Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Dörphof

Beschlussvorlage
25/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Frank Göbel   
 
15.08.2017

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  
Finanzausschuss 30.08.2017 

Betreff:
Antrag der Ev. Kirchengemeinde Karby auf Kostenbeteiligung für den Friedhof Karby

Sachverhalt:

Die Kirchengemeinde Karby beantragt eine Kostenbeteiligung zum Defizit des Friedhofes in Karby. Gem. Bestattungsgesetz SH §22(2) hat sich die Gemeinde an den Kosten zu beteiligen sofern kein eigener oder in einem Zweckverband vorhandener Friedhof vorgehalten wird und ein sogenannter " Silmutanfriedhof " betrieben wird.


Abstimmungstext:

OhneVorlage weiterer Unterlagen kann das Thema nicht abschließend beurteilt werden. Es wird daher beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, weitere Unterlagen anzufordern und in Vorgesprächen folgende gemeindliche Positionen zu verfolgen:

  • Eine Beteiligung am Defizit ist um den Betrag zu reduzieren, der durch den Verzicht von Gebühren gem. Entscheidung des Kirchengemeinderates in den Jahren 2011 bis 2016 entstanden ist. Hierzu sind die Sachbücher der entsprechenden Jahre vorzulegen.
  • Eine Beteiligung zum Verbleib des Defizites zu1) kann nur unter der verhältnismäßigen Berücksichtigung der Einwohner aus dem gesamten Kirchengemeindegebiet erfolgen, hierzu zählen auch die Gemeinde Damp (Schwastrum, Fischleger) und die Stadt Kappeln (Kopperby, Olpenitz). Der Kirchengemeinderat hat die entsprechenden Einwohnerzahlen vorzulegen.
  • Eine Beteiligung für die folgenden Jahre ist nur mit einer kostendeckenden Haushaltsplanung möglich. Entsprechende Maßnahmen zur Kostenreduzierung des Betriebes / Gebührenanpassung sind durch den Kirchenkreis bzw. Kirchengemeinderat vorzuweisen.
  • Der Bürgermeister soll weiterhin Gespräche mit anderen Gemeinden führen.


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gez. Bürgermeister
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