N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Damp vom 15.03.2018.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Manfred Löhr
Ausschussmitglied Jochen Bibelwitz
wählbarer Bürger Rolf-Dieter Marten
Ausschussmitglied Bernd Moltkau
Ausschussmitglied Hugo Scheu

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Alexander Graf zu Reventlow (entschuldigt )
stellv. Ausschussvorsitzender Raidum Rodde (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreterin Sirka Metzger
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
Gemeindevertreter Peter Tramm
Protokollführerin Christin Rosendahl
Kurbetriebe René Kinza
Gast Frank Springer
Seniorenbeirat Uta Klingschat
Seniorenbeirat Ellen Stanke
3 Gäste
keine Presse

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
3. Anfragen der Ausschussmitglieder
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. Winterdienst im Gebiet Holzschicht
8. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Ostseebad Damp-Wohnmobilpark"
8.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 18/2018
8.2 Abschließender Beschluss der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 19/2018
9. 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV der Gemeinde Damp für das Gebiet "Ostseebad Damp-Südwestteil/ Parkplatz"
9.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 20/2018
9.2 Satzungsbeschluss der 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IVsowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 21/2018
10. Kanalschaden "Am Wall"
  Beschlussvorlage - 29/2018
11. 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV der Gemeinde Damp für das Gebiet "Ostseebad Damp-Südwestteil/ Parkplatz"
Entwurf des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 22/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass die Baumaßnahme im Kindergarten gut vorankommt.
Laut dem Bürgermeister kann davon ausgegangen werden, dass der Zeitplan eingehalten wird. Es folgen in Kürze die Malerarbeiten, anschließend der Einbau der Küche. Die Übergabe der Küche soll Ende April 2018 stattfinden.

Der Bürgermeister erstattet kurz Bericht, dass aufgrund der Tatsache, dass zukünftlich auch auf Bundesstraßen eine Maut eingeführt werden soll, gegenüber der Shell-Tankstelle eine 4 Meter hohe Säule aufgebaut wird und entsprechende Fotos von den Fahrzeugen machen wird.

Des Weiteren wurde der Bürgermeister angesprochen bezüglich der Aufstellung von Zapfsäulen für E-Autos. Es sind zwei Plätze im Ostseebad zum Nulltarif geplant. Kosten fallen nur für den entnommenen Strom an. Der Bürgermeister wird noch entsprechende Gespräche führen.

Da der Bürgermeister bereits mehrfach von Bürgern auf das Thema Straßenlaternen aufmerksam gemacht worden ist, wird er sich in Kürze die genannten Stellen, die schlecht beleuchtet sind, zusammen mit Herrn Dabbert ansehen. Die Kosten werden sich wahrscheinlich auf ca. 6.000,00 Euro belaufen. Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit. 

zu TOP 3. Anfragen der Ausschussmitglieder
Das Ausschussmitglied Herr Scheu teilt mit, dass die Einladung für die letzte Gemeindevertretersitzung zu spät bei ihm angekommen ist. Zwischenzeitlich wurde ihm eine neue Einladung von der Verwaltung zugeschickt.

Zu dem Sachverhalt und unter dem Aspekt, dass die Portokosten gewaltig gestiegen sind, wird angeregt, die Einladungen in Zukunft per E-Mail zu verschicken. Dies ist laut Aussage des Bürgermeisters aber noch Zukunftsmusik. Jeder Empfänger müsste sich eine E-Mail-Adresse mit dem Zusatz "demail" zulegen, was sehr umständlich wäre, und auch keine hundertprozentige Sicherheit gewährleisten würde. 

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen von Seiten der anwesenden Einwohner gestellt. 

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Durch den Ausschussvorsitzenden wird aufgrund datenschutzrechtlicher Belange beantragt, die Tagesordnungspunkte 12.1 und 12.2 nicht öffentlich zu behandeln. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

Der Tagesordnungspunkt 11 hingegen soll öffentlich behandelt werden. Auch hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

Ebenfalls wird durch den Ausschussvorsitzenden beantragt die Beschlussvorlage 29/2018 mit in die Tagesordnung aufzunehmen und öffentlich zu behandeln. Auch hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Winterdienst im Gebiet Holzschicht
Der Bürgermeister spricht ein Lob für den Winterdienst aus, dem alle Anwesenden zustimmen.

Des Weiteren teilt der Bürgermeister mit, dass sich die aufgestellten Schilder "Kein Winterdienst" als hilfreich erwiesen haben und somit aufgestellt bleiben. 

zu TOP 8. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Ostseebad Damp-Wohnmobilpark"

zu TOP 8.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 18/2018
Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp und die Begründung haben in der Zeit vom 08.08.2017 bis zum 11.09.2017 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 25.07.2017 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 05.03.2017. 
Herr Springer vom Planungsbüro Springer erläutert die Hinweise und Anregungen zu den Abwägungsbeschlüssen, die der Beschlussvorlage 18/2018 beigefügt sind.
Es geht dabei um die Stellungnahmen des Kreises Rendsburg-Eckernförde, des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes, des WBV Mittelschwansen und von Dataport. 

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.) 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 Abschließender Beschluss der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 19/2018
Siehe Beschlussvorlage 18/2018. 
Es folgen keine weiteren Erläuterungen von Herrn Springer, da diese bereits bei dem Tagesordnungspunkt 8.1 erfolgt sind.
Es besteht kein weiterer Gesprächsbedarf. 

Beschluss:
Abschließender Beschluss
Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Damp für das Gebiet "Ostseebad Damp -Wohnmobilpark" zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV der Gemeinde Damp für das Gebiet "Ostseebad Damp-Südwestteil/ Parkplatz"

zu TOP 9.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 20/2018
Der Entwurf der 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV der Gemeinde Damp und die Begründung haben in der Zeit vom 08.08.2017 bis zum 11.09.2017 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 25.07.2017 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 05.03.2017. 
Herr Springer vom Planungsbüro Springer erläutert die Hinweise und Anregungen zu den Abwägungsbeschlüssen, die der Beschlussvorlage 20/2018 beigefügt sind. Es geht dabei um die Stellungnahmen des Kreises Rendsburg-Eckernförde, des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes, des WBV Mittelschwansen, von Dataport und Privat. 

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5/IV abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.) 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.2 Satzungsbeschluss der 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IVsowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 21/2018
Siehe Beschlussvorlage 20/2018. 
Es folgen keine weiteren Erläuterungen von Herrn Springer, da diese bereits bei dem Tagesordnungspunkt 9.1 erfolgt sind.
Es besteht kein weiterer Gesprächsbedarf. 

Beschluss:
Die 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV der Gemeinde Damp bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung sowie VEP und Durchführungsvertrag während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV in Kraft. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Kanalschaden "Am Wall"
Beschlussvorlage - 29/2018
Einleitend sei erklärt: Die Gemeinde Damp hat in den vergangenen Jahren ein Kanalkataster aufgestellt, die Kanalzustände ermittelt und beschlossen, dokumentierte Schäden in Sanierungspaketen abzustellen. Das erste Paket wurde beschlussgemäß in den Jahren 2015 und 2016 abgearbeitet. Nunmehr wird gerade das zweite Paket abgearbeitet. Das beauftragte Unternehmen hat in der zweiten Januarwoche in der Straße "Am Wall" in Höhe der Hausnummer 37 einen kleinen Schaden an einem Kanal grabenlos sanieren wollen.
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Bei den Arbeiten hat sich herausgestellt, dass sich um diesen Kanal herum schon ein beträchtlicher Hohlraum gebildet hatte. Der das Rohr umgebende Boden wurde offensichtlich sukzessive in den Kanal erodiert. Aufgrund der vorgefundenen Situation und der sehr hoch anstehenden Grundwasserstände konnte ein grabenloses Reparaturverfahren nicht angewendet werden. Leider musste der Schaden in einer offenen Baugrube über 3m tief freigelegt und repariert werden. Da die Schadstelle im Kreuzungsbereich in der Asphaltstraße unmittelbar neben und schräg unter dem dort verlegten 2000-er RW-Staukanal zu verorten war, hat neben den Mitarbeitern Andresen und Eggers aus dem Bauamt auch das Planungsbüro Aqua-Tec die Sachlage bewertet und nur diesen Lösungsweg aufzeigen können. Da die Schmutzwasserentsorgung des Wohngebietes zu kollabieren und ein Straßeneinsturz drohte, war Eile geboten. Weil die Firma Greve ohnehin Personal und Gerät auf der Erschließungsbaustelle "Büsenteich" in der Gemeinde Damp im Einsatz hatte, wurde diese kurzerhand beauftragt, den Schaden freizulegen. Da das Grundwasser massiv auf die Baugrube einwirkte, stellte sich sich dieses leider als schwieriges Unterfangen heraus. Schlussendlich konnte der Schaden aber unter Zuhilfenahme einer aufwendigen Wasserhaltung, die Tag und Nacht betrieben werden musste, beseitigt werden. Für das Verständnis der direkt betroffenen Anwohner, die auch Nachts durch den Lärm gestört wurden, wird nachträglich gedankt. Die Oberfläche wurde noch nicht wieder asphaltiert, damit sich der Boden der Baugrube unter der Last des Verkehrs noch konsolidieren kann.

Herr Bürgermeister Böttcher regt nunmehr an, die aufgeschnittene Asphaltfläche, die asymetrisch mitten im Kreuzungsbereich belegen ist, so auszuweiten, dass sie symetrisch im Kreuzungsbereich liegt. Anschließend schlägt er vor, dass diese Fläche nicht asphaltiert, sondern mit Betonpflaster befestigt wird. Dadurch würde sich der Kreuzungsbereich optisch hervorheben und zur Sicherheit des Verkehrs beitragen. Abgesehen davon würde es hübscher aussehen als ein "Asphaltflicken".
Kosten der Maßnahme:
  • Reparatur Kanalschaden                                                19.300 €
  • Oberflächenwiederherstellung mit Betonpflaster             13.000 €
Wenn von einer Pflasterung abgesehen werden soll und nur die vorhandene Baugrube mit Asphalt wieder verschlossen werden soll, dann müssen dennoch Kosten von rund 5.000 € für die Oberflächenwiederherstellung angesetzt werden (Nachverdichten des Unterbaus, Nachschneiden der Kanten, Asphaltierung der Tragschicht, Fugendichtungsband, Asphaltierung der Deckschicht).
Die Finanzierung der Maßnahme sollte über die vorhandene Kanalsanierungshaushaltsstelle erfolgen.   
Der Gemeindevertreter Herr Tramm erkundigt sich wie ein solcher Schaden unbemerkt entstehen kann.
Der Bürgermeister führt diesbezüglich den Sachverhalt noch etwas näher aus. Er teilt mit, dass auf jeden Fall rausgefunden werden muss wo der Schaden genau liegt. Im Anschluss könnte das entsprechende Rohr evtl. "totgelegt" werden.
Zuerst muss aber das Grundwasser absinken, erst dann kann man mit einer Kamera in das Rohr reinsehen.
Der Bürgermeister wird den Vorgang weiterverfolgen und entsprechend Rückmeldung geben. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben, vorzugehen. Die Oberfläche der Baugrube soll symetrisch im Kreuzungsbereich ausgepflastert werden. Sofern die bereitgestellten finanziellen Mittel in der Vermögenshaushaltsstelle infolge dieser nicht geplanten Maßnahme nicht ausreichen, wird diese im Nachtragshaushalt aufgestockt. Eine Umsetzung der Maßnahme kann erst erfolgen, wenn im Frühjahr der Grundwasserstand abgesunken ist und trockenes Wetter vorherrscht.    

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV der Gemeinde Damp für das Gebiet "Ostseebad Damp-Südwestteil/ Parkplatz"
Entwurf des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 22/2018
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gewählt. Dieses Instrument des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) verbindet Elemente eines Bebauungsplanes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).

Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet (Durchführungsvertrag).

Der Durchführungsvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss zu schließen (§ 13 Abs. 1 BauGB).

Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmt Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Durchführungsvertrages zur 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV wurde bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.06.2017 beschlossen.

Der Vorhabenträger hat während der öffentlichen Auslegungen eine Stellungnahme mit Änderungswünschen zum Durchführungsvertrag abgegeben.

Zu den Änderungswünschen:
  1. Der Begriff Holzplattform soll ausgetauscht werden. Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Springer wird im Bebauungsplan von einer Sonnenterasse gesprochen.
  2. Es wäre unschädlich im Durchführungsvertrag den Begriff Holzplattform gegen "Sonnenterasse/ Holzdeck" auszutauschen.
  3. Es wird um eine längere Umsetzungsfrist gebeten. Statt einem Jahr sind zwei Jahre gewünscht.
  4. Es wird gewünscht, dass unter § 8 (Rechte und Pflichten) ergänzt wird, dass das Verbot aus § 8 Nr. 2 des Ursprungsvertrages für das Aufstellen von Zelten nicht für das Veranstaltungszelt greift.
  5. In § 8 des neuen Vertrages ist eine Regelung zur Belegung der Überhangsfläche getroffen. Hier wird darum gebeten, dass diese Regelung um das Wort "möglichst" ergänz wird, da sich eine Umsetzung dieser Regelung zu bestimmten Zeiten als schwierig darstellen könnte. Diese Änderung könnte in den Vertrag mit aufgenommen werden, wenn es von der Gemeinde gewünscht ist.
  6. Im Zusammenhang des Änderungswunsches unter Nr. 4, wird darum gebeten, dass die Vertragsstrafe zu dieser Regelung gelöscht wird. Sollte die Gemeinde dennoch das Bestehen dieser Vertragsstrafe wünschen, wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass es schwierig sein wird, dies umzusetzen. 

Es werden die einzelnen Änderungen zum Entwurf des Durchführungsvertrages Punkt für Punkt besprochen und Ergänzungen zu den Punkten 2. und 5. angeregt.
In Punkt 2 soll die Formulierung laut § 4 Absatz 2 von "binnen eines Jahres" auf "binnen zwei Jahre" geändert werden.
Für Punkt 5 soll die Verwaltung bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung einen Vorschlag für die Formulierung machen. Es soll dann eine neue Vorlage mit der Tagesordnung verschickt werden.
Die roten Kreuze in der 1. Änderung des Durchführungsvertrages vom 18.05.2012 sind zu füllen durch die Verwaltung.
Die Überbelegungsfläche in § 8 ist nicht von Westen nach Osten hin zu belegen, sondern von Osten nach Westen.
Die Vertragsstrafen in § 9 bleiben und werden nicht gelöscht.

Beschluss:
Dem vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
1. Der Begriff Holzplattform in § 3 Nr. 7 soll gegen "Sonnenterasse/Heolzdeck" ausgetauscht werden.
2. Die Umsetzungsfrist in § 4 Absatz 2 soll von binnen einem Jahr auf binnen zwei Jahre geändert werden.
3. In § 8 (Rechte und Pflichten) wird ergänzt, dass das Verbot aus § 8 Nr. 2 des Ursprungsvertrages für das Aufstellen von Zelten nicht für das Veranstaltungszelt greift.
4. In § 8 des neuen Vertrages ist eine Regelung zur Belegung der Überhangsfläche getroffen. Die Regelung wird um das Wort "möglichst" ergänzt, da sich eine Umsetzung dieser Regelung zu bestimmten Zeiten als schwierig darstellen könnte.
5. Der Bitte im Zusammenhang des Änderungswunsches unter Nr. 4, die Vertragsstrafe aus der Regelung zu löschen, kann nicht nachgekommen werden. Die Vertragsstrafe bleibt mit dem Hinweis, dass es schwierig sein wird, diese umzusetzen. Die Überbelegungsfläche ist von Osten nach Westen hin zu belegen anstatt von Westen nach Osten (§ 8 und 9). 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgabe
Es sind keine Einwohner mehr anwesend.



Der Ausschussvorsitzende erläutert den Ausschussmitgliedern Herrn Moltkau und Herrn Bibelwitz das Beratungsergebnis und die Abstimmung bezüglich des Tagesordnungspunktes 12.1. 


Christin Rosendahl  Manfred Löhr 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender