Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 37, 24398 Dörphof |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.05 Uhr |
Bürgermeister Günther Wöhlk |
Gemeindevertreter Martin Banck |
Gemeindevertreter Christopher Bruns |
2. stellv. Bürgermeister Frank Göbel |
Gemeindevertreterin Gisela Kruse |
Gemeindevertreterin Heidi Pinn |
Gemeindevertreterin Maren Siedenbiedel |
Gemeindevertreter Sascha Werges |
1. stellv. Bgm Volker Starck (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Rückübertragung der Aufgabe "Förderung der Kindertagesstätten in Karby" |
Beschlussvorlage - 13/2014 | |
7. | Malerarbeiten am Feuerwehrgerätehaus Schuby |
Beschlussvorlage - 18/2014 | |
8. | Antrag der CDU Fraktion zur Verwendung des Gemeindenamens "Dörphof" im World Wide Web |
9. | 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Schuby, südöstliche Ortslage" |
9.1 | a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 14/2014 | |
9.2 | b.) Satzungsbeschluss der B-Plan-Änderung sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 15/2014 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
12. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt. Durch den Bürgermeister wird beantragt, die Tagesordnungspunkte 10 und 11 nicht öffentlich zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. |
zu TOP 3. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt. Des Weiteren berichtet er über die Täterermittlung zur Sachbeschädigung an einer Straßenlaterne. Aus dem Bauausschuss erfolgt keine Bericht. Frau Siedenbiedel informiert aus dem KiGa-Ausschuss über die ab 2015 nicht mehr gesicherte Hortbetreuung. Der Vertrag wurde vom Schulverband gekündigt. Zur Zeit wird die Kostendifferenz von der Kirche getragen. Da die Kosten für die Kirche zu hoch sind, muss ab 2015 eine neue Regelung getroffen werden. Es soll an die Gemeinden eine Kostenbeteiligung herangetragen werden, wobei es wichtig ist, dass die Gemeinde die gleichen Beschlüsse zu einer Kostenübernahme treffen. Die Kosten für ein Kind liegen bei 105,- € im Monat. Die Hortbetreuung deckt gegenüber der betreuten Grundschule längere Betreuungszeiten ab. Diese Angelegenheit soll in einer späteren Sitzung diskutiert und entschieden werden. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Eine Bürgerin, die ihr Haus neben dem Kinderheim hat, berichtet über eingeschlagene Scheiben an ihrem Schuppen und abgeknickte Zweige an Anpflanzung. Herr Wöhlk sieht hier keine Handhabungsmöglichkeit der Gemeinde, da es sich um eine privat-rechtliche Angelegeheit handelt. Herr Bank berichtet über andere Vorfälle dieser Art. Herr Wöhlk wird mit der Einrichtung Kontakt aufnehmen. Es wird vorgeschlagen, Hundekotbeutelspender aufzustellen, da sehr viele Hundehaufen auf den Wegen liegen. Dies wurde schon vor 2 Jahren gemacht. Danach lagen die gefüllten Hundelkotbeutel überall in den Straßegräben herum. Diese Anregung wird in der nächsten Bau- und Wegeausschusssitzung diskutiert. Bei der Mülltonnenleerung durch die AWR werden die Tonnen nicht ordentlich nach der Entleerung zurückgestellt. Diese stehen dann auf dem Fahrrad- bzw. Fußweg mitten im Weg. Herr Wöhlk wird diesbezüglich mit der AWR Kontakt aufnehmen. Die Entleerungsintervalle des Kleidercontainers der AWR werden moniert. Diese erfolgen in zu langen Abständen, da sich oft vor dem Container schon Pastiktüten stapeln. Dieses Anliegen wird ebenfalls an die AWR weitergeleitet. |
zu TOP 6. | Rückübertragung der Aufgabe "Förderung der Kindertagesstätten in Karby" |
Beschlussvorlage - 13/2014 Die Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark haben die Aufgabe "Förderung der Kindertagesstätten in Karby" derzeit auf das Amt übertragen. Aufgrund der Änderung des § 5 der Amtsordnung, wonach das Amt nur noch 5 Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden übernehmen darf, wird eine Rückübertragung dieser Aufgabe überlegt. Entsprechende Gespräche wurden mit den Bürgermeistern geführt. Die Aufgabe beinhaltet "lediglich" die Vertragspartnerschaft zur Kirchengemeinde Karby, die Trägerin der Einrichtung ist. An den diesbezüglichen Verhandlungen sind ohnehin die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden beteiligt. Der Mehraufwand bei einer Rückübertragung an die Gemeinden ist unerheblich. Die jeweiligen Gemeinden würden jedoch eine wichtige Selbstverwaltungsaufgabe dazu gewinnen. Als Rechtsnachfolger für das Amt wären die vier Gemeinden "automatisch" Vertragspartner der Kirchengemeinde. So würden sie auch hinsichtlich des Kindergartengrundstücks in der Rosenstraße dem Amt als Erbbauberechtigte folgen. Wesentliche finanzielle Veränderungen wären damit nicht verbunden, da die Rechte und Pflichten, die bereits jetzt mittelbar bei den 4 Gemeinden liegen, 1 : 1 übergehen würden. Die Aufgabe kann zum 01.01.2015 an die Gemeinden zurückübertragen werden, wenn neben dem Amtsausschuss auch alle betroffenen Gemeindevertretungen zustimmen. |
Beschluss: Die Aufgabe "Förderung der Kindertagesstätten in Karby" wird zum 01.01.2015 auf die Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark übertragen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Malerarbeiten am Feuerwehrgerätehaus Schuby |
Beschlussvorlage - 18/2014 Seit dem Um- und Anbau des Feuerwehrgerätehauses Schuby sind nunmehr 11 Jahre vergangen. Sowohl die Stirnbretter der Ortgänge und Traufen außen als auch die Wände und Decken innen bedürfen eines neuen Anstriches. Die Kosten belaufen sich auf rund 1.400 €. Die Garage bleibt unberührt. Sofern das Erfordernis ebenfalls erkannt wird, sollten die Arbeiten vor der kalten und nassen Jahreszeit noch im Oktober ausgeführt werden. Darüber hinaus sind die Fenstervorhänge in einem schlechten Zustand. Seinerzeit wurden diese in Eigenleistung genäht und montiert. Möglicherweise kann beraten werden, ob auch Mittel für eine Erneuerung der Vorhänge bereit gestellt werden. Haushaltslage im Gebäudeunterhaltungstitel: Für das Jahr 2014 wurden 500 € in den Haushalt eingestellt. In diesem Jahr wurden bereits 1.497,05 € für die Beschaffung eines Bewegungsmelders und die Reparatur der Sirene verausgabt. Somit ist der Haushaltstitel schon jetzt mit rund 1.000 € überzogen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, Mittel für Gebäudeunterhaltung in Höhe von 1.600 € über den Nachtrag 2014 bereit zu stellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Antrag der CDU Fraktion zur Verwendung des Gemeindenamens "Dörphof" im World Wide Web |
Innerhalb der Gemeindevertretung wird ebenfalls die Notwendigkeit gesehen, dass sich die Gemeinde den Gemeindenamen "Dörphof" sichert. Hierzu soll mit den beiden Personen, die die Domain nutzen, Kontakt aufgenommen werden. Die Sicherung des Namensrechtes der Gemeinde soll für eine eventuell spätere Eigendarstellung erfolgen. Beschluss: Es wird beschlossen, dass sich die Gemeinde den Gemeindenamen "Dörphof" zur Verwendung im World Wide Web sichert. Hierzu soll mit den beiden Personen, die die Domain nutzen, Kontakt aufgenommen werden. Die Sicherung des Namensrechtes der Gemeinde soll für eine eventuell spätere Eigendarstellung erfolgen. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Schuby, südöstliche Ortslage" |
zu TOP 9.1 | a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 14/2014 Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Dörphof und die Begründung haben in der Zeit vom 17.06.2014 bis 21.07.2014 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 06.06.2014 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. |
Auf Nachfrage von Herrn Göbel wird der Hinweis vom Fachdienst 5.3 des Kreises Rendsburg-Eckernförde kurz erläutert. |
Beschluss: a) Abwägungsbeschlüsse:: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des B-Planes Nr. 1 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros Springers - wird Bestandteil des Originalprotokolls. Insgesamt gingen ein:
Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9.2 | b.) Satzungsbeschluss der B-Plan-Änderung sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 15/2014 Siehe Beschlussvorlage 14/2014. |
Beschluss: Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 12. | Bekanntgaben |
Da die Öffentlichkeit nicht mehr zugegen ist, kann diese nicht über die im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse informiert werden. Herr Bürgermeister Wöhlk macht folgende Bekanntgaben: - Antrag der CDU-Fraktion auf Errichtung von Bushaltestellen in Dörphof und Schuby. Frau Siedenbiedel erläutert kurz den Wunsch nach zwei Bushaltestellen in beiden Ortsteilen. Herr Wöhlk informiert über hierzu schon stattgefundene Gespräche mit Grundstückseigentümern. Der Antrag wird an den Bauausschuss verwiesen - Pflanzung der 2. Eiche in Schubyfeld erweist sich als schwierig, da beim geplanten Standort eine Leitung vom WBV liegt - Zum Thema "Zeitwohnungssteuer" wurde das Amt beauftragt, Vorermittlungen durchzuführen, um einen Satzungsentwurf zu erstellen - Der Teich ist Karlberg wurde ausgebaggert und der Zaun aufgestellt - Nächste Sitzung der Gemeindevertretung ist am 04.12.2014 und vom Finanzausschuss am 25.11.2014 |
Günther Wöhlk | Christoph Stöcks |
Bürgermeister | Protokollführer |