Der Bebauungsplan Nr. 2 „Karlberger Straße Süd“ ist seit dem 03.05.2001 rechtskräftig. Eine Erschließung des Gebietes ist jedoch bis heute nicht erfolgt, da der Erschließungs- und Bauträger diese Arbeiten erst bei entsprechender Grundstücksnachfrage angehen wollte.
Die Gemeinde hat viele Gespräche mit dem Erschließungsträger geführt mit dem Versuch, die Grundstücke besser vermarkten zu können. Im Jahre 2006 wurde der Bebauungsplan durch ein vereinfachtes Verfahren geändert, um die Baumöglichkeiten attraktiver zu gestalten.
Da jedoch trotz aller Bemühungen keine Veränderung eingetreten ist, dieser Standort keine Nachfrage hat, ist zu überlegen, den Bebauungsplan Nr. 2 aufzuheben, um neue Möglichkeiten zu schaffen.