N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanz- sowie des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Dörphof vom 09.08.2011.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
stellv. Mitglied Andreas Hobus (stellv. für Frank Göbel)
Ausschussvorsitzender BW Volker Starck
Ausschussvorsitzender (FA) Bgm. Hans-Peter Thomsen
stellv. Vors. BW Martin Banck
Mitglied BW + stellv. Mitglied FA Gisela Kruse
Ausschussmitglied (FA + stellv. Mitglied BW) Heidi Pinn
Mitglied FA Maren Siedenbiedel
Mitglied BW Sascha Werges
stellv. Ausschussvorsitzender FA Günther Wöhlk
Mitglied BW Alfred Zöhner

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Frank Göbel (entschuldigt vert. durch Andreas Hobus)

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock
Gast Jens Joost
Gast Christoph Prinz zu Schleswig-Holstein
Gast Frank Springer
Gast Peter Steinort
Gast Garnet Wöhlk

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Einwohnerfragestunde
5. 5. Änderung des Flächennutzungsplans
5.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 5/2011
5.2 Abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 6/2011
6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 "Biogasanlage Schuby"
6.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 7/2011
6.2 Beschluss des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 8/2011
6.3 Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 9/2011
7. 1. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 "Campingplatz Schubystrand"
7.1 a) Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 12/2011
7.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 13/2011
8. Nutzungsvereinbarung mit dem NABU-Landesverband Schleswig-Holstein; Info-Hütte Schwansener See
  Beschlussvorlage - 4/2011
9. Verstärkte Deckenunterhaltung der Gemeindestraße Schubyfeld - Revkuhl
  Beschlussvorlage - 11/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
11. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende Thomsen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 5. 5. Änderung des Flächennutzungsplans

zu TOP 5.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 5/2011

Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde für die Biogasanlage Schuby und die Begründung haben in der Zeit vom 28.01.2011 bis 02.03.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 06.01.2011 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 19.04.2010.


Beschluss:

a) Beschluss/ -empfehlung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behörden/TöB-Beteiligung v. 06.01.2011 – mit öffentl. Auslegung vom 28.01.2011 – 02.03.2011
hier: 5. Änderung Flächennutzungsplan Dörphof
        vorhabenbez. B-Plan Nr. 4 für „Biogasanlage Schuby“, Gemeinde Dörphof
 
 
Datum:                         Bedenken:          
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
Belange nicht berührt, daher keine weitere Beteiligung
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
Belange nicht berührt, daher keine weitere Beteiligung
8.
Hauptzollamt
 
 
11.
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr durch das LBV-SH
 
17.
Forstbehörde Nord
11.01.2011
keine
18.
Archäologische Landesamt
02.03.2011
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
ehem. Staatl. Umweltamt
24.01.2011
keine
21a.
LLUR /ehem.Amt für ländliche Räume (Landwirtschaft, Dorfentwicklung, Flurneu-ordnung, ländl. Wegebau, Küstenschutz
 
 
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
02.03.2011
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
 
 
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Nordschwansen
 
 
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
12.01.2011                   keine
32.
Wasser-und Bodenverband
"Schwansener See"
 
 
34.
- Sachbearbeiter i.H. (Entwässerung)
- Ordnungsamt i. H. (Verkehrsaufsi.)
14.01.2011
keine
35.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume des Landes Schl.-H.
(Obere Naturschutzbehörde)
 
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
02.03.2011
s. Stellungnahme
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
 
 
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
14.03.2011
17.05.2010
s. Stellungnahme
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
 
41.
AWR
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.-Eckernf.
01.03.2011
keine
43.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 9 – Landesplanung.
16.02.2011
19.05.2010
keine
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
- Städtebau und Ortsplanung, Bauwesen
 
 


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
46.
Gemeinde Brodersby
04.02.2011
s. Stellungnahme
47.
Gemeinde Damp
13.01.2011
keine
50.
Gemeinde Karby
17.01.2011
keine
51.
Gemeinde Thumby
13.01.2011
keine
52.
Gemeinde Winnemark
24.01.2011
keine


Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.




Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5.2 Abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 6/2011

s. Beschlussvorlage 5/2011


Beschluss:

b) Beschluss/ -empfehlung
Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dörphof abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 "Biogasanlage Schuby"

zu TOP 6.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 7/2011

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Biogasanlage Schuby“ der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 28.01.2011 bis 02.03.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 06.01.2011 hierüber informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 19.04.2010.


Beschluss:

a) Beschluss/ -empfehlung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behörden/TöB-Beteiligung v. 06.01.2011 – mit öffentl. Auslegung vom 28.01.2011 – 02.03.2011
hier: 5. Änderung Flächennutzungsplan Dörphof
        vorhabenbez. B-Plan Nr. 4 für „Biogasanlage Schuby“, Gemeinde Dörphof
 
 
Datum:                         Bedenken:          
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
Belange nicht berührt, daher keine weitere Beteiligung
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
Belange nicht berührt, daher keine weitere Beteiligung
8.
Hauptzollamt
 
 
11.
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr durch das LBV-SH
 
17.
Forstbehörde Nord
11.01.2011
keine
18.
Archäologische Landesamt
02.03.2011
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume (LLUR)
ehem. Staatl. Umweltamt
24.01.2011
keine
21a.
LLUR /ehem.Amt für ländliche Räume (Landwirtschaft, Dorfentwicklung, Flurneu-ordnung, ländl. Wegebau, Küstenschutz
 
 
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
02.03.2011
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
 
 
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Nordschwansen
 
 
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
12.01.2011                   keine
32.
Wasser-und Bodenverband
"Schwansener See"
 
 
34.
- Sachbearbeiter i.H. (Entwässerung)
- Ordnungsamt i. H. (Verkehrsaufsi.)
14.01.2011
keine
35.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume des Landes Schl.-H.
(Obere Naturschutzbehörde)
 
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
02.03.2011
s. Stellungnahme
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
 
 
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
14.03.2011
17.05.2010
s. Stellungnahme
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
 
41.
AWR
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.-Eckernf.
01.03.2011
keine
43.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 9 – Landesplanung.
16.02.2011
19.05.2010
keine
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
- Städtebau und Ortsplanung, Bauwesen
 
 


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
46.
Gemeinde Brodersby
04.02.2011
s. Stellungnahme
47.
Gemeinde Damp
13.01.2011
keine
50.
Gemeinde Karby
17.01.2011
keine
51.
Gemeinde Thumby
13.01.2011
keine
52.
Gemeinde Winnemark
24.01.2011
keine


Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.2 Beschluss des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 8/2011

Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instument des B-Planes durch den vorhabenbezogenen B-Plan ergänzt. Dieses Instrument des § 12 BauGB verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).

Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes.


Beschluss:

Der vorliegende Durchführungsvertrag wird beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.3 Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 9/2011

s. Beschlussvorlage 7/2011


Beschluss:

b) Beschluss/ -empfehlung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Nr. 4, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 1. vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 "Campingplatz Schubystrand"

zu TOP 7.1 a) Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 12/2011

Die Betreiberin des Campingplatzes Schubystrand beabsichtigt, eine Verlagerung und Umgestaltung des Gemeinschaftshauses. Die Umsetzung ist nicht durch eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 3 möglich (eine eingehende Prüfung diesbezüglich wurde von Kreis durchgeführt), d. h. ein B-Plan-Änderungsverfahren wird erforderlich.
Da die Voraussetzungen für eine vereinfachte Änderung bestehen, wird dies Verfahren durchgeführt.

Es hat bereits mehrere Besprechungen in dieser Angelegenheit gegeben zwischen dem Betreiber, der Gemeinde, dem Kreis und dem Amt, letztere am 13.07.2011.


Beschluss:

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.3 „Campingplatz Schubystrand“ soll nun wie folgt geändert werden:
            - Verlagerung Gemeinschaftshaus mit Erhöhung Grundfläche, Firsthöhe, Änderung
Dachform und Außenwandgestaltung
            - Erhöhung und Erweiterung Grundfläche für Sanitärgebäude
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer, Busdorf, beauftragt werden.
  3. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im vereinfachten Verfahren abgesehen werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  5. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 13/2011

s. Beschlussvorlage 12/2011

Sollten zum Zeitpunkt der Auslegung bereits wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vorliegen, sind diese öffentlich auszulegen.


Es wird festgelegt, dass die Firsthöhe eine Maxmalhöhe von 12,0 m über Erdgeschossfertigfußbodenhöhe nicht übersteigen darf.


Beschluss:

1. Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet “Campinglatz Schubystrand“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt:

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen mit den nach der Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Nutzungsvereinbarung mit dem NABU-Landesverband Schleswig-Holstein; Info-Hütte Schwansener See
Beschlussvorlage - 4/2011

Das Projekt „Infohütte am Schwansener See“ wurde im Jahr 2010 gestoppt. Es besteht Einvernehmen darüber, dass es wieder aufleben soll. Beteiligt sind wiederum die Gemeinden Brodersby, Damp und Dörphof, wobei der Gemeinde Damp wie bisher die Federführung obliegt.

Entgegen der bisherigen Planung, ist mit dem Landesverband des NABU eine (neue) Vereinbarung über die Nutzung der geplanten Infohütte am Schwansener See zu schließen.

Grundsätzlich dient die Ursprungsfassung der Nutzungsvereinbarung aus dem Vorjahr als Grundlage für die Neue. Abgesehen davon, dass nunmehr der NABU-Landesverband Schleswig-Holstein Vertragspartner sein wird, soll eine Formulierung in den Text aufgenommen werden, die eine Beschränkung der finanziellen Aufwendungen der beteiligten Gemeinden vorsieht.


Beschluss:

Der neue Entwurf der Nutzungsvereinbarung, die mit dem NABU-Landesverband Schleswig-Holstein zu schließen ist, beinhaltet die Einschränkung, dass die beteiligten Gemeinden die Finanzierung „im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung gestellten Mittel“ übernehmen. Der entsprechende Entwurf vom 29.04.2011 wird beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Verstärkte Deckenunterhaltung der Gemeindestraße Schubyfeld - Revkuhl
Beschlussvorlage - 11/2011

Im Jahre 2008 wurde die verstärkte Unterhaltung an der Asphaltdecke des Radwegs und der Gemeindestraße von der K 63 bis zur Kreuzung Schubystrand beschlossen und Anfang 2009 wurde die Maßnahme durchgeführt. Bei Gesamtkosten von rund 95.000 € wurde aus FAG-Mitteln ein Zuschuss in Höhe von 36.263,00 € gezahlt. Eine weiterführende Maßnahme von der Kreuzung Schubystrand bis zur Gemeindegrenze nach Revkuhl wurde für die folgenden Jahre empfohlen.

Da die Gemeinde Dörphof auf Basis eines formlosen Zuschussantrags beim Kreis bereits seit Jahren für die Förderung vorgemerkt ist, teilt der zuständige Mitarbeiter des Kreises auf Nachfrage von Herrn Andresen im Juli 2011 mit, dass die Maßnahme in 2012 aus FAG-Mitteln gefördert werden könne, sofern die Gemeinde einen eindeutigen Beschluss herbeiführt und die Kofinanzierung sichergestellt ist. Möglicherweise kommt ein Teil des Zuschusses erst in 2013 zur Auszahlung an die Gemeinde. Diese Aussagen sind allerdings immer unter dem Vorbehalt getätigt, dass sich die Rahmenbedingungen nicht wesentlich ändern.

Entgegen der alten Praxis bis 2009 werden ab 2010 nicht mehr 50 % Zuschuss abzgl. der Finanzkraft der Gemeinde gewährt, sondern der Zuschuss berechnet sich künftig mit 55 % der Nettobaukosten excl. der Baunebenkosten. Unterm Strich handelt es sich um eine Veränderung der Berechnungsweise, sie wirkt sich aber letztendlich nicht massiv zum Vor- oder Nachteil in der Zuschüsshöhe aus. Gravierender ist, dass ab 2010 keine Innerortsabschnitte von Gemeindeverbindungsstraßen (z.B. 2009 noch von der K63 bis Schusterberge) mehr gefördert werden. Anlass dieser Umstände war die Änderung der Verteilungsrichtlinie des Kreises RD-Eck in 2009. Ferner kann derzeit auf der Grundlage des wirkenden Doppelhaushaltes des Landes SH für 2011 und 2012 sicher erklärtwerden, dass der Kreis RD-Eck 2012 FAG-Mittel als Zuschussmittel bereit stellen kann. Für 2013 könnte sich eine Änderung der Summe oder Verteilungskriterien einstellen, möglicherweise wird die Einwerbung von Zuschüssen erschwert. Langfristig soll der ländliche Wegebau zunehmend aus Strukturmitteln der EU gefördert werden. Um diese Mittel einzuwerben, sind allerdings erhebliche Planungsleistungen beizubringen und der Verwaltungsaufwand steigt immens. Allein deshalb ist eine Umsetzung der Maßnahme in 2012 zu empfehlen.

Die Änderung der Fördermodalitäten gegenüber der Zeit bis 2009 berücksichtigend, wurden die Kosten der verstärkten Deckenunterhaltungsmaßnahme von Herrn Andresen geschätzt. Die Vordersätze (Massen) basieren auf einem örtlichen Aufmaß vom 25.07.2011. Besonders zu erwähnen ist:
  • An den Streckenbschnitten, an denen schon heute ausgefahrene Banketten sichtbar sind, wurden seitliche Befestigungen mittels Rasengittersteinen vorgesehen (vergleiche im Lageplan gelbe Markierungen).
  • Sofern kein Einwand der Gemeinde / Anlieger geäußert wird, werden alle Koppel- und Grundstückszufahrten beibehalten
  • Vor der Biogasanlage muss die Zufahrt entsprechend dem schweren An- und Abfahrtsverkehr hergestellt werden. Der Eigentümer und Betreiber der Anlage wird die vorbereitenden Erdarbeiten ggf. in Eigenleistung erbringen und die zusätzlich entstehenden Kosten einer besonders stabilen Asphaltierung übernehmen (netto rund 4.000 €). Dazu zählen auch rund 100 lfdm Seitenbefestigung mit Rasengittersteinen.
  • Vor dem Grundstück „Schubyfeld 10“ herrscht ein Entwässerungsproblem der Straße und führt zu stehendem Wasser zwischen Grundstück und Straße. Einhergehend damit gibt es Sackungen. Daher ist hier die Installation einer Betonmuldensteinrinne und eines zusätzlichen Straßenablaufs vorgesehen.
  • Der Radweg hinter dem Knick in Höhe der Pferdeweide in Revkuhl weist einige Wurzelaufwürfe auf. Daher schlägt Herr Andresen vor, zwischen dem Knick und dem Radweg eine Wurzelschutzfolie einzubauen (wie auch 2009 in Höhe Schuby-Mühle).

Die aus der Schätzung hervorgehenden Kosten stellen sich wie folgt dar:
  • Baukosten gesamt         245.000 €
  • In Aussicht stehender Zuschuss      100.000 €
  • Erstattung durch Biogasanlagenbetreiber   5.000 €
  • Eigenanteil der Gemeinde Dörphof      140.000 €

Zur Haushaltslage der Gemeinde:
Die allgemeine Rücklage der Gemeinde Dörphof hat mit Stand 01.01.2011 eine Summe von 288.722 € ausgewiesen. Planmäßig erfolgt eine Rücklagenentnahme in 2011 in Höhe von 23.000 €, so dass für 2012 ein allgemeiner Rücklagenstand von rund 265.000 € zu erwarten ist.

Der Kreis Rendsburg- Eckernförde benötigt von der Gemeinde Dörphof ein eindeutiges Signal, ob er die Maßnahme in das Programm 2012 mit aufnehmen soll. Ob eine Aufnahme tatsächlich gelingt, kann natürlich erst nach erneuter, konkreter Vorlage der Willenserklärung der Gemeinde und Prüfung durch den Kreis ausgesprochen werden. Allerdings spricht derzeit nichts dagegen.

Sollte die Gemeindevertretung die Maßnahme beschließen, so empfiehlt Herr Andresen die Erstellung des Wurzelschutzes noch im Herbst 2011, damit das Wachstum der Wurzeln 2012 tatsächlich beendet ist.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Maßnahme durchzuführen. Dem Kreis ist dieses schriftlich mitzuteilen. Die Finanzierung erfolgt aus der Rücklage, d.h. die Summen werden im Haushalt 2012 eingestellt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Planungsauftrag zu erteilen, Ausschreibungen zu veranlassen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 11. Anfragen und Bekanntgaben

Der Ausschussvorsitzende Starck teilt den nichtöffentlich gefassten Beschluss mit.

Es folgen noch verschiedene Anfragen und Bekanntgaben.



Hans-Peter Thomsen und Volker Starck  Gunnar Bock 
Ausschussvorsitzende  Protokollführer