N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Damp vom 28.02.2013.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jürgen Zinkmann
wählbarer Bürger Jochen Bibelwitz
Ausschussmitglied Bruno Herbst
Ausschussmitglied Gabriele Marten
wählbarer Bürger Gerd Serke
wählbarer Bürger Hans-Gerd Wagner
stellv. Ausschussvorsitzender Uwe Wichert

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Christoph Langer
Gemeindevertreterin Sirka Metzger
Protokollführer/in Sylvia Boller
Vorsitzender Jugendbeirat (ohne Anlagen) Nils Hendrik Wichert
- Ein Vertreter von der EZ war anwesend.
-Es waren weiterhin acht Bürger anwesend.

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
3. Anfragen der Ausschussmitglieder
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. Schadenspotentialanalyse
  Beschlussvorlage - 2/2013
8. Innenentwicklungs-Analyse für Vogelsang-Grünholz
- Antrag der SPD und der ABD -
  Beschlussvorlage - 5/2013
9. Ausweisung von Bauland in der Gemeinde Damp
- Antrag der CDU-Fraktion -
  Beschlussvorlage - 4/2013
10. Antrag der CDU-Fraktion vom 22.01.2013
Bessere Ausleuchtung Fußweg zwischen "Pommerbyer Weg" und "Auf der Höhe"
  Beschlussvorlage - 7/2013
11. Heizöllager Kindergarten Damp, St.Johannes-Stift 11
  Beschlussvorlage - 12/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende Herr Zinkmann hat nichts Aktuelles zu berichten. Er erteilt dem Bürgermeister Herrn Böttcher das Wort.

Herr Böttcher informiert über Folgendes:
  1. Am 20.02.2013 hat Herr Buschkühle sein Mandat mit Wirkung zum 28.02.2013 niedergelegt, da er nach Waabs verzieht.
  2. Ebenfalls am 20.02.2013 löste sich die Wählergemeinschaft und die Fraktion Bürgerinteresse WIG auf.
  3. Herr Langer und Herr Plotzki haben sich der ABD-Fraktion angeschlossen.
  4. Der Plattenweg hinter dem Gebäude des EDEKA-Marktes soll so verändert werden wie bereits der Plattenweg hinter dem Amtsgebäude. Die Kosten dafür sollen aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Das Ganze soll zur Verschönerung des Ortsbildes beitragen.


zu TOP 3. Anfragen der Ausschussmitglieder

Es liegen keine Anfragen vor.


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Herr Wichert vom Jugendbeirat teilt mit, dass es Fragen zur Gültigkeit der Eintrittskarten für das Fun & Sportcenter in Damp geben würde und bittet den Bürgermeister sich darum zu kümmern. Der Bürgermeister Herr Böttcher wird sich dem Problem annehmen.

Eine Bürgerin teilt mit, dass auf dem Grundstück ihres Nachbarn „Pommerbyer Weg / Am Wall“ Linden stehen, welche dieser gerne kürzen oder entfernen würde. Sie fragt, ob dies zulässig ist. Herr Böttcher erklärt, dass die Linden dort gesetzlich durch Bauleitplanung geschützt seien und man diese nicht so einfach stutzen oder wegnehmen könne. In dem Baugebiet „Am Wall“ gibt es einen rechtskräftigen Bebauungsplan (B-Plan), in welchem die Bäume eingezeichnet sind und zum Teil auch extra gepflanzt wurden. Er wird sich das Ganze vor Ort anschauen.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Als neuer Tagesordnungspunkt (TOP) Nr. 11 wird „Heizöllager Kindergarten Damp, St. Johannes Stift 11“ eingefügt. Alle anderen Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend nach unten. Die für den nicht öffentlichen Teil vorgeschlagenen TOP werden als nicht öffentlich zu behandelnden TOP beraten.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Schadenspotentialanalyse
Beschlussvorlage - 2/2013

Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt.

Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen.

Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen.

Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
  1. Bei einer Investitionssumme von 90.000,00 € netto und einer Förderung von 55% würde ein Restbetrag für die Gemeinden i. H. v. 40.500,00 € verbleiben. Für die Gemeinde Damp ergibt sich somit eine Kostenbeteiligung von ca. 6.000,00 €.
  2. Entscheiden sich die Gemeinden dafür das Projekt erst ab dem Jahr 2014 zu starten ist von den höheren Kosten und einer Förderung von 80 % zu rechnen.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Damp von ca. 3.600,00 €.
  1. Geht man sogar von Kosten i. H. v. 140.00,00 € aus, so hätte die Gemeinde Damp ca. 4.100,00 € davon zu tragen.

Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
  • Bei 90.000,00 € beträgt diese 17.100,00 €,
  • bei einer Investitionssumme von 120.000,00 € sind es 22.800,00 €
  • und bei Kosten von 140.000,00 € liegen die Steuern bei 26.600,00 €.

In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird, so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, so sind die Kosten für die Gemeinde geringer. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin.


Der Ausschusschussvorsitzende Herr Zinkamnn erläutert, dass die Gemeinde Damp das Thema Küstenschutz bereits seit Jahren beschäftigt. Es reicht aber nicht aus, wenn sich alleine die Gemeinde Damp dafür einsetzt und stark macht. Hier müssen alle Gemeinden zusammen auftreten und sich für den Küstenschutz engagieren.

Herr Böttcher teilt mit, dass Herr Wichert und er selbst sehr bemüht sind, den Küstenschutz großflächig zu bertrachten und an vielen Veranstaltungen zu diesem Thema teilgenommen haben. Gerlent haben sie, dass man auch die Schlei nicht außer Acht lassen darf, da auch von dort das Wasser ins Landesinnere hineindrücken kann. Das Ganze könne also nicht isoliert betrachtet werden. Was ebenfalls vermittelt wurde ist, dass der Buhnenbau etwas mit Strand und nicht mit dem Küstenschutz zu tun hat. Er erläutert, dass der Wasserstand, aufgrund des Klimawandels, künftig steigen wird. Kommt dann noch Sturm dazu, führe dies zum weiteren Anstieg des Wasserpegels. Geht man von einem Stand i. H. v. 1,20 m über NN aus, sind die Regionaldeiche bis oben hin gefüllt. Bei der nächsten Welle würde das Wasser dann über die Ufer treten und das Ostseebad Damp (OBD) überfluten. Deshalb wurden Gespräche mit Vertretern der Stadt Husum geführt. Nach diesem Gespräch stellte sich die Frage, was es überhaupt für schützenswertes Vermögen in der Gemeinde gibt. Daraufhin haben Herr Wichert und Herr Böttcher an einem Seminar in Travemünde teilgenommen. (Dort wurde bereits eine Schadenspotentialanalyse durchgeführt.) Mit einer solchen Analyse lässt sich sehr schnell feststellen, dass bei einer Sturmflut tausende von Menschen betroffen sein können und die Kosten in die Milliardenhöhe gehen würden.
Herr Bötcher teilt zudem mit, dass beim Küstenschutz im Bereich Scharbeutz / Lübecker Bucht 90 % gefördert wurden. Die Förderung war nur aufgrund der vorher durchgeführten Schadenspotentialanalyse so hoch. Dies ist einer der Gründe, weshalb eine solche Analyse für die Gemeinden so wichtig ist. Man muss jetzt damit beginnen (entweder dieses oder nächstes Jahr), um künftige Generationen zu schützen. Da bis zur Umsetzung der eigentlichen Maßnahmen Jahre vergehen, muss schnellstmöglich begonnen werden. Herr Böttcher hebt nochmal hervor, dass es sich nicht nur um ein Problem der Gemeinde Damp handele, welches an der Gemeindegrenze beginnt bzw. endet, sondern die ganze Region betroffen ist und handeln muss. Diese Auffassung wird aus der Runde unterstützt. Ein sofortiges Beginnen wird befürwortet.


Beschluss:

Die Gemeinde Damp beschließt, sich im Verhältnis des Amtsumlagesatzes der 16 betroffenen Gemeinden mit einem Betrag bis zu 6.000,00 € zu beteiligen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Innenentwicklungs-Analyse für Vogelsang-Grünholz
- Antrag der SPD und der ABD -
Beschlussvorlage - 5/2013

Die Fraktionen der SPD und ABD stellen den Antrag auf Erstellung einer Innenentwicklungs-Analyse zum Aufzeigen einer tragfähigen Siedlungsstruktur im Bereich des Ortsteils Vogelsang-Grünholz.

Der Landesentwicklungsplan 2010 formuliert den Vorrang der Innen- vor der Außenentwicklung als Ziel der Raumordnung. Durch die vorrangige Ausnutzung von Innenentwicklungspotenzialen sollen im Hinblick auf die zukünftige demografische Entwicklung tragfähige Siedlungsstrukturen entstehen und eine Zersiedelung begrenzt werden.



Herr Böttcher erklärt, dass jede Gemeinde gemäß Landesentwicklungsplan „x“ Prozent Entwicklungspotential hat.
Die Gemeinde Damp hat in ihrem Flächennutzungsplan (F-Plan) ein Baugebiet ausgewiesen, was in einem Bebauungsplan (B-Plan) konkretisiert werden könnte. Vor einer solchen Überplanung muss die Gemeinde Damp ermitteln und nachweisen, wie sie sich innerhalb der Gemeinde entwickeln kann. Will die Gemeinde einen B-Plan aufstellen, wird das Land erst einmal nach einer Innenentwicklungsanalyse fragen. Somit wäre das Geld für eine solche Analyse kein „rausgeschmissenenes“ Geld, da sie ohnehin benötigt wird.
Auf Nachfrage von Herrn Serke erklärt der Ausschussvorsitzende Herr Zinkmann, dass man mit solch einer Innenentwicklungsanalyse die Voraussetzungen schaffe, um später Bauland ausweisen zu können.


Beschluss:

Dem Antrag auf Erstellung einer Innenentwicklungs-Analyse für den Ortsteil Vogelsang-Grünholz wird stattgegeben.
Das Büro Springer ist mit der Erarbeitung dieser Analyse zu beauftragen.
Die Kosten von ca. 3.000,00 € sind zu genehmigen und in den Nachtragshaushalt einzustellen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Ausweisung von Bauland in der Gemeinde Damp
- Antrag der CDU-Fraktion -
Beschlussvorlage - 4/2013

Die CDU-Fraktion stellt mit Schreiben vom 07.11.2012 den Antrag auf Ausweisung von neuem Bauland in der Gemeinde Damp.

Zur Gemeindevertretersitzung am 08.05.2012 wurde bereits über die Ausweisung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche zu Bauland beraten. Dies Gebiet befindet sich im unmittelbaren Anschuss an die Bebauung „Ringstraße“. Der Antrag wurde seinerzeit abgelehnt. Unter Berücksichtigung des Antrages wurde es als erforderlich angesehen, über eine grundsätzliche siedlungsstrukturelle Entwicklung im Bereich Vogelsang-Grünholz zu beraten. Kommt die Gemeinde zu dem Ergebnis, dass eine Entwicklung als wünschenswert zu betrachten ist, ist auch über den möglichen Entwicklungsbereich zu beraten.


Herr Serke erläutert kurz den Sachverhalt.
Der Bürgermeister Herr Böttcher fragt nach, wo genau in der Gemeinde Damp Bauland ausgewiesen werden soll. Herr Serke antwortet, dass es egal sei, wo das Bauland entsteht, wichtig sei lediglich, dass etwas ausgewiesen wird. Er geht auf die Zinssituation auf dem jetzigen Markt ein und erläutert, dass dadurch auch Familien, welche es sich vorher nicht leisten konnten, bauen können. Demnach wäre es wünschenswert, wenn die Gemeinde Damp Bauland schaffen könnte. Herr Böttcher kann diese Begründung nicht teilen, da für die Schaffung von neuem Bauland zunächst der F-Plan zu ändern ist und dann ein neuer B-Plan aufzustellen ist. Mit Auslegung usw. dauert so ein Verfahren mindestens drei Jahre bis es abgeschlossen ist. Wie sich die Zinsen in dieser Zeit verändern, weiß niemand.
Herr Serke teilt mit, dass dann aus seiner Sicht eine Innenentwicklungsanalyse nicht notwendig sei. Herr Böttcher erläutert noch einmal, dass die Analyse benötigt wird, um gegen die Landesplanung argumentieren zu können und es sich nicht um „rausgeschmissenes“ Geld handelt. Herr Wagner lenkt dahingehend ein, dass es innerhalb der Gemeinde Damp zudem noch freie Bauplätze gibt, die ebenfalls durch eine solche Analyse ermittelt werden und diese deshalb allemal sinnvoll sei.

Weitere Meldungen aus der Runde machen deutlich, dass man bei einer Baulandsausweisung und Entwicklung der Gemeinde, das Zentrum im Bereich Vogelsang ansiedeln sollte. Schon damals habe man sich was dabei gedacht, das Zentrum dort zu erstellen. Dieser Ortsmittelpunkt ist auch weiterhin anzustreben.


Beschluss:

Dem Antrag auf Ausweisung von Bauland wird stattgegeben.


Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 10. Antrag der CDU-Fraktion vom 22.01.2013
Bessere Ausleuchtung Fußweg zwischen "Pommerbyer Weg" und "Auf der Höhe"
Beschlussvorlage - 7/2013

Um den betreffenden Weg besser auszuleuchten, müssten 2 weitere Laternen aufgestellt werden. Die Laternen des Fußwegs von der Straße Holzschicht zum Amtsgebäude werden über den Stromanschluss „Holzschicht“ gespeist und gesteuert. Um zu erreichen, dass die zusätzlichen beiden Laternen zur exakt der gleichen Zeit an- und ausgehen, sollte die Anbindung der Laternen an diesen Strang erfolgen. Die Laternen im Pommerbyer Weg werden über eine andere Einspeisung versorgt.

In Anlage 1 zum Antrag ist die letzte der Laternen des o.g. Strangs zu erkennen. Von dort aus müsste ein Beleuchtungskabel NYY-J 5x6 RE zu den beiden zusätzlichen Aufstellorten geführt werden.
Herr Andresen bezeichnet die Aufstellorte zur Eindeutigkeit wie folgt:
  • Zusätzlicher Aufstellort 1 vor dem Amtsgebäude = Leuchte Amt
  • Zusätzlicher Aufstellort 2 seitlich vor Pommerbyer Weg 13 = Leuchte HsNr.13

Um die Beleuchtungskabel zu den Aufstellorten zu führen, müssen entweder die Plattenbelege aufgenommen und nach der Kabelverlegung wieder neu verlegt werden, oder eine Trasse seitlich des befestigten Wegs gefundnen werden.

Leuchte Amt:
Das Luftbild der Anlage zeigt, dass das Flurstück des Fußwegs neben dem Amt eine begrenzte Breite besitzt. Vor dem Hintergrund, dass das Amtsgebäude veräußert werden soll, muss Sorge dafür getragen werden, dass die Trasse des Beleuchtungskabels wie auch die Leuchte Amt selbst auf Grund und Boden der Gemeinde Damp errichtet wird. Ob neben dem befestigten Weg noch eine ausreichend breite Rasenfläche vorhanden ist, die die Kabeltrasse aufnehmen kann, kann Herr Andresen aus dem Luftbild nicht herauslesen. Daher wird bei der Kostenermittlung davon ausgegangen, dass der Plattenbelag aufgenommen werden muss. Ob die Leuchte Amt dann nördlich oder südlich des Weg aufgestellt wird, möge die Vertretung entscheiden.



Leuchte Hs.-Nr.13:
Dieses Flurstück scheint nördlich des Fußwegs so breit zu sein, dass dort eine Kabeltrasse Platz finden könnte. Allerdings müsste dennoch das Kabel durch den befestigten Weg von der Bestandslaterne bis in die „Bankette“ geführt werden.

Die Kosten sämtlicher, erforderlicher Arbeiten wurden geschätzt auf rund 6.000 € (vergleiche anliegende Kostenschätzung).



Herr Serke erläutert den Antrag. Der Bürgermeister Herr Böttcher teilt mit, dass der Weg unbestritten sehr dunkel ist. Das Amt kommt bei der Berechung auf eine Summe von 6.000,00 €. Sein Vorschlag wäre, dass man das Beet so gestaltet wie das bereits vorhandene andere Beet, die Bank versetzt und die Lampe an dieser Stelle aufstellt. Von dieser Stelle würde die Lampe den ganzen Platz, das dunkle Stück und das Stück Richtung Pommerby ausleuchten. Herr Böttcher würde die Lampe somit erst einmal versetzen lassen und sich das Ganze dann vor Ort anschauen. Herr Serke äußert seine Bedenken, dass dies nicht ausreichend sei. Der Vorsitzende Herr Zinkmann lenkt ein, dass man es zunächst so machen sollte (wie es der Bürgermeister vorgeschlagen habe) und später immer noch die Möglichkeit besteht, eine zweite Lampe aufzustellen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, eine vorhandene Straßenlaterne im Fußweg zwischen der Straße „Auf der Höhe“ und „Pommerbyer Weg“ umzusetzen. Die geschätzten Kosten in Höhe von rund 3.000 € werden anerkannt. Die erforderlichen Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2013 bereit gestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Heizöllager Kindergarten Damp, St.Johannes-Stift 11
Beschlussvorlage - 12/2013

Am 04.01.2013 bekam Herr Andresen seitens des Kindergartenpersonals die Info, dass die Füllstandsmeldeanlage der 10.000 Liter Heizöltankanlage die bevorstehende Leerung meldete. Daraufhin hat Herr Andresen eine Kleinmenge zu einem Marktpreis bestellt, um bei einer Sammelbestellung im Frühjahr 2013 eine Vollfüllung bei dem günstigsten Bieter einer Preisanfrage nachzubestellen. Am 07.01.2013 scheiterte der Tankversuch, weil es massive Undichtigkeiten an den Befüllleitungen gab. Es wurden nur 1058 Liter eingefüllt. Eine Heizungsbaufirma aus Waabs wurde daraufhin beauftragt, die Undichtigkeiten abzudichten. Diese teilte mit, dass der Erfolg des Versuchs der Abdichtung nicht garantiert werden könne, da die Verschraubungen etc. aus Kunststoff bereits sehr spröde seien. Ferner teilte man mit, dass es für das Befüllsystem aus dem Jahre 1976 keine Ersatzteile mehr gebe. Ebenso ist der Einbau eines anderen Systems nicht möglich und eine Inspektion der Tanks von Außen hat aufgezeigt, dass diese deformiert und mittelfristig abgängig sind.
Am 23.01.2013 wurde dennoch ein neuer Versuch der Betankung unternommen, um zumindest aus der kalten Jahreszeit zu kommen. Leider musste auch dieser abgebrochen werden, da das Befüllsystem befürchtetermaßen nach wie vor Undichtigkeiten aufwies.

Um eine zweite Einschätzung eines Fachmanns zu erhalten, hat Herr Andresen eine Kappelner Firma um eine Stellungnahme gebeten. Diese Firma hat sämtliche Feststellungen bestätigt.

Um das Restöl der 5 Stück 2.000-Liter Tanks zu nutzen, wurde der Waabser Heizungsbauer beauftragt, dieses in den forderen Tank umzupumpen. Am 18.02.2013 wurde gemeldet, dass das zyklische Umpumpen abgeschlossen sei und die Menge Heizöl demnächst wieder zur Neige gehe.

Fazit:
Die Heizöllagertankanlage aus dem Jahre 1976 ist abgängig. Da eine Erneuerung im Winter bei Minustemperaturen nicht zu empfehlen ist, wurde am 22.02.2013 erneut eine Menge von rund 1.800 Liter über den Belüftungsdeckel getankt.
Als Abhilfe des Mangels sind zwei Alternativen denkbar:
  1. Demontage und Entsorgung der alten Tankanlage und Bau einer neuen mit Beibehaltung der Befeuerung des Ölbrenners aus dem Jahre 2005.
Die Kosten werden geschätzt auf:
graphic


2. Demontage und Entsorgung der alten Tankanlage und Umrüstung des Heizkessels auf
 Erdgasbetrieb, d.h. Austausch des Ölbrenners auf Erdgas.
 Die Kosten werden geschätzt auf:
graphic

Ergebnis:
Bei Betrachtung der Schätzkosten der beiden Alternativen, kann keiner Variante ein hervorstechender Vorteil eingeräumt werden. Ob es langfristig wirtschaftlicher sein wird, mit Gas oder Öl zu heizen, kann Herr Andresen nicht erklären. Bei der Umstellung auf Gas würde der derzeitige Heizöllagerraum zukünftig z.B. als Abstellraum für die Außenspielgeräte des Kindergartens dienen können. Dann müsste vielleicht ein Maler den Raum einmal durchstreichen.



Der Vorsitzende Herr Zinkmann erläutert den Sachverhalt.
Herr Serke spricht sich für die Variante mit Gas aus, da gerade bei Öl ein enorm hoher Wartungsaufwand besteht. Eine Umrüstung auf Gas wäre aus seiner Sicht sinnvoll.
Aus der Runde wird hinzugefügt, dass es zudem postiv ist, dass zusätzlicher Abstellraum für den Kindergarten geschaffen wird. Auf Nachfrage erklärt Herr Böttcher, dass das Gebäude der Gemeinde Damp gehört und die Gemeinde somit auch für die Heizungsanlage verantwortlich ist. Sie muss hierfür die Kosten tragen.
In der Runde wird diskutiert, dass es einen Gewerbetreibenden in der Gemeinde Damp gibt, der mit Öl handelt. Grundsätzlich versucht man immer die Gewerbetreibenden vor Ort zu unterstützen. Es wird dennoch die Auffassung vertreten, dass die Variante 2 (Gas) die bessere Variante ist. Positiver Nebeneffekt sei zudem, dass die Geruchsbelästigung wegfallen würde und man auf dem neusten Stand der Technik wäre.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Heizung des Kindergartens Damp, St.-Johannes-Stift 11 wie folgt weiter zu betreiben: “Demontage und Entsorgung der alten Tankanlage und Umrüstung des Heizkessels auf Erdgasbetrieb, d. h. Austausch des Ölbrenners auf Erdgas“
Die geschätzten Kosten in Höhe von 11.000 € werden anerkannt. Die erforderlichen Mittel werden im Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2013 bereit gestellt. Herr Bürgermeister Böttcher wird ermächtigt, erforderliche Aufträge nach Preisanfrage an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben

Der Ausschussvorsitzende Herr Zinkmann verkündet, dass die Befreiungsanträge positiv entschieden worden sind.



Sylvia Boller  Jürgen Zinkmann 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender