N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof vom 01.12.2016.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 17, 24398 Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Frank Göbel
Gemeindevertreter Martin Banck
2. stellv. Bgm. Christopher Bruns
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Gemeindevertreterin Heidi Pinn
1. stellv. Bgm Volker Starck
Gemeindevertreter Sascha Werges
Gemeindevertreter Günther Wöhlk
Gemeindevertreter Alfred Zöhner

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
7. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017
  Beschlussvorlage - 31/2016
8. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017
  Beschlussvorlage - 30/2016
9. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
  Beschlussvorlage - 28/2016
10. Beratung und Beschlussfassung
Änderung der Satzung der Gemeinde Dörphof über das Anbringen bzw. Aufstellen von Plakaten, Großwerbetafeln und Straßenüberspannungen (Plakatierungsrichtlinien)
  Beschlussvorlage - 27/2016
11. Erweiterung eines Halteverbotes in der Dorfstraße
  Beschlussvorlage - 39/2016
12. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
  Beschlussvorlage - 41/2016
13. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2016
  Beschlussvorlage - 26/2016
14. Antrag des Schützenvereins Nordschwansen-Dörphof auf einmalige Bezuschussung einer elektronischen Schießanlage
  Beschlussvorlage - 32/2016
15. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
  Beschlussvorlage - 33/2016
16. Antrag der CDU-Fraktion auf Rücknahme des GV-Beschlusses vom 03.07.2003 über die Beteiligung an den Pflegekosten für die Sportplätze in Karby
  Beschlussvorlage - 34/2016
17. Anschaffung von Spielgeräten
  Beschlussvorlage - 37/2016
18. Maßnahmen am Spielplatz Karlberg
  Beschlussvorlage - 36/2016
19. Änderung des Durchführungsvertrages und des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Dörphof für den Bereich "Biogasanlage Schuby"
  Beschlussvorlage - 35/2016
20. Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" –Grundsatzbeschluss
  Beschlussvorlage - 40/2016
21. Erlass Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 29/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
23. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Bürgermeister Göbel stellt den Antrag, die Tagesordnung um einen neuen TOP 20 "Grundsatzbeschluss - Zwecksverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" zu erweitern. Des Weiteren stellt er den Antrag, den TOP 21 nicht öffentlich zu beraten.

Beiden Anträgen wird einstimmig zugestimmt.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
Es erfolgen keine Anfragen.

zu TOP 7. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017
Beschlussvorlage - 31/2016
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 07. Mai 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017.

Beschluss:
Für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt:

Feuerwehrgerätehaus Schuby


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 07. Mai 2017 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:                                       Frank Göbel

stellv. Wahlvorsteher:                                       Tobias Schlömer

Schriftführer:                                      Gisela Kruse

stellv. Schriftführer:                                       Dennis Villaumi

Beisitzer:                                                         Sascha Werges

Beisitzer/in:                                      Alfred Zöhner

Beisitzer/in:                                      Martina Schöwing

Beisitzer/in:                                      Verena Gebben

                                         
Reserve:                                       Karl Otto Lorenzen
                                                         Nils Joost

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017
Beschlussvorlage - 30/2016
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Bundestagswahl 17.-/- 24. September 2017.

Beschluss:
Für die Bundestagsswahl am 17.-/- 24. September 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt:

Feuerwehrgerätehaus Schuby

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Bundestagsswahl am 17.-/- 24. September 2017 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:                    Volker Starck

stellv. Wahlvorsteher: Christopfer Bruns

Schriftführer:                                      Heidi Pinn

stellv. Schriftführer:                    Burkhard Matthies

Beisitzer:                                      Martin Banck

Beisitzer/in:                                      Stefanie Hobus

Beisitzer/in:                                      Lutz Schröder

Beisitzer/in:                                      Nicole Itzke

                                         
Reserve:                                       Torsten Behnke
                                                         Mark Jannik Seidel

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
Beschlussvorlage - 28/2016
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.
Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt der Gemeindevertretung.

In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministerium für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Beschluss:
Die Gemeinde erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020.
   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Beratung und Beschlussfassung
Änderung der Satzung der Gemeinde Dörphof über das Anbringen bzw. Aufstellen von Plakaten, Großwerbetafeln und Straßenüberspannungen (Plakatierungsrichtlinien)
Beschlussvorlage - 27/2016

Beschluss:
Die Satzung der Gemeinde Dörphof über das Anbringen bzw. Aufstellen von Plakaten, Großwerbetafeln und Straßenüberspannungen (Plakatierungsrichtlinien) wird in § 3, Plakatierungsrichtlinien, um
Punkt (11.1) Eine Plakatierung an Straßenlaternen, an denen das Verkehrszeichen Nr. 394 "Laternenring" nach StVO angebracht ist, ist untersagt ergänzt.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erweiterung eines Halteverbotes in der Dorfstraße
Beschlussvorlage - 39/2016
Nach erfolgtem Ortstermin vom 04.03.2013 erfolgte die Anordnung (05.03.2013) eines Halteverbotes im Bereich der Gemeinde Dörphof auf der K 63 / Dorfstraße in zwei getrennten Abschnitten, um Fahrzeugen bei Gegenverkehr das Einscheren zu ermöglichen. Diese Ausweisung des Halteverbotes bezog sich auf das Gemeindegebiet Dörphof. Seitens der Gemeinde Karby wurde dies nicht gewünscht (Hinweis: Park- und Halteverbote sind im Einvernehmen mit der Gemeinde anzuordnen). Mit Anordnung vom 24.11.2014 erfolgte die Änderung des Halteverbotes auf eine durchgehende Halteverbotsstrecke.

Nunmehr wurde festgestellt, dass eine Änderung der Zugehörigkeit des Flurstückes 33/38 vorliegt - gelegen in der Gemeinde Dörphof.
Seitens der Gemeinde wird eine Verlagerung des Beginns des Halteverbotes - verbunden mit einer Beschilderung "Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen" - gewünscht.

Siehe hierzu weiter die Anlage.       

Hinweis: Zuständig für die Anordnung der Beschilderung (ruhender Verkehr) ist die Amtsverwaltung gem. Landesverordnung über die zuständigen Behörden und Stellen nach dem Straßenverkehrsrecht (Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung - StrVRZustVO).

Beschluss:
Die Gemeinde beschließt folgenden Antrag:
Der Beginn des ausgewiesenen Halteverbotes wird erweitert auf die nördliche Höhe des Flurstücks 33/38. Es ist zusätzlich ein Zusatzzeichen 1052-37 (Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen) nach StVO anzubringen.

Gleichzeitig soll geprüft werden, ob an diesem neuen Mast das Ortseingangsschild "Dörphof" angebracht werden kann. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
Beschlussvorlage - 41/2016
Die Landesregierung wird den Entwurf für den Teilregionalplan "Wind" am 06.12.2016 beschließen und sodann unverzüglich bekannt geben. Eine offizielle Verfahrensbeteiligung wird von Januar bis April erwartet. Die Landesplanung hat die entsprechenden Entwürfe zwischenzeitlich erstellt. Neu soll sein, dass die stärksten Flächenerhöhungen in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde stattfinden sollen, wovon vermutlich auch das Amtsgebiet Schlei-Ostsee betroffen sein wird.

Nunmehr geht es darum, eine tendenzielle Einschätzung der Situation aus gemeindlicher Sicht abzugeben, damit der Bürgermeister und die Amtsverwaltung in die Lage versetzt werden, (ggf. mit externer fachlicher Unterstützung) die im offiziellen Verfahren erforderliche Stellungnahme im Sinne der Gemeinde vorzubereiten. Soweit benachbarte Gemeinden zur gleichen Einschätzung für ein übergreifendes Gebiet kommen, kann eine dieses Gebiet betreffende gemeinsame Stellungnahme erarbeitet werden.

Beschluss:
  1. Die Gemeindevertretung hält die Ausweisung von Windeignungsflächen im Gemeindegebiet tendenziell für nicht geboten.
  2. Soweit weitere Gemeinden der Region Schlei-Ostsee einen gleichlautenden Beschluss fassen, soll gemeinsam eine Stellungnahme erarbeitet werden, soweit dieses argumentativ gebietsübergreifend sinnhaft erscheint.
  3. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Bürgermeistern derjenigen Gemeinden die eine gemeinsame Stellungnahme vorbereiten lassen wollen, bei Bedarf externe fachliche Unterstützung einzuholen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorlage - 26/2016
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2016 und ein Nachtragshaushaltsplan 2016 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Antrag des Schützenvereins Nordschwansen-Dörphof auf einmalige Bezuschussung einer elektronischen Schießanlage
Beschlussvorlage - 32/2016
Der Schützenverein Nordschwansen-Dörphof plant für das Jahr 2017 die Anschaffung einer elektronischen Trefferanzeige und Trefferauswertung für 6 Luftgewehr- und Luftpistolenstände auf der Schießanlage im Schützenheim in Karby.

Mit der Anlage kann der Verein weiterhin wettkampforientiert auf Kreisebene aktiv teilnehmen. Auch für die Jugendarbeit wäre dieser Schritt eine deutliche Bereicherung. Für das zukunftsorientierte Projekt benötigt der Schützenverein finanzielle Hilfe.

Bereits Anfang des Jahres hat der Schützenverein einen Antrag gestellt. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2016 die Bereitschaft zur Bezuschussung bekundet. Der Schützenverein sollte einen Finanzierungsplan vorlegen.

Dieser liegt nun vor und wird mit dem Antrag der Vorlage beigefügt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Schützenverein Nordschwansen-Dörphof für eine elektronische Trefferauswertung einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.000,- € zu gewähren.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
Beschlussvorlage - 33/2016
Der Verein "Frauenzimmer e.V" in Kappeln ist seit 2005 eine anerkannte Beratungsstelle nach § 201 des Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein (Gewaltschutzgesetz) und bittet um finanzielle Unterstützung, um das Angebot für Frauen und Mädchen (auch aus dem Bereich Schwansen) aufrechterhalten zu können.

Der Antrag auf Zuschuss ist beigefügt.


Beschluss:

Die Gemeinde Dörphof nimmt keine Bezuschussung an den Verein "Frauenzimmer e.V." vor.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Antrag der CDU-Fraktion auf Rücknahme des GV-Beschlusses vom 03.07.2003 über die Beteiligung an den Pflegekosten für die Sportplätze in Karby
Beschlussvorlage - 34/2016
Die CDU-Fraktion der Gemeinde Dörphof beantragt mit Schreiben vom 25.10.2016 die Rücknahme des GV-Beschlusses vom 03.07.2003 über die Beteiligung an den Pflegekosten für die Sportplätze in Karby.
Die Gemeinde Karby unterhält als Eigentümer zwei Sportplätze in Karby. In den Vereinbarungen werden die Pflegekosten zu je 37,5% von der Gemeinde Karby und dem TSV Nordschwansen sowie zu 25% durch den Schulverband Nordschwansen bestritten.

2003 befand sich die Gemeinde Karby in einer finanziellen Notlage, sodass die Gemeinde Dörphof gebeten wurde, sich zu einem Viertel an den 37,5% der Gemeinde Karby zu beteiligen (siehe Protokollauszug aus der Sitzungsniederschrift vom 03.07.2003).

Diesem ist die Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof gefolgt und verringert seit nunmehr 13 Jahren den gemeindeeigenen Anteil der Gemeinde Karby.

Begründet wird der Antrag damit, dass sich die finanzielle Situation nach den Steuereinnahmen pro Kopf wesentlich zu Gunsten der Gemeinde Karby entwickelt hat. In diesem Bereich liegt die Gemeinde Karby sogar ca. 10% über denen der Gemeinde Dörphof.

Die Gemeinde Dörphof beteiligt sich weiterhin an den Pflegekosten der Sportplätze über die jährliche Schulverbandsumlage. Eine Benachteiligung des TSV Nordschwansen ist nicht gegeben, da mit dem bisherigen Betrag nur der Anteil der Gemeinde Karby verringert wurde, der Anteil des Vereins wurde davon nicht berührt.

Die CDU-Fraktion beantragt die Aufhebung des Beschlusses, da sich die finanziellen Ausstattungen grundsätzlich geändert haben.

Der CDU-Antrag ist der Vorlage beigefügt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den GV-Beschluss vom 03.07.2003 über die Beteiligung an den Pflegekosten für die Sportplätze in Karby mit Wirkung vom 01.01.2017 aufzuheben.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Anschaffung von Spielgeräten
Beschlussvorlage - 37/2016
Die vorhandenen Rutschentürme auf den Spielplätzen "Karlberger Straße" und "Schusterberg" sind erneut reparatur – und renovierungsbedürftig. Teile der Standbalken sowie Stufen sind durchgerottet.

Ein entsprechendes Angebot für die diesmalige Instandsetzung schließt mit 850,00 €. Darin sind folgende Arbeiten enthalten:
 
- 12 Arbeitsstunden Aufstiege Karlberg u. Schuby
   (je 1,5 h Abbau, 3 h Holen & Fertigung, 1,5 h
   Einbau)
- 10 Arbeitsstunden für Streichen beider Spieltürme
   (2 Mann je Turm 2,5 h)
- 2 Maschinenstunden Zugm. + Anhänger
 
- 1 Pauschal für Material Aufstiege
 
- 1 Pauschal für Material Streichen Pinsel. Lappen, Schleifmit.,
   Klebeband, Warnschilder, Warnband, Reiniger pp.
 
Ohne diese Instandsetzung müssten die Türme in kurzer Zeit für den Betrieb gesperrt werden. Daher wurde alternativ angeregt, auf eine Reparatur zu verzichten und auf Varianten umzusteigen, die weniger laufende Instandhaltungskosten verursachen.

In vielen Gemeinden wurde bereits von den Holzkonstruktionen und den damit laufenden Instandhaltungskosten Abstand genommen. Diese Gemeinden sind auf Werkstoffe wie z.B. verzinkte Stahl-, Alu – oder  Kunststoffausführungen ausgewichen. Diese Ausführungen werden von den Herstellern mit 15 – 20 Jahren Garantie angeboten.

Die vom Bürgermeister recherchierten und zur Verfügung gestellten Unterlagen zeigen Optionen von Ersatzbeschaffungen auf. Zu bedenken ist, dass zu den Beschaffungskosten immer die Montagekosten hinzuaddiert werden müssen. Diese Montagekosten richten sich natürlich nach der Art und dem Vormontagegrad des Gerätes.

Sofern eine Neuanschaffung erfolgen soll, könnte versucht werden, die defekten Türme zu veräußern und zur Selbstdemontage freizugeben. Damit würden die Kosten ggfs. minimiert.
 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die vorhandenen Rutschentürme erneut instandzusetzen. Die Kosten für Instandsetzung in Höhe von ca. 800 € werden anerkannt. Entsprechende Mittel werden im Haushalt 2017 bereitgestellt.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Maßnahmen am Spielplatz Karlberg
Beschlussvorlage - 36/2016
In der vergangenen Sitzungsrunde wurde beschlossen, einen Ortstermin mit dem betreffenden Anlieger und dem Bauausschuss durchzuführen. Im Zusammenhang mit der nunmehr geplanten Wegebereisung des Bauausschusses ist es vorgesehen, auch diesen Ortstermin durchzuführen. Das Ergebnis soll dann im Ausschuss und in der Gemeindevertretung beraten werden. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Zaun entlang der Grundstücksgrenze zum östlichen Nachbarn in 2018 als Doppelstabmattenzaun in einer Höhe von 1,60 m zu erneuern. Ferner soll dann auch der Zaun zur nördlich angrenzenden Wiese in einer Höhe von 1,25 m erneuert werden. Anschließend soll ein Jahr beobachtet werden, ob der Zaun durch Kinder überstiegen wird. Wenn dieses der Fall ist, soll über eine ergänzende Bepflanzung der Grenze beraten werden.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Änderung des Durchführungsvertrages und des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Dörphof für den Bereich "Biogasanlage Schuby"
Beschlussvorlage - 35/2016
Der Vorhabenträger der Biogasanlage Schuby hat einen Antrag auf Änderung des Durchführungsvertrages und des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) eingereicht. Bereits 2014 erfolgte eine 1. Änderung des VEP. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Standorte eines Trockner-Containers und eines Abtank-Platzes mit aufgenommen sowie eine Lageveränderung für ein BHKW und das Gärproduktelager dargestellt. Nunmehr beabsichtigt der Vorhabenträger die Errichtung eines/r weiteren BHKW, Trafo, Gaskühlung, Aktivekohlefilters.

Begründet wird dieser Antrag wie folgt:
Im Durchführungsvertrag mit der Gemeinde ist derzeit eine Leistung von max. 800 kwh angegeben. Derzeit sind 2 Motoren je 400 kwh genehmigt und vorhanden = 800 kwh. Nach dem Zubau des 3. BHKW mit 800 kwh Leistung wären dann 1, 6MW Leistung vorhanden. Insofern müsste der Durchführungsvertrag entsprechend ergänzt werden: Unser Vorschlag dazu: Die zulässige installierte Leistung für die Bereitstellung von Spitzenlast und Regelenergie darf mit dem 3. BHKW maximal 1.6 MW Leistung betragen. Die jährliche maximale Produktion darf wie bisher 800 kwh Jahresdurchschnittsleistung x 8760 Jahresstunden =7.008.000 kwh im Kalenderjahr nicht übersteigen. Zum Nachweis über die produzierte Jahres / Monatsmenge an eingespeistem Strom verpflichet sich der Vorhabenträger auf Anforderung durch die Amtsverwaltung, die Liefermengen aus den angeforderten Zeiträumen zur Verfügung zu stellen.

Die zusätzlichen Anlagen befinden sich innerhalb der im Bebauungsplan Nr. 4 "Biogasanlage Schuby" getroffenen Festsetzungen. Eine Änderung des Bebauungsplanes bedarf es daher nicht.

Beschluss:
Dem geänderten Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP), Stand 22.08.2016, zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 "Biogasanlage Schuby" wird zugestimmt und dessen Inhalt gebilligt. Überdies wird die damit verbundene 1. Änderung des Durchführungsvertrages (Stand: 16.11.2016) genehmigt. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20. Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" –Grundsatzbeschluss
Beschlussvorlage - 40/2016
Regionale Erweiterungsflächen für vorhandene Gewerbebetriebe beziehungsweise Entwicklungsflächen für neue Betriebe wurden bisher im Gewerbegebiet Sandbek in Kappeln vorgehalten. Durch eine in den vergangenen Jahren kontinuierlich steigende Nachfrage nach Gewerbeflächen sind so gut wie alle Flächen verkauft. Ab 2017 kann der regionale Bedarf nach Gewerbeflächen nicht mehr gedeckt werden.

Deshalb streben die Städte Arnis und Kappeln und die Gemeinden Dörphof, Grödersby, Karby, Oersberg, Rabel, Rabenkirchen-Faulück, Stoltebüll, Thumby und Winnemark eine interkommunale Zusammenarbeit zur Ausweisung, Erschließung und zum Verkauf von Gewerbeflächen des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen an. Ziel ist es, die regionale Wirtschaftskraft und den eigenen Standortfaktor durch die Bereitstellung von Gewerbeflächen zu stärken. Hierfür soll ein Zweckverband gegründet werden.

Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter der beteiligten Kommunen wurden im Rahmen von Informationsveranstaltungen über das geplante interkommunale Gewerbegebiet informiert.

Das Gewerbegebiet soll in 2 Bauabschnetten erschlossen werden. Die Schätzkosten des ersten Bauabschnettes belaufen sich auf 5.249.096,29 €. Für das Projekt wurden Fördermittel in Aussicht gestellt. Neben den Fördermitteln wird das Projekt kreditfinanziert, Zinslasten und Tilgungsratn sollen durch die erwarteten Grundstücksverkäufe bedient werden. Die Fördermittel sind mit der Auflage verbunden, dass 10% der förderfähigen Kosten nicht durch Grundstücksverkäufe refinanziert werden dürfen. Diese 10% sollen von den Mitgliedsgemeinden (241.211,22 € für den ersten Bauabschnitt) als Stammeinlage erbracht werden.

Der Anteil jeder Mitgliedsgemeinde berechnet sich nach einer in der Verbandssatzung festgelegten prozentualen Quote. Dieser Quotenschlüssel wurde im Rahmen der Vorplanung durch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der beteiligten Kommunen festgelegt.

Die Gemeinde Dörphof soll einen Anteil an der Stammeinlage in Höhe von 5%, dies entspricht 12.060,56 € für den ersten Bauabschnitt, tragen.

Rechtlich ist es erfordelich, dass die Beschlüsse in zwei Stufen gefasst werden. Im Rahmen dieses Beschlusses soll die verbindliche Bereitschaft erklärt werden, Mitglied des noch zu gründenden Zweckverbandes zu werden. Zusätzlich sollen die Mittel für den ersten Bauabschnitt zur Verfügung gestellt werden. Die Entwürfe des für die Verbandsgründung erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vertrages sowie der Verbandssatzung sind als Anlage beigefügt, aber noch nicht Bestandteil des Beschlusses. Erst wenn sämtliche Mitgliedsgemeinden ihre Bereitschaft, Mitglied im Zweckverband zu werden, erklärt haben, werden in einem zweiten Schritt (und mit gesonderten Beschlussvorlagen) Vertrag und Satzung abschließend beschlossen.

Beschluss:

Die Gemeinde Dörphof beschließt, Mitglied im noch zu gründenden Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" zu werden. Gegen den Anteil der Gemeinde Dörphof an der zu erbringenden Stammeinlage gemäß dem als Anlage beigefügten Berteilungsschlüssel bestehen keine Bedenken. Die erforderlichen Mittel in Höhe von mindestens 12.060,56 € werdem im Haushalt 2017 zur Verfügung gestellt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 21. Erlass Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 29/2016
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017, das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      756.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      756.700,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      64.300,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      64.300,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      0,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300%
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300%
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR.


§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 23. Bekanntgaben
Herr Bürgermeister Göbel informiert die Öffentlichkeit über den nicht öffentlich gefassten Beschluss.


Frank Göbel  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer