N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof vom 05.10.2010.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hans-Peter Thomsen
Gemeindevertreter Martin Banck
Gemeindevertreter Frank Göbel
Gemeindevertreter Andreas Hobus
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Gemeindevertreterin Heidi Pinn
Gemeindevertreterin Maren Siedenbiedel
1. stellv. Bgm Volker Starck
Gemeindevertreter Sascha Werges
2. stellv. Bgm. Günther Wöhlk
Gemeindevertreter Alfred Zöhner

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 06.07.2010
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Ernennung Gemeindewehrführer
  Beschlussvorlage - 23/2010
7. Antrag auf Erneuerung des "Ballfangzauns" am B-Platz Karby
  Beschlussvorlage - 25/2010
8. Ergänzende Beschilderung zur Ortslage Dörphof
9. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2010
  Beschlussvorlage - 24/2010
10. Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht - Monitoringkonzept
  Beschlussvorlage - 22/2010
11. Anfragen und Bekanntgaben

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Thomsen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Bürgermeister Thomsen berichtet gemäß Anlage.

Zu dem Punkt Gemeindeflagge berichtet Herr Wöhlk, dass Flaggen und Wappenaufkleber bei ihm erworben werden können. In diesem Zusammenhang wird dem anwesenden Ehepaar Kieling für sein Engagement bei der Erstellung des Gemeindewappens gedankt.


zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Es wird auf Absackungen in den Straßen Schusterberg, im Bereich des Straßengullis, und Karlberg, Höhe Grundstück Bartels, aufmerksam gemacht.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 06.07.2010

Änderungsanträge werden nicht gestellt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Ernennung Gemeindewehrführer
Beschlussvorlage - 23/2010

Der Wahl des Gemeindewehrführers hat die Gemeindevertretung bereits am 06.07.2010 zugestimmt. Aufgrund der Abwesenheit von Herrn Volker Starck zu diesem Zeitpunkt wird die Ernennung zum Gemeindewehrführer in der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.10.2010 vorgenommen.


Herr Bürgermeister Thomsen verweist zu diesem Tagesordnungspunkt auf die Beschlussvorlage. Herr Thomsen ernennt Herrn Volker Starck zum Gemeindewehrführer und überreicht ihm die Ernennungsurkunde unter Ableistung des Beamteneides.


Beschluss:

zu TOP 7. Antrag auf Erneuerung des "Ballfangzauns" am B-Platz Karby
Beschlussvorlage - 25/2010

Der B- Sportplatz hinter der Schule Karby wird östlich zum Vorfluter abgegrenzt durch einen Maschendrahtzaun. Dieser war ehedem mal rund 1 m hoch. Heute hängt er durch, ist niedergetrampelt und in Gänze abgängig. Eine Funktion als Ballfangzaun erfüllt der Zaun schon lange nicht mehr.
  • Baujahr des Zauns 1983
  • über die Jahre vielfach repariert und gespannt
Eine erneute Reparatur ist völlig unwirtschaftlich.

Nach Kenntnis von Herrn Andresen finden auf dem B-Platz wochenendlich Jugendpunktspiele statt. Dabei werden zwei Spiele zeitgleich auf quer ausgetragen. Ferner finden zu den Turniertagen (Freundschaftsturnier + Bäderturnier) Punktspiele auf dem ganzen Platz statt. Dabei ist es wohl ein Ärgernis, dass der Ball häufig aus dem Gelände der Vorflut oder aus der Vorflut selbst herausgeholt werden muss.

Daher strebt der TSV den Bau eines neuen Zauns an. Ein eingeholtes Angebot schließt für die 95 m Zaunlänge mit rund 8.700 €. Dabei wurde ein rund 2,40 m hoher, grün pulverbeschichteter Doppelstabmattenzaun angeboten. Der angebotene Preis ist fair kalkuliert und entspricht den Preisen, die auch sonst beim Amt Schlei-Ostsee angeboten werden.

Der Unterzeichner kann nur empfehlen, für den Fall, dass ein Zaun gebaut werden soll und die Finanzierung möglich wird, tatsächlich einen stabilen Doppelstabmattenzaun zu bauen. Die Zäune sind nicht übersteigbar und haben eine hohe Stabilität. Durch die Verzinkung und Pulverbeschichtung ist die Lebendauer sehr hoch. Ein billiger Maschendrahtzaun ist keine dauerhafte und wirtschaftliche Lösung.

Sollte es zum Bau kommen, so wäre der Schulverband als teilweise Eigentümer in die Prozesse einzubinden.


Der Bürgermeister trägt die Vorlage vor und informiert über eine mögliche Kostenbeteiligung des TSV Karby, durch die eine Kostenreduzierung auf 1.740,00 € für die Gemeinden entstehen würde. Herr Wöhlk sieht in dieser Maßnahme den Schulverband als Ansprechpartner für den TSV, und nicht die Gemeinden. Herr Thomsen verweist auf die angespannte Haushaltslage der Gemeinde Dörphof, welche eine Kostenbeteiligung der Gemeinde nicht möglich macht. Die Gemeinde unterstützt den TSV jährlich mit 1.000,- € für die Rasenpflege und weiteren 614,- € für die Vereinsarbeit. Herr Göbel sieht in der Antragstellung Lücken hinsichtlich einer Mitgliederzahl aus der Gemeinde Dörphof oder wie viele Kinder aus der Gemeinde am Trainingsbetrieb teilnehmen. Des weiteren wird auch eine Eigenleistung des Vereins vermisst. Insgesamt wird die Vereinsarbeit vom TSV Karby positiv bewertet.
Herr Bürgermeister Thomsen schlägt vor, dem Antrag vom TSV Karby nicht zu folgen. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, für den Bau eines Ballfangzauns am B-Platz keinen Zuschuss zu gewähren.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Ergänzende Beschilderung zur Ortslage Dörphof

Herr Banck hat sich Gedanken zu einer ergänzenden Beschilderung der Ortslage Dörphof gemacht und diese zusammengefaßt. Hintergrund für diese Gedanken ist die mangelnde Ausschilderung für Dörphof/Schuby. Es werden einige Stellen, wo eine Beschilderung erfolgen könnte, diskutiert. Um eine umfassende Grundlage für weiterführende Gespräche mit den zuständigen Stellen zu haben, wird vorgeschlagen, dass die einzelnen Punkte für eine ergänzende Beschilderung durch den Finanz-, Bau- und Wegeausschuss vor Ort geprüft werden. Dieser Termin soll zusammen mit Herrn Andresen vom Bauamt stattfinden. Das Ergebnis aus diesem Termin soll, ohne eine weitere Diskussion in der Gemeindevertretung, an die zuständigen Stellen geleitet werden, um entsprechende Gespräche führen zu können.

Beschluss:

Der Finanz-, Bau- und Wegeausschuss prüft zusammen mit Herrn Andresen vom Bauamt vor Ort, wo eine ergänzende Beschilderung notwendig ist. Das Ergebnis aus diesem Termin wird, ohne weitere Diskussion in der Gemeindevertretung, als Gesprächsgrundlage mit den zuständigen Stellen genommen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2010
Beschlussvorlage - 24/2010

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch erhebliche Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2010 und ein Nachtragshaushaltsplan 2010 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.


Bürgermeister Thomsen verweist auf die Vorlage und die mit der Einladung versendeten Unterlagen. Die I. Nachtragshaushaltssatzung sowie der dazugehörende Nachtragshaushaltsplan werden durch Herrn Stöcks vorgetragen und auf Nachfrage einzelne Positionen erläutert. 


Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2010 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2010 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht - Monitoringkonzept
Beschlussvorlage - 22/2010

Mit Schreiben vom 21.12.2009 hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord, Planfeststellungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange über die geplante Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus wurden u. a. dem Amt Schlei-Ostsee sowie dem Amt Dänischenhagen die Planfeststellungsunterlagen zur öffentlichen Auslegung (08.01.2010 bis 08.02.2010) übersandt.

Durch die Verklappung des durch den Ausbau des NOK anfallenden Nassbaggerguts in der Ostsee wurden durch die an die Eckernförder Bucht angrenzenden Gemeinden nicht vorhersehbare Beeinträchtigungen für die gesamte Region gesehen. Neben einer Trübung des Wasser musste auch mit Verdriftungen des Verklappungsgutes gerechnet werden. Diese Beeinträchtigungen können, aufgrund der lang anhaltenden Dauer dieser Maßnahme, zu rückgängigen Besucherzahlen führen.

Die Verklappung des Nassbaggerguts wurde in mehreren geführten Gesprächen durch die Gemeinden für die gesamte Region als bedenklich eingestuft. Da für die Folgen der Verklappung, insbesondere die Verdriftung des Baggerguts sowie die zusätzliche Trübung der Ostsee, nicht absehbar waren, wurde Herr Prof. Dr. Ing. Malcherek von der Universität der Bundeswehr München, Institut für Wasserwesen, beratend hinzugezogen. Ein entsprechendes Fachgespräch mit dem WSA Kiel-Holtenau hatte bereits am 12.06.2009 stattgefunden. Die Ergebnisse dieses Fachgesprächs haben aufgezeigt, dass der Vorhabenträger die durch die Verklappung zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht ausreichend untersucht hat. Dies hat die Anrainergemeinden dazu veranlasst, die Universität der Bundeswehr München, Institut für Wasserwesen, mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens zu beauftragen, welches am 29.01.2010 im Congress Centrum Damp vorgestellt wurde.

Wie den Gemeinden bekannt ist, kann festgehalten werden, dass die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen keine ausreichenden Untersuchungen zu den Auswirkungen der Verklappung aufweisen. Die angenommenen Auswirkungen (Wirkungsradius ca. 500 m zzgl. 250 m Reserve) sind vermutlich als zu niedrig zu beurteilen. Durch das Gutachten wurde ein Wirkungsradius von mind. 5.000 m ermittelt. Da aufgrund der Unvorhersagbarkeit der vor allem meteorologisch induzierten Strömungen in der Ostsee nicht alle möglichen Situationen prognostiziert werden können, liegt eine Überschreitung des im Gutachten ermittelten Wirkungsradius von 5.000 m im Bereich des Möglichen. Eine Beeinträchtigung der Strände kann somit nicht in Gänze ausgeschlossen werden; für die Gemeinden verbleibt ein nicht kalkulierbares Restrisiko, das so nicht hingenommen werden kann.
Da es sich aufgrund der nicht klar vorhersehbaren Strömungsverhältnisse der Ostsee nicht ausschließen lässt, dass die Strände der Eckernförder Bucht doch beeinträchtigt werden, wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ein entsprechendes Monitoring gefordert.

Im Dialog zwischen Vorhabenträger, Verwaltung und dem Vertreter der Anrainergemeinden (Bürgermeister Böttcher) wurde in mehreren Gesprächen über Möglichkeiten eines geeigneten Monitoringprogramms beraten. Als Ergebnis kann folgendes festgehalten werden:
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Monitoringkonzept

Zunächst sind Fahrstrecke und Entladeklappenzustand der eingesetzten Klappschuten zu überwachen, um sicherzustellen, dass Abladevorgänge nur innerhalb des zur Verbringung vorgesehenen Gebietes stattfinden.

Weiterhin werden 5 Dauermessstationen um die Verbringungsfläche B1 herum angeordnet.
Die Entfernung der Stationen zum Rand der Verbringungsfläche B1 beträgt ca. 500 m; die nach Süden ausgerichteten Station wird auf der Grenze des FFH-Gebietes „Eckernförder Bucht mit vorgelagerten Flachgründen“ positioniert.
Eine weitere Station etwa 5 km westlich der Verbringungsfläche dient als Referenzstation.
Anordnung und Position der Stationen ergeben sich aus der nachfolgenden Abbildung.

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Rot: Dauermessstation
Orange: Referenzstation


Dauermessprogramm für den Zeitraum der Umlagerung:
  • Strömungsgeschwindigkeit und –richtung (an mind. 1 Mess- und der Referenzstation)
  • Trübung und Fluoreszenz (an allen 6 Stationen)
  • Temperatur (an allen 6 Stationen)
  • Leitfähigkeit (an allen 6 Stationen)
  • Sauerstoffgehalt (an allen 6 Stationen)
Die Aufnahme der Parameter erfolgt jeweils 2 m unter Wasseroberfläche und 2 m über Grund.

Nullmessung
Zur Dokumentation der natürlichen Situation anhand einer Jahresganglinie erfolgt eine Datenerhebung mit mindestens zwei Messstationen (Referenzstation und südliche Station zum FFH-Gebiet) bereits vor Beginn der Umlagerung. Die Nullmessung soll nach Beendigung des Planfeststellungsverfahrens (voraussichtlich Frühjahr 2011) beginnen. Mit der Verbringung des Nassbaggerguts ist voraussichtlich Ende 2012 zu rechnen.

Kampagnenmessung
Zusätzlich zum oben beschriebenen Dauermessprogramm werden die ersten Abladevorgänge durch Befliegung, Probennahmen aus der „Trübungswolke“ und eine Aufnahme der Trübungswolke per ADCP von einem Messschiff aus begleitet. Je nach Ergebnis ist eine Anpassung des Monitoringumfangs in Abstimmung mit den Betroffenen und der Planfeststellungsbehörde vorzunehmen.

Bereitstellung von Informationen
Die Datenerfassung an den Dauermessstationen erfolgt per Datenlogger. Die erfassten Daten sollen von den Messstationen parallel und in Echtzeit per Funk oder GPRS, prozessiert durch ein externes Ing.-Büro, im Internet veröffentlicht werden.

Nach ggf. erforderlicher Umrechnung auf die darzustellenden Parameter (z.B. je nach verwendeter Messtechnik Trübung von „NTU“ auf „mg/l“) durch ein Software-Skript erfolgt die Veröffentlichung der darzustellenden Parameter auf der Internet-Präsenz zu den Ausbauprojekten der WSV (www.portal-nok.de) und eine Weiterleitung an einen von den Anrainer-Kommunen noch zu benennenden Teilnehmerkreis.

Der Vorhabenträger wird ausarbeiten, in welcher Art die Daten zur Verfügung gestellt werden können. Neben den Messdaten der Dauermessstationen sollen auch die Informationen über die Klappschuten visualisiert im Internet dargestellt werden.

Begleitet wird die Veröffentlichung durch regelmäßige Kurzberichte des das Monitoring begleitenden Gutachters, um auch für den interessierten Laien eine verständliche Darstellung zu gewährleisten.
Die Anrainerkommunen richten auf ihren Internet-Präsenzen eine Verlinkung zur WSV-Seite ein.

Weiteres Vorgehen
Die Festlegung des Grenzwertes, ab dem die Verbringung des Nassbaggergutes einzustellen ist, ist auf der Grundlage der Ergebnisse der Nullmessung und ggf. der Kampagnenmessung noch zu benennen. Hierzu wird sich der Vorhabenträger mit dem die Anrainerkommunen beratenen Prof. Malcherek abstimmen.

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Dieses Konzept soll sich in einer noch zu schließenden schriftlichen Vereinbarung zwischen Anrainergemeinden und Vorhabenträger widerspiegeln. Im Hinblick auf das laufende Planfeststellungsverfahren ist eine zeitnahe Abwicklung wünschenswert.

Die Anrainergemeinden haben im Rahmen der Solidargemeinschaft gemeinsam das bisherigen Verfahren begleitet. Auf dieser Basis werden ebenfalls alle betroffenen Gemeinden gebeten, das verhandelte Monitoringkonzept zu beraten und den Bürgermeister/die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der Vereinbarung zu ermächtigen.


Herr Thomsen stellt das bisherige Verfahren zu diesem Vorhaben dar. Des Weiteren wird über den Hintergrund für diese Beschlussvorlage informiert. Einzelne Nachfragen werden durch Herrn Thomsen und Herrn Stöcks beantwortet. 


Beschluss:

Dem Monitoringkonzept zur geplanten Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht wird inhaltlich zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde zu schließende Vereinbarung zu unterzeichnen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Anfragen und Bekanntgaben

Es werden keine Anfragen und Bekanntmachungen gemacht.



Hans-Peter Thomsen  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer