N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- sowie des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Dörphof vom 28.06.2010.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender BW Volker Starck
Ausschussvorsitzender (FA) Bgm. Hans-Peter Thomsen
stellv. Vors. BW Martin Banck
Mitglied FA Frank Göbel
Mitglied BW + stellv. Mitglied FA Gisela Kruse
Ausschussmitglied (FA + stellv. Mitglied BW) Heidi Pinn
Mitglied FA Maren Siedenbiedel
stellv. Ausschussvorsitzender FA Günther Wöhlk
Mitglied BW Alfred Zöhner

Abwesend sind:
Mitglied BW Sascha Werges (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
stellv. Mitglied FA + BW Andreas Hobus
Protokollführer Jan Andresen
Verwaltung Heinz Lindau
Gast Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 16.03.2010
4. Einwohnerfragestunde
5. Flagge mit Gemeindewappen
6. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Campingplatz Schubystrand"
Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie Vorratsbeschluss
  Beschlussvorlage - 16/2010
7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 Dörphof für das Gebiet "Campingplatz Schubystrand"
a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 17/2010
8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 Dörphof
für das Gebiet "Campingplatz Schubystrand"
b) Beschluss des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 18/2010
9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 Dörphof für das Gebiet "Campingplatz Schubystrand"
c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 19/2010
10. Eignungsflächen für die Nutzung von Windenergie
  Beschlussvorlage - 21/2010
Nichtöffentlicher Teil
Öffentlicher Teil
13. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
14. Anfragen und Bekanntgaben

Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.

Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Amtsausschusses fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.

Es werden folgende Tagesordnungspunkte eingefügt:

TOP 4: Einwohnerfragestunde
TOP 5:Flagge mit Gemeindewappen
TOP 9.2: Konzessionsvertrag mit dem Stromnetzbetreiber
TOP 13: Anfragen und Bekanntgaben

Die Nummerierung der eingeladenen Tagesordnung verschiebt sich entsprechend.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 16.03.2010

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 16.03.2010 erhoben.


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.


zu TOP 5. Flagge mit Gemeindewappen

Günther Wöhlk hat sich um Informationen bemüht. Bei den im Fachhandel erhältlichen Flaggen gibt es erhebliche Qualitäts- und Preisunterschiede. Als Referenz wird die Flagge der Gemeinde Thumby empfohlen. Die Größen sind in 60x90cm, 80x120cm oder 100x150cm erhältlich.

Beschluss:

Die EZ wird gebeten, vom Bestreben der Gemeinde, Flaggen zum Selbstkostenpreis an Bürger und Interessierte abzugeben, in einem Zeitungsbericht zu informieren. In den kommenden 6 Wochen können sich Interessierte beim Bürgermeister oder bei Herrn Wöhlk melden und Flaggen bestellen. Maren Siedenbiedel wird zusammen mit Herrn Wöhlk Infoaushänge am Feuerwehrgerätehaus und der Sparkasse sowie der Volks- und Raiffeisenbank fertigen. Nach den 6 Wochen Bestellfrist ist der Bürgermeister ermächtigt, die Flaggen in der notwendigen Anzahl zu bestellen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Campingplatz Schubystrand"
Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie Vorratsbeschluss
Beschlussvorlage - 16/2010
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist nach dem abschließenden Beschluss der Gemeindevertretung Dörphof am 23.03.2010 dem Innenministerium Schleswig-Holstein (IM) zur Genehmigung überreicht worden. Nach Durchsicht der Unterlagen hat das IM mitgeteilt, dass die F-Planänderung derzeit nicht genehmigungsfähig ist, da die im Bereich des Spielplatzes vorgenommene Änderung noch öffentlich auszulegen ist. Der Antrag auf Genehmigung wurde daraufhin durch das Amt Schlei-Ostsee zurückgezogen.

Dem als Anlage beigefügten Schreiben des IM vom 27.05.2010 kann diese Sachlage entnommen werden.

Beschluss:
  1. Das Verfahren wird wieder aufgenommen. Der geänderte Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind an der Planaufstellung erneut zu beteiligen sowie der Entwurf des B-Planes und die Begründung nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der erneuten Auslegung in Kenntnis zu setzen. 
  3. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Hierauf ist in der Bekanntmachung hinzuweisen.
  4. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf 2 Wochen verkürzt.
  5. Sofern keine zu beachtenden Änderungen während der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Behördenbeteiligung vorgetragen werden, gilt dieser Beschluss auch als neuer abschließender Beschluss (Vorratsbeschluss)

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 Dörphof für das Gebiet "Campingplatz Schubystrand"
a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 17/2010
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 27.04. 2010 bis 28.05.2010 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben des Amtes vom 16.04.2010 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Vorausgegangene Verfahrensbeteiligungen erfolgten am 04.09.2009 sowie am 18.01.2010.

Beschluss:
a) Beschluss/ -empfehlung:
Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

Es gingen keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen während der erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung ein, somit ergeben sich keine Änderungen für die B-Planung.

Insgesamt gingen ein:
Behördenbeteiligung vom 16.04.2010 – öffentliche Auslegung vom 27.04.2010 bis 28.05.2010
hier:  Vorhabenbez. B-Plan Nr. 3 für den Bereich „Campingplatz Schubystrand“
 
Datum:
Bedenken:

Stellungnahmen TöB, sonst. Behörden,
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde)
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht
Abt. Jugend- und Sozialhilfe
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau
Abt. Abfallentsorgung
Abt. Katastropenschutz, Brandschutz
Abt. Wasserwirtschaft
07.05.2010
keine
nachrichtl.
Innenministerium des Landes Schleswig- H.Abt. IV 8 - Bauleitplanung
 
 
nachrichtlich
Innenministerium des Landes Schl.-H.
Abt. Landesplanung
 
 
keine Stellungnahmen von Privatpersonen
 
 

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 Dörphof
für das Gebiet "Campingplatz Schubystrand"
b) Beschluss des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 18/2010
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instument des B-Planes durch den vorhabenbezogenen B-Plan ergänzt. Dieses Instrument des § 12 BauGB verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).

Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes.

Von Herrn Lindau und Herrn Steinort werden die Beweggründe für die Formulierung des § 4 „ ... wirtschaftliche Gründe ...“ erläutert. Maßgeblicher Anlass, dieses in den Vertrag aufzunehmen ist, dass die CampingplatzVO noch nicht endgültig beschlossen wurde und in Kraft getreten ist. Da dem Vorhabenträger das Risiko noch unbekannter Regelungen nicht auferlegt werden kann, wurde die Regelung getroffen.


Beschluss:
Der vorliegende Durchführungsvertrag wird beschlossen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 Dörphof für das Gebiet "Campingplatz Schubystrand"
c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 19/2010
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 27.04. 2010 bis 28.05.2010 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben des Amtes vom 16.04.2010 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Vorausgegangene Verfahrensbeteiligungen erfolgten am 04.09.2009 sowie am 18.01.2010.

Da keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen während der erneuten Auslegung eingegangen sind, kann der Satzungsbeschluss erfolgen

Beschluss:
a) Beschluss/ -empfehlung:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Eignungsflächen für die Nutzung von Windenergie
Beschlussvorlage - 21/2010
Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.04.2009 und 21.07.2009 hat sich die Gemeinde Dörphof dafür ausgesprochen keine potentiellen Eignungsflächen für Windenergie zu benennen, da im Gemeindegebiet keine geeigneten Flächen vorhanden waren. Die Gemeinde hat sich jedoch vorbehalten erneut über dieses Thema zu beraten und im Rahmen des offiziellen Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans potentiell geeignete Flächen zu melden, sofern sich im Laufe des Verfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans die Abstandsflächen verändern.

Im Januar 2010 hat das Innenministerium den Entwurf einer Neufassung des gemeinsamen Runderlasses „Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen“ in das Beteiligungsverfahren gegeben. Dieser Erlass soll künftig die gemeinsamen Runderlasse zur Planung von Windkraftanlagen aus den Jahren 1995 und 2003 ersetzen, die mit Ablauf des Jahres 2009 ihre Gültigkeit verloren haben.

Neben den Abstandsflächen zu anderen schutzwürdigen Nutzungen sollen auch die Abstandsflächen zur Wohnbebauung neu geregelt werden. Diese stellen sich dabei wie folgt dar:
                                                                                                                                                        NEU                                                                            ALT*
Einzelhäuser und Splittersiedlungen mit bis zu 4 Häusern im Außenbereich                                                                                                                                  500 m                                                                                                                                 525 m
Siedlungen allgemein / alle anderen Siedlungen                                                                                                                                 800 m                                                                                                                                 750 m
Sondergebiete, die der Erholung dienen (§ 10 BauNVO)                                                                                                                                  800 m                                                                                                                                 1.500 m
Gewerbe- und Industriegebiete am Rand von Siedlungen                                                                                                                                  500 m                                                                                                                                 --
* bei 150 m Gesamthöhe

Der neue Erlass soll voraussichtlich im August/September 2010 in Kraft treten.

Durch die Herzogliche Verwaltung Grünholz wurden deren Flächen im Gemeindegebiet Dörphof, unter Berücksichtigung der im Entwurf vorgesehenen Abstände, einer Überprüfung unterzogen. Die Überprüfung erfolgte dabei durch das Ingenieurbüro IPP, welches auch das Kartenmaterial für das Kreiskonzept entwickelt hat.
Danach ist festzuhalten, dass eine Fläche südlich Grüntal und östlich der B 203 als potentiell geeignet einzustufen ist. Für diese Fläche wurde der Antrag gestellt, eine Nachmeldung als Eignungsfläche für Windenergie vorzunehmen.

Nach den derzeitigen Planungen sollen insgesamt ca. 1,5 % der Landesfläche als Eignungsflächen für Windenergie ausgewiesen werden. Die Verteilung der Anteile auf die einzelnen Landkreise/kreisfreien Städte ist dabei noch nicht geregelt. Das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans ist für Ende dieses Jahres angedacht.

Auch wenn das Kreiskonzept durch den Kreistag zwischenzeitlich beschlossen wurde, können potenziell geeignete Flächen bis zum offiziellen Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans nachgemeldet werden.

Eine lebhafte Diskussion wurde geführt. Zunächst wurde durch Martin Banck festgestellt, dass die im Plan dargestellten Abstände zur Wohnbebauung... nicht stimmig sind. Ferner wurde die Stimmungslage der Nachbargemeinden genannt. Die Gemeinden Damp und Waabs sehen eine Ausweisung kritisch.
Volker Starck lobte die Eröffnung der Möglichkeit, dass die Gemeinde selbst über die mögliche Ausweisung von Eignungsflächen entscheiden kann, wenngleich das Land dennoch die Prioritäten anschließend festlegt. Herr Lindau greift diesen Gesichtspunkt auf und erläutert, dass der Kreis bewusst die föderale Entscheidungsebene gewählt hat. Dennoch sind die Eignungsräume mit 1,5 % der Landesfläche begrenzt, so dass abschließend durch das Land eine Priorisierung vorgenommen wird. Dabei wird der Landstrich Schwansen vermutlich ohnehin aus der Ausweisung ausgeklammert werden.
Ob der gemeine Tourist tatsächlich ein Urlaubsziel meidet, weil Windräder in er Landschaft stehen, wurde unterschiedlich bewertet.
Abschließend wird empfoheln, dass man zunächst das Zusammenspiel der bereits beschlossenen und im Bau befindlichen bzw. existenten alternativen Energiegewinnungsanlagen beobachtet und Erfahrungen gewinnt.


Beschluss:
Die durch die Herzogliche Verwaltung gemeldet Potentialfläche für Windenergie südlich Grüntal und östlich der B 203 soll über den Kreis Rendsburg-Eckernförde dem Innenministerium des Landes S.-H. nachgemeldet werden.

Sofern diese Fläche im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans Berücksichtigung findet, wird die Gemeinde Dörphof entsprechende Bauleitplanung zur Realisierung des Standortes betreiben.

Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

Nichtöffentlicher Teil

Öffentlicher Teil

zu TOP 13. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Ausschussvorsitzende berichtet über die in nicht-öffentlicher Sitzung beratenen TOPs. .


zu TOP 14. Anfragen und Bekanntgaben

  • Einige Bürger kommen ihrer Straßenreinigungspflicht nur mäßig nach.
  • Die Vereinbarung mit dem Prinzen zu Schleswig-Holstein bzgl. der Strandnutzung / Parkplatznutzung am Schubystrand wurde neu geschlossen. Der Ausschussvorsitzende verliest Auszüge aus der Vereinbarung. Die alten Ausweise verlieren mit Ende der Saison 2010 ihre Gültigkeit. Die Ausstellung der neuen Ausweise und deren Form muss mit den Beteiligten Amt, Gemeinde und Prinz zu Schleswig-Holstein neu organisiert werden.
  • Herr Steensen-Feddersen wird seitens des Ordnungsamtes aufgefordert, den Gemeindeweg Krim - Schwansener See von Geäst etc. frei zu räumen. Ihm ist eine Frist einzuräumen. Nach Verstreichen der Frist ist eine Ersatzvornahme anzudrohen.
  • Die Hundehalter in Schuby werden vom Ordnungsamt freundlich angeschrieben und gebeten, das Auskoten der Hunde in und am Wanderweg Schusterberg zu unterlassen.
  • Die Bürger des Schusterbergs werden vom Ordnungsamt freundlich angeschrieben, es zu unterlassen, Grünabfälle, Rasenschnitt, Geäst etc. am Wanderweg Schusterberg abzulagern.



Jan Andresen  Hans-Peter Thomsen 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r