Sitzungsort: | in der Gastwirtschaft Hammerich, Fleckeby |
Beginn der Sitzung: | 18.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.15 Uhr |
Bürgermeister Heinrich Hauschildt |
Gemeindevertreterin Britta Büll |
Gemeindevertreter Klaus-Peter Greve-Wegner |
Gemeindevertreter Reiner Herzog |
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen |
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse |
Gemeindevertreter Rainer Röhl |
Gemeindevertreter Henning Röhr |
Gemeindevertreterin Rosemarie Röhr |
2. stellv. Bürgermeisterin Ursula Schwarzer |
Gemeindevertreterin Göntie Timme |
Gemeindevertreter Rolf Wenzel |
1. stellv. Bürgermeister Hans Hermann Wörmbke |
Gemeindevertreter Kay Ridder (entschuldigt ) |
Protokollführer Gunnar Bock |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Mitteilungen des Bürgermeisters |
6. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
7. | Fahrt zur Partnergemeinde Hall |
8. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 6/2013 | |
9. | III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung |
Beschlussvorlage - 10/2013 | |
10. | Einfriedigung Außenbereich Kindergarten "Rosenrot" |
11. | Schadenspotentialanalyse |
Beschlussvorlage - 5/2013 | |
12. | Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie |
12.1 | Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 2/2013 | |
12.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 3/2013 | |
13. | Bebauungsplan Nr. 14 Fleckeby für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby" |
13.1 | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 8/2013 | |
13.2 | b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 9/2013 | |
14. | Vergabe eines Straßennamens für das B-Plangebiet Nr. 14 |
Beschlussvorlage - 1/2013 | |
15. | Geschwindigkeitsreduzierung auf der K 86 |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
19. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister bittet um Ergänzung des Tagesordnungspunktes „Geschwindigkeitsbegrenzung K55“ als TOP 15. Die Tagesordnungspunkte 16 bis 18 werden nicht öffentlich behandelt. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Die Frage von Harald Thielert nach einer Erneuerung des Weges entlang des Schulwaldes wird vom Bürgermeister dahin gehend beantwortet, dass man sich hier mit dem Sportverein und dem Schulverband abstimmen werde. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. |
zu TOP 5. | Mitteilungen des Bürgermeisters |
Der Bürgermeister berichtet:
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zu TOP 6. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
Es werden keine Anfragen gestellt. |
zu TOP 7. | Fahrt zur Partnergemeinde Hall |
Der Bürgermeister schlägt vor, ein Geldpräsent in Höhe von 300,00 € als Gastgeschenk in Hall zu überreichen. Widerspruch erfolgt nicht. |
zu TOP 8. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 6/2013 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Fleckeby zu prüfen. Die Aufgabe übernimmt der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2012. |
Beschluss: Die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Fleckeby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2012 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung |
Beschlussvorlage - 10/2013 Nach der Gemeindeordnung besteht für die Gemeinden keine Verpflichtung, den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung als ständigen Ausschuss zu führen. Aus pragmatischen Gründen ist es sinnvoll, die Rechnungsprüfung auf den Finanz- und Fremdenverkehrsausschuss zu übertragen. Dadurch wird ein weiterer Schritt zur Verschlankung der Verwaltung getan. Diese Änderung sollte mit der neuen Wahlzeit erfolgen. Im Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung waren keine bürgerlichen Ausschussmitglieder zugelassen. Der Entwurf der Hauptsatzung sieht diese Regelung für den Finanzausschuss nicht vor. Bei der Beschlussfassung ist daher zu beachten, ob der Ausschuss durch die neue Aufgabe nur durch Mitglieder der Gemeindevertretung besetzt werden soll. Gesetzlich ist dies nicht gefordert. Ferner wird auf Antrag der SPD-Fraktion ein neuer „Tourismus- und Umweltausschuss“ gebildet, in dem die diesbezüglichen Aufgaben aus den bisherigen Ausschüssen verlagert werden. Darüber hinaus wurde der neugebildete Krippenausschuss in die Hauptsatzung aufgenommen. Des Weiteren wird der Passus zur Gleichstellungsbeauftragten an das Amt Schlei-Ostsee angepasst. |
Zunächst wird der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion einstimmig angenommen. Sodann wird der Antrag von Gemeindevertreterin Timme, die Anzahl der Mitglieder in dem neuen Tourismus- und Umweltausschuss auf 7 (nicht wie im SPD-Antrag auf 5) Mitglieder festzulegen, einstimmig angenommen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form zum 1. Juni 2013 erlassen. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Einfriedigung Außenbereich Kindergarten "Rosenrot" |
Die Einzäunung des Außenbereiches vom Kindergarten Rosenrot muss aus sicherheitstechnischen Gründen erneuert werden. Bürgermeister Hauschildt schlägt vor, dass die Gemeinde einen neuen Friesenzaun erstellt. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Schadenspotentialanalyse |
Beschlussvorlage - 5/2013 Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt. Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen. Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen. Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Fleckeby von ca. 2.700,00 €.
Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird, so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, so sind die Kosten für die Gemeinde geringer. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin. |
Beschluss: Die Gemeinde Fleckeby beschließt, sich nicht zu beteiligen. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie |
zu TOP 12.1 | Aufstellungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 2/2013 Mit der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Richtlinie 2002/49/EG ist mit den §§ 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit Erlass der Lärmkartierung – 34. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden. Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die zuständigen Gemeinden auf der Grundlage der Lärmkarten, Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen bis zum 18.07.2013 zu erstellen. Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Richtlinie sind Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. In Der Gemeinde Fleckeby wäre das die Bundesstraße 76 (B 76). Eine zentrale Bedeutung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen. Die Öffentlichkeit ist zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie muss rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Lärmaktionspläne zielen auf mehr Lärmschutz ab und dienen damit der Wohnqualität sowie dem Erhalt bzw. der Steigerung von Immobilienwerten. Weiterhin können andere gemeindliche Ziele, wie beispielsweise die Erhöhung der Attraktivität der Gemeinde, unterstützt werden. |
Beschluss:
|
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 3/2013 In der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Fleckeby wurde die Notwendigkeit eines solchen Planes eingehend erläutert. Die Verwaltung hat anhand des Leitfadens für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holsteins (MLuR S-H) einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Fleckeby erarbeitet. Dieser ist in der Anlage beigefügt. |
Beschluss:
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Bebauungsplan Nr. 14 Fleckeby für den Bereich "südöstliche Erweiterung Götheby" |
zu TOP 13.1 | a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 8/2013 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 22.01.2013 bis 25.02.2013 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 02.01.2013 hierüber informiert/ am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 08.11.2011. |
Beschluss: a) Beschluss/ -empfehlung: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 14 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls. Insgesamt gingen ein:
* Aus datenschutzrechtl. Gründen sollen die Namen der Personen, die Anregungen vorgebracht haben, in öffentlichen Sitzungen nicht genannt werden. Etwas anderes gilt für die Preisgabe der Belegenheit des Grundstücks (Straße, Hausnummer), soweit erst hieraus die Lage zum Plangebiet und das Maß der Betroffenheit erkennbar wird. Die mit der Öffentlichkeit von Sitzungen bezweckte Information ist nicht möglich, wenn das Gewicht der Anregungen nicht erkennbar ist. (s. Verfahrenserlass) Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13.2 | b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 9/2013 s. Beschlussvorlage 8/2013 |
Beschluss: c) Beschluss/ -empfehlung Der Bebauungsplan Nr. 14, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Vergabe eines Straßennamens für das B-Plangebiet Nr. 14 |
Beschlussvorlage - 1/2013 Für das B-Plangebiet Nr. 14 „südöstliche Erweiterung Götheby“ muss ein Straßenname vergeben werden. |
Beschluss: Das Gebiet des B-Planes Nr. 14 erhält den Straßennamen “Krogkoppel “. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Geschwindigkeitsreduzierung auf der K 86 |
Der TOP wird an den Bau- und Wegeausschuss verwiesen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 19. | Bekanntgaben |
Der Bürgermeister stellt die Öffentlichkeit wieder her und teilt die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse mit. |
Gunnar Bock | Heinrich Hauschildt |
Protokollführer | Bürgermeister |