N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Damp vom 16.05.2011.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostse, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.24 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jürgen Zinkmann
Ausschussmitglied Barbara Feyock
Ausschussmitglied Gabriele Marten
wählbarer Bürger Hans-Gerd Wagner
stellv. Ausschussvorsitzender Uwe Wichert

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Bruno Herbst (entschuldigt )
wählbarer Bürger Gerd Serke (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreter Christoph Langer
Protokollführerin Anja Schnutz
Gast Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
3. Anfragen der Ausschussmitglieder
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. Beratung und Beschlussfassung über die Ergebnisse der Straßen- und Wegebegehung
8. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Campingplatz Koralle", Fischleger (Aufstellungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 5/2011
9. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 "Campingplatz Koralle", Fischleger (Aufstellungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 4/2011
10. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Campingplatz Dorotheental"
(Aufstellungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 23/2011
11. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 für den Bereich "Campingplatz Dorotheental"
(Aufstellungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 24/2011
12. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich " Ostseebades Damp - Südwestteil - Zentralsterilisation"
(Aufstellungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 25/2011
13. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III für den Bereich "Ostseebad Damp - Südteil"
(Aufstellungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 26/2011

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit


Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Bericht des Ausschussvorsitzenden


Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.

Bürgermeister Böttcher teilt in seinem Bericht mit, dass die Baumaßnahmen an den Gehwegen in Schwastrum und in der Gartenstraße fertig gestellt sind. Außerdem wurden die Blumenbeete vor dem Edeka-Markt angelegt und das Spielgerät auf dem Spielplatz St. Johannes Stift aufgestellt. Mit der Erstellungdes Kanalkatasters wird begonnen. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden bereits schriftlich darüber informiert. Ferner wurde in der Angelegenheit des Wanderweges in Schwastrum mit den Anwohnern und dem Pächter gesprochen. Die Mulden im Weg werden aufgefüllt. An den Kosten beteiligt sich der Landwirt mit 50%. Dann wird am Anfang des Weges ein Zaun erstellt, für den die Gemeinde das Material zur Verfügung stellt und die Anlieger die Arbeit übernehmen. Im Herbst werden sich die Beteiligten den Zustand erneut ansehen.


zu TOP 3. Anfragen der Ausschussmitglieder


Die Ausschussmitglieder haben keine Anfragen.


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde


Herr Schüttpelz weist darauf hin, dass er bereits einen Buhnenneubau zwischen Fischleger und Ostseebad beantragt hat, die Gemeinde bisher aber nicht aktiv wurde. Bürgermeister Böttcher erklärt, dass Maßnahmen des Küstenschutzes nur noch im Zusammenhang bezuschusst und genehmigt werden. Genehmigungen für Einzelmaßnahmen einer Gemeinde werden nicht erteilt. Es haben bereits Gespräche für ein Gesamtkonzept der Eckernförder Bucht stattgefunden, an denen die Gemeinde Damp beteiligt ist.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung


In der Sitzungsniederschrift vom 02.03.2011 ist unter TOP 14 im zweiten Absatz der „Wehrturm“ in „Beobachtungsturm“ und im vierten Absatz „Unterpunkt 4“ in „Unterpunkt 3“ zu ändern.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung


Es wird beschlossen, den bisherigen TOP 7 „Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse“ zu streichen und den bisherigen TOP 14 „Beratung und Beschlussfassung über die Ergebnisse der Straßen- und Wegebegehung“ als TOP 7 zu behandeln.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Beratung und Beschlussfassung über die Ergebnisse der Straßen- und Wegebegehung


Bei der Straßen- und Wegebegehung wurden folgende Mängel festgestellt:
  • Unebenheiten im Plattenweg hinter dem Amt
  • Der Wanderweg „Am Wall“ wird tlw. überspült, der Hydrantenschacht läuft voll Wasser. Der Weg soll mit Kies aufgefüllt werden.
  • An folgenden Stellen wurden Unebenheiten im Pflaster festgestellt:
      - Ecke Holzschicht / Vogelsang
      - Parkplatz Gartenstraße
      - vor dem Haus des Gastes
      - Ecke Gartenstraße / Vogelsang
  • Ein Eigentümer ist aufzufordern, seine Hecke zurückzuschneiden, die stark in den Gehweg hineinragt.
  • Vor dem Grundstück „Pommerbyer Weg 7“ sind die Bordsteine beschädigt.
Vom Ortsschild Pommerby bis zum Grundstück Schneidereit ist der Gehweg noch asphaltiert. Auf der nächsten Sitzung soll darüber diskutiert werden, diesen Gehweg nächstes Jahr zu pflastern. Eine Peitschenlampe wäre ebenfalls zu versetzen.


zu TOP 8. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Campingplatz Koralle", Fischleger (Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 5/2011

Mit Schreiben vom 26.11.2010 stellt Herr Schüttpelz den Antrag auf Erweiterung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 10 für das Gelände des alten Beobachtungsturmes.

Parallel zum B-Plan ist auch eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich.

Anliegen des Campingplatzbetreibers ist es, im Beobachtungsturm (ehemaliges Gebäude der Bundesmarine) einen Kiosk einzurichten. Da dies Vorhaben sich nicht ohne weiteres realisieren lässt (Außenbereich, sensibler Standort), wurde dieses Thema u. a. bei einem Behördengespräch mit der Landesplanung und dem Kreis am 15.09.2010 angesprochen.
Fazit: Eine Möglichkeit wäre die Erweiterung des B-Planes Nr. 10 um diese Fläche mit gleichzeitiger Durchführungsvertragserweiterung sowie Änderung des FNP.

Ein Aufstellungsbeschluss wurde von der GV hierüber bereits am 24.03.2011 gefasst.

Mit Schreiben vom 16.02. und 14.04.2011 bringt der Campingplatzbesitzer noch weitere Änderungswünsche vor, die hauptsächlich den B-Plan betreffen. Für die Errichtung von Campinghäusern ist jedoch auch der F-Plan zu ändern.



Herr Springer verlässt während der Beschlussfassung des Unterpunktes 6 des Abstimmungstextes den Raum.


Beschluss:

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 9. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Campingplatz Koralle“, Fischleger, folgende Änderung der Planung vorsieht:
  • Erweiterung des Geltungsbereiches um das Gelände des alten Beobachtungsturmes und der Bootslagerfläche
  • Ausweisung Campinghäuser im Süden

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

6. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.


- räuml. Geltungsbereichsabgrenzung entspricht der B-Planänderung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 "Campingplatz Koralle", Fischleger (Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 4/2011

Mit Schreiben vom 26.11.2010 stellt Herr Schüttpelz den Antrag auf Erweiterung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 10 für das Gelände des alten Beobachtungsturmes.

Anliegen des Campingplatzbetreibers ist es, im Beobachtungsturm (ehemaliges Gebäude der Bundesmarine) einen Kiosk einzurichten. Da dies Vorhaben sich nicht ohne weiteres realisieren lässt (Außenbereich, sensibler Standort), wurde diesesThema u. a. bei einem Behördengespräch mit der Landesplanung und dem Kreis am 15.09.2010 angesprochen.
Fazit: Eine Möglichkeit wäre die Erweiterung des B-Planes Nr. 10 um diese Fläche mit gleichzeitiger Durchführungsvertragserweiterung sowie Änderung des FNP.

Ein Aufstellungsbeschluss wurde von der GV hierüber bereits am 24.03.2011 gefasst.

Mit Schreiben vom 16.02. und 14.04.2011 bringt der Campingplatzbesitzer noch weitere Änderungswünsche vor. Diese können in die angelaufene Planung - falls von der Gemeinde gewünscht - einfließen.



Herr Springer weist darauf hin, dass die Campinghäuser an der vorgesehenen Stelle nicht genehmigungsfähig sein könnten. Das haben die Vorgespräche mit der Landesplanung ergeben. Auch er sieht die Häuer an dieser Stelle kritisch. Trotzdem wird mit dieser Planung in das weitere Verfahren gegangen.

Während der Beschlussfassung des Unterpunktes 6 des Abstimmungstextes verlässt Herr Springer den Raum.


Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 10 für das Gebiet „Campingplatz Koralle“, Fischleger, soll wie folgt
geändert werden:
  • Erweiterung des Geltungsbereiches um das Gelände des alten Beobachtungsturmes und der Bootslagerfläche
  • einzelne Umgestaltungsmaßnahmen
  • Ausweisung Campinghäuser im Süden
  • Umwandlung Spielplatz in Standplätze

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

6. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.


- *s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Campingplatz Dorotheental"
(Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 23/2011

Mit Schreiben vom 18.04.2011 stellt Herr Tramm den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 „Campingplatz Dorotheental“ zwecks Ausweisung von 10-15 Campinghäusern.

Die Campinghäuser sollen auf Standplätzen erstellt werden, die bisher für die Aufstellung von sog. Mobilheimen vorgesehen waren. Eine Ausweitung der Campingplatzflächen oder eine Vergrößerung der Standplatzzahl ist nicht vorgesehen.



Herr Springer verlässt während der Beschlussfassung des Unterpunktes 6 des Abstimmungstextes den Raum.


Beschluss:

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 10. Änderung aufgestellt,
die für das Gebiet "Campingplatz Dorotheental" folgende Änderung der Planung vorsieht:
            - Ausweisung Campinghäuser im südwestlichen Bereich
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
                                                                                       
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
5. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

6. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.


- *s. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 für den Bereich "Campingplatz Dorotheental"
(Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 24/2011

Mit Schreiben vom 18.04.2011 stellt Herr Tramm den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 „Campingplatz Dorotheental“ zwecks Ausweisung von 10-15 Campinghäusern.

Die Campinghäuser sollen auf Standplätzen erstellt werden, die bisher für die Aufstellung von sog. Mobilheimen vorgesehen waren. Eine Ausweitung der Campingplatzflächen oder eine Vergrößerung der Standplatzzahl ist nicht vorgesehen.



Herr Springer verlässt während der Beschlussfassung des Unterpunktes 6 des Abstimmungstextes den Raum.


Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 13 für das Gebiet “Campingplatz Dorotheental“ soll wie folgt
geändert werden:
            - Ausweisung Campinghäuser im südwestlichen Bereich

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichenBelange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

6. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.


- *s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich " Ostseebades Damp - Südwestteil - Zentralsterilisation"
(Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 25/2011

Mit Schreiben vom 16.03.2011 stellt die Damp Holding AG den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Sterilgutversorgungsgebäudes.

Der vorgesehene Bereich stellt sich bisher als landwirtschaftliche Fläche im Flächennutzungsplan dar. Die Bebauungspläne 5/III und 5/IV grenzen an.

Bisher hat die Damp Holding AG an verschiedenen Standorten des Konzerns sog. Zentral-Steris betrieben. Um nun zu einem einheitlichen Standard mit höchsten Qualitätsansprüchen zu gelangen, ist der Bau eines Sterilgutversorgungsgebäudes im Ostseebad Damp (Eingangsbereich) vorgesehen. Hier werden dann künftig alle konzerneigenen Steris zusammengelegt.



Wegen Befangenheit verlassen Herr Böttcher und Herr Langer mit Herrn Springer zur Abstimmung den Raum.


Beschluss:

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 11. Änderung aufgestellt,die für das Gebiet "Ostseebad Damp Südwestteil - Eingangsbereich " folgende Änderung der Planung vorsieht:      - Ausweisung “Sondergebiet Klinikversorgung“ *
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  1. Die Planungskostenerstattung ist gesichert.
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.

- *s. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III für den Bereich "Ostseebad Damp - Südteil"
(Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 26/2011

Mit Schreiben vom 16.03.2011 stellt die Damp Holding AG den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Sterilgutversorgungsgebäudes.

Der vorgesehene Bereich stellt sich bisher als landwirtschaftliche Fläche im Flächennutzungsplan dar. Die Bebauungspläne 5/III und 5/IV grenzen an.

Bisher hat die Damp Holding AG an verschiedenen Standorten des Konzerns sog. Zentral-Steris betrieben. Um nun zu einem einheitlichen Standard mit höchsten Qualitätsansprüchen zu gelangen, ist der Bau eines Sterilgutversorgungsgebäudes im Ostseebad Damp (Eingangsbereich) vorgesehen. Hier werden dann künftig alle konzerneigenen Steris zusammengelegt.



Wegen Befangenheit verlassen Herr Böttcher und Herr Langer mit Herrn Springer zur Abstimmung den Raum.


Beschluss:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 5/III für das Gebiet “Ostseebad Damp - Südteil“ soll wie folgt geändert werden:
            - Ausweisung “Sondergebiet Klinikversorgung“ *
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  1. Die Planungskostenerstattung ist gesichert.
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.

- *s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Jürgen Zinkmann  Anja Schnutz 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in