Sitzungsort: | in der Gastwirtschaft Hammerich, Fleckeby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.45 Uhr |
Bürgermeister Heinrich Hauschildt |
Gemeindevertreterin Britta Büll |
Gemeindevertreterin Monique Geest |
Gemeindevertreter Klaus-Peter Greve-Wegner |
Gemeindevertreter Reiner Herzog |
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen |
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse |
Gemeindevertreter Kay Ridder |
Gemeindevertreter Rainer Röhl |
Gemeindevertreter Henning Röhr |
Gemeindevertreterin Rosemarie Röhr |
Gemeindevertreterin Göntie Timme |
1. stellv. Bürgermeister Hans Hermann Wörmbke |
2. stellv. Bürgermeisterin Ursula Schwarzer (entschuldigt ) |
LVB Gunnar Bock |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Einwohnerfragestunde |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Mitteilungen des Bürgermeisters |
6. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
7. | Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten |
Beschlussvorlage - 41/2011 | |
8. | Erlass einer Hundesteuersatzung |
Beschlussvorlage - 43/2011 | |
9. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 44/2011 | |
10. | Erlass Haushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 45/2011 | |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
14. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Als TOP 13 wird im nichtöffentlichen Teil eingefügt: „Bauhofangelegenheiten“. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. |
zu TOP 5. | Mitteilungen des Bürgermeisters |
Der Bericht des Bürgermeisters liegt schriftlich vor. |
zu TOP 6. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
LVB Bock beantwortet die Frage von GV Kruse nach einem Weiterbau des Radweges von Wolfskrug nach Brekendorf dahingehend, dass die Gemeinde Brekendorf die Priorität auf den Radwegebau Richtung Owschlag gelegt habe und dass der Kreis derzeit keine Radwegebaumittel bereitstelle. Mit einem Bau ist folglich in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Zuständig wäre der Kreis unter finanzieller Beteiligung der Gemeinden Brekendorf und Hummelfeld. Die Anfrage von GV Wörmbke, ob die rad- und gehwegbegleitende Fahrbahnmarkierung in den Einmündungen der Kreis- und der Dorfstraße zur B 76 erneuert werden könnte, wird an die Straßenmeisterei weitergegeben. |
zu TOP 7. | Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten |
Beschlussvorlage - 41/2011 Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden. Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist. |
Beschluss: Die vorliegende Satzung über das Aufstellen von Plakaten wird mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen beschlossen: 1. Eine Plakatierung an Bäumen und Straßenlaternen ist untersagt. 2. Eine Plakatierung entlang der B 76 ist (mit Ausnahme der Wahlwerbung) untersagt. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass einer Hundesteuersatzung |
Beschlussvorlage - 43/2011 Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 2004 40,00 € für den ersten und 60,00 € für jeden weiteren Hund. Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten, bei 59,00 € für den zweiten und 79,00 € für jeden weiteren Hund. Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €. Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall. Eine weitere Differenzierung und Erhöhung des Steuersatzes für den dritten und jeden weiteren Hund auf 80,00 € erscheint angemessen. Bisher werden gefährliche Hunde nicht gesondert besteuert. Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer hält der richterlichen Überprüfung stand und ist in anderen amtsangehörigen Gemeinden bereits Bestandteil der Satzungen. Eine entsprechende Regelung wurde in § 4 Abs.2 und § 5 aufgenommen. Die gültige Satzung verliert im Juli 2013 ihre Gültigkeit, so dass es sinnvoll ist eine Neufassung zu erlassen. Hinweis der Verwaltung: Die Ermäßigung der Hundesteuer um die Hälfte gemäß § 7 der Hundesteuersatzung für sogenannte Wachhunde, Jagdhunde sowie Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten-oder Rettungshunde verwendet werden, ist in das Ermessen der Gemeinde gestellt, muss also nicht gewährt werden. Dies gilt genauso für die Zwingersteuer gemäß § 8 der Satzung, die eine Privilegierung von Hundezüchtern zum Ausdruck bringt. Die Steuerbefreiung gemäß § 9 der Satzung ließe sich auf folgende Hunde beschränken: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, Forsthunde, die zur Berufsausübung benötigt werden, Blindenführhunde sowie zum Schutz blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde. |
Eine Steuerermäßigung durch die sogenannte Zwingersteuer bei Hundezüchtern oder bei gewerblichem Handel mit Hunden ist nicht gewünscht, so dass eine Streichung von § 7 Abs. 2 und § 8 erfolgen soll. |
Beschluss: Es wird beschlossen, § 7 Abs. 2 und § 8 aus der vorliegenden Hundesteuersatzung zu streichen und die Satzung zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 44/2011 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Fleckeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 135.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.684.800,- € auf nunmehr 1.820.700,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 861.100,- € vermindert und damit gegenüber bisher 1.902.000,- € auf nunmehr 1.040.900,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass Haushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 45/2011 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird im Verwaltungshaushalt
und im Vermögenshaushalt
festgesetzt: § 2 Es werden festgesetzt:
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 €. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 14. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit wieder her und teilt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse mit. |
Heinrich Hauschildt | Gunnar Bock |
Bürgermeister | Protokollführer |