N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses der Gemeinde Damp vom 02.12.2013.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Gemeindevertreter Jochen Bibelwitz
Gemeindevertreter Gerd Serke
Ausschussvorsitzender Gerhard Ulbrich
stellv. Vorsitzender (w. B.) Peter Lembke
Ausschussmitglied Sirka Metzger
wählbarer Bürger Hugo Scheu
Ausschussmitglied Uwe Wichert

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Bruno Herbst (entschuldigt )
Ausschussmitglied Peter Tramm (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreter Jürgen Zinkmann
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
Kurbetriebe Damp Rene Kinza
Vorsitzender Jugendbeirat Nils Hendrik Wichert

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürger gemäß § 21 Gemeindeordnung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Ausschussmitglieder
6. Einwohnerfragestunde
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2012
  Beschlussvorlage - 50/2013
9. Zuschussantrag des Vereins der Freunde und Förderer von körperbehinderten Kindern und Jugendlichen Damp e. V. für eine Zuwegung zu den Vereinhäusern
  Beschlussvorlage - 49/2013
10. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2013
  Beschlussvorlage - 47/2013
11. Vorschlag eines Bürgers auf Erhöhung der Hundesteuer (Diskussion)
12. Erlass Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 48/2013
13. Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2014 der Kurbetriebe Damp GmbH
  Beschlussvorlage - 46/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

Für die nicht anwesenden Ausschussmitglieder Bruno Herbst und Peter Tramm nehmen Jochen Bibelwitz und Gerd Serke als stellvertretende Ausschussmitglieder stimmberechtigt an der Sitzung teil.

zu TOP 2. Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürger gemäß § 21 Gemeindeordnung
Bürgermeister Böttcher verpflichtet das bürgerliche Mitglied Peter Lembke gemäß § 21 der Gemeindeordnung.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.

Bürgermeister Böttcher berichtet, dass der Zuschuss für die durch das Elebehochwasser geschädigte Gemeinde Kamern in Sachsen-Anhalt von der Kommunalaufsicht abschlägig beschieden worden ist. Der schriftliche Bescheid ist unterwegs.

zu TOP 5. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen der Ausschussmitglieder gestellt.

zu TOP 6. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2012
Beschlussvorlage - 50/2013
Die Jahresrechnung 2012 wird von den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH vorgelegt.
Die Jahresrechnung 2012 wurde vom Wirtschaftsprüfungsbüro RBB v. Reden Böttcher Büchl & Partner geprüft. Das Prüfungsergebnis liegt vor.

Der hohe Jahresfehlbetrag in Höhe von 786.458,03 € resultiert im Wesentlichen aus der einmaligen Restabschreibung des Aqua Tropicana, die im Jahre 2012 vor Beginn des Abrisses vorzunehmen war. Dieser buchmäßige Vorgang hat keine Auswirkungen auf die Liquidität der Kurbetriebe Damp GmbH.

Auf die grundsätzlichen Festsellungen unter Punkt 2 des Prüfungsergebnisses des Wirtschaftsprüfungsbüros wird verwiesen.
Nach einer Einleitung von Herrn Erichsen erläutert Frau Wendelken vom Wirtschaftsprüfungsbüro RBB von Reden, Böttcher, Büchl und Partner das Ergebnis der Prüfung. Die Prüfung wurde veranlasst von der Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Insbesondere erläutert Frau Wendelken den Jahresfehlbetrag.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Jahresrechnung 2012 der Kurbetriebe Damp GmbH in der vorliegenden Fassung unverändert festzustellen und den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH zu beschließen:

1. Den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH für das Jahr 2012 die Entlastung zu erteilen.
2. Die Jahresrechnung 2012 in der vorliegenden Form unverändert festzustellen.
3. Die Offenlegungspflicht gemäß des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vorzunehmen.
4. Der Bekanntmachungspflicht gemäß § 14 Abs. 5 KPG nachzukommen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zuschussantrag des Vereins der Freunde und Förderer von körperbehinderten Kindern und Jugendlichen Damp e. V. für eine Zuwegung zu den Vereinhäusern
Beschlussvorlage - 49/2013
Mit Schreiben vom 02.09.2013 beantragt der Verein der Freunde und Förderer von körperbehinderten Kindern und Jugendlichen Damp e. V. eine Bezuschussung für die Zuwegung zu den Vereinshäusern im Ostseebad Damp, Neptunweg. Die Zuwegung zu den Vereinshäusern (Wohn- und Therapienutzung durch Kinder und Jugendliche der Helen-Keller-Schule und des Internats für Körperbehinderte) musste grunderneuert werden, da sie nicht mehr für die hohen Rollstuhlanforderungen ausreichte.

Der Anteil von Kindern und Jugendlichen, die auf Rollstühle angewiesen sind (inzwischen liegt der Anteil bei 65%) und die maroden Holzbohlen und Fliesen, die seit 1981 den Boden bedecken, sind Gründe für die Erneuerung gewesen.

Insgesamt hat der Verein für die Maßnahme (mit Neugestaltung der Vorderfront) einen Betrag von rund 17.300 € brutto ausgegeben.
Über die Höhe eines Investitionszuschusses wird diskutiert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Verein der Freunde und Förderer von körperbehinderten Kindern und Jugendlichen Damp e. V einen Investitionszuschuss in Höhe von 3.500 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2013
Beschlussvorlage - 47/2013
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2013 und ein Nachtragshaushaltsplan 2013 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.
Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes und der 1. Nachtragshaushaltssatzung wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Vorschlag eines Bürgers auf Erhöhung der Hundesteuer (Diskussion)
Ausschussvorsitzender Ulbrich und Bürgermeister Böttcher verdeutlichen, dass Hintergrund für den Vorschlag des Bürgers auf Erhöhung der Hundesteuer das Problem der Hundehaufen auf den Gehwegen ist.

Alle Ausschussmitglieder sind sich einig, dass man mit einer Hundesteuererhöhung als erzieherische Massnahme keinen Erfolg erzielen wird. Man kommt überein, die Anzahl der Hundtüten-Spender zu erhöhen und die Abstände zwischen den Boxen zu minimieren. In der Nähe des Edeka-Marktes sollte eine Hundetütenbox aufgestellt werden.

An die Hundehalterinnen und Hundehalter wird appelliert, die Gehwege sauber zu halten.

zu TOP 12. Erlass Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 48/2013
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               3.560.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               3.560.900,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              3.247.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               3.247.000,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               1.000.000,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         7,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          260 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2014 der Kurbetriebe Damp GmbH
Beschlussvorlage - 46/2013
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2014 der Kurbetriebe Damp GmbH wird von der Geschäftsführung vorgelegt und erläutert.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2014 der Kurbetriebe Damp GmbH wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH folgenden Wirtschaftsplan für 2014 zu beschließen:

1. Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge 3.183.800,00 €
die Aufwendungen 3.157.900,00 €
der Jahresgewinn 25.900,00 €
der Jahresverlust 0,00 €

1.2 im Vermögensplan
die Einzahlungen 6.619.400,00 €
die Auszahlungen 6.619.400,00 €

2. Es werden festgesetzt
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen auf 0,00 €
2.1 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 €
2.2 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 25.600,00 €

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.


Ulrich Erichsen  Gerhard Ulbrich 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende/r