Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau- und Planungsausschuss | 24.01.2012 |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet "Campingplatz Koralle" in Fischleger b) Beschluss des Durchführungsvertrages |
Sachverhalt: |
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des B-Planes durch den vorhabenbezogenen B-Plan ergänzt. Dieses Instrument des § 12 BauGB verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag). Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes. |
Abstimmungstext: |
Der vorliegende Durchführungsvertrag wird beschlossen, wobei § 4 Abs. 2 wie folgt geändert wird: Er verpflichtet sich, spätestens 3 Jahre nach Inkrafttreten der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die erforderlichen Genehmigungen für das festgesetzte Vorhaben zu beschaffen und innerhalb von einem Jahr nach Vorliegen der Genehmigungen mit dem Vorhaben zu beginnen und dieses innerhalb von weiteren 2 Jahren fertig zu stellen. |
Anlagen: |
Entwurf Durchführungsvertrag Entwurf Vorhaben- u. Erschließungsplan (VEP) |