N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- sowie des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Dörphof vom 24.11.2009.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 17, 24398 Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender BW Volker Starck
Ausschussvorsitzender (FA) Bgm. Hans-Peter Thomsen
stellv. Vors. BW Martin Banck
Mitglied FA Frank Göbel
Mitglied BW + stellv. Mitglied FA Gisela Kruse
Ausschussmitglied (FA + stellv. Mitglied BW) Heidi Pinn
Mitglied FA Maren Siedenbiedel
Mitglied BW Sascha Werges
stellv. Ausschussvorsitzender FA Günther Wöhlk
Mitglied BW Alfred Zöhner

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
stellv. Mitglied FA + BW Andreas Hobus
Protokollführer Hans-Jürgen Witt
Gast Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 14. 07. 2009
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Bereich "Campingplatz Schubystrand"
  Beschlussvorlage - 13/2009
6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 für den Bereich "Campingplatz Schubystrand"
  Beschlussvorlage - 14/2009
7. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013
  Beschlussvorlage - 12/2009
8. Anfragen und Bekanntgaben

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Finanzausschussvorsitzende Thomsen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.

zu TOP 2. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen von den anwesenden Einwohnern gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 14. 07. 2009
Es werden kein Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 14.07.2009 gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Auf Antrag wird durch Beschluss die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte wie folgt geändert:

Top 5 wird Top 7,
Top 6 wird Top 5,
Top 7 wird Top 6.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Bereich "Campingplatz Schubystrand"
Beschlussvorlage - 13/2009

Die Gemeindevertretung hat am 21.07.2009 die nötigen Planungen für den Campingplatz Schubystrand beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 03.11.2009 eine Stellungnahme abgegeben.
Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 04.09.2009 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro eine Entwurfsfassung für die Flächennutzungsplanänderung (s. Anlagen)erarbeitet, über die zu beraten und beschließen ist.

Die anwesenden Ausschussmitglieder sehen einen Engpass bei den Parkplätzen. Daher fordern sie hier eine Lösung durch den Campingplatzbetreiber. Dieser sichert der Gemeinde hierzu eine zufriedenstelllende Regelung zu.

Weiterhin wird der Betreiber des Campingpatzes gebeten, im Süden des Campingplatzes eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sichern. Hier könnte an der Au eine Entnahmestelle für Löschwasser geschaffen werden.  
Damit die vorstehenden Forderungen der Gemeinde abgesichert werden, sind diese im noch abzuschließenden Durchführungsvertrag aufzunehmen und zu
regeln.


Beschluss:


1. Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Campingplatz Schubystrand“ und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

Der Begriff „Campinghäuser“ wird durch den Begriff „Ferienhäuser“ geändert.
Die Maximalhöhe der baulichen Anlage Gemeinschaftsgebäude wird auf 7,50 m ab Fußbodenoberkante begrenzt.  

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.


Von der Beratung und Beschlussfassung waren gemäß § 22 GO keine Gemeindevertreter/innen ausgeschlossen, sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 für den Bereich "Campingplatz Schubystrand"
Beschlussvorlage - 14/2009

Die Gemeindevertretung hat am 21.07.2009 die nötigen Planungen für den Campingplatz Schubystrand beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 03.11.2009 eine Stellungnahme abgegeben.
Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 04.09.2009 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro eine Entwurfsfassung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 (s. Anlagen) erarbeitet, über den zu beraten und beschließen ist.

Die anwesenden Ausschussmitglieder sehen einen Engpass bei den ausgewiesenen Parkplätzen. Daher fordern sie hier eine Lösung durch den Campingplatzbetreiber. Dieser sichert der Gemeinde hierzu eine zufriedenstellende Regelung zu.
Weiterhin wird der Betreiber des Campingplatzes gebeten, im Süden des Campingplatzes für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen. Hier
könnte an der Au eine Entnahmestelle für Löschwasser geschaffen werden.

Damit die vorstehenden Forderungen der Gemeinde abgesichert werden, sind diese im noch abzuschließenden Durchführungsvertrag aufzunehmen und zu regeln. 


Beschluss:


1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet „Campingplatz Schubystrand“ und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:

Der Begriff „Campinghäuser“ wird durch den Begriff „Ferienhäuser“ geändert.
Die Maximalhöhe der baulichen Anlage „Gemeinschaftsgebäude“ wird auf 7,50 m ab Fußbodenoberkante begrenzt.

2. Der Entwurf desPlanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.


Von der Beratung und Beschlussfassung waren gemäß § 22 GO keine Gemeindevertreter/innen ausgeschlossen, sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013
Beschlussvorlage - 12/2009

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan.Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist im Ausschuss und der Gemeindevertretung zu beraten und zu beschließen.

Weitere Informationen ergeben sich aus dem Haushaltsplanentwurf 2010.

Ebenfalls ist das Investitionsprogramm von der Gemeindevertretung zu beschließen.Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2009 bis 2013 wurde erarbeitet und liegt dem Haushaltsplan 2010 bei.


Beschluss:


Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      587.900,-- EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      587.900,-- EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      36.700,-- EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      36.700,-- EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,00 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
2.500,-- EUR.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Anfragen und Bekanntgaben
Herr Wöhlk trägt vor, dass die Polizei die Straßen in der Gemeinde stärker bestreifen will, um die Sicherheit zu erhöhen. Aus diesem Grunde bittet sie die Gemeinde, die Straßenbeleichtung nachts durchbrennen zu lassen.

Aus finanziellen Gründen einigen sich die Ausschussmitglieder darauf, die alten Straßenbeleuchtungseinschaltzeiten zu belassen.  

Weitere Fragen werden durch den Bürgermeister beantwortet.


Hans-Peter Thomsen/Volker Stark  Hans-Jürgen Witt 
Ausschussvorsitzende  Protokollführer