N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof vom 08.12.2009.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 17, 24398 Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hans-Peter Thomsen
Gemeindevertreter Martin Banck
Gemeindevertreter Frank Göbel
Gemeindevertreter Andreas Hobus
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Gemeindevertreterin Heidi Pinn
Gemeindevertreterin Maren Siedenbiedel
1. stellv. Bgm Volker Starck
Gemeindevertreter Sascha Werges
2. stellv. Bgm. Günther Wöhlk
Gemeindevertreter Alfred Zöhner

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung Wolfgang Will
Protokollführerin Dagmar Dürotin
Ferdinand Prinz zu Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg
Herr Peter Steinort
Architekt Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 21. 07. 2009
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Bereich "Campingplatz Schubystrand"
  Beschlussvorlage - 13/2009
7. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 für den Bereich "Campingplatz Schubystrand"
  Beschlussvorlage - 14/2009
8. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013
  Beschlussvorlage - 12/2009
9. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bürgermeister berichtet über die Geschehnisse seit der letzten Gemeindevertretersitzung vom 21.07.2009. Der Bericht liegt diesem Protokoll als Anlage bei.

Herr Wöhlk berichtet, dass das Wappen genehmigt wurde. Bei der Flagge müssen noch kleine Veränderungen vorgenommen werden. Anschließend werden Wappen und Flagge noch einmal beim Landesarchiv eingereicht.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 21. 07. 2009

Herr Göbel bittet darum, allen Gemeindevertretern die Geschäftsordnung der Gemeinde Dörphof zukommen zu lassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeindevertretern die Geschäftsordnung mit dem Protokoll zuzusenden.

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 21.07.2009 werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Laut Ansicht einer Einwohnerin ist die Information der Bürger nicht ausreichend und erfolgt in der Presse zu kurzfristig. BGM Thomsen weist auf das Bekanntmachungsblatt des Amtes Schlei-Ostsee hin. Die Einwohnerin regt an, die Informationen über Schaukästen in der Gemeinde bekanntzugeben. In Dörphof hat es bereits einen Schaukasten gegeben, dieser wurde jedoch mehrfach beschädigt.

Das Anbringen von Schaukästen wird an den Bau- und Wegeausschuss zur Beratung verwiesen.

Ein Einwohner aus Dörphofholz teilt mit, dass die Sicht, wenn man von Dörphofholz auf die Dorfstraße fährt, nach links durch die Büsche sehr eingeschränkt ist. Man steht schon halb auf der Straße, bevor man überhaupt Einsicht nach links hat.
BGM Thomsen wird den Gemeindearbeiter, Herrn Busse, beauftragen, den Busch zurückzuschneiden.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Bereich "Campingplatz Schubystrand"
Beschlussvorlage - 13/2009

Die Gemeindevertretung hat am 21.07.2009 die nötigen Planungen für den Campingplatz Schubystrand beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 03.11.2009 eine Stellungnahme abgegeben.
Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 04.09.2009 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro eine Entwurfsfassung für die Flächennutzungsplanänderung (s. Anlagen)erarbeitet, über die zu beraten und beschließen ist.

Die anwesenden Ausschussmitglieder sehen einen Engpass bei den Parkplätzen. Daher fordern sie hier eine Lösung durch den Campingplatzbetreiber. Dieser sichert der Gemeinde hierzu eine zufriedenstelllende Regelung zu.

Weiterhin wird der Betreiber des Campingpatzes gebeten, im Süden des Campingplatzes eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sichern. Hier könnte an der Au eine Entnahmestelle für Löschwasser geschaffen werden.  
Damit die vorstehenden Forderungen der Gemeinde abgesichert werden, sind diese im noch abzuschließenden Durchführungsvertrag aufzunehmen und zu
regeln.


Beschluss:


1. Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Campingplatz Schubystrand“ und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

Der Begriff „Campinghäuser“ wird durch den Begriff „Ferienhäuser“ geändert.
Die Maximalhöhe der baulichen Anlage Gemeinschaftsgebäude wird auf 7,50 m ab Fußbodenoberkante begrenzt.  

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.


Von der Beratung und Beschlussfassung waren gemäß § 22 GO keine Gemeindevertreter/innen ausgeschlossen, sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 für den Bereich "Campingplatz Schubystrand"
Beschlussvorlage - 14/2009

Die Gemeindevertretung hat am 21.07.2009 die nötigen Planungen für den Campingplatz Schubystrand beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 03.11.2009 eine Stellungnahme abgegeben.
Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 04.09.2009 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro eine Entwurfsfassung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 (s. Anlagen) erarbeitet, über den zu beraten und beschließen ist.

Die anwesenden Ausschussmitglieder sehen einen Engpass bei den ausgewiesenen Parkplätzen. Daher fordern sie hier eine Lösung durch den Campingplatzbetreiber. Dieser sichert der Gemeinde hierzu eine zufriedenstellende Regelung zu.
Weiterhin wird der Betreiber des Campingplatzes gebeten, im Süden des Campingplatzes für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen. Hier
könnte an der Au eine Entnahmestelle für Löschwasser geschaffen werden.

Damit die vorstehenden Forderungen der Gemeinde abgesichert werden, sind diese im noch abzuschließenden Durchführungsvertrag aufzunehmen und zu regeln. 


Beschluss:


1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet „Campingplatz Schubystrand“ und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

Der Begriff „Campinghäuser“ wird durch den Begriff „Ferienhäuser“ geändert.
Die Maximalhöhe der baulichen Anlage „Gemeinschaftsgebäude“ wird auf 7,50 m ab Fußbodenoberkante begrenzt.

2. Der Entwurf desPlanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.


Von der Beratung und Beschlussfassung waren gemäß § 22 GO keine Gemeindevertreter/innen ausgeschlossen, sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013
Beschlussvorlage - 12/2009

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan.Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist im Ausschuss und der Gemeindevertretung zu beraten und zu beschließen.

Weitere Informationen ergeben sich aus dem Haushaltsplanentwurf 2010.

Ebenfalls ist das Investitionsprogramm von der Gemeindevertretung zu beschließen.Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2009 bis 2013 wurde erarbeitet und liegt dem Haushaltsplan 2010 bei.


Beschluss:


Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      587.900,-- EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      587.900,-- EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      36.700,-- EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      36.700,-- EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,00 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
2.500,-- EUR.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Anfragen und Bekanntgaben

Herr Göbel teilt mit, dass er in Sachen „Breitbandversorgung“ Fragen an die Verwaltung gestellt hat. Es wurden ihm zwar Unterlagen zur Verfügung gestellt, die die von ihm gestellten Fragen jedoch nicht beantworten. Er bittet um Klärung und weitere Informationen.

Herr Wöhlk teilt mit, dass ihm in der Gemeinde viele neue Hunde aufgefallen sind, er bittet um Prüfung, ob alle Hunde angemeldet sind. BGM Thomsen teilt mit, dass eine Überprüfung erst vor kurzem stattgefunden hat.
Da die Gehwege in der Gemeinde vermehrt durch Hundekot verunreinigt werden, soll über eine evtl. Anschaffung von Hundekottüten beraten werden.

BGM Thomsen teilt mit, dass Herr Will aus dem aktiven Dienst ausscheidet. Für die stets gute Zusammenarbeit und freundliche Unterstützung seit seinem Amtsantritt 1985 spricht BGM Thomsen Herrn Will seinen persönlichen Dank aus und überreicht ihm ein persönliches Präsent.

Herr Will erklärt, dass er die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Dörphof stets als eine nette familiäre Atmosphäre empfunden hat.





BGM Thomsen bedankt sich bei der Gemeindevertretung für die gute Zusammenarbeit in 2009 und schließt die Sitzung um 20.40 Uhr.



Dagmar Dürotin  Hans-Peter Thomsen 
Protokollführerin  Bürgermeister