Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung | 04.12.2012 |
Finanz-, Bau- und Wegeausschuss |
Betreff: |
Erlass der V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung |
Sachverhalt: |
Nach der Gemeindeordnung besteht für die Gemeinden keine Verpflichtung, den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung als ständigen Ausschuss zu führen. Aus pragmatischen Gründen ist es sinnvoll, die Rechnungsprüfung auf den Finanzausschuss zu übertragen. Dadurch wird ein weiterer Schritt zur Verschlankung der Verwaltung getan. Diese Änderung sollte mit der neuen Wahlzeit erfolgen. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, die V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form zu erlassen, die mit der konstituierenden Sitzung der neuen Gemeindevertretung in Kraft tritt. |
Anlagen: |
Entwurf der V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung |