N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- sowie des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Dörphof vom 28.11.2012.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender BW Volker Starck
Ausschussvorsitzender (FA) Bgm. Hans-Peter Thomsen
stellv. Vors. BW Martin Banck
Mitglied FA Frank Göbel
Mitglied BW + stellv. Mitglied FA Gisela Kruse
Ausschussmitglied (FA + stellv. Mitglied BW) Heidi Pinn
Mitglied FA Maren Siedenbiedel
Mitglied BW Sascha Werges
stellv. Ausschussvorsitzender FA Günther Wöhlk
Mitglied BW Alfred Zöhner

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
stellv. Mitglied FA + BW Andreas Hobus
Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
  Beschlussvorlage - 8/2012
6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2012
  Beschlussvorlage - 9/2012
7. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 10/2012
8. Erlass der V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
  Beschlussvorlage - 12/2012
9. Bekanntgaben

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende Hans-Peter Thomsen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmässigkeit der Ladung, die Anwesenheit und Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Ausschussvorsitzende Hans-Peter Thomsen beantragt die Tagesordnung um den Punkt „ Erlass der V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung“ zu erweitern.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Bürgermeister Thomsen verteilt ein Merkblatt zum Baumschutz und einen Artikel zur Maisernte, die nach seiner Ansicht in der Gemeinde Dörphof gut funktioniert hat.
Alfred Zöhner spricht an, dass die Feldbestellung nicht optimal war. Auch haben die Arbeiten der Eon zu Verunreinigungen geführt.

Heidi Pinn berichtet, dass auf einem Grundstück in Schuby zum Bürgersteig hin ein elektrischer Weidezaun von dem Eigentümer errichtet wurde, der für Hunde unangenehm ist. Es wird zum Ausdruck gebracht, dass ein Schild „Vorsicht Strom“ hilfreich wäre.

zu TOP 5. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
Beschlussvorlage - 8/2012
Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten.

Die Ausschussmitglieder kommen überein, dass dem Antrag des Tierschutzvereins Angeln-Schwansen auf eine jährliche Pauschalbezuschussung für den Weiterbetrieb des Tierheims zunächst nicht zugestimmt werden soll. Es wird eine Kostenaufstellung vom Tierheim verlangt, die nach der Abrechnung der Fundtiere, für die jährlich 20.000 € vom Amt gezahlt werden, und der Kosten für die übrige Arbeit getrennt werden soll. Es werde dann erneut beraten.            

Beschluss:
Dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. wird für den Weiterbetrieb des Tierheims in Weidefeld ein jährlicher Pauschalbetrag in Höhe von _____€ beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 gewährt.

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2012
Beschlussvorlage - 9/2012

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2012 und ein Nachtragshaushaltsplan 2012 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Kalenderjahr 2012 wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 10/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Herr Erichsen erläutert den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltplans für 2013.

Frau Siedenbiedel macht darauf aufmerksam, dass im April 2012 beschlossen wurde, den Förderverein der Grundschule Karby mit jährlich 100 € zu unterstützen. Der Betrag muss noch zusätzlich in die zu zahlenden Pauschalbeträge für 2013 aufgenommen werden.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2012 bis 2016 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               597.100,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                              597.100,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              12.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               12.900,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Beschlussvorlage - 12/2012

Nach der Gemeindeordnung besteht für die Gemeinden keine Verpflichtung, den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung als ständigen Ausschuss zu führen. Aus pragmatischen Gründen ist es sinnvoll, die Rechnungsprüfung auf den Finanzausschuss zu übertragen. Dadurch wird ein weiterer Schritt zur Verschlankung der Verwaltung getan. Diese Änderung sollte mit der neuen Wahlzeit erfolgen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, die V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form zu erlassen, die mit der konstituierenden Sitzung der neuen Gemeindevertretung in Kraft tritt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bekanntgaben
Bürgermeister Thomsen gibt den Termin des Feuerwehrfestes der FF Karby-Dörphof am 01.12.2012 bekannt. Ferner teilt er den Termin der Weihnachtsbaumabfuhr am 24.01.2013 mit.

Unter Bezugnahme auf die Typisierungsaktion der DKMS für die erkrankte Randi aus Brodersby ruft der Bürgermeister zu Spenden in der Bevölkerung auf.

In der nächsten Bauausschusssitzung soll ein Mitarbeiter der Telekom eingeladen werden, der einen Sachstandsbericht zur Breitbandversorgung abgeben soll. Die Versorgung in der Gemeinde ist sehr unterschiedlich.

Der Feuerwehr Schuby wird für die Aktion bei der Schleswiger Volksbank gedankt.

Bürgermeister Thomsen teilt mit, dass das Zusatzschild „Achtung: Spielende Kinder“ für de 30 km/h-Zone in Alt-Dörphof eingetroffen ist. Ferner berichtet er über das Problem des Weges von Alt-Dörphof nach Karlsburg.

Martin Banck berichtet, dass das Gehölz auf dem Kinderspielplatz von der Feuerwehr entfernt wurde.


Hans-Peter Thomsen  Ulrich Erichsen 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in