.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, die Sondernutzungsvereinbarung zur Bereitstellung von zwei Standplätzen im Bereich des Ostseebades Damp für Depotcontainer zur Erfassung von Alttextilien zu unterzeichnen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 8/2013
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Damp zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanz- und Hauptausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2012.
Der Jahresabschluss wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.
Die Kassenbelege werden von den Ausschussmitgliedern geprüft.
Beanstanden ergeben sich nicht.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:




Beschluss:
Die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Damp wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2012 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bekanntgaben
Renè Kinza berichtet für die Kurbetriebe Damp GmbH über das Themenbad und das Ferienhausgebiet.

Das Schreiben der Helios Kliniken GmbH vom 12.12.2012 zur Revitalisierung des Ferienhausgebietes Damp wird dem Protokoll beigefügt.


Ulrich Erichsen  Uwe Wichert 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r