N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Damp vom 23.01.2018.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Manfred Löhr
Ausschussmitglied Jochen Bibelwitz
Ausschussmitglied Bernd Moltkau
wählbarer Bürger Alexander Graf zu Reventlow
stellv. Ausschussvorsitzender Raidum Rodde
Ausschussmitglied Hugo Scheu
stellv. Mitglied Uwe Wichert (stellv. für Rolf-Dieter Marten)

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Rolf-Dieter Marten (entschuldigt vert. durch Uwe Wichert)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich
Protokollführerin Christin Rosendahl
Gast Jens Mysch
Gast Frank Springer
Seniorenbeirat Uta Klingschat
Seniorenbeirat Ellen Stanke
Vorsitzender Seniorenbeirat Peter Warschitzka
8 Gäste
keine Presse

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
3. Anfragen der Ausschussmitglieder
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III für den Bereich "Ostseebad Damp – Südteil"
  Beschlussvorlage - 5/2018
8. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusse der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Schwastrummühle"
  Beschlussvorlage - 4/2018
9. Aufstellungsbeschluss für 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Kletterwald Damp"
  Beschlussvorlage - 2/2018
10. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Damp für den Bereich "Kletterwald Damp"
  Beschlussvorlage - 3/2018
11. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Damp für den Bereich "Erweiterung Baugebiet Büsenteich"
  Beschlussvorlage - 1/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende spricht ein Lob für den Winterdienst aus.

Der Bürgermeister erstattet kurz Bericht in Sachen Breitbandanschluss. Es liegt beim Abschluss der Verträge nur eine Beteiligung von 42 Prozent vor. Daher soll zu diesem Thema noch in der Gemeindevertretersitzung näher eingegangen werden.

Des Weiteren gibt der Bürgermeister das ausgesprochene Lob der Feuerwehrunfallkasse weiter. Es gab bezüglich der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Damp eine Ortsbegehung. Die Einfahrtsituation auf das Gelände entspricht voll und ganz den Anforderungen mit einer Breite von 10 Metern. Die Anzahl der Parkplätze ist ausreichend. Mit dem Anbau an die Umkleidekabinen ist die Unfallkasse einverstanden. Die Fahrzeugunterbringung muss allerdings entzerrt werden. Bei drei Fahrzeugen überlappen die Türen. Der Architekt wurde bereits über den Vorschlag einer zusätzlichen Garage informiert. 

zu TOP 3. Anfragen der Ausschussmitglieder
Das Ausschussmitglied Herr Rodde erkundigt sich nach dem Zeitplan bezüglich des An- / Erweiterungsbaus des Feuerwehrgerätehauses.
Laut dem Bürgermeister liegt der Vorschlag über die Umsetzung beim Architekten und wird abschließend geprüft. Als nächster Schritt wird der entsprechende Bauantrag gestellt. Im nächsten Bauausschuss muss allerdings noch näher auf die Entzerrung der Fahrzeugunterbringung eingegangen werden. 

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Einer der anwesenden Einwohner regt an, den Winterdienst im Gebiet Holzschicht wieder aufzunehmen.
Der Bürgermeister sagt zu, dies als Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung mit aufzunehmen. 

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Durch den Ausschussvorsitzenden wird aufgrund datenschutzrechtlicher Belange beantragt, den Tagesordnungspunkt 12 nicht öffentlich zu behandeln. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

Ebenfalls wird durch den Ausschussvorsitzenden beantragt die Beschlussvorlage 10/2018 mit in die Tagesordnung aufzunehmen und aufgrund datenschutzrechtlicher Belange nicht öffentlich zu behandeln. Auch hiergegen richtet sich kein Widerspruch. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III für den Bereich "Ostseebad Damp – Südteil"
Beschlussvorlage - 5/2018
Mit Datum vom 31.07.2017 wurde durch den Grundstückseigentümer des Objektes "Pamirring 1" in der Gemeinde Damp ein Bauantrag eingereicht. Im Rahmen der Prüfung dieses Antrages war festzustellen, dass die tatsächliche Nutzung im Wesentlichen nicht mehr der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung entspricht. Durch die Gemeinde wurde daher ein grundsätzliches Planungserfordernis festgestellt.

Im Dialog mit dem Grundstückseigentümer wurde sich darauf verständigt, dass die Bauleitplanung entsprechend anzupassen ist. Hierdurch soll eine nachhaltige Planungssicherheit für den Grundeigentümer und ein Schutz der angrenzenden Nutzungen geschaffen werden. Der Grundstückseigentümer hat sich mit Schreiben vom 22.09.2017 schriftlich bereit erklärt, die anfallenden Planungskosten zu übernehmen.

Im Zuge der angestrebten Bauleitplanung wurde durch den Grundstückseigentümer der Nahbereich seiner Liegenschaften bewertet und auf evtl. künftige Planungsabsichten hin untersucht. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5/III verschiedene Projekte angedacht sind, die der bestehende Bebauungsplan nicht oder nicht vollständig abdeckt.

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.11.2017 hat die Gemeinde beschlossen die Bauleitplanung für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III "Ostseebad Damp – Südwestteil" auf den Weg zu bringen. Zunächst ist ein formeller Aufstellungsbeschluss zu fassen sowie ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen. 
Herr Springer vom Planungsbüro Springer erläutert noch einmal kurz die geplanten Änderungen.

Laut dem Bürgermeister sind die Punkte Umnutzung des ehemaligen Wäschereigebäudes zur Verteilerküche und Umnutzung der öffentlichen Tankstelle zur internen Tankstelle mit Fahrdienstunterbringung unstrittig. Der Teilrückbau des Werkhofes soll innerhalb der Baugrenzen realisiert werden. Die Umwandlung des Wochenendhausgebiets zum Mischgebiet steht nicht mehr zur Diskussion. Bezüglich der Abänderung des Saatorfer Geländes von Versorgungsnutzung der Ostseeklinik in Wohnbebauung legt Herr Mysch von der HELIOS Rehakliniken GmbH ein entsprechendes Schreiben vor. Dieses Schreiben ist der Niederschrift beigefügt.

Zusätzlich gibt Herr Mysch noch einen kleinen Einblick in die geplanten Änderungen der Helen-Keller-Schule. Es sollen zwei zusätzliche Kinderzimmer mit eigenem Badezimmer entstehen.

Ein Klassenzimmer soll um drei Meter verbreitert werden. Der Innenhof soll eventuell erneuert werden. Das Gesamtvolumen wird knapp 1 Million Euro umfassen.

Es wird erstmal der grundsätzliche Aufstellungsbeschluss gefasst. Alles andere was nicht im Abstimmungstext steht soll in der nächsten Bauausschusssitzung noch näher ausgeführt werden. 

Beschluss:
  1. Für das Gebiet der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III "Ostseebad Damp – Südwestteil" * wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Umnutzung des ehemaligen Wäschereigebäudes zur Verteilerküche, Umnutzung der öffentlichen Tankstelle zur internen Tankstelle mit Fahrdienstunterbringung
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen
  6. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Jochen Bibelwitz
Herr Bernd Moltkau

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusse der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Schwastrummühle"
Beschlussvorlage - 4/2018
Mit Schreiben vom 01.09.2015 hat ein Vorhabenträger den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes) für den Bereich "Schwastrummühle" gestellt. Beabsichtigt wurde die Sicherung der Bestandsimmobilie.

Die Gemeinde Damp hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 den Aufstellungsbeschluss für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Schwastrummühle" gefasst. Seinerzeit erfolgte bereits der Hinweis durch die Verwaltung, dass mit der Kreisverwaltung und der Landesplanungsbehörde Gespräche stattgefunden haben, die einen Erfolg der Planung nicht in Aussicht gestellt haben. Die reine Änderung des F-Planes würde dem Vorhabenträger zudem nicht weiter helfen, da es sich bei dem F-Plan um einen Plan mit darstellender Funktion und nicht um eine Satzung handelt, welche Baurecht schaffen würde.

Mit Datum vom 05.10.2017 wurde die Planungsanzeige über den Kreis Rendsburg-Eckernförde bei der Landesplanungsbehörde eingereicht. Die Landesplanerische Stellungnahme erfolgte am 21.11.2017 und beinhaltete unter anderem Folgendes:

"Die zur Sicherung der Bestandsimmobilie angedachte Überplanung des Gebietes Schwastrummühle steht wegen seiner abgesetzten Lage in einem grundlegenden Konflikt mit den Anforderungen an eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung i. S. des § 1 Abs. 5 BauGB, hier mit dem Schutz des Außenbereiches vor Zersiedlung und dem Vorrang der Innenentwicklung. Ein Gebäudebestand im bauplanerischen Außenbereich (nur zum Teil genehmigt) stellt keinen Ansatz für einen weitreichenden Nutzungsansatz dar, sondern führt zu einer städtebaulich unerwünschten Erweiterung einer Splittersiedlung. Eine gemeindliche Bauleitplanung muss grundsätzlich von einem öffentlichen Interesse getragen sein.
In dem am 27.03.2017 geführten Planungsgespräch wurde dieses deutlich gemacht, eine Bauleitplanung stößt aus v. g. Gründen an rechtliche Hürde und hätte somit keine Aussicht auf eine Genehmigung. Auf die Stellungnahme des Kreises vom 06.11.2017 wird ausdrücklich hingeweisen."

Der Kreis führt in seiner Stellungnahme unter anderem Folgendes auf:

"Die städtebauliche Ordnung im Bereich Schwastrummühle war bereits Gegenstand von Planungsgesprächen. In diesen Gesprächen wurde seitens des Fachdienstes Regionalentwicklung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wiederholt verdeutlicht, dass von hier aus keine Möglichkeiten gesehen werden, das Gebiet mit einem Bebauungsplan oder einer Außenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGB verbindlich zu überplanen.....
Eine Darstellung von Bauflächen im Bereich Schwastrummühle ist darüber hinaus auch aus siedlungsstruktureller Sicht abzulehnen, da eine entsprechende Darstellung nicht mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist. Das Gebiet ist als Splittersiedlung im Außenbereich zu beurteilen und sollte sich über den genehmigten Bestand hinaus nicht weiter verfestigen. Die Splittersiedlung ist deutlich von der Ortslage abgesetzt, sodass eine Arrondierung des Siedlungszusammenhangs durch Einbeziehung der Splittersieldung nicht möglich ist. Die abgesetzte städtebauliche Lage wird zudem durch die Straße Vogelsang (L26) verstärkt, die eine städtebauliche Zäsur bildet, sodass eine räumlich-funktionale Beziehung zum ebefalls als Splittersiedlung im Außenbereich zu beurteilenden Bereich Schwastrum (westlich der L 26) nicht gegeben ist. Die Errichtung von weiteren Gebäuden und baulichen Anlagen im Bereich Schwastrummühle würde zudem einer bandartigen Entwicklung in den Außenbereich beitragen, die im Sinne einer kompakten Siedlungsstruktur zu vermeiden ist.
Aufgrund der vorgenannten Ausführungen bestehen aus städtebaulicher Sicht Bedenken gegen die vorgelegte Planung".

Der Vorhabenträger wurde über den Sachstand am 23.11.2017 in Kenntnis gesetzt.

Aus den o. g. Ausführungen ist ersichtlich, dass eine Bauleitplanung keine Aussicht auf Erfolg haben würde und somit nicht zielführend ist. Es wird angeraten, den Aufstellungsbeschluss vom 21.09.2017 wieder aufzuheben.
Der Bürgermeister erläutert kurz für alle Anwesenden, warum der Rücktritt erfolgen soll.

Das Ausschussmitglied Herr Rodde erkundigt sich was passieren würde wenn keine Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vorgenommen wird.
Herr Springer gibt daraufhin seine Einschätzung zu dem Thema ab und macht deutlich, dass die Genehmigung auf jeden Fall versagt werden wird und nur unnötige Kosten entstehen würden. Eine formelle Aufhebung ist notwendig um den Vorgang korrekt abzuschließen. Die Grenze der Möglichkeiten ist nach derzeitiger Rechtslage erreicht. 

Beschluss:
Der Aufstellungsbeschluss für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 21.09.2017 der Gemeinde Damp für das Gebiet "Schwastrummühle"* wird aufgehoben.

* Geltungsbereich:

graphic 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufstellungsbeschluss für 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Kletterwald Damp"
Beschlussvorlage - 2/2018
Die Gemeinde Damp beabsichtigt im Bereich Schau, Flurstück 16/1, Flur 1, Gemarkung Dorotheenthal einen Kletterpark zu errichten. Nach Rücksprache mit der unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat sich ergeben, dass dies nicht im Rahmen eines einfachen Baugenehmigungsverfahrens möglich ist.

Es ist Bauleitplanung erforderlich, so dass der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen ist. 
Nach kurzem Meinungsaustausch wird erstmal der grundsätzliche Aufstellungsbeschluss gefasst. Über die genaue Durchführung des Vorhabens wird in einer der nächsten Sitzungen ausführlicher gesprochen. Das Planungsbüro Springer wird mit der Planung betraut.
Mit dem Aufstellungsbeschluss soll ein Zeichen für die Öffentlichkeit gesetzt werden. 

Beschluss:
  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 15. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "Kletterpark Damp"* betrifft. Die Planung sieht folgende Änderungen vor: "Schaffung eines Kletterwaldes innerhalb der Gemeinde Damp."
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

* ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Alexander Graf zu Reventlow

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Damp für den Bereich "Kletterwald Damp"
Beschlussvorlage - 3/2018
Siehe Beschlussvorlage 2/2018. 
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17 stellt den Zweiten Schritt in der Angelegenheit "Kletterpark Damp" dar. Weitere Diskussionen als beim Tagesordnungspunkt 9 erfolgen nicht

Das Ausschussmitglied Herr Rodde erkundigt sich nach der Ausführung des Vorhabens.
Laut dem Bürgermeister sollen keine Bäume gefällt werden. Die Wege sollen mit Rindenmulch aufgefüllt werden, und es soll eventuell ein Gebäude für Utensilien errichtet werden. 

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Kletterpark Damp"* wird der B-Plan Nr. 17 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: "Schaffung eines Kletterwaldes innerhalb der Gemeinde Damp".
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planungsentwurfes soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Alexander Graf zu Reventlow

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Damp für den Bereich "Erweiterung Baugebiet Büsenteich"
Beschlussvorlage - 1/2018
Die Gemeinde Damp hat am 01.08.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes) im Bereich Büsenteich gefasst. Die F-Plan Änderung ist inzwischen rechtskräftig geworden. Parallel wurde der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 15 "Baugebiet Büsenteich" aufgestellt. Die Nachfrage an Bauplätzen innerhalb der Gemeinde Damp war so hoch, dass mittlerweile fast alle Bauplätze veräußert worden. Die Gemeinde möchte jetzt mit der Planung des zweiten Bauabschnittes beginnen. Die Fläche wurde bereits in der 13. Änderung des F-Planes mit vorgesehen, so dass die F-Planänderung nicht mehr erforderlich ist.  
Der Bürgermeister berichtet kurz darüber, dass das Neubaugebiet Büsenteich sehr gut angenommen wird. Die Grundstücke im Ersten Bauabschnitt sind bereits fast alle vergeben.
Er geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass der Zweite Bauabschnitt früher als bisher geplant in Angriff genommen wird. Wenn möglich soll eine nahtlose Weiterführung an den Ersten Bauabschnitt realisiert werden. 

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Erweiterung Baugebiet Büsenteich"* wird der Bebauungsplan Nr. 16 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: "Schaffung von neuem Wohnraum."
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgabe
Der Ausschussvorsitzende erläutert den Ausschussmitgliedern Herrn Moltkau und Herrn Bibelwitz, die zwischenzeitlich wieder den Raum betreten haben, die Beratungsergebnisse und die Abstimmung bezüglich der Tagesordnungspunkte 12 und 13. 


Christin Rosendahl  Manfred Löhr 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender