Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 17, 24398 Dörphof |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.00 Uhr |
Ausschussvorsitzender Günther Wöhlk |
Ausschussmitglied Martin Banck |
stellv. Ausschussvorsitzender Frank Göbel |
Ausschussmitglied Heidi Pinn |
Ausschussmitglied Alfred Zöhner |
Gemeindevertreter Christopher Bruns |
Gemeindevertreterin Gisela Kruse |
Gemeindevertreter Sascha Werges |
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
6. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" |
Beschlussvorlage - 18/2017 | |
7. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2017 |
Beschlussvorlage - 31/2017 | |
8. | Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V. |
Beschlussvorlage - 34/2017 | |
9. | Erlass Haushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 32/2017 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
13. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Ausschussvorsitzender Wöhlk beantragt die Tagesordnungspunkte 10-12 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Es sind keine Einwohner anwesend.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Ausschussvorsitzender Wöhlk berichtet, dass es in Sachen Friedhofskostenbeteiligung durch die Kommunen bisher nichts Neues gibt.
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zu TOP 6. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" |
Beschlussvorlage - 18/2017 Vorbemerkung In vielen der teilnehmenden Kommunen wurde bereits über den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" beraten. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein in seiner Funktion als Genehmigungsbehörde ist es rechtlich erforderlich, den Vertrag in formellen Punkten anzupassen. Die Vertragsanpassung führt leider dazu, dass Beschlüsse, die bereits in den teilnehmenden Kommunen gefasst worden sind, wiederholt werden müssen. Folgende Änderungen wurden in den Vertrag eingearbeitet:
Gründung des Zweckverbandes Regionale Erweiterungsflächen für vorhandene Gewerbebetriebe beziehungsweise Entwicklungsflächen für neue Betriebe wurden bisher im Gewerbegebiet Sandbek in Kappeln vorgehalten. In dem Gewerbegebiet stehen keine freien Flächen mehr zur Verfügung. Deshalb streben die Städte Arnis und Kappeln und die Gemeinden Dörphof, Grödersby, Karby, Oersberg, Rabel, Rabenkirchen-Faulück, Stoltebüll, Thumby und Winnemark eine interkommunale Zusammenarbeit zur Ausweisung, Erschließung und zum Verkauf von Gewerbeflächen des interkommunalen Gewerbegebietes Nordschwansen an. Ziel ist es, die regionale Wirtschaftskraft und den eigenen Standortfaktor durch die Bereitstellung von Gewerbeflächen zu stärken. Für die Planung, Erschließung und Verwaltung des Gewerbegebietes soll ein Zweckverband gegründet werden. Alle teilnehmenden Kommunen haben bereits entsprechende Grundsatzbeschlüsse gefasst. Im Rahmen dieser Grundsatzbeschlüsse wurde die Bereitschaft erklärt, Mitglied im noch zu gründenden Zweckverband zu werden und erforderliche Mittel für die zu erbringende Stammeinlage in den Haushalten zur Verfügung zu stellen. Für die Gründung des Zweckverbandes ist es erforderlich, dass die Mitgliedsgemeinden den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag beschließen. Die Verbandssatzung ist Gegenstand des Vertrages und diesem als Anlage 1 beigefügt. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" gemäß Anlage. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2017 |
Beschlussvorlage - 31/2017 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2017 und ein Nachtragshaushaltsplan 2017 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. |
Ausschussvorsitzender Wöhlk und Herr Erichsen erläutern den 1. Nachtragshaushaltsplan und die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2017. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 werden beschlossen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V. |
Beschlussvorlage - 34/2017 Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen.
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen einen Zuschuss in Höhe von 100,00 € einmalig im Jahre 2018 zu gewähren. Der Verein Seeadlerschutz Schlei e. V. soll darauf hingewiesen werden, dass evtl. eine Bezuschussung durch die Aktiv-Region erfolgen könnte.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass Haushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 32/2017 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 werden von Herrn Wöhlk und Herrn Erichsen erläutert. Der Haushaltsansatz "Kostenbeteiligung Gemeinde Karby" im Feuerwehrbereich wird evtl. in der Gemeindevertretersitzung am 07.12.2017 nach den Verhandlungen zwischen den beiden Gemeinden angepasst. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018, das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 805.500,00 EUR in der Ausgabe auf 805.500,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 43.900,00 EUR in der Ausgabe auf 43.900,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,0 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300% b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300% 2. Gewerbesteuer 310% § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 13. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
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Ulrich Erichsen | Günther Wöhlk |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |