Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Damp

Beschlussvorlage
54/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
14.11.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Planungsausschuss 10.12.2016 
Gemeindevertretung 10.12.2016 

Betreff:
Durchlass der Schwastrumer Au zwischen Pommerby und Hülsenhain

Sachverhalt:
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Damp und Waabs wird im Wesentlichen durch die Schwastrumer Au markiert. Die Gemeindestraße von Pommerby nach Hülsenhein führt über diesen Vorfluter des Wasser- und Bodenverbandes Schwastrumer Au.
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Wenn Gemeindestraßen über Verbandsgewässer führen, sind gemäß Landeswassergesetz die Straßenbaulastträger zuständig für die bauliche Unterhaltung dieser Durchlässe und Brückenbauwerke. Bei dem hier gegenständlichen Bauwerk handelt es sich nicht nur um einen verrohrten Durchlass, sondern vielmehr um einen regelrechten, begehbaren Tunnel. Dieser ist aus Feldsteinen aufgesetzt und teilweise mit Mörtel verfugt. Die Sohle liegt über 3 m unter der Straße. Die lichte Breite beträgt mehr als 1 m.

Der Verbandsvorsteher des Wasser- und Bodenverbandes hatte sowohl den Bürgermeister der Gemeinde Damp als auch Herrn Andresen im Spätsommer 2016 darauf aufmerksam gemacht, dass der Durchlass schadhaft ist. Anlässlich eines Ortstermins wurde festgestellt, dass tatsächlich zur ersten Gefahrenabwehr eine Sofortmaßnahme notwendig war. Ein Maurer wurde beauftragt, Ausbruchstellen mit Mauerwerk zu schließen, um somit eine gefährliche Bodenerosion zu verhindern.

Der Gesamtzustand des Bauwerkes bereitet Anlass dafür, die langfristige Standfestigkeit anzuzweifeln. Herr Andresen vermutet, dass ein Statiker keine Standfestigkeit mehr attestieren würde. Folglich muss über eine Erneuerung beraten werden. Da es sich um mehr als ein simples Rohr handelt und auch die Fahrbahn für eine Baugrube nennenswert aufgenommen werden muss, schätzt Herr Andresen den Aufwand auf für eine Erneuerung auf ca. 50.000 €. Diese Summe soll zunächst nur eine Größenordnung markieren, damit die Beratung begonnen werden kann.

Straßenausbaubeiträge sind für eine Erneuerung nicht fällig, da die Wirkung auf die Gesamteinrichtung der Straße untergeordnet bewertet werden kann.

Abstimmungstext:
Unter dem Vorbehalt, dass auch die Nachbargemeinde positiv beschließt und die Hälfte der Kosten trägt, wird beschlossen, den Durchlass zu erneuern. Der Bürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit der Verwaltung und der Nachbargemeinde eine wirtschaftliche Erneuerung zu organisieren und Zuschussmittel einzuwerben. Erforderliche Mittel werden im Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt.


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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Schreiben des Wasser- und Bodenverbandes vom 03.11.2016