N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof vom 15.10.2013.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Günther Wöhlk
Gemeindevertreter Martin Banck
Gemeindevertreter Christopher Bruns
2. stellv. Bürgermeister Frank Göbel
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Gemeindevertreterin Heidi Pinn
Gemeindevertreter Sascha Werges

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Maren Siedenbiedel (entschuldigt )
1. stellv. Bgm Volker Starck (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Einwohnerfragestunde
6. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 26. Mai 2013
  Beschlussvorlage - 13/2013
7. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für den Bereich "Schuby, südwestliche Ortslage"
(Aufstellungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 15/2013
8. Einmalige Zuwendung zur Förderung der Landjugend Schwansen
9. Zuschussantrag TSV Karby für die Sanierung eines Ballfangzauns
  Beschlussvorlage - 16/2013
10. Straße und Gehweg Schusterberg
  Beschlussvorlage - 18/2013
11. Radweg von Schubyfeld nach Schubystrand
  Beschlussvorlage - 17/2013
12. Wahl von 2 Ausschussmitgliedern für den Bau- und Wegeausschuss
  Beschlussvorlage - 19/2013
13. Regelung für Werbung auf der Infotafel
14. Bekanntgaben

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Bürgermeister Wöhlk stellt den Antrag, die Tagesordnung um die Angelegenheit "Freiwillige Zuwendung an die Landjugend" als neuen TOP 8 in die heutige Tagesordnung aufzunehmen.
Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Tagesordnung um die Angelegenheit "Freiwillige Zuwendung an die Landjugend" als neuen TOP 8 zu erweitern. Alle nachfolgenden TOP sind entsprechend neu zu nummerieren.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Herr Joost informiert kurz die Anwesenden über die Durchführung der Maisernte in den letzten Wochen. Diese verlief ohne große Probleme.

Herr Dittmer schlägt eine Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED vor, damit dann die Straßenbeleuchtung auch nachts durchgehend bei gleichen Kosten brennen kann. Herr Banck teilt hierzu mit, dass inzwischen fast alle Straßenlaternen mit Energiesparleuchten ausgerüstet sind. Diese haben einen ebenso niedrigen Energieaufwand wie LED.

Herr Wöhlk trägt einen Antrag von Anliegern an der K 63 vor, in dem eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h für das Teilstück von der B 203 bis zur Ortseinfahrt Schuby beantragt wird. Dieser soll im nächsten Bau- und Wegeausschuss beraten werden.

zu TOP 6. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 26. Mai 2013
Beschlussvorlage - 13/2013

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat am 27.05.2013 und der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Dörphof am 03.09.2013 die Wahlunterlagen zur Gemeindewahl am 26. Mai 2013 geprüft. Gegen die Gültigkeit der Wahl wurden keine Einsprüche erhoben und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung vorgebracht.

Somit ist die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 in der Gemeinde Dörphof für gültig.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für den Bereich "Schuby, südwestliche Ortslage"
(Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 15/2013

Vom Vorhabenträger ist eine Erweiterung der bestehenden Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen im Bereich Schuby, südwestliche Ortslage, vorgesehen. Da der bestehende B-Plan Nr. 1 die Erweiterung nicht zulässt, wird eine Überplanung dieses Bereiches erforderlich. Die Voraussetzungen nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) sind hier gegeben. Der Artenschutz wird abgeprüft.


Herr Wöhlk verweist hierzu auf die Beratung und Diskussion im Bauausschuss und die vorherige Informationsveranstaltung mit dem Vorhabenträger.


Beschluss:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet "Schuby" soll wie folgt geändert werden:
Im Bereich der südwestlichen Ortslage Schuby soll eine Erweiterung einer bestehenden Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen entstehen.*
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.
  3. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13a BauGB abgesehen werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  5. Vor oder in der GV am 15.10.2013 wird eine Bürgerinformation zu den Änderungsplanungen des B-Plans Nr.1 abgegeben. Diese Informationsabgabe soll nicht den Regularien nach BauBG genügen, sondern soll vielmehr unter Berücksichtigung des Punktes 5 dennoch eine ausreichende Bürgerinformation sicherstellen. Die Bürger werden über die ortüblichen Veröffentlichungsmedien dazu eingeladen.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.
- *s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Einmalige Zuwendung zur Förderung der Landjugend Schwansen

Hierzu verweist Herr Wöhlk auf die Empfehlung aus dem Finanzausschuss, der Landjugend für die Errichtung der Informationstafel einen einmaligen zusätzlichen Zuschuss von 300,- € zu zahlen.





Beschluss:
Es wird beschlossen, der Landjugend Schwansen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 300 € zukommen zu lassen. Dieses geschieht einmalig zusätzlich zum jährlichen Pauschalzuschuss.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zuschussantrag TSV Karby für die Sanierung eines Ballfangzauns
Beschlussvorlage - 16/2013
Der TSV Nordschwansen-Karby hatte bereits vor Jahresfrist den Wunsch geäußert, für die Erneuerung des südlichen Ballfangzauns auf dem B-Platz Zuschüsse von der Gemeinde Karby zu bekommen. Die Gemeinde Karby hatte ihrerseits einen Antrag an die umliegenden 3 Gemeinden gestellt, das Projekt zu unterstützen.
Nach Beratung in den Gemeinden wurde u.a. die Meinung geäußert, dass der TSV direkt an die Gemeinden herantreten und einen Zuschuss bzw. eine Anteilsfinanzierung beantragen solle. Dieses hat der TSV mit Schreiben vom 27.06.2013 getan und ist somit auch an die Gemeinde Dörphof herangetreten.
Zwischenzeitlich hat sich die Gemeindevertretung konstituiert und die Ferienpause ist verstrichen. Nunmehr soll über den Antrag beraten werden (siehe Anlage).
Die 4 betroffenen Bürgermeister der umliegenden Gemeinden haben sich jüngst zu einer sich bietenden Gelegenheit abgestimmt und vorbehaltlich der Beratungsergebnisse in den Vertretungen die dargestellte Variante 1 favorisiert. Diese Abstimmung sollte nur vermeiden, dass bei einem jeweiligen, grundsätzlichen Votum für die Maßnahme einheitlich der gleiche Finanzierungsschlüssel beschlossen wird.
Die Kosten für die komplette Erneuerung des rund 45 m langen Ballfangzauns belaufen sich auf rund 6.800 €. Das vom TSV eingeholte Angebot liegt Herrn Andresen von der Amtsverwaltung vor und kann auf Wunsch eingesehen werden. Das Angebot beschreibt einen 4,15 m hohen Ballfangzaun aus stabilen verzinkten Doppelstabmatten mit verzinkten Pfosten und Edelstahlschrauben. Der Angebotspreis ist aus Erfahrung von Herrn Andresen sehr wirtschaftlich.
Sofern alle Gemeinden dem Antrag entsprechen, wird die Umsetzung der Maßnahme möglicherweise aus Witterungsgründen erst 2014 erfolgen können.

Herr Bürgermeister Wöhlk erläutert die Beschlussempfehlung der Ausschusssitzung vom 17.09.2013. Auf Grund der vorliegenden GuV-Rechnung des TSV Karby befürwortet er eine Bezuschussung der Maßnahme. Herr Göbel vertritt die Auffassung, dass er auf Grund der erst kurzfristig vorliegenden GuV-Rechnung des Vereins heute keine Entscheidung treffen kann. Über den Zuschussantrag wird kurz kontrovers diskutiert.
Herr Wöhlk stellt den Antrag, dem Zuschussantrag nach der Kostenbeteiligungsvariante I zuzustimmen.


Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag des TSV zu entsprechen und gemäß Vorschlag 1 des Antrages einen Zuschuss in Höhe von rund 2.080 € (1.980 € + 5 %) zu gewähren. Die Finanzierung erfolgt über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2013 oder den Vermögenshaushalt 2014.

Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 10. Straße und Gehweg Schusterberg
Beschlussvorlage - 18/2013

Herr Andresen wurde in der Vergangenheit auf verschiedene Mängel in der Straße Schusterberg 1-17 aufmerksam gemacht.
Der gepflasterte Gehweg entlang des Grundstückes des St.Nikolaiheims ist stark versackt. Die hintere Stütze in Form eines Rasenkantsteins kippt nach hinten. In Höhe des Feuerwehrgerätehauses sind die sogenannten S-Bordsteine lose. Teilweise rühren die Mängel daher, dass Busse und Container-LKW zur Glasverwertung die Gehwegkante überfahren. Wollte man diese Mängel über die Länge des benannten Grundstückes beheben, muss mit Kosten von ca. 6.000 € gerechnet werden. Das im Auftrage der Autokraft tätige Busunternehmen wurde durch Herrn Andresen angeschrieben und aufgefordert, dort nicht mehr zu parken.
Ferner sind seitlich der Pflanzinsel vor dem Grundstück Nr. 15 die Oberflächenbefestigungen aus Platten und Pflastersteinen versackt. Die Oberfläche an einer Leitungsquerung im Gehweg scheint vor Jahren nicht ordnuncsgemäß wieder hergestellt worden zu sein.
Insgesamt ist die Oberfläche des asphaltierten Gehwegs in keinem optimalen Zustand mehr. Dieses gilt teilweise auch für die Straßenoberfläche. Die Zufahrten zu den nördlichen Stichstraßen besitzen keine abgesenkten Bordsteine. Vielmehr hat man sich mit einem Betonkeil beholfen, welcher sich stellenweise auflöst.
Die Ortsentwässerung Nordschwansen ist zur Zeit damit beschäftigt, das Kanalkataster zu vollenden und die Ergebnisse der Inspektion in einem Sanierungskonzept zu bündeln. Sollte sich herausstellen, dass es in der Straße Schusterberg Sanierungsbedarf im Kanalsystem gibt, so würde ggf. auch daraus ein Eingriff in die Oberfläche resultieren.
Fazit:
Möglicherweise scheint es sinnvoll zu sein, die Abstellung der aufgezeigten Mängel gebündelt vorzunehmen. Auf jeden Fall sollte das Sanierungskonzept als Endprodukt der Kanalkatasteraufnahme abgewartet werden.
Vor dem Hintergrund der nunmehr geltenden Pflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen bei Straßenausbauten sollte ggf. in den kommenden Jahren eine Abstellung der Mängel im Rahmen einer konstatierten Unterhaltungsmaßnahme angestrebt werden. Noch könnte man die Asphaltdecke von Fahrbahn und Gehweg abfräsen, die punktuellen Mängel abstellen und wieder herstellen. Sobald die Bausubstanz derart marode ist, dass ein zwingender Eingriff in die Tragschichten erfolgen muss, würde sich der Definition nach ein Ausbau ergeben.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Maßnahme in die Straßen- und Wegeunterhaltung 2014 aufzunehmen und dafür Mittel in den Haushalt einzustellen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Radweg von Schubyfeld nach Schubystrand
Beschlussvorlage - 17/2013

Der Radweg von der Kreuzung Schubyfeld bis nach Schubystrand hat eine Länge von rund 2,3 km. Auf weiten Strecken ist der Asphalt ein- oder beidseitig von Gras überwachsen, so dass die nutzbare Breite teilweise stark eingeschränkt ist. Um die volle Breite wieder herzustellen, müsste ein Bagger mit Räumschaufel, ein Grader, ein Kehrbesen und ein Fahrzeug zur Abfuhr des anfallenden Materials eingesetzt werden. Das anfallende Material müsste geladen, transportiert und gekippt werden. Der Aufwand und die anfallenden Massen sollten nicht unterschätzt werden. Nach Abschluss der Arbeiten müsste ggf. Grassaat ergänzt werden. Der Gesamtaufwand wird auf 3.500 € - 4.500 € geschätzt. Im Winter sollten die Büsche entlang des Radweges stark zurück geschnitten oder auf den Stock gesetzt werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Büsche im Winter zurück zu schneiden. Die Hobelmaßnahme wird im Rahmen der Wegeunterhaltung 2014 durchgeführt. Damit die Banketten zügig wieder durchgrünen, wird eine Durchführung Ende April empfohlen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Wahl von 2 Ausschussmitgliedern für den Bau- und Wegeausschuss
Beschlussvorlage - 19/2013

Die Gemeindevertretung hat am 13.08.2013 beschlossen, die Mitgliederzahl des Bau- und Wegeausschusses von 5 auf 7 zu erhöhen. Des Weiteren wurde auch die Mitarbeit von bürgerlichen Ausschussmitglieder zugelassen.
Die Kommunalaufsicht hat mit Datum vom 27.09.2013 die Genehmigung für die VI. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung erteilt.
Folglich sind 2 neue Ausschussmitglieder zu wählen.


Beschluss:

Herr Alfred Zöhner und Herr Jens Joost werden als bürgerliche Mitglieder in den Bau- und Wegeausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Regelung für Werbung auf der Infotafel

Herr Bürgermeister Wöhlk verweist hierzu auf die Beschlussempfehlung aus der letzten Ausschusssitzung. Eine Reglung müsste nach dem Beschluss als Gebührensatzung erfolgen. Der Aufwand ist dafür zu groß. Es wird daher von Herrn Stöcks empfohlen, eine Werbung an der Infotafel über einzelne privat-rechtliche Verträge zu regeln. Diese sollten aber die vorgegebenen Punkte aus der Ausschusssitzung enthalten.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass folgende Punkte in den abzuschliessenden privat-rechtlichen Verträgen Niederschlag finden sollen:
  • Mindestmietzeit eines Werbeplatzes 3 Jahre.
  • Mietpreis pro Jahr 50 €.
  • Verlängerung der Mietzeit je um ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien zum Datum x eines Jahres kündigt.
  • Einzug der Miete über das Amt Schlei-Ostsee.

Ob ortsangehörige Interessenten bei der Platzvergabe bevorzugt werden sollen, soll später noch erörtert werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Bekanntgaben
Herr Bürgermeister Wöhlk gibt folgendes bekannt:

- Begutachtung der Befestigung des Innenradius der 90°-Kurve Osterschau im
Rahmen der Wegebegehung
- Reparatur der Sitzbank in der Bushaltestelle Grüntal ist erfolgt
- Buswartehäuschen Schuby Dorf wird hinsichtlich der hochgedrückten Betonplatten
durch Baumwurzeln in die Wegebegehung aufgenommen


Günther Wöhlk  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer