N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Damp vom 19.10.2015.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  20.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Manfred Löhr
Ausschussmitglied Jochen Bibelwitz
stellv. Mitglied Gabriele Marten (stellv. für Rolf-Dieter Marten)
Ausschussmitglied Bernd Moltkau
stellv. Ausschussvorsitzender Raidum Rodde
wählbarer Bürger Robert Rösch
Ausschussmitglied Hugo Scheu

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Rolf-Dieter Marten (entschuldigt vert. durch Gabriele Marten)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreterin Sirka Metzger
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
Gemeindevertreter Peter Tramm
Gemeindevertreter Uwe Wichert
Protokollführerin Anja Schnutz
Seniorenbeirat: Herr Warschitzka

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
3. Anfragen der Ausschussmitglieder
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ I für das Gebiet "Ostseebad Damp – Westteil/ Ferienhausgebiet"
7.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 51/2015
7.2 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 52/2015
8. Errichtung eines Mülllagerplatzes am Objekt "St.-Johannes Stift 11"
  Beschlussvorlage - 45/2015
9. Erneuerung von zwei Fenstern in einer Mietwohnung St.Johannes Stift 11
  Beschlussvorlage - 43/2015
10. Qualitätsverbesserung des Ostseeküstenradwanderweges
  Beschlussvorlage - 35/2015
11. Asphaltdeckenerneuerungen und -ausbesserungen an gemeindlichen Geh- und Radwegen
  Beschlussvorlage - 46/2015
12. Antrag auf Entfernung einer Linde am Pommerbyer Weg
  Beschlussvorlage - 49/2015
13. Baumpflegemaßnahmen im Bereich des Fußweges zwischen Südweg und Pommerbyer Weg
  Beschlussvorlage - 48/2015
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.

zu TOP 3. Anfragen der Ausschussmitglieder

Die Ausschussmitglieder haben keine Anfragen.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Herr Dibbern regt an, in den Erhalt der Straße von der Schwastrumer Au (aus Richtung Hülsenhain) bis nach Petzrüh zu investieren, da diese durch landwirtschaftlichen Schwerlastverkehr stark mitgenommen ist. Bürgermeister Böttcher weist daraufhin, dass der Bereich von Pommerby bis zur Kreuzung bereits ausgebessert wurde. Er bittet Herrn Dibbern, sich nächstes Jahr im Oktober an ihn zu wenden, damit man sich die Strecke nochmals ansehen kann. Außerdem appelliert er an die Landwirte, vorsichtig und verantwortungsvoll zu fahren.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Auf Antrag des Ausschussvorsitzenden wird beschlossen, TOP 14 nicht öffentlich zu verhandeln.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ I für das Gebiet "Ostseebad Damp – Westteil/ Ferienhausgebiet"

zu TOP 7.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 51/2015
Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ I der Gemeinde Damp und die Begründung haben in der Zeit vom 17.08.2015 bis zum 18.09.2015 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 28.07.2015 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ I abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2 b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 52/2015
Siehe Beschlussvorlage 51/2015.

Beschluss:
Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ I für das Gebiet "Ostseebad Damp – Westteil/ Ferienhausgebiet" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ I durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/ I in Kraft.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Flächennutzungsplan zu berichtigen.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Bernd Moltkau
Herr Jochen Bibelwitz

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Errichtung eines Mülllagerplatzes am Objekt "St.-Johannes Stift 11"
Beschlussvorlage - 45/2015

Nachdem der Erweiterungsbau des Kindergartens nunmehr fertiggestellt und der Betrieb in den neuen Räumen aufgenommen wurde, sind die Schlussrechnungen der Gewerke und Planer noch nicht abschließend allumfänglich gestellt und geprüft. Daher kann noch keine finale Kostenfeststellung abgegeben werden.
Dennoch gilt es die Unterbringung der Mülltonnen zu organisieren. Es war erklärter Wille des Bauherrn, die Baufertigstellung abzuwarten und dann zu schauen, wo sich ein Platz, nicht zuletzt auch aus optischen Gesichtspunkten, anbietet.
Bisher waren die Tonnen der Mieter am Südgiebel des Altbaus untergebracht. Die Holzpalisaden, die diesen kleinen Platz begrenzten, waren abgerottet und wurden daher entfernt.
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Der Kindergarten hatte seinen Müll in einem kleinen hölzernen Schuppen gelagert, der ebenfalls marode und abgängig war, zudem im Baufeld des Anbau stand und daher abgerissen wurde.

In der Summe sind heute seitens des Kindergartens 4 blaue, 2 braune und 3 schwarze Tonnen vorhanden. Ferner soll seitens des Trägers des Kindergartens ein 1,1 m³- Container für den "Grünenpunkt-Müll" bestellt werden, damit die zehn und mehr gelben Säcke pro Abholung geschützt vor Vögeln, Ratten und Katzen gelagert werden können.
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Für die Abstellung dieser Müllbehälter soll ein Platz gefunden werden. Wollte man die südliche Giebelfläche des Altbaus nutzen, so müsste die dort stehende Bekanntmachungstafel umgesetzt und die Grünpflanze beseitigt werden. Ob dieser Ort am Eingang des Kindergartens dann tatsächlich der richtige wäre, um teilweise stinkende braune Tonnen (Windeln und Essensreste) abzustellen, kann ohnehin bezweifelt werden. Ebenso wäre die Straßenfront des Altbaus ungeeignet.


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Daher werden hier zwei andere, alternative Plätze vorgeschlagen:
  1. Links neben der Zufahrt zum Bolzplatz

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  1. Zwischen Bolzplatz / öffentlichem Spielgerät und Kindergarten

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Es wird vorgeschlagen, die ausgewählte Fläche mit Pflastersteinen zu befestigen und mittels eines z.B. 1,50 m hohen, grünen Doppelstabmattenzauns abzugrenzen. Für den Standort 2 müsste der Weg vom Parkplatz zur Box gleichermaßen wie die Fläche selbst befestigt werden, damit man die teilweise schweren Tonnen zur Straße rollen kann. Beim Standort 1 ließe sich die Box direkt an die ohnehin schon befestigte Fläche des Parkplatzes bzw. der Zufahrt des Bolzplatzes bauen.

Skizze einer möglichen Boxgeometrie:
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Bei diesem Vorschlag könnten auch die Müllbehälter der Mieter mit eingelagert werden, so dass diese auch nicht mehr frei vor dem Giebel stehen würden [ M = Mieter, K = Kindergarten].

Die Kosten für die Errichtung der Box und Befestigung der Flächen werden geschätzt auf:
  1. Standort 1:              5.000 €
  2. Standort 2:              6.000 €

Vom Bau der Kindergartenerweiterung sind im Bauhof der Gemeinde noch Reste der Lärchen- Bretterverschalung der Außenfassaden eigens zur Errichtung einer Müllbox eingelagert worden. Da eine Box komplett aus Holz errichtet zwar ästhetisch reizvoller aber wesentlich teurer ist als eine Einzäunung, wurde diese Option zunächst verworfen (Es liegt ein Angebot ohne Erd- und Pflasterarbeiten vor, dass die Verwendung der im Bauhof eingelagerten Materialien vorsieht und dennoch mit 5.200 € schließt).
Möglicherweise könnte man die Brettreste aber trotzdem als Sichtschutz am Doppelstabmattenzaun befestigen. Dieses wäre auch später noch möglich, nachdem offenbar ist, wie optisch störend die Einzäunung mit den Müllbehältern wirkt.


Beschluss:
Es wird beschlossen, statt einer Holzmüllbox eine schlichte Einzäunung vorzunehmen. Es wird sich auf den Standort 1 verständigt. Die damit verbundenen Kosten werden anerkannt und erforderliche Mittel werden im Nachtragshaushalt bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Arbeiten zu beauftragen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erneuerung von zwei Fenstern in einer Mietwohnung St.Johannes Stift 11
Beschlussvorlage - 43/2015
In der einen Wohnung im Obergeschoss des Objektes "St.-Johannes Stift 11" ist das untere Scharnier eines Kunststofffensters abgebrochen. Dadurch lässt sich dieses Fenster nicht mehr öffnen. Beim Versuch es zu öffnen, würde es nach innen herausfallen.
Über Tischler und Beschlagshändler wurde versucht, ein entsprechendes Ersatzteil zu beschaffen. Da die Fenster wahrscheinlich ein Alter von mehr als 35 Jahren besitzen, sind diese besonderen Scharniere nicht mehr lieferbar. Damit ist das Fenster in Gänze abgängig.
Um eine Lösung anbieten zu können, hat Herr Andresen ein Angebot für ein neues Kunststofffenster eingeholt. Im Schlafzimmer ist allerdings neben dem defekten Fenster ein weiteres vorhanden. Es gibt Gründe, gleich den Austausch beider Fenster vorzunehmen:
  • Der Ausbau und Einbau ist mit Schmutz und Dreck verbunden. Die Laibungen müssen ggf. beigearbeitet werden. Somit hätte man in diesem Zimmer nur einmal den Rüstaufwand zum Schutze der Wohnung und fortan erstmal Ruhe.
  • Bauphysikalisch könnten die Laibungen am zweiten Fenster, sofern es nicht erneuert wird, Probleme bereiten, da diese im Raum die kältesten Oberflächen besäßen und zu Kondenzwasserausfall und damit einhergehendem Schimmelbefall neigen könnten.
Daher empfiehlt Herr Andresen den Austausch beider Fenster im Schlafzimmer. Anstelle des kippbaren Oberlichtes würde man heute sowohl den Hauptflügel als auch das Oberlicht mit einem Dreh-Kippbeschlag versehen.
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Die Kosten für den Austausch einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten schätzt Herr Andresen auf 3.000 €.

Beschluss:
Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben zu verfahren. Die Kosten in Höhe von rund 3.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden über den entsprechenden Unterhaltungshaushalt 2016 bereitgestellt.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Qualitätsverbesserung des Ostseeküstenradwanderweges
Beschlussvorlage - 35/2015
Der Ostseeküstenradwanderweg (OKR) ist einer der meistbefahrenen deutschen Radfernwege. Er führt in Schleswig-Holstein über 442 km von Lübeck bis Flensburg und davon gut 30 km durch das Amt Schlei-Ostsee. Von Eckernförde bis Damp führt er entlang des Radweges an der L 26. Dieser Radweg befindet sich derzeit in einem desolaten Zustand. Außerdem ist die Ostsee über eine große Wegstrecke (anders als der Name des Radweges vermuten lässt) nicht erlebbar. In Zusammenarbeit mit der Ostseefjord Schlei GmbH und den Bürgermeistern der Gemeinden entlang der westlichen Eckernförder Bucht wurden daher 2 Maßnahmen zur regionalen Qualitätssicherung des OKR mit Landtagsabgeordneten, Vertretern von Naturschutzverbänden sowie der zuständigen Behörden und Grundbesitzern thematisiert. Erstens: Die Sanierung des Radweges entlang der L 26, die zwischenzeitlich vom zuständigen Ministerium zugesagt wurde. Zweitens: Die Verlegung des Radweges von Damp nach Kappeln soweit wie möglich an die Ostsee. Im Amt Schlei-Ostsee wären hiervon die Gemeinden Brodersby, Dörphof und Damp betroffen. Der OKR wird derzeit aus Waabs kommend vor dem Ostseebad Damp in Richtung der Ortschaften Dörphof und Karby von der Ostsee weggeführt, um anschließend in Schönhagen wieder einen kurzen Abschnitt in Ostseenähe zu verlaufen. Hier besteht die Überlegung, den OKR als Alternativroute ab dem Entdeckerbad in Damp direkt an der Ostsee entlang zu führen, so dass er am Campingplatz Schubystrand vorbei und durch das Naturschutzgebiet Schwansener See führen würde. Dieser Weg steht bereits Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung - eine Ausweisung für den OKR ist derzeit jedoch nicht möglich, da der Pflegezustand dieses nicht zulässt. Hierfür wäre eine maßvolle (wassergebundene) Herrichtung und eine laufende Unterhaltung des Weges für die Nutzung als Wander- und Radweg in einer Mindestbreite von zwei Metern mit einem Belag, der eine Befahrbarkeit auch bei längeren Trocken- oder Regenperioden ermöglicht, erforderlich. Für eine entsprechende Entwurfsplanung in Abstimmung mit sämtlichen Beteiligten sowie die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für eine evt. Maßnahmenumsetzung mit einer Kostenschätzung sind höchstens 4.000,00 € zu veranschlagen, welche auf die drei Gemeinden aufzuteilen wären. Zuschüsse können für die Entwurfsplanung nicht eingeworben werden. In Abhängigkeit vom Planungsergebnis müssen für eine evt. Umsetzung der Maßnahme sodann Fördermöglichkeiten abgeklärt werden.

Beschluss:
Die Gemeinde beteiligt sich mit einem Drittel an den Planungskosten in Höhe von höchstens 4.000,00 €.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Asphaltdeckenerneuerungen und -ausbesserungen an gemeindlichen Geh- und Radwegen
Beschlussvorlage - 46/2015
Zu Beginn eine Anmerkung von Herrn Andresen:
In dieser Vorlage ist von Geh- und/oder Radwegen die Rede. Als Radwege dürfen die Wege aber in Ermangelung der Mindestbreite nicht beschildert werden. Dennoch können sie von Radfahrern genutzt werden (analog zu den Wegen an den klassifizierten Straßen im Kreis RD-Eck).

Geh- und Radweg Dukenteich:

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Hier sind einige Versackungen und Risse, die ausgebessert werden sollen. Herr Andresen empfiehlt die Anwendung des sogenannten Patchverfahrens. Der bestehende Asphalt wird mittels eines Gerätes erhitzt und unter Zugabe von frischem Asphalt und Emulgatoren in Form gebracht und an die intakten Oberflächen angeglichen.
Geschätzte Kosten hier rund 4.000 € brutto.

Geh- und Radweg Schwastrummühle - Fischleger:

Auf einer Gesamtlänge des Radweges von der L 26 bis zum Fischlegerstrand mit 2.950 m regt der Bürgermeister an, in zwei Teilbereichen auf einer Länge von 1.115 m Länge eine Deckenerneuerung durchzuführen. Damit sollen Löcher, Versackungen und Rissbildungen beseitigt werden.



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  1. Teilbereich Schwastrummühle
Herr Andresen hat eine Kostenschätzung erstellt. Diese schließt für diesen Bereich mit rund 30.000 € brutto. Die einzelnen Positionen mögen bitte der zur Verfügung gestellten Kostenschätzung entnommen werden.
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Ca. 315 m Radwegestrecke in Schwastrummühle
  1. Teilbereich Kuhberg - Fischleger
Herr Andresen hat eine Kostenschätzung erstellt. Diese schließt für diesen Bereich mit rund 75.000 € brutto. Die einzelnen Positionen mögen bitte der zur Verfügung gestellten Kostenschätzung entnommen werden. Die Besonderheit hier ist, dass die herrschenden Entwässerungsprobleme beseitigt, die Absackung des sanierten Weges in den Straßengraben durch besondere Maßnahmen verhindert werden sollen und dass stets wiederkehrenden Wurzelaufbrüchen vorgebeugt werden soll.

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Ca. 800 m Radwegestrecke von Kuhberg bis Fischleger

Die Kostenschätzung beinhaltet zudem noch einige Regiearbeiten zum Nachweis, so dass insgesamt Kosten von rund 113.000 € geschätzt werden.

Hinsichtlich einer möglichen Pflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen bedarf es der Prüfung durch die Finanzabteilung des Amtes.

Bürgermeister Böttcher erklärt, dass die Maßnahme Dukenteich eine Sanierungsmaßnahme ist, für die keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Für den Bereich Fischleger ist die Beitragspflicht noch zu klären. Ein Beschluss sollte daher unter Vorbehalt gefasst werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die im Sachverhalt geschilderten Asphaltdeckenerneuerungen an Radwegen durchzuführen. Die Gesamtkosten in Höhe von rund 113.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden im Vermögenshaushalt 2016 bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Ausschreibungen zu veranlassen und Aufträge zu erteilen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der pflichtgemäßen Abstimmung mit der Amtsverwaltung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Bereich Kuhberg - Fischleger.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Antrag auf Entfernung einer Linde am Pommerbyer Weg
Beschlussvorlage - 49/2015
Mit Schreiben vom 09.09.2015 ist ein Anlieger des Pommerbyer Weges an die Gemeinde Damp herangetreten. Dieser beantragt die Entfernung einer Linde und ggf. eine Ersatzpflanzung mit einem Kugelahorn.

Die Linde wurde in der Vergangenheit durch die Gemeinde Damp gepflanzt. Bei der Linde handelt es sich um einen Straßenbegleitbaum, der in der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 11 "Pommerbyer Weg" als zu pflanzen und zu erhalten festgesetzt wurde. Entlang des Pommerbyer Weges wurden von diesem Bäumen insgesamt 13 Stück festgesetzt. Bei den Bäumen handelt es sich gemäß Begrünungsplan zum Bebauungsplan einheitlich um eine kleinkronige Winterlinde. Die Wuchsform kann wie folgt umschrieben werden:
9 - 12 m hoch, 4 - 6 m breit; anfangs schmal-eiförmig, später dicht kegelförmig, regelmäßig aufgebaute Kompaktkrone; Äste schräg aufrecht, nicht überhängend; langsamwüchsig.

Ziel der Bauleitplanung war es, entlang des Pommerbyer Weges ein einheitliches Erscheinungsbild zu schaffen. Die vollständige Beseitigung bedarf der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die vom Begrünungsplan abweichende Baumart bedarf ebenfalls der Zustimmung der Gemeinde.

Der Antrag wird damit begründet, dass der Baum in der Nähe einer Schmutzwasserleitung stehen soll.

Die Nähe zu einer Schmutzwasserleitung kann nicht als Grund für die Entfernung der Linde dienen, da der Hausanschlussschacht weit vor dem Baum liegt. Allerdings werden die Linden von den Eigentümern sehr stark beschnitten, so dass sie keinen schönen Anblick bieten. Bürgermeister Böttcher weist daraufhin, dass eine Genehmigung dieses Antrages zur Folge hat, dass mit weiteren Anträgen in diesem Gebiet ohne einen erneuten Beschluss der Gemeindevertretung analog zu verfahren ist.

Beschluss:
Dem Antrag auf Beseitigung der Winterlinde wird zugestimmt. Als Ersatz soll ein Kugelahorn gepflanzt werden. Es wird die notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bzw. des Begrünungsplans erteilt. Die Maßnahme erfolgt auf Kosten des Antragstellers. Die Durchführung ist von einer Fachfirma vorzunehmen. Vor Beginn der Maßnahme ist dem Bürgermeister das Angebot vorzulegen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Baumpflegemaßnahmen im Bereich des Fußweges zwischen Südweg und Pommerbyer Weg
Beschlussvorlage - 48/2015
Mit Schreiben vom 10.09.2015 ist ein Anlieger aus dem Südweg an die Gemeinde Damp herangetreten. Dieser weist auf die stets wachsenden Bäume entlang des Fußweges hin und den damit verbundenen Gefahren für die anliegenden Grundstücke. Um die Sicherheit für die Nutzer des Fußweges und der angrenzenden Grundstücke zu gewährleisten, wird um Rückschnitt der Kronen gebeten. Ebenso würde eine vollständige Beseitigung der Bäume begrüßt. In diesem Fall könnten kleinwüchsige Bäume als Ersatz dienen.

Ziel der Beratung soll es sein, die Notwendigkeit und den Umfang der notwendigen Arbeiten zu definieren. Je nach Beratungsergebnis würden dann entsprechende Kosten geprüft und die Maßnahme umgesetzt werden.

Mindestens einmal im Jahr werden die gemeindeeigenen Bäume von einem Baumpfleger begutachtet. Anschließend werden die erforderlichen Baumpflegemaßnahmen durchgeführt. So wird auch dieses Jahr vorgegangen.

Beschluss:
Für den Bereich des Fußweges zwischen Südweg und Pommerbyer Weg sollen folgende Maßnahmen veranlasst werden:
  • Baumpflegmaßnahmen an den Großbäumen

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben

Der Ausschussvorsitzende gibt den in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschluss bekannt.


Anja Schnutz  Manfred Löhr 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender