N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Dörphof vom 20.06.2016.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.07 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Volker Starck
stellv. Vorsitzender Martin Banck
Ausschussmitglied Christopher Bruns
wählbarer Bürger Jens Joost
Ausschussmitglied Gisela Kruse
wählbarer Bürger Christian Schneider
Ausschussmitglied Sascha Werges

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Frank Göbel
Gemeindevertreter Günther Wöhlk
Gemeindevertreter Alfred Zöhner
Protokollführer Jan Andresen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anfragen und Mitteilungen
5. Anschaffung von zwei Verkehrsspiegeln für die Ausfahrten der Erschließungsstraßen "Schusterberg"
  Beschlussvorlage - 9/2016
6. Bankettunterhaltung in Schubymühle / Schubyfeld
  Beschlussvorlage - 12/2016
7. Maßnahmen am Spielplatz Karlberg
  Beschlussvorlage - 11/2016
8. 70 kmh-Begrenzung zwischen Schuby und Dörphof

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es wird ein TOP 8 "70 kmh-Begrenzung zwischen Schuby und Dörphof" ergänzt.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.  

zu TOP 4. Anfragen und Mitteilungen
  1. Die wählbaren Bürger haben zwar eine Einladung zur Sitzung erhalten, allerdings nicht die Beschlussvorlagen. Das liegt daran, dass die TOPs 5 bis 7 schon in der letzten Sitzungsrunde, allerdings nur in der GV beraten wurden und dazu schon die Beschlussvorlagen vorlagen.
  2. Jens Joost berichtet über Planungen seines Betriebs, ein dritten Generator für die Biogasanlage anzuschaffen. Er erklärt die Gründe dafür und die notwendigen Genehmigungen, die für eine Realisierung erforderlich wären. Natürlich kann die Gemeinde im Rahmen der erforderlichen Bauleitplanung und der ihr obliegenden Planungshoheit darüber beraten und beschließen, ob man dem Projekt mehrheitlich positiv oder negativ gegenüber steht. Ihm ist es lediglich wichtig, dass die Gemeinde ab jetzt Kenntnis von seinen Überlegungen hat. Die Interagration eines dritten Motors würde dazu führen, dass Strom bedarfsgerechter zu Spitzenlastzeiten produziert werden könnte. Die Menge der Substrate und Gärreste und damit die Summe der Transporte würde sich nicht verändern. Ferner würde sich die genehmigte Jahresdurchschnittsleistung nicht ändern. Eine Kontrolle der Einhaltung wäre über die Jahresstromabrechnung leicht möglich, weil diese Zahl gemäß den Regelungen des EEG in der Abrechnung ohnehin für Laien erkennbar ausgewiesen wird. Die Pflicht zur Vorlage dieser Abrechnung könnte dem Vorhabenträger im Durchführungsvertrag auferlegt werden.
    Ein an den Bauausschuss gerichteten Brief, der das Datum 20.06.2016 trägt, wird diesem Protokoll beigefügt.
  3. Es wird über die Möglichkeiten einer Wanderwegführung zwischen Alt-Dörphof und Karlsburg beraten. Erste Sondierungsgespräche werden mit Landeigentümern geführt.
  4. Herr Bruns merkt an, dass am Schusterberg vor der Ausfahrt des Feuerwehrgerätehauses häufig ein PKW parkt. Der Ausschussvorsitzende wird die Fahrerin bitten, den PKW woanders abzustellen.
  5. Herr Werges merkt an, dass das 30-er Schild an der Bushaltestelle im Dorf bei Hausnummer 24 eingewachsen ist. Der Ausschussvorsitzende wird darum bitten, dass es freigeschnitten wird.
  6. Herr Schneider merkt an, dass die Verkabelung der Straßenbeleuchtung in Schuby gerade installiert wird. Entlang der Dorfstraße wird ein 5-adriges Kabel verlegt. Die Verbindung zwischen der Einspeisestelle Feuerwehrgerätehaus und Kreuzung am St.-Nicolaiheim ist teilweise noch alt und hat weniger Adern. Er regt an, diese Verbindung auch zu erneuern. Diese Anregung wird angenommen. Im Zuge der weiteren Leerrohrverlegung des Breitbandzweckverbandes soll in den dann ohnehin zu erstellenden Gräben ein Kabel mitverlegt werden. Wann dieses der Fall sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar. 
  7. Herr Schneider merkt an, dass im Erschließungsgebiet "An der Schwarzbek" noch die Beschilderung des Hydranten fehlt. Herr Andresen wird den Erschließer bitten, die Aufstellung des Schildes kurzfristig zu veranlassen.

zu TOP 5. Anschaffung von zwei Verkehrsspiegeln für die Ausfahrten der Erschließungsstraßen "Schusterberg"
Beschlussvorlage - 9/2016
Die Ausfahrten der Schusterberg-Erschließungsstraßen sind unübersichtlich. Aus Reihen der Gemeindevertreter wird angeregt, gegenüberliegend jeweils Verkehrsspiegel aufzustellen.

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Es gäbe folgende Optionen:

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Zwei Spiegel über Eck ausgerichtet mit > 180 ° z.B. 2 x BXH = 600 x 800 mm

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Ein konvexer Spiegel 180 °, BxH = 850 x 420 mm

Beide Optionen gibt es in vielen verschiedenen Größen, unterschiedlich Stabil und aus verschiedenen Materialien zu sehr unterschiedlichen Preisen.

Beim vorgesehenen Verwendungszweck müsste der Mast für den Spiegel mindestens 1,50 m von der Asphaltkante zurückstehen. LKWs, insbesondere mit Anhänger, die in die letzte Schusterbergstraße (ohne Wendehammer) ein- oder ausfahren, müssen sehr weit über die Bankette ausholen und benötigen daher den Platz. Fahrzeuge, die entlang der Gemeindestraße Richtung Schubyfeld fahren, weichen bei Gegenverkehr stark auf die Banketten aus und benötigen auch seitlichen Platz.
Die Spiegel können nur hilfreich sein, wenn sie an einem stabilen Mast montiert sind, der nicht wackelt oder vibriert. Wird die Größe so gewählt, dass über die Entfernung von ausfahrendem Fahrzeugführer bis zum Spiegel ein adäquates Spiegelbild zu erkennen ist, so bietet sich eine gehörige Windangriffsfläche.
Sofern man gedenkt, die Maste ins Erdreich zu drücken, sollte man sich zuvor Leitungspläne der Versorger beschaffen.
Bei solider Ausführung schätzt Herr Andresen die Kosten für die erste Option auf rund 800 € – 1.000 €/Stk für Lieferung von Mast sowie Spiegel einschließlich Montage. Für die zweite Option belaufen sich die geschätzten Kosten auf rund 400 – 600 €/Stk.
Bei der 1. Option gibt es beschlagfreie Varianten, die allerdings je Einzelspiegel bis zu 800 € mehr kosten.
Hinsichtlich der Wirkung solcher Spiegel gibt es unterschiedliche Auffassungen. In Karby steht gegenüber der Ausfahrt aus der "Alten Siedlung" ein Spiegel. Als ausfahrender Fahrzeugführer muss man sich entscheiden, ob man sich über den Spiegel auf den Geh- und Radverkehr konzentriert, oder ob man sich direkt auf den Geh- und Radverkehr konzentriert. Der Blick in den Verkehrsspiegel liefert ein verzerrtes Bild, dem man nicht uneingeschränkt vertrauen kann. Daher muss der Geh- und Radweg doch direkt eingesehen werden, indem man sich als Fahrzeugführer langsam vortastet.

Das Ordnungsamt erklärt, dass Verkehrsspiegel keine Verkehrszeichen sind und daher für deren Aufstellung keine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich ist. Allerdings ist die Gemeinde für den ordnungsgemäßen Zustand der Spiegel verantwortlich. Sollte ein Spiegel verbleichen, verdrehen oder verschmutzen und es ereignet sich ein Unfall, so wird der Gemeinde im Zweifel eine Mitschuld zugeprochen.  
Es werden die Vor- und Nachteile von Verkehrsspiegeln gründlich abgewogen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, keine Verkehrsspiegel anzuschaffen.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Bankettunterhaltung in Schubymühle / Schubyfeld
Beschlussvorlage - 12/2016
Die Banketten zwischen Schuby und Kreuzung Schubystrand sind sehr ausgefahren. Die Asphaltkanten liegen teilweise frei. Mittelfristig sollte dieser Zustand beseitigt werden, damit es nicht zu schwer reparablen Kantenabbrüchen kommt.
Das Bankettmaterial wurde über die Zeit vom fließenden Verkehr seitlich verdrückt, so dass eine Wulst aufgewachsen ist. Dieser verhindert, dass Niederschlagswasser seitlich abfließen kann und sorgt dafür, dass sich Pfützen bilden. Diese tragen zur weiteren Verschlechterung des jetzigen Zustands bei.
Es wird vorgeschlagen, dass die Wulst mit einem Bagger abgeschält wird. Brauchbares Material kann angedeckt, unbrauchbares Material muss abgefahren werden. Wahrscheinlich muss etwas Asphalt-RC-Material zugeliefert werden. Den Aufwand schätzt Herr Andresen auf rund 3.000 € - 4.000 €.
Sollte man in Erwägung ziehen, teilweise Rasengittersteine zu verlegen, so muss von einem Preis von 40 €/lfdm (Steine 60 x 40 cm längs verlegt) ausgegangen werden. Dieser Preis gilt nur, wenn ca. 160 m oder mehr verlegt werden.

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Im Zusammenhang mit der Verlegung von Rasengittersteinen wird die Finanzverwaltung prüfen, ob Straßenausbaubeiträge erhoben werden müssen. Je kürzer die Strecke, an der Rasengittersteine verlegt werden, desto weniger wirkt sich die Maßnahme verbessernd auf die gesamte verkehrliche Anlage aus und desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ausbaubeiträge verlangt werden können / müssen.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Banketten instandzusetzen. Es soll wie folgt verfahren werden: Keine Rasengittersteine, sondern ungebundenes Material in Form von Asphalt-Recycling. Die geschätzten Kosten in Höhe von bis zu 4.000 € werden anerkannt und über den Wegeunterhaltungshaushalt finanziert.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Maßnahmen am Spielplatz Karlberg
Beschlussvorlage - 11/2016
Vor einigen Jahren wurde auf Bitten von Anliegern am Kinderspielplatz in Karlberg ein kräftiger Gehölzrückschnitt vorgenommen. Ferner wurden einige Büsche und Bäume komplett samt Stubben gerodet, um die Grundstückspflege zu erleichtern und Sturmschäden an nachbarlichen Anlagen vorzubeugen.
Nunmehr hat ein Anlieger mündlich beantragt, dass auf dem Spielplatz zur Grenze seines Grundstücks seitens der Gemeinde Gehölze gepflanzt werden. Dieses solle die Geräuschbelästigung vom Spielplatz minimieren.
Nunmehr möge die Gemeindevertretung beraten, ob dieser Bitte gefolgt wird. Der Unterhaltungstitel für Spielplätze im Verwaltungshaushalt verfügt noch über 1.760 €.

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Die Beratung ergibt, dass erkannt wird, dass ein Vorortgespräch mit dem Anlieger erforderlich ist. Eine Bepflanzung entlang der Grundstücksgrenze soll eigentlich nicht wieder erfolgen, da diese wieder pflegeintensiv wäre. Die argumentativ angeführte Bepflanzung zwischen Spielplatz und östlichem Nachbar in Schuby gehört dem Anlieger und wird auch von diesem gepflegt.

In Karlberg kündigt der Anlieger an, dass er einen neuen Zaun zum Spielplatz errichten wird. Der Ausschuss erkennt auch Handlungsbedarf am gemeindlichen Maschendrahtzaun, der teilweise abgängig ist. Um zu vermeiden, dass die Gemeinde einen Zaun vor einen Zaun des Nachbarn baut, muss sich abgestimmt werden. In jedem Falle wird festgestellt, dass ein Zaun oder eine Bepflanzung nicht nennenswert zu einem Schutz des Anliegers vor Geräuschen des Spielplatzes beitragen kann.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Antragsteller zusammen mit den Mitgliedern des Bauausschusses zu einem Ortstermin einzuladen. Der Bürgermeister und der Ausschussvorsitzende werden einladen.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 70 kmh-Begrenzung zwischen Schuby und Dörphof

Der Ausschussvorsitzende verließt einen Antrag eines Bürgers auf Reduzierung der Geschwindigkeit zwischen Schuby und Dörphof. Der Antrag wird dem Protokoll zur Bauausschusssitzung beigefügt. Es wird vermutet, dass die Neuasphaltierung der K63 im Sommer 2016 dazu führt, dass noch schneller gefahren wird, als ohnehin schon.


Beschluss:
Es wird beschlossen, einen Antrag zur Reduzierung auf 70 kmh bei der Verwehrsaufsicht einzureichen.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Jan Andresen  Volker Starck 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende/r