N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses der Gemeinde Damp vom 21.11.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.16 Uhr

Anwesend sind:
Gemeindevertreter Jochen Bibelwitz
Ausschussvorsitzender Gerhard Ulbrich
Ausschussmitglied Manfred Löhr
Ausschussmitglied Sirka Metzger
Ausschussmitglied Peter Tramm
Ausschussmitglied Uwe Wichert

Abwesend sind:
stellv. Vorsitzender (w. B.) Peter Lembke (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreter Bernd Moltkau
Gemeindevertreter Raidum Rodde
Gemeindevertreter Hugo Scheu
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
Kurbetriebe Damp René Kinza
Seniorenbeirat Uta Klingschat
Vorsitzender Seniorenbeirat Peter Warschitzka

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Ausschussvorsitzenden
4. Anfragen der Ausschussmitglieder
5. Einwohnerfragestunde
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2016
  Beschlussvorlage - 50/2017
8. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2017
  Beschlussvorlage - 61/2017
9. Erlass der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Damp
  Beschlussvorlage - 53/2017
10. Erlass einer 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
  Beschlussvorlage - 67/2017
11. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 62/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
Für das entschuldigte Ausschussmitglied Peter Lembke nimmt das stellv. Ausschussmitglied Jochen Bibelwitz stimmberechtigt an der Sitzung teil.

Eine Gedenkminute wird für das verstorbene Ausschussmitglied Gerd Wagner eingelegt.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Ausschussvorsitzender Ulbrich beantragt die Punkte 12-14 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.

zu TOP 4. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen der Ausschussmitglieder gestellt.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Barbara Feyock fragt nach den Rattenbekämpfungswochen. Renè Kinza und Uwe Wichert antworten, dass diese vom 27.11.-10.12.2017 stattfinden.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2016
Beschlussvorlage - 50/2017
Die Jahresrechnung 2016 wird von den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH vorgelegt.

Die Jahresrechnung 2016 wurde vom Wirtschaftsprüfungsbüro RBB v. Reden Böttcher Büchl & Partner geprüft. Das Prüfungsergebnis liegt vor.

Herr von Reden vom Wirtschaftsprüfungsbüro RBB v. Reden Böttcher Büchl & Partner berichtet von der Prüfung der Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2016. Fragen werden von ihm beantwortet.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Jahresrechnung 2016 der Kurbetriebe Damp GmbH in der vorliegenden Fassung unverändert festzustellen und den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH zu beschließen:

1. Den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH für das Jahr 2016 die Entlastung zu erteilen.
2. Die Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Form unverändert festzustellen.
3. Die Offenlegungspflicht gemäß des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vorzunehmen.

4. Der Bekanntmachungspflicht gemäß § 14 Abs. 5 KPG nachzukommen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2017
Beschlussvorlage - 61/2017
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2017 und ein Nachtragshaushaltsplan 2017 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Ausschussvorsitzender Ulbrich erläutert den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2017.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Damp
Beschlussvorlage - 53/2017
Die bisherige Gebührensatzung für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 28.04.1998 verliert kraft Gesetzes nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Daher wurde durch die Verwaltung der Entwurf einer neuen Gebührensatzung und eine neue Gebührenkalkulation erarbeitet. Diese soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.

Wesentliche Änderungen in der neuen Gebührensatzung sind:
  • Kürzungen in § 1, da die Grundlagen bereits in der Straßenreinigungssatzung geregelt sind
  • § 3 Der Gebührensatz beträgt zukünftig 2,44 € je Meter statt bisher 1,99 € je Meter
  • § 6 Anpassung der Entstehung der Gebührenpflicht an die aktuelle Rechtslage
  • § 7 Anpassung der Veranlagung an die aktuelle Rechtslage
  • § 10 Anpassung der Datenschutzklausel an die aktuelle Rechtslage
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die vorliegende Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Damp wird zum 01.01.2018 beschlossen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
Beschlussvorlage - 67/2017
Aufgrund der beschlossenen Erschließung des Baugebietes Büsenteich (B-Plan Nr.15) sind nach Herstellung der entsprechenden Abwassereinrichtungen aufgrund der vorhandenen Beitrags- und Gebührensatzung Anschlussbeiträge für Schmutz- und Niederschlagswasser zu erheben.
Daher war eine Neukalkulation der Beitragssätze für Schmutz- und Niederschlagswasser erforderlich.
Diese betragen aufgrund der voraussichtlichen Aufwendungen für die Erschließung:
  • für die Schmutzwasserbeseitigung                           5,36 €/m² beitragspflichtiger Fläche
  • für die Niederschlagswasserbeseitigung             18,47 €/m² beitragspflichtiger Fläche

Darüber hinaus war in § 4 Abs. 2 Satz 1 der Steigerungssatz für die Anrechnung von weiteren Vollgeschossen (also ab dem 2.Vollgeschoss) der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig mit 25% statt 60 % der Grundstücksfläche anzupassen.
  
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die 9.Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 62/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Herr Ulbrich und Herr Erichsen erläutern den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018.

Folgende Änderungen werden vorgenommen:
  • Neuer Ansatz für die Installation einer Blitzschutzanlage am Feuerwehrgerätehaus in Höhe von 3.500 €
  • Neuer Ansatz für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Höhe von 250.000 €
  • Änderung des Ansatzes für die Kosten des Neubaugebietes von 700.000 € auf 923.000 €

Hierdurch beträgt die Rücklagenentnahme (statt Rücklagenzuführung) nunmehr 48.800 € und der voraussichtliche Rücklagenstand am 31.12.2018 dann 267.000 €.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018, das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      4.078.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      4.078.200,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      3.394.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      3.394.200,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      7,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          260 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.


Ulrich Erichsen  Gerhard Ulbrich 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende/r