Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Dörphof

Beschlussvorlage
12/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christoph Stöcks   
 
21.11.2012

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 04.12.2012 
Finanz-, Bau- und Wegeausschuss  

Betreff:
Erlass der V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung

Sachverhalt:

Nach der Gemeindeordnung besteht für die Gemeinden keine Verpflichtung, den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung als ständigen Ausschuss zu führen. Aus pragmatischen Gründen ist es sinnvoll, die Rechnungsprüfung auf den Finanzausschuss zu übertragen. Dadurch wird ein weiterer Schritt zur Verschlankung der Verwaltung getan. Diese Änderung sollte mit der neuen Wahlzeit erfolgen.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form zu erlassen, die mit der konstituierenden Sitzung der neuen Gemeindevertretung in Kraft tritt.



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Christoph Stöcks
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf der V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung