N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof vom 26.06.2012.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hans-Peter Thomsen
Gemeindevertreter Martin Banck
Gemeindevertreter Frank Göbel
Gemeindevertreter Andreas Hobus
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Gemeindevertreterin Heidi Pinn
Gemeindevertreterin Maren Siedenbiedel
1. stellv. Bgm Volker Starck
2. stellv. Bgm. Günther Wöhlk
Gemeindevertreter Alfred Zöhner

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Sascha Werges (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Ehrung
6. Einwohnerfragestunde
7. Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 4/2012
8. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 5/2012
9. Küstenschutz Schwansen
  Beschlussvorlage - 7/2012
10. Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Karlberger Straße Süd"
  Beschlussvorlage - 6/2012
11. Bekanntgaben

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Frau Siedenbiedel verweist auf die letztes Jahr diskutierte Problematik mit der Maisernte in der Gemeinde und die damit verbundenen Transporte auf den Gemeindestraßen. Vielleicht könnte heute ein Vorgehen in dieser Problematik abgestimmt werden. Herr Bürgermeister Thomsen macht deutlich, dass die Gemeinde ihre Möglichkeiten ausgeschöpft hat. Es wurden mit der Polizei und den Lohnunternehmern Abstimmungsgespräche geführt. Herr Banck hält die Einhaltung der Vorgaben durch die Unternehmen für unerlässlich. Herr Wöhlk verweist hierzu auf das geplante Gespräch mit den Betreibern der Biogasanlagen, indem sie mitteilen sollen, wie sie die Ernte abwickeln wollen. Es wird vereinbart, dass der Bauausschuss mit den Betreibern der Biogasanlagen ein Gespräch führt.


zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Des Weiteren informiert er über den Netzentwicklungsplan für Stromnetze. Hiezu können unter den Internetadressen „www.netzentwicklungsplan.de“ und „www.stromnetzausbau.schleswig-holstein.de“ entsprechende Informationen eingeholt werden.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Ehrung

Herr Thomsen ehrt Herrn Günther Wöhlk für 30 Jahre Tätigkeit als Gemeindevertreter und überreicht ihm hierzu eine Dankurkunde der Gemeinde Dörphof sowie ein Geldgeschenk und einen Blumenstrauß.


zu TOP 6. Einwohnerfragestunde

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass es bezüglich des umgepflügten Landweges von Alt-Dörphof nach Winnemark keine neuen Informationen vom Kreis gibt. Es wäre vorteilhaft für den Landwirt, wenn er den Weg wieder herstellen würde.


zu TOP 7. Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 4/2012

Seit 2008 laufen die Planungen für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals. Im Frühjahr 2010 erfolgte die erstmalige Auslegung der Planfeststellungsunterlagen. Durch die seinerzeit vorgebrachten Stellungnahmen haben die Anrainerkommunen der Ostseeküste (Eckernförder Bucht) und die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch die Planungsgruppe zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals beim Wasser und Schifffahrtsamt, eine Vereinbarung über die Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals treffen können.

Die Vielzahl vorgebrachter Stellungnahmen hat die Planfeststellungsbehörde dazu veranlasst, die Planfeststellungsunterlagen erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgt dabei in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 15.05.2012. Stellungnahmen können bis spätestens 29.05.2012 bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht werden (es zählt das Eingangsdatum).

Sofern eine Betroffenheit im Bereich der einzelnen Änderungsmaßnahmen vorliegen sollte, also nicht ausschließlich von der ursprünglichen Planung betroffen ist, hat man die Möglichkeit eine Einwendung zu erheben. Es ist nicht erforderlich, bereits erhobene Einwendungen gegen den ursprünglich ausgelegten Plan erneut zu erheben. Die bisher erhobenen Einwendungen bleiben weiterhin Gegenstand des Verfahrens.

Die Änderungen der vorliegenden Planfeststellungsunterlagen beziehen sich auf folgende Punkte:

Kurve Landwehr (Baulos 1)
  • Reduzierung der Eingriffe im Böschungskörper im Bereich der nördlichen Zufahrtsstraße zur Fähre Landwehr
  • Einrichtung einer neuen Umschlagstelle für Schuten östlich der Fährstelle Landwehr (Kkm 87,135 bis 87,360)
  • Rückverlegung von Baufeldgrenzen

Wittenbeker Kurve (Baulos 2)
  • Verlegung der Umschlagstelle nach Osten (Kkm 90,060 bis 90,275)
  • Überarbeitung der Zufahrtsrampe an die verlegte Umschlagstelle
  • Verschiebung der Wendestelle bzw. der Betriebswegsausweiche für LKW auf dem Betriebsweg nach Kkm 89,57 bzw. 87,9
  • Ausführung einer flacheren Böschungsneigung

Kurve Groß Nordsee (Baulos 4)
  • Verlegung der Baustraße 4b östlich der Waldfläche „Im Linden"

Gerade Königsförde (Baulos 5)
  • Anschluss des oberen Wirtschaftsweges an die Straße Bökenrott
  • Anpassung des Wendehammers an der Dorfstraße in Königsförde
  • Zusätzliche Zuwegung zum unteren Betriebsweg für Fußgänger und Radfahrer
  • Schaffung von Ersatzparkflächen im Bereich der Gaststätte „Lindenkrug"
  • Änderung der Straßenanbindung Ziegeleiweg

Spülfeldkomplex Flemhude
  • Verkleinerung der Baustelleneinrichtungsfläche und Begrenzung des Baufeldes
  • Geringfügige Vergrößerung des Eingriffsbereichs im Bereich der Umschlagstelle
  • Umlagerung des im Flemhuder See gewonnenen Materials in den südlichen Bereich des Sees
  • Herstellung von Steininseln im Flemhuder See
  • Veränderte Trassierung der neuen Zufahrtstraße
  • Gestaltung des Strohweges vom Einmündungsbereich der neuen Zufahrt bis zur K67
  • Profilierung eines neuen bepflanzten Erdwalls südlich des Spülfeldkomplexes als Verbringungs- und Kompensationsfläche
  • Errichtung eines Sportbootanlegers als Ersatz für Sportbootreede

Verbringungsflächen
  • Veränderter Zuschnitt der Ablagerungsfläche „Warleberg Süd"
  • Verlegung der Förderbandtrasse nach Osten
  • Änderung der Entwässerungsführung der Ablagerungsfläche „Warleberg Zentral"
  • Veränderte Nutzhöhen der Ablagerungsfläche „Gut Rosenkrantz Schinkel /Kippland"
  • Änderung der Zufahrt 4b zur Ablagerungsfläche „Gut Rosenkrantz, Ziegelgrube"

Nassbaggergutverbringung in die Kieler Bucht
  • Reduzierung der Verbringungsfläche von 3,75 km2 auf 0,81 km2 durch Aufhöhung bis auf 14 m Wassertiefe - jetzige Tiefe ca. 20 m
  • Anlage eines Steinfeldes vor Bookniseck, Waabs als Kompensationsmaßnahme

Darüber hinaus hat der Vorhabensträger den Antrag auf Erlass einer vorläufigen Anordnung für vorgezogene Teilmaßnahmen gem. § 14 Abs. 2 Wasserstraßengesetz zurückgenommen.

Zum Steinfeld kann von hier angemerkt werden, dass dies aus den im Trockenabtrag separierten Findlingen (>30 cm Durchmesser) angelegt und - sofern genügend Findlinge vorhanden sind - weitere auf der Verbringungsfläche abgelegt werden soll/en. Nach telef. Rücksprache wurde die Planänderung damit begründet, dass das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) dies als Kompensation des geplanten Eingriffs fordert. Aus verschiedenen Bereichen wurde vorrangig Strandbek ausgewählt. Die Steine sollen dabei unter der Wasseroberfläche in einem Bereich von ca. drei ha abgelegt werden. Ziel ist die Ansiedelung von Pflanzen und Tieren. Das LLUR hat sich zwischenzeitlich ausführlich zur geplanten Maßnahme geäußert und die näheren Beweggründe für das Vorhaben geschildert. Betreffend des Steinfeldes ist Herr Prof. Malcherek gehört worden. Dieser hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die Herstellung geäußert.

Steine für den Küstenschutz oder einen Buhnenbau stehen hingegen nicht zur Verfügung. Evtl. überschüssige Steine sollen, wie bereits erwähnt, auf der Verbringungsfläche abgelegt werden.

Die Fachgutachten wurden überdies um eine Einschätzung der langfristigen Auswirkungen der Verbringung von Nassbaggergut in die Ostsee ergänzt. Die Inhalte stellen im wesentlichen auf Schwerpunkte ab, die für die Anrainergemeinden sekundär von Bedeutung sind. Dies sind u. a. die Tierwelt und die Entwicklungsprognose nach Abschluss der Ablagerung.


Da sich für die Gemeinde Dörphof keine Veränderung ergeben haben sowie auch kein Vorteil durch die Verkleinerung der Ausbringungsfläche entstanden ist, wird empfohlen gem. Vorlage abzustimmen.


Beschluss:

Unter Berücksichtigung der bisher eingereichten Stellungnahmen sowie der vereinbarten Monitoring-Maßnahmen wird auf die Abgabe einer ergänzenden Stellungnahme verzichtet.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 5/2012

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)

Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich.

Am 30.04.2012 wurden die aktuellsten Entwürfe zur Fortschreibung der Regionalpläne im Internet veröffentlicht. Diesen kann entnommen werden, dass für die Gemeinde Dörphof keine Veränderungen eingetreten sind; auch nicht in den unmittelbar angrenzenden Nachbargemeinden.


Beschluss:

Das die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll, wird zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung sowie der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Dörphof als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Der Bürgermeister wird dennoch legitimiert Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Küstenschutz Schwansen
Beschlussvorlage - 7/2012

Am 10.05.2012 fand ein Abstimmungsgespräch „Fortschreibung Generalplan Küstenschutz Schleswig-Holstein“ statt.

Als Ergebnis des Gespräches lässt sich festhalten, dass
  • ein einheitliches Auftreten der Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände und Campingplatzinhaber entlang der Schwansener Ostseeküste nötig ist, um den hiesigen Küstenschutz wirksam wahrnehmen zu können.
  • den Gemeinden und Wasser- und Bodenverbänden empfohlen wird, der Arbeitsgemeinschaft „Küstenschutz-Ostsee“ mit Sitz in Süderbrarup beizutreten, damit die Interessen bezüglich des Küstenschutzes an der Ostseeküste von Flensburg bis Lübeck mit mehr Nachdruck vertreten werden können und damit innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaft auch die Schwansener Ostseeküste eine gewisse Bedeutung erlangt.
    Anmerkung: Nach der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft können nur Wasser- und Bodenverbände sowie Kommunen, die für Deichunterhaltung oder für Küstenschutzanlagen zuständig sind, die Mitgliedschaft erwerben. Der Grundbeitrag beträgt 100,00 €. Bisher sind hier die Mitgliedschaften der Gemeinden Damp, Waabs und der WBV´e Schwansener See und Schwastrumer Au bekannt.
  • folgende Formulierung im Entwurf des Generalplanes Küstenschutz das Grundproblem charakterisiert: „Besonders an der Ostsee ist eine natürliche Dynamik erwünscht, auch zur Stabilisierung der Nehrungsküsten.“ Eine solche Beschreibung kann nicht akzeptiert werden, ohne, dass sie nicht zumindest dahin gehend ergänzt wird, dass eine Reaktion auf diese dynamische Entwicklung in Teilbereichen möglich ist. Hierfür müssen geeignete Maßnahmen zugelassen werden.
  • weitere Gespräche mit verantwortlichen Stellen nur Sinn machen, wenn hierbei nachgewiesen werden kann, wie viel Einwohner und Sachwerte (einschließlich des touristischen Potentials) auf der Halbinsel Schwansen durch Hochwasserszenarien gefährdet sein können. Herr Böttcher wird sich erkundigen, was eine entsprechende Ermittlung kosten würde.
  • nach Feststellung dieser Daten die Bedeutsamkeit eines Schutzes dieses Bereiches vermutlich deutlich gemacht werden kann, so dass weitergehende Planungen für eine ganzheitliche Herangehensweise von Brodersby bis Eckernförde hoffentlich die Unterstützung des Landes erfahren.
  • ein nächstes Gespräch stattfinden soll, sobald es neue Erkenntnisse/Ergebnisse zu beraten gibt.


Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herrn Möhl, Vorsitzender von WaBo Schwansener See, das Wort erteilt. Dieser informiert die Anwesenden über die Notwendigkeit des Küstenschutzes für den Bereich Dörpfhof, insbesondere über die Einstufung des vorhandenen Deiches in einen Landesdeich und die Erhaltung von Schutzeinrichtungen gegen eindringendes Wasser. In dem zu schützenden Bereich sind nur Sachgüter vorhanden, daher wird der Deich nicht entsprechend eingestuft. Der WaBo ist in der Arbeitsgemeinschaft Mitglied, aber nur weil der Prinz zu Schleswig-Holstein darum gebeten hat und den Mitgliedsbeitrag zahlt. Herr Banck hält es für wichtig, um Interessen im Küstenschutz gemeinsam gegenüber dem Land zu vertreten, der Arbeitsgemeinschaft beizutreten. Herr Göbel hinterfragt die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft sowie den Nutzen für die Gemeinde. Herr Wöhlk befürwortet eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft.


Beschluss:

Es wird beschlossen, das Gesprächsergebnis zur Kenntnis zu nehmen. Des Weiteren wird beschlossen, der Arbeitsgemeinschaft „Küstenschutz-Ostsee“ mit Sitz in Süderbrarup beizutreten. 


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Karlberger Straße Süd"
Beschlussvorlage - 6/2012

Der Bebauungsplan Nr. 2 „Karlberger Straße Süd“ ist seit dem 03.05.2001 rechtskräftig. Eine Erschließung des Gebietes ist jedoch bis heute nicht erfolgt, da der Erschließungs- und Bauträger diese Arbeiten erst bei entsprechender Grundstücksnachfrage angehen wollte. 

Die Gemeinde hat viele Gespräche mit dem Erschließungsträger geführt mit dem Versuch, die Grundstücke besser vermarkten zu können. Im Jahre 2006 wurde der Bebauungsplan durch ein vereinfachtes Verfahren geändert, um die Baumöglichkeiten attraktiver zu gestalten.

Da jedoch trotz aller Bemühungen keine Veränderung eingetreten ist, dieser Standort keine Nachfrage hat, ist zu überlegen, den Bebauungsplan Nr. 2 aufzuheben, um neue Möglichkeiten zu schaffen.


Herr Bürgermeister Thomsen stellt die Entwicklung des B-Planes sowie die Problematik mit dessen Umsetzung dar. Durch den B-Plan wird der Entwicklungsrahmen innerhalb der Gemeinde nach den Planvorgaben des Landes bis 2025 um 12 Wohneinheiten reduziert. Der Gemeinde stehen bis 2025 32 neue Wohneinheiten zu, von denen Ferienhäuser und das Innenentwicklungspotenzial noch abzuziehen sind. Herr Thomsen sieht in der Aufhebung des B-Planes nicht unbedingt einen Vorteil für die Gemeinde. Herr Starck vertritt die Auffassung, dass der B-Plan weitere Entwicklungen in der Gemeinde blockiert. Herr Göbel verweist auf den damaligen Hintergrund für den B-Plan, welcher die Dorfentwicklung weiterbringen sollte. Dies wird leider durch den B-Plan nicht erreicht.


Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet „Karlberger Straße Süd“ wird aufgehoben.  

2. Der Aufhebungsbeschluss ist vorerst noch nicht ortsüblich bekannt zu machen
(§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Die Gemeinde läßt durch einen Anwalt die möglichen Konsequenzen einer Aufhebung für
die Gemeinde hinsichtlich Schadensersatzansprüche Dritter prüfen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bekanntgaben

Es wird auf die Verpflichtung der Bürger zur Reinigung nach der Straßenreinigungssatzung hingewiesen.
Die Demontage der Schilder Fuß- und Radweg erfolgte durch die Straßenmeisterei.



Hans-Peter Thomsen  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer