N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Dörphof vom 02.03.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  17.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.10 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Günther Wöhlk
Ausschussmitglied Martin Banck
stellv. Ausschussvorsitzender Frank Göbel
Ausschussmitglied Heidi Pinn
Ausschussmitglied Alfred Zöhner

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Dörphof für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Schuby
  Beschlussvorlage - 1/2017
7. Unterstützung der Kappelner Tafel
  Beschlussvorlage - 6/2017
8. Mitgliedschaft Heimatgemeinschaft Eckernförde
  Beschlussvorlage - 7/2017
9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 5/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bürgermeister Göbel beantragt die Tagesordnung um den Punkt "Verkauf einer Gemeindefläche in Alt-Dörphof" unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu erweitern.

Die Tagesordnungspunkte 10 bis 12 sollen unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.

zu TOP 6. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Dörphof für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Schuby
Beschlussvorlage - 1/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium. 
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Dörphof für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Schuby wird beschlossen. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Unterstützung der Kappelner Tafel
Beschlussvorlage - 6/2017
Der Finanzausschuss der Gemeinde Dörphof hat am 22.11.2016 der Gemeindevertretung empfohlen, die Kappelner Tafel e. V. für das Jahr 2017 mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 100 € zu unterstützen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof hat hierzu bisher keinen Beschluss gefasst.

Nunmehr ruft der Bürgermeister der Stadt Kappeln mit Schreiben vom 06.12.2016 (siehe Anlage) zu einer Spende zu Gunsten der Kappelner Tafel e. V. auf.

Durch die ehrenamtliche Tätigkeit der Kappelner Tafel e. V. werden Menschen, regelmäßig Familien mit Kindern, die lediglich über geringe oder gar kein Einkommen verfügen, mit Lebensmitteln versorgt. Kam dieser Personenkreis vor Jahren noch aus dem Stadtgebiet Kappelns, so lässt sich heute vermehrt feststellen, dass auch aus entfernteren Orten dieses Angebot genutzt wird.

Immer umfangreichere Lebensmitteltransporte von den Geschäften im Kreisgebiet zum Ausgabeort im Begegnungszentrum Kappeln-Ellenberg mit einer unterbrochenen Kühlkette machen die Beschaffung eines weiteren Kühlfahrzeuges notwendig. Die hierfür erforderlichen Kosten in Höhe von 36.000 € können bisher nur zum Teil über Spenden aufgebracht werden. Weiteres Sponsoring ist notwendig.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Kappelner Tafel e. V. einmalig mit 200 € zu unterstützen. Der Betrag soll für die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges verwendet werden.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Mitgliedschaft Heimatgemeinschaft Eckernförde
Beschlussvorlage - 7/2017
Die Gemeinde Dörphof ist aufgrund eines Bürgermeisterentscheides Mitglied in der Heimatgemeinschaft Eckernförde.

Es soll darüber beraten werden, ob die Gemeinde Dörphof als Mitglied in der Heimatgemeinschaft Eckernförde verbleibt.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Gemeinde Dörphof verbleibt als Mitglied in der Heimatgemeinschaft Eckernförde .

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 5/2017
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2016.

Der Jahresabschluss wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.
Die Kassenbelege werden von den Ausschussmitgliedern geprüft.
Es wird festgestellt, dass ein Philipps Xenon-Strahler, der bei einem Feuerwehreinsatz kaputt gegangen ist, einmal an Herrn Volker Starck und einmal an die Fa. Petersen erstattet wurde. Der zuviel gezahlte Betrag in Höhe von 74,80 € an die Fa Petersen wird zurück gefordert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Dörphof wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Ulrich Erichsen  Günther Wöhlk 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender