Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Dörphof

Beschlussvorlage
6/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
07.06.2012

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 26.06.2012 

Betreff:
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Karlberger Straße Süd"

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 2 „Karlberger Straße Süd“ ist seit dem 03.05.2001 rechtskräftig. Eine Erschließung des Gebietes ist jedoch bis heute nicht erfolgt, da der Erschließungs- und Bauträger diese Arbeiten erst bei entsprechender Grundstücksnachfrage angehen wollte. 

Die Gemeinde hat viele Gespräche mit dem Erschließungsträger geführt mit dem Versuch, die Grundstücke besser vermarkten zu können. Im Jahre 2006 wurde der Bebauungsplan durch ein vereinfachtes Verfahren geändert, um die Baumöglichkeiten attraktiver zu gestalten.

Da jedoch trotz aller Bemühungen keine Veränderung eingetreten ist, dieser Standort keine Nachfrage hat, ist zu überlegen, den Bebauungsplan Nr. 2 aufzuheben, um neue Möglichkeiten zu schaffen.


Abstimmungstext:

1. Der Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet „Karlberger Straße Süd“ wird aufgehoben.  

2. Der Aufhebungsbeschluss ist vorerst noch nicht ortsüblich bekannt zu machen
(§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Die Gemeinde läßt durch einen Anwalt die möglichen Konsequenzen einer Aufhebung für
die Gemeinde hinsichtlich Schadensersatzansprüche Dritter prüfen.



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Jutta Blaase
-Verwaltung-