Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 37, 24398 Dörphof |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.00 Uhr |
Ausschussmitglied Martin Banck |
Ausschussmitglied Frank Göbel |
Ausschussmitglied Heidi Pinn |
Ausschussvorsitzender Günther Wöhlk |
Ausschussmitglied Maren Siedenbiedel (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Christopher Bruns |
Gemeindevertreterin Gisela Kruse |
Gemeindevertreter Volker Starck |
Gemeindevertreter Sascha Werges |
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
6. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2014 |
Beschlussvorlage - 20/2014 | |
7. | Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Dörphof |
Beschlussvorlage - 25/2014 | |
8. | Antrag des Elternbeirates auf einen Zuschuss für den Förderverein e. V. Grundschule Karby für eine Tanzprojektwoche |
Beschlussvorlage - 22/2014 | |
9. | Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln |
Beschlussvorlage - 23/2014 | |
10. | Zuschuss für die Hortbetreuung von Grundschülern in den Ev.-Luth. Kindergärten "Sternschnuppe" und "Pezzettino" Karby |
Beschlussvorlage - 24/2014 | |
11. | Bericht Gemeindepflegearbeiten |
12. | Erlass Haushaltssatzung 2015 und Anpassung der Pauschalbeträge |
Beschlussvorlage - 21/2014 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
14. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Besonders begrüßt der Ausschussvorsitzende Broder Busse, den er bittet, im Verlauf der Tagesordnung einen Bericht über die Gemeindepflegearbeiten abzugeben.
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zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Es sind keine Einwohner anwesend.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.
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zu TOP 6. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2014 |
Beschlussvorlage - 20/2014 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2014 und ein Nachtragshaushaltsplan 2014 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.
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Der Nachtragshaushaltsplan wird von Herrn Erichsen erläutert. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 werden beschlossen.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Dörphof |
Beschlussvorlage - 25/2014 Nach dem Kommunalabgabengesetz für Schleswig-Holstein kann eine Gemeinde örtliche Verbrauch- und Aufwandssteuern erheben, soweit sie nicht dem Land vorbehalten sind. Zu den Aufwandssteuern gehört u. a. auch die Zweitwohnungssteuer. Diese ist nicht dem Land vorbehalten. Durch die Zweitwohnungssteuer soll auch der Zweitwohnungsinhaber angemessen an den Vorhaltekosten für die Infrastruktur in der Gemeinde beteiligt werden. Hier hält u. a. die Gemeinde für die Zweitwohnungsinhaber Wanderwege, die Feuerwehr, öffentliche Flächen usw. vor. Ferner unterhält sie die Straßen. Zur Finanzierung der sich hieraus ergebenden Kosten erhält die Gemeinde vom Zweitwohnungsinhaber nur die Grundsteuer B, während die Gemeinde vom Einwohner mit Hauptwohnsitz zusätzlich noch Anteile an der Einkommenssteuer, Anteile an der Umsatzsteuer, Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich und Schlüsselzuweisungen erhält. Die Hauptlasten der Infrastruktur tragen damit die Einwohner mit Hauptwohnsitz. Diese Kostenverteilung ist ungerecht und benachteiligt die Einwohner mit Hauptwohnsitz. Durch die Einführung der Zweitwohnungssteuer wird der Zweitwohnungsinhaber daher angemessen an diesen Vorhaltekosten beteiligt.
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Der Satzungsentwurf wird von Herrn Erichsen erläutert. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Dörphof wird beschlossen.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Antrag des Elternbeirates auf einen Zuschuss für den Förderverein e. V. Grundschule Karby für eine Tanzprojektwoche |
Beschlussvorlage - 22/2014 Der Förderverein e. V. Grundschule Karby steht zurzeit für die Grundschule Karby in der Planung, eine Projektwoche mit JuMoTiS zu veranstalten. JuMoTiS bringt ein Tanzprojekt an die Schule, durch das emotionale, soziale und kognitive Fähigkeiten gefördert werden. Bei den Teilnehmern werden durch einen methodisch-didaktischen, bewegungsorientierten und vor allem straff strukturierten Tanz-Unterricht die Konzentration und das Durchhaltevermögen gestärkt. Durch kreative Ideen wird die Phantasie bei allen angeregt und das gewohnte Bewegungsrepertoire erweitert. Der Tanzunterricht wird von professionellen Tanzpädagogen die gesamte Woche begleitet. Zum Anschluss findet eine große Tanz-Aufführung statt. (www.jumotis.de) Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf 4.200,00 €. Der Förderverein hat den Wunsch dieses großartige Projekt an der Grundschule Karby anbieten zu können, kann jedoch die gesamte Summe nicht alleine tragen.
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem Förderverein e. V. Grundschule Karby für die Tanzprojektwoche einen Zuschuss in Höhe von 250 € zu gewähren.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln |
Beschlussvorlage - 23/2014 Um im kommenden Jahr auch weiterhin das Angebot für Frauen und Mädchen aufrechterhalten zu können, bittet Frauenzimmer e. V aus Kappeln um finanzielle Unterstützung. Für 2014 beträgt der Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein 12.900 €. Der Zuschuss des Kreises Schleswig-Flensburg beträgt 7.154 € und der Stadt Kappeln 7.150 €. Im Jahre 2013 gab es 731 Beratungskontakte. Die zu beratenden Personen kamen zu 50 % aus Kappeln und dem Amt Kappeln-Land, zu 25 % aus dem Amt Süderbrarup und zu 25 % aus dem Amt Geltinger Bucht und Schwansen. Frauenzimmer e. V. ist seit 2005 eine anerkannte Beratungsstelle. 2013 hat Frauenzimmer e. V. die kundenorientierte Qualitätstestierung für soziale Dienstleister erhalten.
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, Frauenzimmer e. V., Kappeln einen Zuschuss zu gewähren.
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Ja-Stimmen | :0 |
Nein-Stimmen | :4 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 10. | Zuschuss für die Hortbetreuung von Grundschülern in den Ev.-Luth. Kindergärten "Sternschnuppe" und "Pezzettino" Karby |
Beschlussvorlage - 24/2014 Der Elternbeirat der Ev.-Luth. Kindergärten "Pezzettino" und "Sternschnuppe" in Karby hat einen Antrag auf Bezuschussung der Hortbetreuung von Grundschülern in den vorgenannten Einrichtungen gestellt. Der Nahbereichsschulverband Kappeln hat dies bis vor einiger Zeit mit einem Betrag in Höhe von 105,00 EUR pro Kind und Monat bezuschusst. Diese Bezuschussung wurde aufgrund der Eröffnung der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule in Karby eingestellt. Die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule erfolgt von Montag bis Donnerstag in der Zeit bis 15.15 Uhr, am Freitag bis 13.15 Uhr. Die Hortbetreuung in den Kindergärten erfolgt hingegen auch in den Ferien sowie am Freitagnachmittag. Nach Besprechung der Bürgermeister der beteiligten Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark wird vorgeschlagen, einen freiwilligen Zuschuss für die Hortbetreuung in den Ev.-Luth. Kindergärten Karby in Höhe von 60,00 EUR pro Kind und Monat zu zahlen. Dieser errechnet sich wie folgt: Ausgehend von einem durchschnittlichen Betreuungsbedarf von 3 Stunden wird angelehnt an die Förderung der Tagespflege ein Zuschuss in Höhe von 1,00 EUR pro Kind und Stunde gezahlt, so dass sich ein Betrag in Höhe von 15,00 EUR pro Woche ergibt (3 Stunden x 1,00 EUR x 5 Tage). Hochgerechnet auf den Monat ergibt sich somit ein Zuschussbetrag von 60,00 EUR pro Kind und Monat.
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In der Diskussion kommt zum Ausdruck, dass bis Ende 2015 eine bessere Organisation gewünscht wird. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Die Gemeinde Dörphof beschließt, einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 60,00 EUR pro Kind und Monat für die Hortbetreuung der Grundschüler aus der Gemeinde Dörphof in den Ev.-Luth. Kindergärten "Pezzettino" und "Sternschnuppe" an die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Karby für 2015 zu zahlen.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Bericht Gemeindepflegearbeiten |
Broder Busse berichtet ausführlich über die Gemeindepflegearbeiten. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Volker Starck dankt Broder Busse und seinem Team für die geleistete Arbeit.
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zu TOP 12. | Erlass Haushaltssatzung 2015 und Anpassung der Pauschalbeträge |
Beschlussvorlage - 21/2014 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
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Der Haushaltsentwurf wird von Herrn Erichsen erläutert. Folgende Änderungen sollen vorgenommen werden:
Die Rücklage wird voraussichtlich am Jahresende 2015 einen Stand von 296.000 € haben. Die Pauschalbeträge sollen wie folgt angepasst werden:
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 659.300,00 EUR in der Ausgabe auf 659.300,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 77.800,00 EUR in der Ausgabe auf 77.800,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,0 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 % 2. Gewerbesteuer 310 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 14. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. Die Gemeindevertretersitzung findet am 04. Dezember 2014 statt.
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Ulrich Erichsen | Günther Wöhlk |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |