N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses der Gemeinde Damp vom 25.01.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Gerhard Ulbrich
stellv. Vorsitzender (w. B.) Peter Lembke
Ausschussmitglied Manfred Löhr
Ausschussmitglied Sirka Metzger
Ausschussmitglied Peter Tramm
Ausschussmitglied (w. B.) Hans-Gerd Wagner
Ausschussmitglied Uwe Wichert

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreter Jochen Bibelwitz
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreter Bernd Moltkau
Gemeindevertreter Raidum Rodde
Gemeindevertreter Hugo Scheu
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
Gast Eckhard Heß
Kurbetriebe Damp René Kinza
Seniorenbeirat Uta Klingschat
Seniorenbeirat Ellen Stanke
Vorsitzender Seniorenbeirat Peter Warschitzka

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Ausschussvorsitzenden
4. Anfragen der Ausschussmitglieder
5. Einwohnerfragestunde
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2015
  Beschlussvorlage - 2/2017
8. Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2017 der Kurbetriebe Damp GmbH
  Beschlussvorlage - 55/2016
9. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Damp für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal
  Beschlussvorlage - 1/2017
10. Vermarktung der Grundstücke im Neubaugebiet "Büsenteich"
  Beschlussvorlage - 3/2017

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.

Bürgermeister Böttcher teilt folgendes mit:
  • Sabine Halfe hat zum 01.02.2017 als Geschäftsführerin der Volkshochschule gekündigt
  • Die in Auftrag gegebenen Wertgutachten liegen vor.
  • Eine Machbarkeitsstudie für einen Hochseilgarten wird in Auftrag gegeben.
  • Das Projekt wird zur Förderung bei der Aktiv-Region angemeldet.

zu TOP 4. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen der Ausschussmitglieder gestellt.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2015
Beschlussvorlage - 2/2017
Die Jahresrechnung 2015 wird von den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH vorgelegt.

Die Jahresrechnung 2015 wurde vom Wirtschaftsprüfungsbüro RBB v. Reden Böttcher Büchl & Partner geprüft. Das Prüfungsergebnis liegt vor.

Der Geschäftsverlauf 2015 wird von Herrn Erichsen erläutert.
Herr Heß vom Wirtschaftsprüfungsbüro RBB von Reden, Böttcher, Büchl und Partner stellt das Jahresergebnis und den Prüfungsbericht vor.

Fragen werden von ihm beantwortet.

Eine Ergänzung zu Anlage 7 des Prüfungsberichtes wird dem Protokoll beigefügt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Jahresrechnung 2015 der Kurbetriebe Damp GmbH in der vorliegenden Fassung unverändert festzustellen und den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH zu beschließen:

1. Den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH für das Jahr 2015 die Entlastung zu erteilen.
2. Die Jahresrechnung 2015 in der vorliegenden Form unverändert festzustellen.
3. Die Offenlegungspflicht gemäß des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vorzunehmen.

4. Der Bekanntmachungspflicht gemäß § 14 Abs. 5 KPG nachzukommen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2017 der Kurbetriebe Damp GmbH
Beschlussvorlage - 55/2016

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2017 der Kurbetriebe Damp GmbH wird von der Geschäftsführung vorgelegt und erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH folgenden Wirtschaftsplan für 2017 zu beschließen:

1. Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge 2.853.600,00 €
die Aufwendungen 2.903.000,00 €
der Jahresgewinn 0,00 €
der Jahresverlust 49.400,00 €

1.2 im Vermögensplan
die Einzahlungen 5.372.200,00 €
die Auszahlungen 5.372.200,00 €

2. Es werden festgesetzt
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen auf 0,00 €
2.1 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 €

2.2 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 25.600,00 €


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Damp für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal
Beschlussvorlage - 1/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Damp für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal wird beschlossen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Vermarktung der Grundstücke im Neubaugebiet "Büsenteich"
Beschlussvorlage - 3/2017
Mit Beschluss vom 01.08.2016 hat die Gemeindevertretung Damp die Bauleitplanung für das Neubaugebiet "Büsenteich" (Bebauungsplan Nr. 15) auf den Weg gebracht. Zwischenzeitlich erfolgen von Kaufinteressenten immer mehr Nachfragen nach Bauland. Im Interesse der Gemeinde und der Kaufinteressenten sind möglichst verbindliche Zusagen zum Erwerb von Grundstücken wünschenswert. Wissentlich dessen, dass viele abschließende Informationen noch nicht vorliegen, bestünde die Möglichkeit dieses Interesse durch nicht formgebundene Vorverträge zu fixieren. Somit haben Gemeinde und Käufer bessere Planungsmöglichkeiten. Ein entsprechendes Muster kann durch einen Notar vorbereitet werden.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen mit potentiellen Kaufinteressenten Vorverträge für einzelne Grundstücke zu schließen. Eine vorherige Abstimmung mit den gemeindlichen Gremien zur Grundstücksvergabe bedarf es nicht. Die daraus später folgenden Kaufverträge werden dann der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorgelegt.

Mit der Erarbeitung eines Vorvertrag-Musters soll die Kanzlei Küter beauftragt werden.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Ulrich Erichsen  Gerhard Ulbrich 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende/r