N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- sowie des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Dörphof vom 17.09.2013.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender BW Volker Starck
Ausschussvorsitzender FA/Bürgermeister Günther Wöhlk
stellv. Vors. BW + Ausschussmitglied FA Martin Banck
Ausschussmitglied BW Christopher Bruns
Ausschussmitglied FA Frank Göbel
Ausschussmitglied BW Gisela Kruse
stellv. Ausschussvorsitzende Maren Siedenbiedel
Ausschussmitglied BW Sascha Werges

Abwesend sind:
Ausschussmitglied FA Heidi Pinn (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer/in Jan Andresen
Gast Frank Springer
Frau Haulsen, EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für den Bereich "Schuby, südwestliche Ortslage"
(Aufstellungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 15/2013
6. Zuschussantrag TSV Karby für die Sanierung eines Ballfangzauns
  Beschlussvorlage - 16/2013
7. Radweg von Schubyfeld nach Schubystrand
  Beschlussvorlage - 17/2013
8. Straße und Gehweg Schusterberg
  Beschlussvorlage - 18/2013
9. Einmalige Zuwendung zur Förderung der Landjugend Schwansen
10. Gebührenordnung für Werbung auf der Infotafel
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister leitet die Sitzung. Er eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Anwesende Einwohner haben keine Fragen an den Ausschuss.


zu TOP 5. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für den Bereich "Schuby, südwestliche Ortslage"
(Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 15/2013

Vom Vorhabenträger ist eine Erweiterung der bestehenden Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen im Bereich Schuby, südwestliche Ortslage, vorgesehen. Da der bestehende B-Plan Nr. 1 die Erweiterung nicht zulässt, wird eine Überplanung dieses Bereiches erforderlich. Die Voraussetzungen nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) sind hier gegeben. Der Artenschutz wird abgeprüft.


Herr Springer erklärt die Planung anhand eines Planes.
Der Ausschuss erörtert teilweise kontrovers, ob ein verkürztes Verfahren mit Verzicht auf die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung im vorliegenden Fall sinnvoll ist. Man befürchtet, der frühzeitigen Bürgerinformation möglicherweise nicht genügend Bedeutung beizumessen. Andererseits wird erkannt, dass der Bürger auch bei Durchführung des normalen Verfahrens nur dann besonders auf die Planungen aufmerksam wird, wenn man ihn direkt darauf hinweist.

Die Vorlage sieht eine Beratung dieses TOPs im Bau- und Wegeausschuss vor. Da die Beratung in einer kombinierten Finanz-, Bau- und Wegeausschusssitzung stattfindet, werden seitens eines Gemeindeverterters Zweifel daran geäußert, dass auch die Finanzausschussmitglieder ein Stimmrecht haben. Dieser Gemeindevertreter bittet um Prüfung der Rechtmäßigkeit des im folgenden gefassten Beschlusses:


Beschluss:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet "Schuby" soll wie folgt geändert werden:
Im Bereich der südwestlichen Ortslage Schuby soll eine Erweiterung einer bestehenden Wohnstätte für Menschen mit Behinderungen entstehen.*
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.
  3. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13a BauGB abgesehen werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  5. Vor oder in der GV am 15.10.2013 wird eine Bürgerinformation zu den Änderungsplanungen des B-Plans Nr.1 abgegeben. Diese Informationsabgabe soll nicht den Regularien nach BauBG genügen, sondern soll vielmehr unter Berücksichtigung des Punktes 5 dennoch eine ausreichende Bürgerinformation sicherstellen. Die Bürger werden über die ortüblichen Veröffentlichungsmedien dazu eingeladen.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.
- *s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Zuschussantrag TSV Karby für die Sanierung eines Ballfangzauns
Beschlussvorlage - 16/2013

Der TSV Nordschwansen-Karby hatte bereits vor Jahresfrist den Wunsch geäußert, für die Erneuerung des südlichen Ballfangzauns auf dem B-Platz Zuschüsse von der Gemeinde Karby zu bekommen. Die Gemeinde Karby hatte ihrerseits einen Antrag an die umliegenden 3 Gemeinden gestellt, das Projekt zu unterstützen.
Nach Beratung in den Gemeinden wurde u.a. die Meinung geäußert, dass der TSV direkt an die Gemeinden herantreten und einen Zuschuss bzw. eine Anteilsfinanzierung beantragen solle. Dieses hat der TSV mit Schreiben vom 27.06.2013 getan und ist somit auch an die Gemeinde Dörphof herangetreten.
Zwischenzeitlich hat sich die Gemeindevertretung konstituiert und die Ferienpause ist verstrichen. Nunmehr soll über den Antrag beraten werden (siehe Anlage).
Die 4 betroffenen Bürgermeister der umliegenden Gemeinden haben sich jüngst zu einer sich bietenden Gelegenheit abgestimmt und vorbehaltlich der Beratungsergebnisse in den Vertretungen die dargestellte Variante 1 favorisiert. Diese Abstimmung sollte nur vermeiden, dass bei einem jeweiligen, grundsätzlichen Votum für die Maßnahme einheitlich der gleiche Finanzierungsschlüssel beschlossen wird.
Die Kosten für die komplette Erneuerung des rund 45 m langen Ballfangzauns belaufen sich auf rund 6.800 €. Das vom TSV eingeholte Angebot liegt Herrn Andresen von der Amtsverwaltung vor und kann auf Wunsch eingesehen werden. Das Angebot beschreibt einen 4,15 m hohen Ballfangzaun aus stabilen verzinkten Doppelstabmatten mit verzinkten Pfosten und Edelstahlschrauben. Der Angebotspreis ist aus Erfahrung von Herrn Andresen sehr wirtschaftlich.
Sofern alle Gemeinden dem Antrag entsprechen, so wird die Umsetzung der Maßnahme möglicherweise aus Witterungsgründen erst 2014 erfolgen können.


Der Bürgermeister leitet in das Thema ein. Seitens einiger Ausschussmitglieder wird der Adressat des Zuschussantrages moniert. Der TSV soll doch an die Gemeinde Karby als Eigentümerin des Sportplatzes herantreten (vergleiche Hinweis im Sachverhalt zum Antrag aus der Vergangenheit).
Ferner hat der Ausschuss seinerzeit bei einem Ortstermin festgestellt, dass der Zaun reparabel sei und daher vom TSV in Eigenleistung repariert werden könne. Der Zustand dürfte sich seither nicht wesentlich verändert haben, so dass die Feststellung auch jetzt noch Bestand habe.
Andere Ausschussmitglieder vertreten die Auffassung, dass die Gemeinde Dörphof so wie auch die anderen drei Gemeinden dem Antrag entsprechen könnte und somit einen zusätzlichen Beitrag zur Sportstättenerhaltung leiste. Allerdings sollte man gleichzeitig ein Gesprächstermin zwischen TSV und den vier beteiligten Gemeinden einberufen, zu dem man erörtert, wie die Kostenbeteiligung an Bau-, Betriebs- und Unterhaltungskosten sämtlicher Sportanlagen des TSV künftig im Sinne aller organisiert werden könne. Dadurch ließe sich vermeiden, dass unnötiger Antrags- und Beratungsaufwand erzeugt wird.
Konkret wird ferner moniert, dass der TSV bei den im Antrag dargestellten Finanzierungsvorschlägen keinen Eigenanteil beisteuert.
Abschließend wird folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:

Es wird beschlossen, den TSV aufzufordern, kurzfristig eine Einnahme- Überschussrechnung des Vereins schriftlich vorzulegen. Dieses Schriftstück soll allen Gemeindevertretern rechtzeitig vor der kommenden GV zugesendet werden. Sofern der TSV keinen Eigenanteil zur Maßnahme beisteuern kann, so soll dieses anhand der vorgelegten Zahlen begründet werden.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Radweg von Schubyfeld nach Schubystrand
Beschlussvorlage - 17/2013

Der Radweg von der Kreuzung Schubyfeld bis nach Schubystrand hat eine Länge von rund 2,3 km. Auf weiten Strecken ist der Asphalt ein- oder beidseitig von Gras überwachsen, so dass die nutzbare Breite teilweise stark eingeschränkt ist. Um die volle Breite wieder herzustellen, müsste ein Bagger mit Räumschaufel, ein Grader, ein Kehrbesen und ein Fahrzeug zur Abfuhr des anfallenden Materials eingesetzt werden. Das anfallende Material müsste geladen, transportiert und gekippt werden. Der Aufwand und die anfallenden Massen sollten nicht unterschätzt werden. Nach Abschluss der Arbeiten müsste ggf. Grassaat ergänzt werden. Der Gesamtaufwand wird auf 3.500 € - 4.500 € geschätzt. Im Winter sollten die Büsche entlang des Radweges stark zurück geschnitten oder auf den Stock gesetzt werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Büsche im Winter zurück zu schneiden. Die Hobelmaßnahme wird im Rahmen der Wegeunterhaltung 2014 durchgeführt. Damit die Banketten zügig wieder durchgrünen, wird eine Durchführung Ende April empfohlen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Straße und Gehweg Schusterberg
Beschlussvorlage - 18/2013

Herr Andresen wurde in der Vergangenheit auf verschiedene Mängel in der Straße Schusterberg 1-17 aufmerksam gemacht.
Der gepflasterte Gehweg entlang des Grundstückes des St.Nikolaiheims ist stark versackt. Die hintere Stütze in Form eines Rasenkantsteins kippt nach hinten. In Höhe des Feuerwehrgerätehauses sind die sogenannten S-Bordsteine lose. Teilweise rühren die Mängel daher, dass Busse und Container-LKW zur Glasverwertung die Gehwegkante überfahren. Wollte man diese Mängel über die Länge des benannten Grundstückes beheben, muss mit Kosten von ca. 6.000 € gerechnet werden. Das im Auftrage der Autokraft tätige Busunternehmen wurde durch Herrn Andresen angeschrieben und aufgefordert, dort nicht mehr zu parken.
Ferner sind seitlich der Pflanzinsel vor dem Grundstück Nr. 15 die Oberflächenbefestigungen aus Platten und Pflastersteinen versackt. Die Oberfläche an einer Leitungsquerung im Gehweg scheint vor Jahren nicht ordnuncsgemäß wieder hergestellt worden zu sein.
Insgesamt ist die Oberfläche des asphaltierten Gehwegs in keinem optimalen Zustand mehr. Dieses gilt teilweise auch für die Straßenoberfläche. Die Zufahrten zu den nördlichen Stichstraßen besitzen keine abgesenkten Bordsteine. Vielmehr hat man sich mit einem Betonkeil beholfen, welcher sich stellenweise auflöst.
Die Ortsentwässerung Nordschwansen ist zur Zeit damit beschäftigt, das Kanalkataster zu vollenden und die Ergebnisse der Inspektion in einem Sanierungskonzept zu bündeln. Sollte sich herausstellen, dass es in der Straße Schusterberg Sanierungsbedarf im Kanalsystem gibt, so würde ggf. auch daraus ein Eingriff in die Oberfläche resultieren.
Fazit:
Möglicherweise scheint es sinnvoll zu sein, die Abstellung der aufgezeigten Mängel gebündelt vorzunehmen. Auf jeden Fall sollte das Sanierungskonzept als Endprodukt der Kanalkatasteraufnahme abgewartet werden.
Vor dem Hintergrund der nunmehr geltenden Pflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen bei Straßenausbauten sollte ggf. in den kommenden Jahren eine Abstellung der Mängel im Rahmen einer konstatierten Unterhaltungsmaßnahme angestrebt werden. Noch könnte man die Asphaltdecke von Fahrbahn und Gehweg abfräsen, die punktuellen Mängel abstellen und wieder herstellen. Sobald die Bausubstanz derart marode ist, dass ein zwingender Eingriff in die Tragschichten erfolgen muss, würde sich der Definition nach ein Ausbau ergeben.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Maßnahme in die Straßen- und Wegeunterhaltung 2014 aufzunehmen und dafür Mittel in den Haushalt einzustellen.


zu TOP 9. Einmalige Zuwendung zur Förderung der Landjugend Schwansen


Die Landjugend Schwansen hat als 72-Stunden Aktion die Info-Tafel in Schuby errichtet. Der Ausschuss sprich seinen Dank aus. Als kleine Anerkennung ergeht folgender Beschluss:

Beschluss:

Es wird beschlossen, der Landjugend Schwansen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 300 € zukommen zu lassen. Dieses geschieht einmalig zusätzlich zum jährlichen Pauschalzuschuss.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Gebührenordnung für Werbung auf der Infotafel

Der Ausschuss berät über die zu fixierenden Regelungen in einer Gebührenordnung. Derzeit wird von einer Fachfirma ein Entwurf einer Gemeindekarte erstellt.

Es wird beschlossen, dass folgende Punkte in einer Gebührenordnung Niederschlag finden sollen:
  • Mindestmietzeit eines Werbeplatzes 3 Jahre.
  • Mietpreis pro Jahr 50 €.
  • Verlängerung der Mietzeit je um ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien zum Datum x eines Jahres kündigt.
  • Einzug der Miete über das Amt Schlei-Ostsee.
Ob ortsangehörige Interessenten bei der Platzvergabe bevorzugt werden sollen, soll später noch erörtert werden.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bekanntgaben

Volker Starck bereichtet als Bauausschussvorsitzender:
  • Die 90°-Kurve Osterschau müsste im Innenradius befestigt werden.
  • Im Buswartehäuschen Grüntal wurde die Sitzbank mutwillig zerstört. Diese muss umgehend repariert werden.
  • Im Buswartehäuschen in Schuby Dorf drücken Baumwurzeln die Gehwegplatten hoch und verursachen somit Stolperstellen. Hier sollte spätestens 2014 Abhilfe geleistet werden.

Bürgermeister Wöhlk regt an, dass die Punkte abgesehen von der Beseitigung der Vandalismusschäden bei der ohnehin vorgesehenen Ortsbereisung des Bauausschusses besichtigt werden.



Jan Andresen  Günther Wöhlk + Volker Starck 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende