N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Damp vom 08.05.2012.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.56 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jürgen Zinkmann
wählbarer Bürger Jochen Bibelwitz
Ausschussmitglied Bruno Herbst
Ausschussmitglied Gabriele Marten
wählbarer Bürger Gerd Serke
wählbarer Bürger Hans-Gerd Wagner
stellv. Ausschussvorsitzender Uwe Wichert

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Christoph Langer
Gemeindevertreterin Sirka Metzger
stellv. Mitglied Wolfgang Schön
stellv. Mitglied Peter Tramm
Protokollführerin Anja Schnutz
Gast Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
3. Anfragen der Ausschussmitglieder
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. Umbau Jugendraum zur Schaffung zusätzlichen Platzes
  Beschlussvorlage - 37/2012
8. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet "Campingplatz Koralle" in Fischleger
8.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 26/2012
8.2 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 27/2012
9. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes Damp "Ostseebad Damp - Wohnmobilpark"
9.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 29/2012
9.2 b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 30/2012
10. 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr 5/IV Damp "Ostseebad Damp - Südwestteil"
10.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 31/2012
10.2 b) Beschluss des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 32/2012
10.3 c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 33/2012
11. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 34/2012
12. Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 38/2012
13. Entwurf der Fortschreibung des Generalplanes Küstenschutz
  Beschlussvorlage - 36/2012
14. Ausweisung von Bauland in der Gemeinde Damp
  Beschlussvorlage - 20/2012
15. Sanierung des Zugangsbereiches des VfL Damp-Vogelsang
  Beschlussvorlage - 35/2012

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit


Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Bericht des Ausschussvorsitzenden


Herr Zinkmann gibt bekannt, dass mit der Sanierung des ersten Abschnittes der Straße „Schweineweide“ begonnen wurde.


zu TOP 3. Anfragen der Ausschussmitglieder


Lt. Beschluss des Tourismusausschusses soll die WC-Anlage im HdG von Ostern bis zum Herbst für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Herr Wichert möchte wissen, warum nicht danach verfahren wird. Bürgermeister Böttcher verspricht, sich um eine Lösung zu bemühen. Momentan hat die Gemeinde niemanden, der das Gebäude abschließen kann.

Herr Tramm wird mit seiner Frage bezüglich der Genehmigung zur Nutzung des Parkplatzes im Ostseebad während des Kitesurfer-Treffens an das Ordnungsamt verwiesen.


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde


Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung


Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung


Aufgrund der Anwesenheit vieler Jugendlicher wird beschlossen, den TOP 15 „Umbau Jugendraum zur Schaffung zusätzlicher Plätze“ vorzuziehen und als TOP 7 zu behandeln. Die weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Umbau Jugendraum zur Schaffung zusätzlichen Platzes
Beschlussvorlage - 37/2012

Der Jugendraum der Gemeinde Damp wird zu den Öffnungszeiten sehr gut angenommen. Das führt dazu, dass dieser in der kalten Jahreszeit, in welcher auch nicht auf den Fußballplatz etc. ausgewichen werden kann, eigentlich zu klein ist. Daher wurde die Gemeinde Damp aus Reihen der Jugend gebeten, eine Vergrößerungsmöglichkeit zu prüfen.
Ein Anbau an den Raum wurde von der Gemeinde verworfen, so dass lediglich ein Umbau in den bestehenden Räumen zu prüfen bleibt. Dazu hat Herr Andresen die EG-Räume sowie den Dachboden besichtigt. Eine Anregung ist, das Herren-WC, welches tatsächlich als Lagerraum fungiert, dem Aufenthaltsraum zuzuschlagen.

Bei näherer Betrachtung ergeben sich folgende Erkenntnisse:
  1. Der Raumgewinn von 3,9 m² ist gering (siehe Grundriss)
  1. Die derzeit dort gelagerten Dinge müssen andernorts verwahrt werden. Eine Idee war die Nutzung des Dachbodens. Dieser wird allerdings vom VfL genutzt. Zudem gäbe es keine Möglichkeit vom Jugendraum dort hinauf zu kommen, außer man installiert eine Bodentreppe, die allerdings mindestens 4 m² Platz für sich beansprucht (siehe anliegende Fotos).
  1. Der Aufwand für einen Umbau ist groß:
  1. Da die zu entfernende Kalksandsteinwand unter einem Stahlbetonringbalken steht, auf welchem wiederum eine Mittelpfette des Daches lagert, wäre vor einem Abriss der Wand eine statische Stellungnahme von Nöten.
  2. Die Kosten für den Abriss der Wand und der Fliesen des ehemaligen WCs, das Schließen des Fußbodenschlitzes mit Estrich und Klinker, die Verkleidung des Strangentlüftungsrohres, das Putzen der zuvor mit Fliesen versehnen Wände, ggf. das Einziehen einer Deckenverkleidung und die Umlegung elektrischer Leitungen und Schalter werden grob geschätzt auf 5.000 €. Hinzu kommt der Aufwand des Statikers.
  3. Ob eine Baugenehmigung erforderlich würde, müsste ggf. geprüft werden.

Die auf der anderen Seite des Jugendraums belegenen Räume sind unentbehrlich und können daher nicht dem Jugendraum zugeschlagen werden.

Fazit:
Sollte die Gemeinde Damp die Maßnahme weiter verfolgen wollen, so könnten nach Beschluss genauere Kosten ermittelt werden.



Da die Gemeinde nicht Eigentümer des anliegenden Grundstückes ist, wurde ein Anbau verworfen. Es werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, u.a. Aufstellung einer Fertiggarage als Geräteraum für den VfL.


Beschluss:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, weitere Alternativen zur Vergrößerung des Jugendraumes zu erkunden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet "Campingplatz Koralle" in Fischleger

zu TOP 8.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 26/2012

Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet „Campingplatz Koralle“ in Fischleger der Gemeinde Damp und die Begründung haben in der Zeit vom 02.03.2012 bis 20.03.2012 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die erneute öffentliche Auslegung wurde erforderlich, da dem Antrag des Betreibers, die Winterabstellung im Bereich zwischen Sanitärgebäude und Campinghäusern mit in die B-Planung aufzunehmen, entsprochen wurde.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben des Amtes vom 17.02.2012 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte bereits am 10.08.2011 und 10.11.2011.


Beschluss:

a) Beschluss/ -empfehlung:
Da keine Anregungen vorgetragen wurden während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet „Campingplatz Koralle“ in Fischleger von der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, bedarf es keiner Abwägung.

Insgesamt gingen ein:
Erneute Behörden-/TöB-Beteiligung vom 17.02.2012
- öffentliche Auslegung vom 02.03.2012 bis 20.03.2012
hier:  1. Änd. u. Erw. vorh.bez.B-Plan Nr. 10 „Campingpl. Koralle“ der Gemeinde Damp
 
 
Datum:
Bedenken:
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft

16.03.2012

keine
43.
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 22 – Landesplanung – Regionalentwicklung und Regionalplanung
 
Keine Stellungnahme
44.
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
 
Keine Stellungnahme

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


zu TOP 8.2 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 27/2012

s. Beschlussvorlage 25/2012

Der zugehörige Durchführungsvertrag wurde bereits am 15.02.2012 beschlossen.



Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Die 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Die zusammenfassende Erklärung zum Bauleitplan wird zur Kenntnis genommen - § 10 (4) BauGB


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes Damp "Ostseebad Damp - Wohnmobilpark"

zu TOP 9.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 29/2012

Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 15.03.2012 bis 16.04.2012 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 24.02.2012 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 02.11.2011.



Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

a) Beschluss/ -empfehlung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 12. Änderung des Flächennutzungs-planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:

Behördenbeteiligung v. 24.02.2012 – öffentl. Ausleg. v. 15.03. – 16.04.2012
hier: 2. vorh.bez. Änderung des B-Planes 5/IV „Ostseebad Damp – Südwestteil/..Golf, Wasserski“, Gemeinde Damp sowie 12. Änd. des F-Planes Damp „OBD – Wohnmobilpark“
 
 
Datum:
Bedenken:
2a.
Deutsche Telekom AG
 
 
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
8.
Hauptzollamt
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
11.
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehrdes Landes S.-H.
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4
durch das LBV-SH
 
15.
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes S.-H.
Abt. Naturschutz, Forstwirtsch. und Jagd
 
 
17.
Forstbehörde Nord
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
18.
Archäologische Landesamt
Schleswig-Holstein
30.03.2012
keine
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
21.
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark u. Meeresschutz
06.03.2012
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
03.04.2012
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Mittelschwansen
16.04.2012
keine
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
                            Keine erneute Beteiligung,
                             da keine Bedenken bei 1.
                              Beteiligung
32.
Herrn Verbandsv. des
Wasser-und Bodenverbandes
Schwastrumer Aue
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
34.
- Sachbearbeiter i.H.(Entwässerung)
- Ordnungsamt i.H. (Verkehrsaufsi.)
allgemein- alle Gem.
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
12.04.2012
keine
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
z. Hd. Frau Nortrud Rosenberg
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
 
 
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
Haus der Natur
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
 
Landessportverband Schleswig-Holstein
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
41.
AWR
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.- Eckernförde
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
43.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 22 – Landesplanung – Regionalentwicklung u. Regionalplanung
13.04.2012
s. Stellungnahme
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
 
 


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
48.
Gemeinde Dörphof
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
49.
Gemeinde Holzdorf
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
51.
Gemeinde Thumby
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
52.
Gemeinde Waabs
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung


Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.2 b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 30/2012

s. Beschlussvorlage 29/2012



Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

b) Beschluss/ -empfehlung
Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 12. Änderung des Flächennutzungs-planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr 5/IV Damp "Ostseebad Damp - Südwestteil"

zu TOP 10.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 31/2012

Der Entwurf der 2. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr 5/IV Damp „Ostseebad Damp - Südwestteil“ der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 15.03.2012 bis 16.04.2012 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 24.02.2012 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 02.11.2011.



Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

a) Beschluss/ -empfehlung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr 5/IV Damp „Ostseebad Damp - Südwestteil“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:

Behördenbeteiligung v. 24.02.2012 – öffentl. Ausleg. v. 15.03. – 16.04.2012
hier: 2. vorh.bez. Änderung des B-Planes 5/IV „Ostseebad Damp – Südwestteil/..Golf, Wasserski“, Gemeinde Damp sowie 12. Änd. des F-Planes Damp „OBD – Wohnmobilpark“
 
 
Datum:
Bedenken:
2a.
Deutsche Telekom AG
 
 
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
8.
Hauptzollamt
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
11.
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehrdes Landes S.-H.
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4
durch das LBV-SH
 
15.
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes S.-H.
Abt. Naturschutz, Forstwirtsch. und Jagd
 
 
17.
Forstbehörde Nord
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
18.
Archäologische Landesamt
Schleswig-Holstein
30.03.2012
keine
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
21.
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark u. Meeresschutz
06.03.2012
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
03.04.2012
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Mittelschwansen
16.04.2012
keine
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
                            Keine erneute Beteiligung,
                             da keine Bedenken bei 1.
                              Beteiligung
32.
Herrn Verbandsv. des
Wasser-und Bodenverbandes
Schwastrumer Aue
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
34.
- Sachbearbeiter i.H.(Entwässerung)
- Ordnungsamt i.H. (Verkehrsaufsi.)
allgemein- alle Gem.
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
12.04.2012
keine
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
z. Hd. Frau Nortrud Rosenberg
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
 
 
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
Haus der Natur
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
 
Landessportverband Schleswig-Holstein
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
41.
AWR
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.- Eckernförde
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
43.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 22 – Landesplanung – Regionalentwicklung u. Regionalplanung
13.04.2012
s. Stellungnahme
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
 
 

Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
48.
Gemeinde Dörphof
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
49.
Gemeinde Holzdorf
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
51.
Gemeinde Thumby
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung
52.
Gemeinde Waabs
 
Keine erneute Beteiligung, da keine Bedenken bei 1. Beteiligung

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.2 b) Beschluss des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 32/2012

Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des B-Planes durch den vorhabenbezogenen B-Plan ergänzt. Dieses Instrument des § 12 BauGB verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).

Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes.



Im Durchführungsvertrag wurden zwei Änderungen vorgenommen.
  1. Im § 8 Nr. 7 zweiter Absatz werden die Worte „Im Winterhalbjahr“ gestrichen.
  2. § 9 Nr. 4 wird umformuliert und dem Wortlaut des § 8 Ziffer 3 angepasst. Er lautet jetzt: 10.000 € soweit die Vermietung der Wohnmobilstellplätze nicht gebündelt durch nur einen touristischen Betrieb erfolgt (§ 8 Ziff. 3).

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Der vorliegende Durchführungsvertrag wird beschlossen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.3 c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 33/2012

s. Beschlussvorlage 31/2012



Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

c) Beschluss/ -empfehlung
Die 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr.5/IV, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 34/2012

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)

Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich.



Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Dass die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll, wird zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung sowie der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Damp Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Der Bürgermeister wird dennoch legitimiert Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 38/2012

Seit 2008 laufen die Planungen für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals. Im Frühjahr 2010 erfolgte die erstmalige Auslegung der Planfeststellungsunterlagen. Durch die seinerzeit vorgebrachten Stellungnahmen haben die Anrainerkommunen der Ostseeküste (Eckernförder Bucht) und die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch die Planungsgruppe zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals beim Wasser und Schifffahrtsamt, eine Vereinbarung über die Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals treffen können.

Die Vielzahl vorgebrachter Stellungnahmen hat die Planfeststellungsbehörde dazu veranlasst, die Planfeststellungsunterlagen erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt dabei in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 15.05.2012. Stellungnahmen können bis spätestens 29.05.2012 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden (es zählt das Eingangsdatum).

Sofern eine Betroffenheit im Bereich der einzelnen Änderungsmaßnahmen vorliegen sollte, also nicht ausschließlich von der ursprünglichen Planung betroffen ist, hat man die Möglichkeit eine Einwendung zu erheben. Es ist nicht erforderlich, bereits erhobene Einwendungen gegen den ursprünglich ausgelegten Plan erneut zu erheben. Die bisher erhobenen Einwendungen bleiben weiterhin Gegenstand des Verfahrens.

Die Änderungen der vorliegenden Planfeststellungsunterlagen beziehen sich auf folgende Punkte:

Kurve Landwehr (Baulos 1)
  • Reduzierung der Eingriffe im Böschungskörper im Bereich der nördlichen Zufahrtsstraße zur Fähre Landwehr
  • Einrichtung einer neuen Umschlagstelle für Schuten östlich der Fährstelle Landwehr (Kkm 87,135 bis 87,360)
  • Rückverlegung von Baufeldgrenzen

Wittenbeker Kurve (Baulos 2)
  • Verlegung der Umschlagstelle nach Osten (Kkm 90,060 bis 90,275)
  • Überarbeitung der Zufahrtsrampe an die verlegte Umschlagstelle
  • Verschiebung der Wendestelle bzw. der Betriebswegsausweiche für LKW auf dem Betriebsweg nach Kkm 89,57 bzw. 87,9
  • Ausführung einer flacheren Böschungsneigung

Kurve Groß Nordsee (Baulos 4)
  • Verlegung der Baustraße 4b östlich der Waldfläche „Im Linden"

Gerade Königsförde (Baulos 5)
  • Anschluss des oberen Wirtschaftsweges an die Straße Bökenrott
  • Anpassung des Wendehammers an der Dorfstraße in Königsförde
  • Zusätzliche Zuwegung zum unteren Betriebsweg für Fußgänger und Radfahrer
  • Schaffung von Ersatzparkflächen im Bereich der Gaststätte „Lindenkrug"
  • Änderung der Straßenanbindung Ziegeleiweg

Spülfeldkomplex Flemhude
  • Verkleinerung der Baustelleneinrichtungsfläche und Begrenzung des Baufeldes
  • Geringfügige Vergrößerung des Eingriffsbereichs im Bereich der Umschlagstelle
  • Umlagerung des im Flemhuder See gewonnenen Materials in den südlichen Bereich des Sees
  • Herstellung von Steininseln im Flemhuder See
  • Veränderte Trassierung der neuen Zufahrtstraße
  • Gestaltung des Strohweges vom Einmündungsbereich der neuen Zufahrt bis zur K67
  • Profilierung eines neuen bepflanzten Erdwalls südlich des Spülfeldkomplexes als Verbringungs- und Kompensationsfläche
  • Errichtung eines Sportbootanlegers als Ersatz für Sportbootreede

Verbringungsflächen
  • Veränderter Zuschnitt der Ablagerungsfläche „Warleberg Süd"
  • Verlegung der Förderbandtrasse nach Osten
  • Änderung der Entwässerungsführung der Ablagerungsfläche „Warleberg Zentral"
  • Veränderte Nutzhöhen der Ablagerungsfläche „Gut Rosenkrantz Schinkel /Kippland"
  • Änderung der Zufahrt 4b zur Ablagerungsfläche „Gut Rosenkrantz, Ziegelgrube"

Nassbaggergutverbringung in die Kieler Bucht
  • Reduzierung der Verbringungsfläche von 3,75 km2 auf 0,81 km2 durch Aufhöhung bis auf 14 m Wassertiefe - jetzige Tiefe ca. 20 m
  • Anlage eines Steinfeldes vor Bookniseck, Waabs als Kompensationsmaßnahme

Darüber hinaus hat der Vorhabensträger den Antrag auf Erlass einer vorläufigen Anordnung für vorgezogene Teilmaßnahmen gem. § 14 Abs. 2 Wasserstraßengesetz zurückgenommen.

Zum Steinfeld kann von hier angemerkt werden, dass dies aus den im Trockenabtrag separierten Findlingen (>30 cm Durchmesser) angelegt und - sofern genügend Findlinge vorhanden sind - weitere auf der Verbringungsfläche abgelegt werden soll/en. Nach telef. Rücksprache wurde die Planänderung damit begründet, dass das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) dies als Kompensation des geplanten Eingriffs fordert. Aus verschiedenen Bereichen wurde vorrangig Strandbek ausgewählt. Die Steine sollen dabei unter der Wasseroberfläche in einem Bereich von ca. drei ha abgelegt werden. Ziel ist die Ansiedelung von Pflanzen und Tieren. Das LLUR hat sich zwischenzeitlich ausführlich zur geplanten Maßnahme geäußert und die näheren Beweggründe für das Vorhaben geschildert. Betreffend des Steinfeldes ist Herr Prof. Malcherek gehört worden. Dieser hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die Herstellung geäußert.

Steine für den Küstenschutz oder einen Buhnenbau stehen hingegen nicht zur Verfügung. Evtl. überschüssige Steine sollen, wie bereits erwähnt, auf der Verbringungsfläche abgelegt werden.

Die Fachgutachten wurden überdies um eine Einschätzung der langfristigen Auswirkungen der Verbringung von Nassbaggergut in die Ostsee ergänzt. Die Inhalte stellen im wesentlichen auf Schwerpunkte ab, die für die Anrainergemeinden sekundär von Bedeutung sind. Dies sind u. a. die Tierwelt und die Entwicklungsprognose nach Abschluss der Ablagerung.



Herr Wichert erklärt, dass im Bereich des geplanten Steinriffs vor Strandbek mit Munitionsteilen gerechnet werden muss und verweist an die BLANO-Gruppe.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Unter Berücksichtigung der bisher eingereichten Stellungnahme sowie der vereinbarten Monitoring-Maßnahmen wird auf die Abgabe einer ergänzenden Stellungnahme verzichtet. Als Hinweis soll an das WSA gehen, dass vor Strandbek noch Weltkriegsmunition liegen könnte.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Entwurf der Fortschreibung des Generalplanes Küstenschutz
Beschlussvorlage - 36/2012

Dem Entwurf des Generalplans Küstenschutz für Schleswig-Holstein wurde in einer Kabinettsitzung am 14.02.2012 von der Landesregierung zugestimmt. Bis Mitte Juli 2012 soll eine schriftliche Anhörung der betroffenen Kreise, Kommunen, Verbände und weiterer Institutionen erfolgen. Aus diesem Grunde findet am 10.05.2012 ein Abstimmungsgespräch der Gemeinden Brodersby, Dörphof, Damp, Waabs, Barkelsby, der in diesem Bereich tätigen Wasser- und Bodenverbände sowie der Campingplatzinhaber statt.

Der Entwurf liegt auszugsweise vor; dem Bürgermeister, den Fraktionsvorsitzenden und dem Ausschussvorsitzenden liegt der Gesamtentwurf vor.

Bürgermeister Böttcher berichtet dem Ausschuss weiteres.


Beschluss:

zu TOP 14. Ausweisung von Bauland in der Gemeinde Damp
Beschlussvorlage - 20/2012

Mit Datum vom 05.02.2012 wurde durch einen Grundbesitzer die Ausweisung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche zu Bauland beantragt. Hierbei handelt es sich um das Flurstück 17/11, Flur 2, Gemarkung Pommerby-Schwastrum, im unmittelbaren Anschluss zum Baugebiet „Ringstraße“. Das Grundstück hat eine Größe von 4,2836 ha und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Landschaftsplan sieht diese Flächen, neben einer weiteren Fläche im Bereich „Holzschicht“, als mögliche Siedlungserweiterungsfläche vor.

Unter Berücksichtigung des vorliegenden Antrages wird es als erforderlich angesehen, über eine grundsätzliche siedlungsstrukturelle Entwicklung im Bereich Vogelsang-Grünholz zu beraten. Kommt die Gemeinde zu dem Ergebnis, dass eine Entwicklung als wünschenswert zu betrachten ist, ist auch über den möglichen Entwicklungsbereich zu beraten.



Herr Tramm ist befangen und während der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

Die Diskussion ergibt, dass die Fläche im Bereich „Holzschicht“, die der F-Plan als mögliche Siedlungserweiterungsfläche vorsieht, als ausreichend und vorrangig angesehen wird. Der Bedarf für ein Baugebiet wird ebenfalls in Frage gestellt.

Herr Böttcher wird bei den nächsten Gesprächen mit der Landesplanung klären, ob es Sinn macht, für Vogelsang-Grünholz eine siedlungstrukturelle Entwicklungsplanung in Auftrag zu geben.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Dem Antrag auf Ausweisung von Bauland auf dem Flurstück 17/11, Flur 2, Gemarkung Pommerby-Schwastrum, wird zugestimmt.


Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 15. Sanierung des Zugangsbereiches des VfL Damp-Vogelsang
Beschlussvorlage - 35/2012

Bei einer örtlichen Besichtigung der Zuwegung des VfL Damp-Vogelsang wurde folgendes festgestellt:
  • Der durch Gehwegplatten befestigte Zugangsbereich zeigt starke Unebenheiten auf, die Stolperfallen darstellen.
  • Augenscheinlich steht nach starken Regenereignissen an einigen Stellen der befestigten Fläche zeitweilig Wasser. Ursächlich hierfür sind der wahrscheinlich nicht gefällegerecht verlegte Plattenbelag oder punktuelle Setzungen.

Aufgrund dessen ist es angedacht, den jetzigen Zustand zu verbessern. Der Vorschlag der Amtsverwaltung zur Sanierung des Zuwegungsbereiches des VfL Damp-Vogelsang beinhaltet im einzelnen folgende Maßnahmen:
  • Der vorhandene Plattenbelag wird aufgenommen und durch Betonrechteckpflaster ersetzt.
  • Die seitliche Einfassung des Pflasters erfolgt durch Rasenkantensteine.
  • Der Fahrradständer im unmittelbaren Zugangsbereich wird in Abstimmung mit der Vereinsführung an einem besser geeigneten Ort mit separater Zuwegung neu erstellt.
  • Zudem soll der Spritzschutz im Giebel und im Traufbereich der Eingangsseite zur besseren Pflege mit Kieselsteinen aufgefüllt werden. Die derzeit dafür genutzten Findlinge sollen einer anderen Nutzung zugeführt werden.

Die durch die Amtsverwaltung geschätzten Kosten zur Umsetzung der Maßnahme belaufen sich auf ca. 3.750 €. 



Durch Einsparungen bei der Straßensanierung “Schweineweide“ ist die Finanzierung der Maßnahme gesichert. Sie soll bis zum Schützenfest im September abgeschlossen sein.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Baumaßnahme zu beauftragen und umsetzen zu lassen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Jochen Bibelwitz

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Jürgen Zinkmann  Anja Schnutz 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in