N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby vom 19.06.2012.

Sitzungsort:  in der Gastwirtschaft Hammerich, Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Gemeindevertreterin Britta Büll
Gemeindevertreter Klaus-Peter Greve-Wegner
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse
Gemeindevertreter Rainer Röhl
Gemeindevertreter Henning Röhr
Gemeindevertreterin Rosemarie Röhr
2. stellv. Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreterin Göntie Timme
1. stellv. Bürgermeister Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:
Bürgermeister Heinrich Hauschildt (entschuldigt )
Gemeindevertreter Reiner Herzog (entschuldigt )
Gemeindevertreter Kay Ridder (entschuldigt )
Gemeindevertreter Rolf Wenzel (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gast Matthias Bäsel
Gast Ralf Dibbern
Gast  Gastwirtschaft Hammerich

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung des Gemeindevertreters Dr. Rolf Wenzel
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Mitteilungen des Bürgermeisters
7. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
8. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Gemeinde Fleckeby sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 10/2012
9. Ausschussbesetzung
  Beschlussvorlage - 22/2012
10. Förderung von Kindertagespflege
  Beschlussvorlage - 6/2012
11. Nachmittagsbetreuung durch Tagespflege
  Beschlussvorlage - 13/2012
12. Innenentwicklungspotenziale in der Gemeinde Fleckeby
  Beschlussvorlage - 9/2012
13. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Fleckeby für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby" (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 16/2012
14. Bebauungsplan Nr. 14 Fleckeby für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby"
(Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 17/2012
15. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
  Beschlussvorlage - 18/2012
16. Standortsuche für altengerechtes Wohnen
  Beschlussvorlage - 19/2012
17. Anschaffung enes Schlegelmähers
  Beschlussvorlage - 14/2012
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
23. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der stellv. Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Er bittet die Anwesenden um eine Gedenkminute für Frau Monique Geest.


zu TOP 2. Verpflichtung des Gemeindevertreters Dr. Rolf Wenzel

Aufgrund der Abwesenheit von Herrn Dr. Wenzel wird die Verpflichtung zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt. Auf Antrag von Herrn Wörmbke werden folgende Tagesordnungspunkte nichtöffentlich behandelt: 18 - 22.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Herr Stöcks teilt auf Nachfrage, warum die Gemeinde über die künftige hauptamtliche Verwaltung des Amtes nicht beteiligt wurde, mit, dass die Entscheidung in der Zuständigkeit des Amtsausschusses liegt. Die Gemeinde Fleckeby hat zwei Vertreter im Amtsausschuss. Diese sind von der Gemeindevertretung in den Amtsausschuss gewählt worden, um die Interessen von der Gemeinde Fleckeby dort zu vertreten.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 6. Mitteilungen des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet über folgende Punkte:

- Straßenflickarbeiten sind abgeschlossen
- Strand wurde gereinigt, 25 Anhänger wurden abgefahren
- Fendt-Trecker wurde an der Hydraulik repariert
- Ein Hochdruckreiniger wurde für 1.200,- € gekauft
- Beide Gildenfeste wurden unter guter Beteiligung durchgeführt
- Gottesdienst am 17.06. stand im Zeichen über die Schließung des JUZ
- Am 16.06. Überschwemmung im Südring aufgrund einer verwurzelten Leitung
- Am 21.07. Einweihung des Bürger- und Sportzentrums
- Veranstaltung zum „Lauf zwischen den Meeren“ verlief wieder optimal - Dank an Frauke Kann


zu TOP 7. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

Herr Röhl weist auf die Abbruchparty des alten Sportheims hin.


zu TOP 8. Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Gemeinde Fleckeby sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 10/2012

Die Freiwillige Feuerwehr Fleckeby hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 21.01.2012 Herrn Matthias Bäsel zum stellv. Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Matthias Bäsel zum stellv. Gemeindewehrführer der Gemeinde Fleckeby zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung mit Wirkung von Herrn Matthias Bäsel zum stellv. Gemeindewehrführer vor.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Ausschussbesetzung
Beschlussvorlage - 22/2012
Für die verstorbene Gemeindevertreterin Monique Geest rückt Dr. Rolf Wenzel in die Gemeindevertretung nach. Der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden haben die Situation erörtert und schlagen nach Rücksprache mit Herrn Dr. Wenzel vor, die frei gewordenen Wahlstellen im Finanz- und Fremdenverkehrsausschuss sowie im Jugend-, Sport- und Kulturausschuss mit ihm nachzubesetzen.

Beschluss:
Herr Dr. Rolf Wenzel wird in die Ausschüsse für Finanzen- und Fremdenverkehr sowie Jugend-, Sport- und Kultur, in dem er den Vorsitz übernimmt, gewählt.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Förderung von Kindertagespflege
Beschlussvorlage - 6/2012

Mit dem Kindertagesausbaubetreuungsgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Betreuung von Kindern unter 3 Jahren geschaffen. Bei diesem Anspruch war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass rd. 35 % der Kinder einen solchen Platz auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung kann sowohl in Form der Tagespflege als auch in Form der altersgemischten Gruppen oder in Krippen erfolgen. Die Entwicklung sowohl auf Kreisebene als auch in den Gemeinden, in denen bereits entsprechende Einrichtungen geschaffen worden sind, zeigt deutlich auf, dass die Einrichtungsplätze recht schnell belegt sind. Die finanziellen Mittel für den weiteren Bau von Krippen sind jedoch eng begrenzt. Bereits im Jahre 2010 waren diese zeitweise überzeichnet. Erst durch weitere Haushaltsmittel des Landes und Bundes konnte die Bezuschussung im Jahre 2011 fortgesetzt werden. Man kam daher überein, in den Gemeinden und dem Kreis erneut über die Möglichkeiten zur Schaffung und Förderung von Tagespflegeplätzen zu diskutieren. Die Tagespflege ist eine Säule der Betreuungsalternativen. Diese hat sich jedoch im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht so stark entwickelt wie in anderen Kreisen. Andere Kreise hatten jedoch auch andere Finanzierungssysteme, in denen die Eltern seitens des öffentlichen Trägers stärker unterstützt wurden. Ein wesentlicher Grund für die bisher geringere Entwicklung und den teilweisen Rückgang des Angebotes an Tagespflegepersonen wird neben der entstandenen Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Tagespflegeperson auch in den unterschiedlichen Belastungen der Eltern gesehen.

Wie hoch ist die monatliche finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten bei Tagespflege im Vergleich zur Betreuung in einer Krippeneinrichtung?
Die Tagespflegepersonen vereinbaren mit den Erziehungsberechtigten derzeit Stundensätze von 3,50 € bis 5,00 € für die Betreuungsstunde.
Tagespflege
Std.
3,50 €/h
5,00 €/h
Krippenbeitrag
Differenz zur Krippe bei 3,50 €
Differenz zur Krippe bei 5,00 €
 
4
303,31 €
433,30 €
200,00 €
103,31 €
233,30 €
 
5
379,14 €
541,63 €
250,00 €
129,14 €
291,63 €
 
6
454,97 €
649,95 €
300,00 €
154,97 €
349,95 €
 
7
530,79 €
758,28 €
350,00 €
180,79 €
408,28 €
 
8
606,62 €
866,60 €
400,00 €
206,62 €
466,60 €

Anliegend wird nun die Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung nebst Anschreiben des Kreisjugendamtes im Entwurf vorgestellt.

Um das Ziel zu erreichen, Kindertagespflege zu einem attraktiven und kostengünstigen Angebot weiter zu entwickeln, wurde anliegendes Konzept entwickelt. Dies hätte für die Gemeinde folgenden Vorteil:
Nach den derzeitigen Berechnungen bezuschussen die amtsangehörigen Gemeinden jeden gemeindeeigenen Krippenplatz mit monatlich ca. 400,00 €. Der Kostenausgleich an eine andere Gemeinde würde bei 6 Stunden Betreuungszeit mtl. 462,00 € betragen. Würde man eine Bezuschussung mit einem Euro je Betreuungsstunde in einem kreisweit einheitlichen System der Tagespflegebezuschussung unterstellen, würde ein Platz in der Tagespflege bei 6-stündiger Betreuung monatlich einen Zuschuss von 129,00 € pro Platz bedeuten. Die Finanzierung der Tagespflege ist wesentlich günstiger als die Zahlung eines Kostenausgleichs.

Die Tagespflege könnte so für ggf. zusätzliche erforderliche Betreuungsplätze auch durch die Eltern zu einem höheren Anteil in Anspruch genommen werden. Es wäre auch denkbar, dass sich weitere Tagespflegepersonen finden, soweit die Erziehungsberechtigten für die Tagespflege in etwa gleich hohe Elternbeteiligungen zu tragen hätten, wie in der Krippenbetreuung.

Vorrangig kann mit diesem System zunächst der auf 2 Jahre befristete Versuch gestartet werden, ob die Bedarfsentwicklung durch ein neues Angebot an Tagespflegebezuschussung gedeckt werden kann.


Herr Stöcks erläutert, dass es sich hierbei um ein Zusatzangebot zur künftig geplanten Kinderbetreuung handelt und die Vereinbarung für zwei Jahre mit dem Kreis abgeschlossen wird.


Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten, die für die Kindertagespflege gemäß § 23 SGB III für Kinder unter drei Jahren entstehen, mit einem Euro pro Betreuungstunde. Die beigefügte Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Beteiligung der Gemeinde an der Finanzierung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII für Kinder unter drei Jahren wird abgeschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Nachmittagsbetreuung durch Tagespflege
Beschlussvorlage - 13/2012

Es liegt eine Anfrage auf Betreuung bis 16.00 Uhr vor. Die Betreuung in der Krippe Fleckeby ist aber nur bis 13.00 Uhr gesichert.
Es besteht die Möglichkeit, die Betreuung von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr über eine Tagesmutter, der die Räumlichkeiten in der Krippe Fleckeby zur Verfügung gestellt werden, abzudecken. Die zusätzliche Betreuung muss durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde genehmigt werden.
Laut Mitteilung durch die Tagespflegevermittlungsstelle steht eine Tagespflegeperson,die die Betreuung in der Krippe von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr übernehmen würde, zur Verfügung.


Frau Jensen sieht eine erweiterte Öffnungszeit bis 17.00 Uhr für berufstätige Eltern als bessere Lösung gegen über 16.00 Uhr. Sie schlägt daher eine Öffnungszeit bis 17.00 Uhr vor.


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Antrag an den Kreis Rendsburg-Eckernförde bezgl. der Tagespflegestelle in der Krippe Fleckeby von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr zu stellen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Innenentwicklungspotenziale in der Gemeinde Fleckeby
Beschlussvorlage - 9/2012

Die Gemeinde hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Südliche Erweiterung Götheby“ beschlossen. Parallel wird der Flächennutzungsplan geändert.
Zur frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) hat u. a. auch die Landesplanungsbehörde Stellung genommen. Hier wurde der Gemeinde geraten, eine Untersuchung der Innenentwicklungspotenziale vorzunehmen. Diese Flächen sollten hinsichtlich ihrer städtebaulichen Qualitäten bewertet werden,um auch kleinräumige Entwicklungspotenziale zu identifizieren. Dies wurde auch im Planungsgespräch am 09.03.2011 vereinbart.

Die Ergebnisse dieser Erfassung der Innenentwicklungspotenziale werden in die Bauleitplanung einfließen.


Herr Maybauer erläutert das ermittelte Innenentwicklungspotenzial in der Gemeinde Fleckeby und verweist auf den vorliegenden Plan.


Beschluss:

Die festgestellten Innenentwicklungspotenziale werden zur Kenntnis genommen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Fleckeby für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby" (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 16/2012

Die Gemeindevertretung hat am 30.06.2011/06.10.2011 die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby" beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 16.12.2011 eine vorläufige Stellungnahme abgegeben:
  • gegenüber dem geplanten Standort der Wohnungsbauentwicklung bestehen keine Bedenken
  • die vorgesehene Bildung von Bauabschnitten wird ausdrücklich begrüßt
  • Fleckeby ist als Gemeinde mit einer ergänzenden Versorgungsfunktion nicht an die Obergrenze des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens gebunden 
  • eine Erhebung der Innenentwicklungspotenziale ist durchzuführen
  • der Planungsansatz eines „Wohnens für Ältere“ sollte geprüft werden

Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 08.11.2011 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

Eine Analyse der Innenentwicklungspotenziale wurde erarbeitet.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt am 24.01.2012.
Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro Entwurfsfassungen für die Flächennutzungsplanänderung erarbeitet, über die zu beraten und beschließen ist.


Beschluss:

1. Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Fleckeby für das Gebiet „südöstliche Erweiterung Götheby“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Bebauungsplan Nr. 14 Fleckeby für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby"
(Entwurfs- und Auslegungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 17/2012

Die Gemeindevertretung hat am 30.06.2011/06.10.2011 die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby" beschlossen.

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 16.12.2011 eine vorläufige Stellungnahme abgegeben:
  • gegenüber dem geplanten Standort der Wohnungsbauentwicklung bestehen keine Bedenken
  • die vorgesehene Bildung von Bauabschnitten wird ausdrücklich begrüßt
  • Fleckeby ist als Gemeinde mit einer ergänzenden Versorgungsfunktion nicht an die Obergrenze des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens gebunden 
  • eine Erhebung der Innenentwicklungspotenziale ist durchzuführen
  • der Planungsansatz eines „Wohnens für Ältere“ sollte geprüft werden

Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 08.11.2011 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

Eine Analyse der Innenentwicklungspotenziale wurde erarbeitet.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt am 24.01.2012.

Aufgrund der Nähe zur Kreisstraße wird in einer Verkehrslärmuntersuchung ermittelt, ob Festsetzungen zum Schallschutz im B-Plan erforderlich werden.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro Entwurfsfassungen für den Bebauungsplan erarbeitet, über die zu beraten und beschließen ist.

Es folgt eine ausführliche Diskussion, in der im Wesentlichen die verkehrliche Erschließung eine Rolle spielt. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die verkehrsrechtliche Anordnung einer Spielstraße das Ziel sein sollte. Außerdem sind die künftige Anlieger darauf hinzuweisen, dass in den Stichstraßen mit Einschränkungen beim Winterdienst zu rechnen ist.


Herr Maybauer teilt den Anwesenden den Planungsstand für den B-Plan mit, welcher noch keine Beschlüsse zulässt. Hinsichtlich der Festsetzungen sollen noch Änderungen erfolgen, die eine volle zweigeschossige Bauweise ermöglichen. Des Weiteren wird z. Zt. eine Anbindung an die Kreisstraße mit einer erweiterten Linksabbiegerspur mit der Verkehraufsicht diskutiert, die noch vor dem Ortsausgangsschild errichtet werden soll. Hierfür sind noch weitere Abstimmungsgespräche notwendig. 


Beschluss:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 Fleckeby für das Gebiet „südöstliche Erweiterung Götheby“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren
Beschlussvorlage - 18/2012

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Juli 2011 Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und von August bis November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die rund 1.850 Stellungnahmen, die im Rahmen dieses Verfahrens abgegeben wurden, sind vom Innenministerium ausgewertet und bewertet worden. Anschließend wurden die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne überarbeitet.

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit.

Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 wird es daher ein zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne geben.

Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird es die Möglichkeit geben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus der zweiten Anhörung und die Erstellung der neuen Pläne will das Innenministerium bis Mitte Oktober abschließen. Danach folgen Sitzungen des Landesplanungsrates und des Kabinetts. Mit einer Veröffentlichung im Amtsblatt im November oder Dezember 2012 sollen die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen schließlich rechtskräftig werden.

Die Entwürfe vom Juli 2011 zeigten 22.800 Hektar Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein auf. Nachdem die Eignungsgebiete aufgrund von Einwänden und Anregungen aus der ersten Anhörung an rund 180 Stellen geändert wurden, hat sich ihre Fläche auf jetzt rund 25.000 Hektar erhöht. Das entspricht etwas mehr als 1,5 Prozent der Landesfläche.
(Quelle: Pressemitteilung IM)

Wie einem Fragenkatalog des IM zu entnehmen ist, ist eine Meldung von neuen, bisher noch nicht bekannten Flächen, nicht möglich.

Am 30.04.2012 wurden die aktuellsten Entwürfe zur Fortschreibung der Regionalpläne im Internet veröffentlicht. Diesen kann entnommen werden, dass für die Gemeinde Fleckeby keine Veränderungen eingetreten sind; auch nicht in den unmittelbar angrenzenden Nachbargemeinden.


Beschluss:

Dass die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll, wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde spricht sich weiterhin für die Nutzung von Windkraft im Gemeindegebeit aus. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung sowie der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Fleckeby in Teilen als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Der Bürgermeister wird dennoch legitimiert, Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Standortsuche für altengerechtes Wohnen
Beschlussvorlage - 19/2012

Durch einen Fleckebyer Einwohner wurde angeregt über die weitere Bereitstellung von altengerechten Wohnanlagen im Gemeindegebiet nachzudenken. Ebenso hat die SPD-Fraktion Fleckeby einen Antrag gestellt, eine Standortsuche für diese Wohnform durchzuführen.

Unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts sollte hierzu innerhalb der gemeindlichen Gremien eine Grundsatzdiskussion erfolgen.


Frau Schwarzer erläutert kurz den Antrag der SPD-Fraktion, welcher auf die notwendigen Prüfungen hinweist, bevor über den eingegangenen Antrag des Bürgers zur Standortsuche für altengerechtes Wohnen beraten wird. Herr Maybauer verweist auf den Beschluss des Bauausschusses, eine Kommission zu bilden, die mögliche Flächen für einen Standort ermittelt. Diese sollen dann auf die bauleitplanerischen Möglichkeiten fachlich geprüft werden. Der eingegangene Vorschlag des Bürgers istvom Bauamt hinsichtlich des vorgeschlagenen Standortes zu prüfen.


Beschluss:

Die Gemeinde Fleckeby befürwortet grundsätzlich ein neues Projekt „Altengerechtes Wohnen“ innerhalb des Gemeindegebietes. Die Verwaltung soll prüfen, wie ein solches Projekt in der Gemeinde zu realisieren wäre. Vorerst soll eine Kommission gebildet werden, um die möglichen Standorte zu benennen. Außerdem soll die bauleitplanerische Möglichkeit einer baulichen Umsetzung hinter der Tennishalle durch die Verwaltung geprüft werden.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Anschaffung enes Schlegelmähers
Beschlussvorlage - 14/2012

Der vorhandene Schlegelmäher des Bauhofs (Fabrikat Düker, Baujahr 1994) ist defekt. In der Vergangenheit wurde das Gerät mehrfach grundrepariert (u.a. auch Schlegelwelle und Messerhalter). Eine erneute Reparatur würde nach Angebot einer Fachfirma einen Aufwand von 2.500 € Teilekosten zzgl. Lohn erzeugen. Eine derartige Reparatur wäre unwirtschaftlich und daher nicht mehr zu empfehlen.

Eine Abordnung der Gemeindevertretung hat sich daher über eine Neuanschaffung erkundigtund 2 Angebote für die Lieferung eines neuen Schlegelmähers eingeholt. Bzgl. des angebotenen Farikats Maschio, Typ Giraffett K, wurde die Erfahrung des Bauhofs der Gemeinde Westerrönfeldt eingeholt. Es wurde vor Ort eine Bemusterung vorgenommen.
Das Gerät ist sowohl für den Fendt, als auch für den John Deere geeignet. Da es mit einem angebotenen Preis von 4.485,70 € auch das wirtschaftlichste Angebot ist, wird der Erwerb dieser Maschine empfohlen. In diesem Preis ist eine Hydraulikleitung von der Frontbedienung des John Deere zum Heck enthalten. Das alte Gerät würde für 750 € in Zahlung genommen. Somit ergibt sich eine Zuzahlungssumme von 3.735,70 €.


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen neuen Schlegelmäher anzuschaffen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 4.000 € werden im Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereit gestellt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 23. Bekanntgaben

Die Öffentlichkeit wird über die gefassten Beschlüsse zu den TOP 18 bis 22 informiert.



Hans Hermann Wörmbke  Christoph Stöcks 
Stellv. Bürgermeister  Protokollführer