Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Damp

Beschlussvorlage
40/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
11.06.2012

Beratungsfolge Sitzung
Finanz- und Hauptausschuss 25.06.2012 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Organisation des Winterdienstes

Sachverhalt:
Die Gemeinde Damp möchte über die Neuorganisation des Winterdienstes beraten. Daher hat Herr Bürgermeister Böttcher Herrn Andresen gebeten, eine Beschlussvorlage zu verfassen.

Die Gemeinde Damp soll demnach in 2 Bereiche aufgeteilt werden. Der Bereich 1 ist der Bereich, in dem der Bauhof auch zukünftig den Winterdienst sicherstellen soll. Der Bereich 2 ist der Bereich, in welchem künftig ein Dienstleister den Winterdienst sicherstellen soll.

Bereich 1:
Damit der Bauhof den Winterdienst im Bereich 1 erfolgreich gewährleisten kann, plant Herr Bürgermeister Böttcher den Verkauf des Unimogs nebst Räumschild und die Anschaffung eines adäquaten Kommunalfahrzeugs mit passendem Räumschild. Dazu wird er zur Sitzung entsprechende Angebote vorlegen. Der Verkaufspreis von Unimog und Räumschild kann sich an dem Ergebnis eines Wertgutchtens eines anerkannten Sachverständigen orientieren. Dieses liegt Herrn Bürgermeister Böttcher vor.

Bereich 2:
Zur Findung eines wirtschaftlichen Dienstleisters soll eine öffentliche Preisanfrage durchgeführt werden. In der Anlage zu dieser Vorlage ist ein Vertragsentwurf beigefügt.
Möglicherweise soll in den §§ 4 und 5 eine Reihenfolge für die Abarbeitung des Winterdienstes festgelegt werden. Dazu wurde in den §§ 4 und 5 ein Text als Beratungsgrundlage vorgeschlagen.

Abstimmungstext:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Preisanfrage für die Beschaffung eines adäquaten Kommunalfahrzeugs nebst Räumschild zu veranlassen und den Auftrag für die Lieferung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die geschätzten Kosten werden anerkannt und im Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2012 bereit gestellt. Ferner wird der Bürgermeister ermächtigt, den Unimog nebst Räumschild zu verkaufen. Das Mindestgebot ist der Schätzwert gemäß vorliegendem Wertgutachten.

Der Vertragsentwurf wird mit den, sich aus der Beratung ergebenden Änderungen, Grundlage einer öffentlichen Preisanfrage. Die Veröffentlichung der Preisanfrage erfolgt als Anzeige in der Eckernförder Zeitung. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag mit dem wirtschaftlichsten Bieter der Preisanfrage (ggf. auch als ARGE) über eine Laufzeit von 5 Jahren abzuschließen.


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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Vertragsentwurf