Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Damp

Beschlussvorlage
29/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
14.03.2018

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Planungsausschuss 15.03.2018 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Kanalschaden "Am Wall"

Sachverhalt:
Einleitend sei erklärt: Die Gemeinde Damp hat in den vergangenen Jahren ein Kanalkataster aufgestellt, die Kanalzustände ermittelt und beschlossen, dokumentierte Schäden in Sanierungspaketen abzustellen. Das erste Paket wurde beschlussgemäß in den Jahren 2015 und 2016 abgearbeitet. Nunmehr wird gerade das zweite Paket abgearbeitet. Das beauftragte Unternehmen hat in der zweiten Januarwoche in der Straße "Am Wall" in Höhe der Hausnummer 37 einen kleinen Schaden an einem Kanal grabenlos sanieren wollen.
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Bei den Arbeiten hat sich herausgestellt, dass sich um diesen Kanal herum schon ein beträchtlicher Hohlraum gebildet hatte. Der das Rohr umgebende Boden wurde offensichtlich sukzessive in den Kanal erodiert. Aufgrund der vorgefundenen Situation und der sehr hoch anstehenden Grundwasserstände konnte ein grabenloses Reparaturverfahren nicht angewendet werden. Leider musste der Schaden in einer offenen Baugrube über 3m tief freigelegt und repariert werden. Da die Schadstelle im Kreuzungsbereich in der Asphaltstraße unmittelbar neben und schräg unter dem dort verlegten 2000-er RW-Staukanal zu verorten war, hat neben den Mitarbeitern Andresen und Eggers aus dem Bauamt auch das Planungsbüro Aqua-Tec die Sachlage bewertet und nur diesen Lösungsweg aufzeigen können. Da die Schmutzwasserentsorgung des Wohngebietes zu kollabieren und ein Straßeneinsturz drohte, war Eile geboten. Weil die Firma Greve ohnehin Personal und Gerät auf der Erschließungsbaustelle "Büsenteich" in der Gemeinde Damp im Einsatz hatte, wurde diese kurzerhand beauftragt, den Schaden freizulegen. Da das Grundwasser massiv auf die Baugrube einwirkte, stellte sich sich dieses leider als schwieriges Unterfangen heraus. Schlussendlich konnte der Schaden aber unter Zuhilfenahme einer aufwendigen Wasserhaltung, die Tag und Nacht betrieben werden musste, beseitigt werden. Für das Verständnis der direkt betroffenen Anwohner, die auch Nachts durch den Lärm gestört wurden, wird nachträglich gedankt. Die Oberfläche wurde noch nicht wieder asphaltiert, damit sich der Boden der Baugrube unter der Last des Verkehrs noch konsolidieren kann.

Herr Bürgermeister Böttcher regt nunmehr an, die aufgeschnittene Asphaltfläche, die asymetrisch mitten im Kreuzungsbereich belegen ist, so auszuweiten, dass sie symetrisch im Kreuzungsbereich liegt. Anschließend schlägt er vor, dass diese Fläche nicht asphaltiert, sondern mit Betonpflaster befestigt wird. Dadurch würde sich der Kreuzungsbereich optisch hervorheben und zur Sicherheit des Verkehrs beitragen. Abgesehen davon würde es hübscher aussehen als ein "Asphaltflicken".
Kosten der Maßnahme:
  • Reparatur Kanalschaden                                                19.300 €
  • Oberflächenwiederherstellung mit Betonpflaster             13.000 €
Wenn von einer Pflasterung abgesehen werden soll und nur die vorhandene Baugrube mit Asphalt wieder verschlossen werden soll, dann müssen dennoch Kosten von rund 5.000 € für die Oberflächenwiederherstellung angesetzt werden (Nachverdichten des Unterbaus, Nachschneiden der Kanten, Asphaltierung der Tragschicht, Fugendichtungsband, Asphaltierung der Deckschicht).
Die Finanzierung der Maßnahme sollte über die vorhandene Kanalsanierungshaushaltsstelle erfolgen.   

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben, vorzugehen. Die Oberfläche der Baugrube soll symetrisch im Kreuzungsbereich ausgepflastert werden. Sofern die bereitgestellten finanziellen Mittel in der Vermögenshaushaltsstelle infolge dieser nicht geplanten Maßnahme nicht ausreichen, wird diese im Nachtragshaushalt aufgestockt. Eine Umsetzung der Maßnahme kann erst erfolgen, wenn im Frühjahr der Grundwasserstand abgesunken ist und trockenes Wetter vorherrscht.    


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Jan Andresen
-Verwaltung-