N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Damp vom 13.11.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Manfred Löhr
Ausschussmitglied Jochen Bibelwitz
Ausschussmitglied Bernd Moltkau
wählbarer Bürger Alexander Graf zu Reventlow
stellv. Ausschussvorsitzender Raidum Rodde
Ausschussmitglied Gerhard Ulbrich (stellv. für Hugo Scheu)

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Rolf-Dieter Marten (entschuldigt )
Ausschussmitglied Hugo Scheu (entschuldigt vert. durch Gerhard Ulbrich)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Peter Tramm
Protokollführerin Christin Rosendahl
Gast Jens Mysch
Gast Frank Springer
Gast Matthias Wohlenberg
Seniorenbeirat Uta Klingschat
Vorsitzender Seniorenbeirat Peter Warschitzka
6 Gäste
Seniorenbeirat Uta Klingschat
Vorsitzender Seniorenbeirat Peter Warschitzka

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
3. Anfragen der Ausschussmitglieder
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. Antrag auf Änderung von Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 5/III "Ostseebad Damp - Südteil"
  Beschlussvorlage - 63/2017
8. An- / Erweiterungsbau Feuerwehrgerätehaus Damp
  Beschlussvorlage - 60/2017
9. Sanierung der Küche und des Speiseraums im Kindergarten Damp
  Beschlussvorlage - 48/2017
10. Blitzschutz Feuerwehrgerätehaus und Bauhof Damp
  Beschlussvorlage - 47/2017
11. Austausch weiterer Fensterelemente im Haus-des-Gastes in 2018
  Beschlussvorlage - 64/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende hat keine Themen über die zu berichten ist. 

zu TOP 3. Anfragen der Ausschussmitglieder
Die Ausschussmitglieder haben keine Anfragen. 

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Keiner der anwesenden Einwohner hat eine Frage. 

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Durch den Ausschussvorsitzenden wird aufgrund datenschutzrechtlicher Belange beantragt, den Tagesordnungspunkt 12 nicht öffentlich zu behandeln. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Durch die Protokollführerin wird angeregt, den Tagesordnungspunkt 10 nach dem Tagesordnungspunkt 7 zu behandeln. Der Gast, Herr Wohlenberg, hätte hierdurch eine kürzere Wartezeit. Auch hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag auf Änderung von Teilbereichen des Bebauungsplans Nr. 5/III "Ostseebad Damp - Südteil"
Beschlussvorlage - 63/2017
Mit Datum vom 31.07.2017 wurde durch den Grundstückseigentümer des das Objektes "Pamirring 1" in der Gemeinde Damp ein Bauantrag eingereicht. Im Rahmen der Prüfung dieses Antrages war festzustellen, dass die tatsächliche Nutzung im Wesentlichen nicht mehr der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung entspricht. Durch die Gemeinde wurde daher ein grundsätzliches Planungserfordernis festgestellt.

Im Dialog mit dem Grundstückseigentümer wurde sich darauf verständigt, dass die Bauleitplanung entsprechend anzupassen ist. Hierdurch soll eine nachhaltige Planungssicherheit für den Grundeigentümer und ein Schutz der angrenzenden Nutzungen geschaffen werden. Der Grundstückseigentümer hat sich mit Schreiben vom 22.09.2017 schriftlich bereit erklärt, die anfallenden Planungskosten zu übernehmen.

Im Zuge der angestrebten Bauleitplanung wurde durch den Grundstückseigentümer der Nahbereich seiner Liegenschaften bewertet und auf evtl. künftige Planungsabsichten hin untersucht. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5/III verschiedene Projekte angedacht sind, die der bestehende Bebauungsplan nicht oder nicht vollständig abdeckt. Es ist daher zu beraten, in welchem Umfang eine Bauleitplanung stattfinden kann bzw. soll.   

Herr Mysch erläutert noch einmal näher das Anliegen der HELIOS Rehakliniken GmbH (Schreiben der Geschäftsführung vom 20.10.2017). Anschließend gibt Herr Springer vom Planungsbüro Springer seine Einschätzung zu dem Thema ab.
Der Bürgermeister erklärt, dass folgende Punkte unstrittig sind:
Punkt 1.) Ehemaliges Wäschereigebäude wurde umgenutzt zur Verteilerküche
Punkt 2.) Öffentliche Tankstelle wurde umgenutzt zur internen Tankstelle mit Fahrdienstunterbringung
Punkt 5.) Werkhofgelände soll teilrückgebaut werden zum Personalaufenthalt/Büro und Neubau Schleppdach als Lagerfläche über Bauantragsverfahren

Folgender Punkt kommt nicht in Frage:
Punkt 3.) Angrenzendes östliches Ferienhausgebiet (Wochenendgebiet) soll eine Ausweisbeibehaltung als Mischgebiet erhalten

Dieser Punkt muss noch konkretisiert werden:
Punkt 4.) Grundstück "Saatorf Gelände" als Versorgungsnutzung der Ostseeklinik soll in der Nutzung abgeändert werden als Wohnbebauung
Die Frage ist, ob die Abänderung überhaupt rechtlich möglich ist. Es muss eine Prüfung erfolgen, ob nur betriebsbedingtes Wohnen erfolgen soll, oder ob es noch weitere Alternativen gibt. Es soll höchstens der Eintrag "Versorgungsnutzung" entfallen.
Das Grundstück würde ohne Eintrag zum Außenbereich gehören.

Darüber hinaus soll es einen weiteren Punkt geben:
Punkt 6.) die Hellenkellerschule
Es ist eine Änderung für die Zukunft angedacht (Mehrzweckraum, Schlafplätze etc.).

Die Weiterverfolgung eines Spielplatzes muss laut Herrn Mysch noch geklärt werden. Es soll ein entsprechendes Schriftstück aufgesetzt werden.
Herr Springer erläutert den Begriff Mischgebiet und teilt mit, dass eine Umsetzung gemäß Baunutzungsverordnung nicht realisierbar ist.
Man kommt zu dem Schluss, dass Punkt 1.), 2.) und 5.) mit in den Beschlusstext aufgenommen werden. Die Punkte 3.) und 4.) sowie der Punkt 6.) werden noch außen vor gelassen.  

Beschluss:
Unter Berücksichtigung des Schreibens des Grundstückseigentümers des Objektes Pamirring 1, Damp, vom 20.10.2017 wird beschlossen, die Bauleitplanung für die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5/III "Ostseebad Damp - Südteil" für folgende Bereiche auf den Weg zu bringen.

1.)            Ehemaliges Wäschereigebäude                        
            Umnutzung zur Verteilerküche

2.)            Öffentliche Tankstelle                        
            Umnutzung zur internen Tankstelle mit Fahrdienstunterbringung

5.)            Werkhofgelände                                                
            Teilrückbau Personalaufenthalt/Büro´s
            Neubau Schleppdach als Lagerfläche über Bauantragsverfahren 
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Bernd Moltkau
Herr Jochen Bibelwitz

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. An- / Erweiterungsbau Feuerwehrgerätehaus Damp
Beschlussvorlage - 60/2017
Die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Damp beantragt eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Damp. Zur planerischen Unterstützung wurde das Architekturbüro Wohlenberg beauftragt, die Grundlagen zu einer möglichen Umsetzung der baulichen Maßnahme zu ermitteln. Die durch das Büro erarbeiteten Ergebnisse sollen innerhalb der Ausschusssitzung vorgestellt, beraten und gegebenenfalls beschlossen werden.    

Der Gast, Architekt Herr Wohlenberg, stellt das Konzept vor und gibt nähere Auskünfte. Der An-/Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses in Damp wird ca. 250.000,00 € kosten. Die Kosten entfallen auf 7 Kostengruppen. Diese unterteilen sich in Grundstückskosten; Erschließungskosten; Bauwerk - Baukonstruktion Umbau + Erweiterung des Gebäudes; Technik, Umbau + Erweiterung Gebäude; Außenanlagen; besondere Maßnahmen und Baunebenkosten.
Der Anbau wird ca. 100 m² umfassen. Zuschüsse von anderer Stelle zu erhalten, erweist sich als äußerst schwierig.
Der Gemeindewehrführer, Herr Leckband, stellt die Bedarfe der Freiwilligen Feuerwehr dar. Derzeit sind 41 Kameraden aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr, darunter 3 Frauen. Die Sollstärke beträgt 50 Kameraden. Eine extra Abtrennung für die Frauen muss es nicht geben, da diese im Obergeschoss duschen können. Geplant werden soll der An-/Erweiterungsbau für 47 Kameraden.
Der Wunsch einer zweiten Tür taucht momentan nicht in der Planung von Herrn Wohlenberg auf, soll aber nicht aus den Augen gelassen werden.
Es sind sich alle einig, dass ein flaches Dach ausgeschlossen werden kann. 2,18 m Höhe sind relativ niedrig. Die fehlende Zirkulation bei dieser Höhe könnte zu Problemen führen.
Die Details sollen jedoch zu einem anderen Zeitpunkt besprochen werden. Erst einmal wird der Grundsatzbeschluss gefasst, eine Konkretisierung folgt.
Auf die Kosten wird später im Finanzausschuss näher eingegangen.
Kopien der Unterlagen von Herrn Wohlenberg werden in naher Zukunft an alle Mitglieder verteilt. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal zu entsprechen und die bauliche Maßnahme umsetzen zu lassen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Architekturbüro Wohlenberg mit der fortlaufenden Planung und Umsetzung der Baumaßnahme zu beauftragen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 250.000,00 € werden anerkannt und im Haushalt bereit gestellt.    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Sanierung der Küche und des Speiseraums im Kindergarten Damp
Beschlussvorlage - 48/2017
Die Gemeinden Thumby, Holzdorf und Damp haben einen Vertrag mit der Kirchengemeinde Sieseby über den Betrieb des Kindergartens in Vogelsang-Grünholz. Die Gemeinde Damp ist Eigentümerin des Kindergartengebäudes und ist damit Vermieterin. Nunmehr hat die Kindergartenleitung einen Antrag auf Küchensanierung an den Bürgermeister der Gemeinde Damp gerichtet. Das Angebot einer Kinderbetreuung über die Mittagszeit hinaus mitsamt der Mittagsmahlzeit wird zunehmend in Anspruch genommen. Daher ist es schon jetzt so, dass die Einnahme der Mittagsmahlzeit in dem dafür vorgesehenen Küchenraum nur in Etappen möglich ist. Ferner ist die alte Küche zur Aufnahme der Geräte für die Zubereitung des gelieferten Essens nicht tauglich. Sie wird im Grunde genommen nur provisorisch betrieben. Die Lagerung des gelieferten Essens in einem Gefrierschrank findet derzeit suboptimal statt. Die Kapazität der Kühl-Gefrier-Kombination ist zu gering. Das Abwaschen und Verstauen des Geschirrs ist nicht dauerhaft gelöst. Schon vor Jahren war der Zustand der Küchenmöbel und insbesondere der Arbeitsplatte ein Thema. Seinerzeit hat man aber den Focus zunächst auf die sanierungsbedürftigen WCs und anschließend auf die Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten mit dem großen Anbau gesetzt.
Den Antrag verfolgend hat der Bürgermeister der Gemeinde Damp Gespräche mit den Vertragspartnern, sprich mit der Bürgermeisterin von Thumby, dem Bürgermeister der Gemeinde Holzdorf und der Pastorin geführt. In diesem Gespräch hat der Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde Damp dem Begehren des Kindergartens entsprechen würde, wenn die übrigen Vertragsparteien das Projekt mit tragen und finanzieren. Die Repräsentanten der Vertragspartner haben der von der Gemeinde Damp vorgeschlagenen Vorgehensweise unter Vorbehalt der Zustimmung der jeweils beschlussfassenden Gremien zugestimmt. Daher hat die Gemeinde Damp die Planungen aufgenommen und stellt diese mit dieser Vorlage vor.
Der o.g. Vertrag der Träger läuft nur noch bis Ende 2021. Um sicher zu gehen, dass die Refinanzierung der Kosten von allen Vertragspartnern getragen wird, soll eine Vereinbarung geschlossen werden. Die gemäß Kostenschätzung ermittelten Investitionskosten von rund 70.000 € sollen binnen 6 Jahren durch Mieteinnahmen refinanziert werden, d.h. es sind jährlich ca. 11.667 € über die Miete zu schultern. Der Anteil der Gemeinde Damp ergibt sich aus dem o.g. Vertragsverhältnis und bemisst sich nicht zuletzt auch anhand der Kinderzahl aus der Gemeinde. In der zu schließenden Vereinbarung soll jedenfalls zum Ausdruck kommen, dass für den Fall einer vorzeitigen Kündigung eines Vertragspartners eine Vermögensauseinandersetzung zu erfolgen hat.
Der Wortlaut der Vereinbarung wird erst formuliert, wenn alle Parteien der generellen Vorgehensweise zugestimmt haben.
Ein Zuschussantrag an den Kreis-Rendsburg-Eckernförde würde im Falle positiver Beschlüsse aller Beteiligten gestellt. Ob, wie hoch und wann ein Zuschuss gewährt wird, ist derzeit nicht absehbar.   
Da die Notwendigkeit der Sanierung der Küche und des Speiseraums im Kindergarten Damp bereits im Sozialausschuss am Donnerstag, den 09.11.2017, diskutiert und positiv bewertet worden ist, ist keine weitere Diskussion nötig. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Küchensanierung im Kindergarten Damp zuzustimmen. Der Sachverhalt der Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Damp wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird autorisiert, eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Blitzschutz Feuerwehrgerätehaus und Bauhof Damp
Beschlussvorlage - 47/2017
In den vergangenen Jahren sind bei der Blitzschutzanlage des Feuerwehrgerätehauses und des Bauhofes zahlreiche Mängel in Prüfberichten dokumentiert worden, deren Abstellung in Summe einen Aufwand von rund 3.500 € ausmachen würde. Um das Gebäude nebst der verbauten und untergebrachten Technik (EDV, Digitalfunk, Feuerwehrfahrzeuge...) bestmöglich zu schützen, wird die Abstellung der Mängel empfohlen.  
Der Bürgermeister erklärt, dass ein Blitzschutz zwar vorhanden ist, die Prüfberichte aus der Vergangenheit aber eine Erweiterung und Verbesserung fordern. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die dokumentierten Mängel an der Blitzschutzanlage abstellen zu lassen. Der Aufwand wird in den Haushalt 2018 aufgenommen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Austausch weiterer Fensterelemente im Haus-des-Gastes in 2018
Beschlussvorlage - 64/2017
Der Ersatz von maroden Fensterelementen im Haus-des-Gastes wurde 2017 planmäßig fortgesetzt. Herr Bürgermeister Böttcher regt an, 2018 weitere Elemente zu erneuern. Ferner regt er an, gemäß der zur Verfügung gestellten Skizze die Zugänglichkeit der Toiletten zu optmieren.
Die Kosten für:
  1. die Erneuerung des Hauseingangstürelementes in Aluminium,
  2. die Erneuerung des bodenstehenden Fensterelementes in Aluminium,
  3. den Ersatz des bodenstehenden Fensterelementes durch eine Aluminiumtür,
  4. den Einbau einer Glastrennwand mit Glastür innen und
  5. die Befestigung eines Gehweges
werden insgesamt geschätzt auf knapp 20.000 €.
Bei den Punkten 1 bis 3 handelt es sich quasi um Maßnahmen, die eine Fortsetzung der Fenstersanierungen aus 2016 und 2017 darstellen (Punkt 3: Ob ein feststehendes Fensterelement oder eine Tür eingebaut wird, mag ca. 1.000 € Unterschied ausmachen). Der Kostenanteil 1-3 wird auf rund 12.000 € geschätzt.  
Durch den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden, Herrn Rodde, wird angeregt ein Münzschloss bei der Toilette einzubauen. Als Beispiel führt er Sieseby an. Der Bürgermeister sichert zu, weitere Erkundigungen diesbezüglich einzuholen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die vom Bürgermeister vorgeschlagenen Maßnahmen durchzuführen. Erforderliche Mittel werden im Haushalt 2018 bereit gestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Preisanfragen zu veranlassen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Darüber hinaus soll die Möglichkeit der Einführung eines Münzschlosses für das WC geprüft werden. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgabe
Der Ausschussvorsitzende klärt den Gemeindevertreter Herrn Tramm, der zwischenzeitlich wieder den Raum betreten hat, über die Beratung und die Abstimmung bezüglich des Tagesordnungspunktes 12 auf.  


Christin Rosendahl  Manfred Löhr 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender