N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby vom 30.06.2011.

Sitzungsort:  in der Gastwirtschaft Hammerich, Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Heinrich Hauschildt
Gemeindevertreterin Britta Büll
Gemeindevertreterin Monique Geest
Gemeindevertreter Klaus-Peter Greve-Wegner
Gemeindevertreter Reiner Herzog
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen
Gemeindevertreter Kay Ridder
Gemeindevertreter Rainer Röhl
Gemeindevertreter Henning Röhr
Gemeindevertreterin Rosemarie Röhr
2. stellv. Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreterin Göntie Timme
1. stellv. Bürgermeister Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Beteiligung der Gemeinden Güby und Hummelfeld an der kommunalen Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren der Gemeinde Fleckeby
  Beschlussvorlage - 13/2011
8. Wahl von 4 Mitgliedern und 4 stellv. Mitgliedern in den Krippenausschuss Fleckeby
  Beschlussvorlage - 14/2011
9. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes - südöstliche Erweiterung Götheby
Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 15/2011
10. Bebauungsplan Nr. 14 - südöstliche Erweiterung Götheby
Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 16/2011
11. Antrag auf Änderung der Bepflanzung an der B 76 Höhe des Grundstückes Hauptstraße 9
12. Finanzierung des Sport- und Bürgerzentrums
  Beschlussvorlage - 18/2011
13. Trägerschaft für das Sport- und Bürgerzentrum
  Beschlussvorlage - 17/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
16. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es wird ergänzt: TOP 15 „Bauhof“


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet gemäß anliegenden Mitteilungen.

Die Gemeinde Hall hat als Gastgeschenk Gutscheine über zwei Urlaubsaufenthalte in Hall überreicht. Diese werden unter den Gastgeberfamilien verlost. Frau Thomsen, Eckernförder Zeitung, zieht die Lose für die Eheleute Thielert und Maybauer.

Der Bürgermeister berichtet weiter, dass die Abrechnung für den Hallbesuch mit insgesamt 3.486,01 € abschließt.

GV Geest teilt mit, dass der „Lauf zwischen den Meeren“ mit einem Überschuss von 42,00 € abschließt. Der Betrag soll für das Dorfkinderfest zur Verfügung stehen.

Im fließenden Übergang zum TOP 6 wird die Anfrage von GV Timme, ob für die Fleckebyer Homepage eine Web-cam installiert werden sollte, zur fachlichen Beratung in den Finanzausschuss verwiesen.

Der Bürgermeister teilt die Überlegung mit, die Nadel mit dem Fleckebyer Wappen künftig nur an verdiente Fleckebyer zu verleihen und dieses ggf. im Rahmen eines neu einzuführenden Neujahrsempfanges zu tun. Der Jugend-, Sport- und Kulturausschuss soll sich mit der Angelegenheit befassen.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Es werden keine (weiteren) Fragen gestellt.


zu TOP 7. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Beteiligung der Gemeinden Güby und Hummelfeld an der kommunalen Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren der Gemeinde Fleckeby
Beschlussvorlage - 13/2011

Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindertagesstättenplatz für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren baut die Gemeinde Fleckeby eine U3-Kindertagesstätte im Bereich des Sportzentrums Fleckeby. Mit den Gemeinden Güby und Hummelfeld wurde über eine gemeinsame Nutzung der Einrichtung sowie über den öffentlich-rechtlichen Vertrag beraten. Dem vorliegenden Vertragsentwurf sind die Einzelheiten zu entnehmen.


Beschluss:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Beteiligung der Gemeinden Güby und Hummelfeld an der kommunalen Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren der Gemeinde Fleckeby wird beschlossen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Wahl von 4 Mitgliedern und 4 stellv. Mitgliedern in den Krippenausschuss Fleckeby
Beschlussvorlage - 14/2011

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zum Betrieb der Krippe in Fleckeby sieht die Bildung eines Krippenausschusses vor. Fleckeby entsendet 4 Mitglieder und 4 stellv. Mitglieder. Der Vertrag soll zum 01.08.2011 in Kraft treten, so dass sich auch der Krippenausschuss zeitnah konstituieren kann. Dieser muss in Vorbereitung des Krippenbetriebes zum 01.08.2012 tätig werden.


Beschluss:

Als Mitglieder für den Krippenausschuss Fleckeby werden Reiner Herzog, Holger Summek, Peter Greve und Anne-Mette Jensen gewählt. Als stellv. Mitglied für Reiner Herzog wird Frank Künemund, für Holger Summek wird Ursula Schwarzer, für Peter Greve wird Monique Geest und für Anne-Mette Jensen wird Hans-Georg Kruse gewählt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. 12. Änderung des Flächennutzungsplanes - südöstliche Erweiterung Götheby
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 15/2011

Die Gemeinde hat sich bereits mehrfach mit der Überplanung dieses Bereiches für eine Wohnbebauung befasst, der derzeit im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt ist und steht diesem Vorhaben positiv gegenüber.

In einem Planungsgespräch in der Amtsverwaltung am 09.03.2011 wurde hierüber mit Vertretern des Innenministeriums und des Kreises gesprochen.Grundsätzlich werden keine Bedenken erhoben, jedoch solle vorerst nur eine der beiden im OT Götheby gelegenen möglichen Flächen bebaut werden, um dann die weitere Entwicklung abzuwarten.


GV Schwarzer hält eine Abstimmung für verfrüht; zunächst müsste eine Beratung im Bauausschuss erfolgen. Nach Aussprache erfolgt eine Verständigung dahin gehend, dass der Beschluss zum F-Plan in der vorgelegten Form erfolgt, da es sich „nur“ um eine vorbereitende Beschlussfassung handelt. Der Beschluss zum B-Plan (TOP 10) soll in den Bauausschuss verwiesen werden.


Beschluss:

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 12. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet "südöstliche Erweiterung in Götheby" folgende Änderung der Planung vorsieht:
            - Ausweisung eines Wohnbaugebietes
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  5. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

- *s. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bebauungsplan Nr. 14 - südöstliche Erweiterung Götheby
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 16/2011

Die Gemeinde hat sich bereits mehrfach mit der Überplanung dieses Bereiches für eine Wohnbebauung befasst, der derzeit im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt ist und steht diesem Vorhaben positiv gegenüber.

In einem Planungsgespräch in der Amtsverwaltung am 09.03.2011 wurde hierüber mit Vertretern des Innenministeriums und des Kreises gesprochen.Grundsätzlich werden keine Bedenken erhoben, jedoch solle vorerst nur eine der beiden im OT Götheby gelegenen möglichen Flächen bebaut werden, um dann die weitere Entwicklung abzuwarten.


Beschluss:

  1. .Für das Gebiet "südöstliche Erweiterung in Götheby" wird ein Bebauaungsplan aufgestellt, der folgende Änderung der Planung vorsieht:
            - Ausweisung eines Wohnbaugebietes
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  5. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

- *s. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 11. Antrag auf Änderung der Bepflanzung an der B 76 Höhe des Grundstückes Hauptstraße 9

Vor der Bäckerei Detlefsen sind 2 Bäume der Straßenrandbebauung eingegangen. Herr Detlefsen würde einen Rotdorn auf seine Kosten neu setzen und wünscht, den anderen Standort für einen Flaggenmast nutzen zu dürfen. Der Mast soll nicht für Zwecke der Werbebeflaggung genutzt werden.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der entsprechenden Nutzung zu.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Finanzierung des Sport- und Bürgerzentrums
Beschlussvorlage - 18/2011

Die Beschlüsse der Gemeinde und des Sportvereins basieren auf einer Kostenannahme von 1.240.000,00 € aus dem November 2010. Die Kostenberechnung nach DIN 276 vom 17.02.2011 ergab einen Betrag von 1.425.000,00 €, so dass sich ein Finanzierungsdefizit von 185.000,00 € ergab. Zwischenzeitlich haben sich jedoch auch verschiedene Einnahmeverbesserungen durch Dritte ergeben, so dass sich das aktuelle Finanzierungsdefizit um 158.000,00 € auf rechnerisch 27.000,00 € reduziert (s. Anlage). Ziel ist es, auch diesen Betrag noch im Rahmen der anstehenden Ausschreibungen einzusparen. Unabhänig davon schlägt der Arbeitskreis „Bau des Sportzentrums“ vor, das bisher vorgesehene Finanzierungsverhältnis zwischen Gemeinde und Sportverein (3 : 1) auch bei Abweichungen für die spätere Abrechnung beizubehalten. Erbrachte Eigenleistungen werden jeweils demjenigen angerechnet, der sie erbringt.


Beschluss:

Das bisher vorgesehene Finanzierungsverhältnis zwischen Gemeinde und Sportverein (3 : 1) wird auch bei Abweichungen für die spätere Abrechnung beibehalten. Erbrachte Eigenleistungen werden jeweils demjenigen angerechnet, der sie erbringt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Trägerschaft für das Sport- und Bürgerzentrum
Beschlussvorlage - 17/2011

Es besteht die Möglichkeit, für den Gaststättenbereich ca. 63.000,00 € Vorsteuern „zu ziehen“, wenn mindestens 10 Jahre eine umsatzsteuerpflichtige Verpachtung erfolgt. Im Verhältnis zu den üblichen Einnahmen des Sportvereins würde sich ein „Umsatz wirtschaftlicher Art“ ergeben, aufgrund dessen die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet wäre. Folglich muss die Gemeinde Inhaberin des Verpachtungsbetriebes sein. Für den Sportbereich kann eine Förderung durch den Landessportverband nur erfolgen, wenn der Sportverein zuständig ist. Für die U3-Förderung ist wiederum die Gemeinde Antragstellerin. Folglich ist eine konsequente planerische und abrechnungstechnische Trennung der 3 Bereiche erforderlich. Bspw. müssen die Rechnungen für jeden Bereich getrennt gestellt werden. Die bisherige Beschlussfassung, dass der Sportverein insgesamt Träger der Maßnahme ist, sollte daher entsprechend geändert werden. Vertragliche Regelungen sollten nach derzeitigen Erkenntnissen bis zur Erstellung der Förderungs-Verwendungsnachweise entwickelt werden.


Beschluss:

Die Gemeinde ist Trägerin der Baumaßnahme „Sportzentrum Fleckeby“ für den U3- und für den Gaststättenbereich. Der Sportverein ist Träger für den Sportbereich.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 16. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit wieder her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit.



Heinrich Hauschildt  Gunnar Bock 
Bürgermeister  Protokollführer