Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.05 Uhr |
Ausschussvorsitzender BW Volker Starck |
Ausschussvorsitzender (FA) Bgm. Hans-Peter Thomsen |
stellv. Vors. BW Martin Banck |
Mitglied FA Frank Göbel |
Mitglied BW + stellv. Mitglied FA Gisela Kruse |
Ausschussmitglied (FA + stellv. Mitglied BW) Heidi Pinn |
Mitglied FA Maren Siedenbiedel |
Mitglied BW Sascha Werges |
stellv. Ausschussvorsitzender FA Günther Wöhlk |
Mitglied BW Alfred Zöhner |
stellv. Mitglied FA + BW Andreas Hobus |
Protokollführer Ulrich Erichsen |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Einwohnerfragestunde |
5. | Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 26/2010 | |
6. | Sicherung der Straßenentwässerung vor Karlberg 38 |
Beschlussvorlage - 27/2010 | |
7. | 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Biogasanlage Schuby" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 29/2010 | |
8. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 für den Bereich "Biogasanlage Schuby" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 30/2010 | |
9. | Erlass Haushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 28/2010 | |
10. | Anfragen und Bekanntgaben |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Bürgermeister Thomsen berichtet von der beabsichtigten Renovierung des Raiffeisengebäudes in Dörphof. Ansonsten werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.
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zu TOP 5. | Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 26/2010 Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen. Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 54 Aktien erwerben. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Sicherung der Straßenentwässerung vor Karlberg 38 |
Beschlussvorlage - 27/2010 Herr Hans Lange hat in den vergangenen Jahren sowohl den Bürgermeister als auch Herrn Andresen einige Male darauf hingewiesen, dass Straßenwasser über die vor seinem Hof liegende Entwässerungsrinne hinwegläuft und dann über den Hofplatz in die Tenne läuft. Zuletzt kam dieser Hinweis mit etwas mehr Nachdruck. Das Wasser hinterlässt auf seinem Hofplatz eine Spur und zeigt den Weg zur Tenne auf. Grund für das Überlaufen sind Versackungen und Gegengefälle der vorhandenen Rinne. Um diesem Problem dauerhaft zu begegnen, hat Herr Andresen die Kosten für den Bau einer breiteren, neuen im Gefälle verlegten Rinne geschätzt. Die Kostenschätzung schließt mit rund 5.000 €. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen zur Sicherung der Straßenentwässerung vor Karlberg 38 die Verlegung einer breiteren, neuen im Gefälle verlegten Rinne vorzunehmen. Hierfür sind 5.000 € in den Haushalt für 2011 einzustellen. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Biogasanlage Schuby" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 29/2010 Die Gemeindevertretung hat am 23.03.2010 die nötigen Planungen für eine "Biogasanlage Schuby" beschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 19.05.2010 eine positive Stellungnahme abgegeben. Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 19.04.2010 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen fließen mit in die Planung ein. Die für die weitere Bearbeitung erforderlichen Immissionsgutachten hinsichtlich Lärm und Geruch sind zwischenzeitlich erstellt worden. Das Geruchsgutachten kommt zum Ergebnis, dass sich im Bereich der umliegenden Wohnbebauung keine Änderungen hinsichtlich der Geruchsimmissionen ergeben. Das Lärmgutachten ergibt, dass bei Durchführung von Schallschutzmaßnahmen durch den Normalbetrieb der geplanten BGA ...der Immissionsrichtwert ...tagsüber und nachts um mind. 10 dB unterschritten wird. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro die Entwurfsfassung für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: 1. Die Entwürfe der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet “Biogasanlage Schuby“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 für den Bereich "Biogasanlage Schuby" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 30/2010 Die Gemeindevertretung hat am 23.03.2010 die nötigen Planungen für eine "Biogasanlage Schuby" beschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 19.05.2010 eine positive Stellungnahme abgegeben. Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 19.04.2010 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen fließen mit in die Planung ein. Die für die weitere Bearbeitung erforderlichen Immissionsgutachten hinsichtlich Lärm und Geruch sind zwischenzeitlich erstellt worden. Das Geruchsgutachten kommt zum Ergebnis, dass sich im Bereich der umliegenden Wohnbebauung keine Änderungen hinsichtlich der Geruchsimmissionen ergeben. Das Lärmgutachten ergibt, dass bei Durchführung von Schallschutzmaßnahmen durch den Normalbetrieb der geplanten BGA ...der Immissionsrichtwert ...tagsüber und nachts um mind. 10 dB unterschritten wird. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro die Entwurfsfassung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: 1. Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet “Biogasanlage Schuby“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass Haushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 28/2010 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Der Entwurf wird von Herrn Erichsen vorgetragen. Folgende Änderungen werden vorgenommen: Verwaltungshaushalt:
Vermögenshaushalt:
Der Rücklagenstand gestaltet sich wie folgt: Stand Februar 2010: 289.615,89 € Voraussichtliche Entnahme 2010: -16.800,00 € Voraussichtliche Entnahme 2011: -22.200,00 € Voraussichtlicher Stand am 31.12.2011: 250.615,89 € Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 557.000,00 EUR in der Ausgabe auf 557.000,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 22.700,00 EUR in der Ausgabe auf 22.700,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,-- EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,00 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 % 2. Gewerbesteuer 310 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Anfragen und Bekanntgaben |
Bürgermeister Thomsen teilt mit, dass die nächste Gemeindevertretersitzung am 08.12.2010 stattfindet. Jan Andresen soll sich die Überfahrt Schubystrand bezüglich des Schwerlastverkehrs ansehen. Günther Wöhlk teilt mit, dass weitere Flaggen zum Preis von 35 € bei ihm erworben werden können. Andreas Hobus fragt nach dem Stand der Nabu-Hütte. Bürgermeister Thomsen entgegnet, dass die Finanzierung nicht gesichert ist.
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Hans-Peter Thomsen | Ulrich Erichsen |
Ausschussvorsitzende/r | Protokollführer/in |