Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Damp

Beschlussvorlage
7/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
14.02.2013

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Planungsausschuss 28.02.2013 
Gemeindevertretung 14.03.2013 

Betreff:
Antrag der CDU-Fraktion vom 22.01.2013
Bessere Ausleuchtung Fußweg zwischen "Pommerbyer Weg" und "Auf der Höhe"

Sachverhalt:

Um den betreffenden Weg besser auszuleuchten, müssten 2 weitere Laternen aufgestellt werden. Die Laternen des Fußwegs von der Straße Holzschicht zum Amtsgebäude werden über den Stromanschluss „Holzschicht“ gespeist und gesteuert. Um zu erreichen, dass die zusätzlichen beiden Laternen zur exakt der gleichen Zeit an- und ausgehen, sollte die Anbindung der Laternen an diesen Strang erfolgen. Die Laternen im Pommerbyer Weg werden über eine andere Einspeisung versorgt.

In Anlage 1 zum Antrag ist die letzte der Laternen des o.g. Strangs zu erkennen. Von dort aus müsste ein Beleuchtungskabel NYY-J 5x6 RE zu den beiden zusätzlichen Aufstellorten geführt werden.
Herr Andresen bezeichnet die Aufstellorte zur Eindeutigkeit wie folgt:
  • Zusätzlicher Aufstellort 1 vor dem Amtsgebäude = Leuchte Amt
  • Zusätzlicher Aufstellort 2 seitlich vor Pommerbyer Weg 13 = Leuchte HsNr.13

Um die Beleuchtungskabel zu den Aufstellorten zu führen, müssen entweder die Plattenbelege aufgenommen und nach der Kabelverlegung wieder neu verlegt werden, oder eine Trasse seitlich des befestigten Wegs gefundnen werden.

Leuchte Amt:
Das Luftbild der Anlage zeigt, dass das Flurstück des Fußwegs neben dem Amt eine begrenzte Breite besitzt. Vor dem Hintergrund, dass das Amtsgebäude veräußert werden soll, muss Sorge dafür getragen werden, dass die Trasse des Beleuchtungskabels wie auch die Leuchte Amt selbst auf Grund und Boden der Gemeinde Damp errichtet wird. Ob neben dem befestigten Weg noch eine ausreichend breite Rasenfläche vorhanden ist, die die Kabeltrasse aufnehmen kann, kann Herr Andresen aus dem Luftbild nicht herauslesen. Daher wird bei der Kostenermittlung davon ausgegangen, dass der Plattenbelag aufgenommen werden muss. Ob die Leuchte Amt dann nördlich oder südlich des Weg aufgestellt wird, möge die Vertretung entscheiden.



Leuchte Hs.-Nr.13:
Dieses Flurstück scheint nördlich des Fußwegs so breit zu sein, dass dort eine Kabeltrasse Platz finden könnte. Allerdings müsste dennoch das Kabel durch den befestigten Weg von der Bestandslaterne bis in die „Bankette“ geführt werden.

Die Kosten sämtlicher, erforderlicher Arbeiten wurden geschätzt auf rund 6.000 € (vergleiche anliegende Kostenschätzung).


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, eine vorhandene Straßenlaterne im Fußweg zwischen der Straße „Auf der Höhe“ und „Pommerbyer Weg“ umzusetzen. Die geschätzten Kosten in Höhe von rund 3.000 € werden anerkannt. Die erforderlichen Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2013 bereit gestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zu erteilen.



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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Antragsschreiben vom 22.01.2013 mit Anlagen
Luftbild
Kostenschätzung