N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof vom 04.12.2012.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hans-Peter Thomsen
Gemeindevertreter Martin Banck
Gemeindevertreter Frank Göbel
Gemeindevertreter Andreas Hobus
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Gemeindevertreterin Heidi Pinn
Gemeindevertreterin Maren Siedenbiedel
1. stellv. Bgm Volker Starck
Gemeindevertreter Sascha Werges
2. stellv. Bgm. Günther Wöhlk
Gemeindevertreter Alfred Zöhner

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Einwohnerfragestunde
6. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
  Beschlussvorlage - 11/2012
7. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
  Beschlussvorlage - 8/2012
8. Erlass der V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
  Beschlussvorlage - 12/2012
9. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2012
  Beschlussvorlage - 9/2012
10. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 10/2012

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters wird als Anlage dem Protokoll beigefügt. Des Weiteren berichtet Herr Thomsen über folgende Punkte:
- Im Rahmen der Tiefbaumaßnahme Schubyfeld wurden noch zusätzliche Tiefborde gesetzt;
Maßnahme ist im Haushaltsansatz geblieben
- Erneuerung der Kreisstraße wurde ins Programm aufgenommen
- Hinweis auf die Streu- und Räumpflicht der Grundstückseigentümer
- 24.01.2013 Abfuhr Tannenbäume
- Abfuhr Alttextilien ab 2013 durch die AWR
- Recyclinghof Birkensee wird schließen, dann im Gewerbegebiet Nord in Eckernförde

Herr Starck erinnert an die Ersatzpflanzung für die Kastanien. Diese sollen noch in diesem Jahr erfolgen.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

Hinweis auf die teilweise sehr verspätete Zustellung von Briefen. Diesbezüglich wird sich darauf verständigt, dass die Verwaltung mit einem Schreiben an die zuständige Stelle auf das Problem aufmerksam macht.
Des Weiteren wird auf den Diebstahl von Hortensientrieben aus den Vorgärten hingewiesen. Verdächtigte wurden in Einzelfällen beobachtet.
Aufgrund der hohen Anzahl von herumlaufenden Katzen in der Gemeinde, werden die Katzenhalter gebeten, ihre Katzen zu kastrieren.


zu TOP 6. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
Beschlussvorlage - 11/2012

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 26. Mai 2013 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden.

Eine Auflistung des Wahlvorstandes zur Kommunalwahl 2008 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.


Beschluss:

Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

Wahllokal: FWGH Schuby


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher/in:             Wilfried Weißgerber            

  2) stellv. Wahlvorsteher/in: Werner Henrici            

  3) Schriftführer/in: Hans-Werner Krüger                        

  4) stellv. Schriftführer/in: Antje Biegemann

  5) Beisitzer/in: Matthias Fust                        

  6) Beisitzer/in: Sandra Schröder            
            
  7) Beisitzer/in: Christian Schneider                        

  8) Beisitzer/in: Peter Nüser                        

  9) Beisitzer/in: Nicole Menzel                                                (Reserve)

10) Beisitzer/in: Dörte Cambel                                                (Reserve)


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
Beschlussvorlage - 8/2012

Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten.


Die Gemeindevertretung folgt der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, dass dem Antrag des Tierschutzvereins Angeln-Schwansen, auf eine jährliche Pauschalbezuschussung für den Weiterbetrieb des Tierheims, zunächst nicht zugestimmt werden soll. Es wird eine Kostenaufstellung vom Tierheim verlangt, die nach der Abrechnung der Fundtiere, für die jährlich 20.000 € vom Amt gezahlt werden, und der Kosten für die übrige Arbeit, getrennt werden soll. Aufgrund dieser Informationen soll dann wieder neu beraten werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass dem Antrag des Tierschutzvereins Angeln-Schwansen, auf eine jährliche Pauschalbezuschussung für den Weiterbetrieb des Tierheims, zunächst nicht zugestimmt wird. Es wird eine Kostenaufstellung vom Tierheim angefordert, die nach der Abrechnung der Fundtiere, für die jährlich 20.000 € vom Amt gezahlt werden, und der Kosten für die übrige Arbeit, getrennt werden soll. Aufgrund dieser Informationen soll dann wieder neu beraten werden.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Beschlussvorlage - 12/2012

Nach der Gemeindeordnung besteht für die Gemeinden keine Verpflichtung, den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung als ständigen Ausschuss zu führen. Aus pragmatischen Gründen ist es sinnvoll, die Rechnungsprüfung auf den Finanzausschuss zu übertragen. Dadurch wird ein weiterer Schritt zur Verschlankung der Verwaltung getan. Diese Änderung sollte mit der neuen Wahlzeit erfolgen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form zu erlassen, die mit der konstituierenden Sitzung der neuen Gemeindevertretung in Kraft tritt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2012
Beschlussvorlage - 9/2012
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2012 und ein Nachtragshaushaltsplan 2012 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 10/2012
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2012 bis 2016 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               597.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                              597.100,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              12.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               12.900,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Hans-Peter Thomsen  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer