Seit Anfang des Jahres hat Herr Sadlau bereits mehrfach mündlich und schriftlich auf die Lärmbelästigung durch den Lieferverkehr für die Helios Großküche aufmerksam gemacht. Nach Prüfung der Unterlagen wurde ihm mitgeteilt, dass es baurechtlich keinen Grund zur Veranlassung gäbe und dass der Vorgang an die zuständigen Behörden, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (Lärmimmission) weitergeleitet wurde. Zudem erklärte der Bürgermeister, Herr Horst Böttcher, dass nach Aussage der Helios eine Einhaltung der Lieferzeiten gemäß genehmigter Betriebsbeschreibung zukünftig eingehalten werde.
Mit Datum vom 11.04.2016 stellt Herr Sadlau jetzt einen "Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes wegen unzumutbarer Lärmbelästigung durch die derzeitige Zufahrt zur Großküche der Helios Caetring Nord-West GmbH". Inhalt ist die Verlegung der Zufahrt über das Gelände der ehemaligen Tankstelle.
Zwischenzeitlich wurde Rücksprache mit Herrn Frank Springer vom dem Planungsbüro Springer in Busdorf gehalten. Dieser teilte mit, dass diese Problematik ordnungsrechtlich zu klären sei. Eine Änderung des B-Planes ist das falsche Instrument und wäre kontraproduktiv.
Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass sich das Grundstück des Antragstellers laut B-Plan Nr. 5/III in einem Wochenendhausgebiet befindet. Dieses dient einem zeitlich begrenzten Erholungsaufenthalt durch ein und denselben Personenkreis. Die gewerbliche Vermietung der Wohnung an einen wechselnden Personenkreis ist nur in einem Ferienhausgebiet zulässig.