N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby vom 13.03.2014.

Sitzungsort:  in der Gastwirtschaft Hammerich, Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreter Felix Grabowski
Gemeindevertreter Andreas Hammerich
2. stellv. Bürgermeister Heinrich Hauschildt
Gemeindevertreter Reiner Herzog
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse
Gemeindevertreter Frank Künemund
Gemeindevertreter Friedrich Nissen
Gemeindevertreterin Heike Ostmann-Summek
Gemeindevertreterin Sabine Otto
1. stellv. Bürgermeister Rainer Röhl
Gemeindevertreter Rolf Wenzel
Gemeindevertreter Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Göntie Timme (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen der Bürgermeisterin
6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
7. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014.
  Beschlussvorlage - 3/2014
8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 2/2014
9. Schulwegsicherung an der B 76 zwischen Götheby und Schule
  Beschlussvorlage - 9/2014
10. Bericht Vorplatz Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 8/2014
11. Partielle Sanierung von Pflasterflächen an Geh- und Radwegen / Hauptstraße (B76)
  Beschlussvorlage - 6/2014
12. Herrichten des Grillplatzes einschließlich der Zuwegung
  Beschlussvorlage - 5/2014
13. Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung eines Jahresempfangs
14. Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung
  Beschlussvorlage - 7/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Als TOP 17 wird neu aufgenommen:
"Beratung von Anträgen im U 3-Bereich"

Die TOP 15 bis 17 werden nicht öffentlich behandelt.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Im Zusammenhang mit dem Erlass der Straßenausbaubeitragssatzung erfolgen diverse Wortbeiträge mit folgendem zusammengefassten Inhalt:
  • Die Gemeinde sollte sich über die umlagefähigen Kosten Gedanken machen.
  • Die Straßenausbaubeitragssatzung muss in dieser Sitzung erlassen werden, um darauf aufbauend den beitragsfähigen Aufwand und die Kostenverteilung für die Maßnahme im Mühlenweg ermitteln zu können. Hiermit wird nach Satzungsbeschluss eine externe Firma beauftragt. Erst, wenn diese die Daten ermittelt hat, kann eine entsprechende Information der Anlieger erfolgen.
  • Wiederkehrende Beiträge können derzeit nicht rechtssicher erhoben werden und deren Einführung würde einen hohen Zeit- und Kostenaufwand bedeuten.
  • Sollte die Gemeinde in späteren Jahren wiederkehrende Beiträge erheben wollen, können Regelungen in die Satzung aufgenommen werden, diese befristet für diejenigen auszusetzen, die bereits einen einmaligen Beitrag gezahlt haben.
  • Die frühzeitige Durchführung von Anliegerversammlungen soll bei Straßenbaumaßnahmen künftig zur Regel werden.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Mitteilungen der Bürgermeisterin

Der Bericht der Bürgermeisterin liegt den Anwesenden vor.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter/innen

GV Kruse weist darauf hin, dass nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt am Holmer Strand keine Anleinpflicht gegeben ist.

GV Hauschildt´s entsprechende Fragen werden von der Bürgermeisterin wie folgt beantwortet:
  • Die Ergebnisse des Zensus 2011, nach denen Fleckeby über 200 Einwohner mehr hat, wirken sich erst verteilt über 2 Jahre (2014/2015) im Finanzausgleich aus.
  • Für 2 Linden, die nach dem Sturm "Christian" in der Gemeinde abgesägt wurden, lag eine Erlaubnis der zuständigen Behörde vor.


zu TOP 7. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014.
Beschlussvorlage - 3/2014

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Europawahl am 25. Mai 2014 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Europawahlgesetzes und der Europawahlordnung, ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.


Beschluss:

Für die Europawahl am 25. Mai 2014 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Hardesvogtei

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Europawahl am 25. Mai 2014 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Ursula Schwarzer
stellv. Wahlvorsteher: Hans-Hermann Wörmbke
Schriftführer/in:            Harald Ulrich
stellv. Schriftführer/in:            Felix Grabowski
Beisitzer/in:                        Joachim Schwarzer
Beisitzer/in:                        Henning Röhr
Beisitzer/in:                        Antje Plöhn-Kruse
Beisitzer/in:                        Claudia Reuschlein
Beisitzer/in:                        Holger Summek


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 2/2014

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Fleckeby zu prüfen. Die Aufgabe übernimmt der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2013.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Fleckeby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2013 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Schulwegsicherung an der B 76 zwischen Götheby und Schule
Beschlussvorlage - 9/2014

Die Gemeindevertretung wurde von Eltern schulpflichtiger Fleckebyer Kinder angesprochen, mit der Bitte, eine Verbesserung der Schulwegsicherung zwischen Götheby und Fleckeby zu beraten. Die unmittelbare Nähe des Geh- und Radweges zur B76 wird von den Eltern als ein Bereich mit erhöhtem Gefährdungspotential eingestuft. Die Zuständigkeit für die Straße bzw. des begleitenden Geh- und Radweges liegt grundsätzlich beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr. Der LBV-SH ist also dementsprechend auch die entscheidende Behörde bei der Planung und Umsetzung von baulichen Veränderungen. Es erscheint sinnvoll, die Machbarkeit von Verbesserungen im Vorfeld mit dem LBV-SH abzustimmen und anschließend in den gemeindlichen Gremien weiter zu beraten.  


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor dargestellten Sachverhalt zu entsprechen. Die Amtsverwaltung klärt die Möglichkeiten von baulichen Veränderungen an dem beschriebenen Straßenabschnitt mit dem LBV-SH. Das Ergebnis kann dann im nächsten Ausschuss weiter beraten werden.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bericht Vorplatz Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 8/2014

Am 13.02.2014 wurde eine örtliche Besichtigung des Feuerwehrvorplatzes anberaumt, zu der auch das Baugrunduntersuchungsunternehmen Neumann geladen war. Ursächlich für das Treffen ist die Tatsache, dass die gepflasterte Fläche des Feuerwehrvorplatzes ein zum Teil starkes Setzungsverhalten aufweist und die im Gerätehaus abgestellten Fahrzeuge nur noch schwer, ohne aufzuliegen, aus dem Gebäude fahren können.
Nach Rücksprache mit Fa. Neumann und Beratung im Bauausschuss werden Baugrunduntersuchung als nicht zielführend betrachtet.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Baugrunduntersuchung zu verwerfen. Zur weiteren Beratung wird das Gespräch mit der Feuerwehr gesucht, mit dem Ziel einer gesamtflächigen Sanierung des Feuerwehrvorplatzes.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Partielle Sanierung von Pflasterflächen an Geh- und Radwegen / Hauptstraße (B76)
Beschlussvorlage - 6/2014

Im Zuge der Sanierung der Tankstellenzufahrt wurden einige Bäume aus dem beiläufig zur Hauptstraße geführten Geh- und Radweg entfernt, um das durch das Wurzelwerk zerstörte Oberflächenenentwässerungssystem wieder funktionell zu gestalten. Derzeit wurden die Einzelflächen mit kiessandigem Material verfüllt und sollten jetzt, nachdem der Setzungsprozess abgeschlossen ist, ausgepflastert werden. Zudem befinden sich in dem beidseitig zur Hauptstraße verlaufenden Geh- und Radweg diverse schadhafte Einzelsteine die ausgetauscht werden sollten. Eine Anfrage der Bauamtsverwaltung bei einem örtlich ansässigen Tiefbauunternehmen ergab eine vorläufige Kostenschätzung von 2.500,00 € bis 3.000,00 € brutto für die Ausführung der gesamten Arbeiten.

Weitere Straßen sollen nach und nach entsprechend der Dringlichkeit abgearbeitet werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Bürgermeisterin zu ermächtigen, nach erfolgter Preisanfrage das kostengünstigste Unternehmen zu beauftragen und die im Sachverhalt beschriebene Maßnahme umsetzen zu lassen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Herrichten des Grillplatzes einschließlich der Zuwegung
Beschlussvorlage - 5/2014

Es ist angedacht, die Zuwegung am Sportplatz, im Bereich des Grillplatzes, und der hinter der Tennishalle gelegenen Tennisplätze zu verbessern. Die fussläufige Verbindung soll verbreitert werden, um die Nutzung sicherer und unterhaltungsfreundlicher zu gestalten. Bei einem Treffen in der Amtsverwaltung Schlei - Ostsee mit den zuständigen Vertretern der Gemeinde, des Sportvereins und des Schulverbandes wurden folgende Maßnahmen erörtert:
  • Erd- bzw. Tiefbauleistungen
- Planierung der Wegeflächen unter Verwendung von zum Teil zwischengelagertem Boden
- Zulieferung und Einbau von ca. 60 m³ Deckkies
- Trockenlegung des Grillplatzes unter Verwendung von Filterkies und Drainagerohren
- Herstellung von ca. 350 m Kabelgraben einschl. Absandung des Kabels
  • Wegebeleuchtung am Sport- und Grillplatz
- 3 Kofferleuchten liefern und an den Flutlichtmasten montieren
- 4 Pollerleuchten liefern und montieren
- 1 Pilzleuchtenkopf für den Grillplatz liefern und montieren
- 350 m Erdkabel liefern und verlegen
  • Herstellung eines Doppelstabmattenzaunes
- 120 m Lieferung und bauseitige Aufstellung eines Doppelstabmattenzaunes am Sportplatz
  • Erweiterung des Ballfangzaunes hinter dem Tor
- 20 m Erweiterung eines Ballfangzaunes liefern und aufstellen

Die zuvor aufgeführten Gewerke sind kostenmäßig kurzfristig angefragt worden und werden im einzelnen wie folgt eingeschätzt:
  1. Erd- u Tiefbauleistungen 6.000,00 €
  2. Wegebeleuchtung 4.500,00 €
  3. Doppelstabmattenzaun 4.500,00 €
  4. Ballfangzaun 3.500,00 €
Die zu schulternden Gesamtkosten belaufen sich somit auf 18.500,00 €. Die Machbarkeit der Maßnahme gilt es nun in den Ausschüssen zu beraten und gegebenenfalls zu beschließen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Gelder im Haushalt bereit zu stellen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, alle notwendigen Schritte zur Umsetzung der Maßnahme einzuleiten und umsetzen zu lassen. Die Erweiterung des Ballfangzaunes bleibt vorerst unberührt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung eines Jahresempfangs

GV Nissen erläutert den Antrag der SPD-Fraktion. Ehrenamtliche sollen bei einem Jahresempfang geehrt und Neubürger begrüßt werden.

Weiteres soll im Jugend-, Sport- und Kulturausschuss beraten werden, in den der Antrag verwiesen wird.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung
Beschlussvorlage - 7/2014

Mit Inkrafttreten der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Landesgesetzgeber die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mit der Maßgabe wieder eingeführt, dass die Gemeinden mindestens 15 v.H. des Aufwandes tragen.
§ 8 KAG regelt die bisher auch möglichen einmaligen Ausbaubeiträge, die für eine konkrete Ausbaumaßnahme an einer bestimmten Straße einmalig von den anliegenden Grundstückseigentümern erhoben werden.

§ 8a KAG ermöglicht die Erhebung wiederkehrender Beiträge anstelle einmaliger Beiträge, wonach die jährlichen Investitionsaufwendungen für öffentliche Straßen, Weg und Plätze auf alle Grundstücke verteilt werden, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchname der Straße ein besonderer Vorteil geboten wird.
Die Zusammenfassung aller Verkehrsanlagen des gesamten Gemeindegebietes zu einer Einheit wirft rechtliche Fragen auf, da es in der Gemeinde Fleckeby Außenbereichsstraßen gibt, die nicht Teil einer Abrechnungseinheit sein können. Dies hätte zur Folge, dass dortige Straßenausbaumaßnahmen sowieso nur über einmalige Beiträge abgewickelt werden können.
Zu einem Abrechnungsgebiet zusammenfassbare Verkehrsanlagen müssen für die Erhebung wiederkehrender Beiträge in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen, was nur für den Ortskern Fleckeby mit dem Ortsteil Götheby denkbar wäre. Auch hier gibt es jedoch rechtliche Bedenken, wenn Straßen mit unterschiedlicher Verkehrsbedeutung (Anlieger-und Haupterschließungsstraßen) zusammengefasst werden.
Eine rechtswirksame Satzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge kann derzeit nicht vorgelegt werden, da die Verfassungsmäßigkeit dieser Abgabenart erheblichen Bedenken begegnet und daher dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorliegt. Diese Entscheidung, die für 2014 erwartet wird, sollte abgewartet werden. In Abhängigkeit von dieser Entscheidung könnte eine weitere Beschäftigung mit wiederkehrenden Beiträgen dann mit fachlicher Beratung von außen und dem entsprechenden Zeitbedarf erfolgen.

Steht also eine Ausbaumaßnahme im beitragsrechtlichen Sinne an - hier der Ausbau des Mühlenweges als Anliegerstraße - kann diese rechtssicher zu diesem Zeitpunkt nur über die Erhebung einmaliger Beiträge erfolgen.

Daher wurde der Satzungsentwurf aufgrund einer Mustersatzung und anhand der neuesten Erkenntnisse aus Rechtsprechung und Fortbildungen von der Verwaltung erarbeitet.

Über den umzulegenden Beitragsanteil- und damit im Umkehrschluss den von der Gemeinde zu tragenden Aufwandsanteil- enthält die Satzung in § 4 je nach Art der Straße entsprechende Prozentsätze, über die die Gemeindevertretung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu entscheiden hat.

Der Anliegeranteil könnte nach § 8 KAG bei Anliegerstraßen (= höchster Vorteil für den Anlieger, niedrigster Vorteil für die Allgemeinheit) bei 85 Prozent liegen.
Der erste Satzungsentwurf enthält den nach überwiegender Rechtsauffassung die (aus Sicht der Unterzeichnerin immer noch tragende) 60 %-Regelung mit entsprechender Abstufung zu den anderen Straßentypen bezogen auf die Gemeinde Fleckeby.

Nunmehr hat der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag eine Tabelle veröffentlicht, deren wesentlicher Inhalt erörtert wird.
Der überarbeitete Satzungsentwurf enthält die nach der Veröffentlichung des SHGT möglichen niedrigsten Anliegeranteile mit 53 % für Anliegerstraßen, 25 % für Haupterschließungsstraßen (Fahrbahn u.a.Teileinrichtungen) und 10 % für Hauptverkehrsstraßen (Fahrbahn u.a. Teileinrichtungen).
Der Entwurf enthält 1:1 die Anliegeranteile nach der Tabelle, die einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig-Holstein (OVG) zur Rechtmäßigkeit der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg entsprechen.

Zu den Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen muss eine deutliche Abstufung der Vorteilsmöglichkeit erkennbar sein.
Auch muss die Satzung hinsichtlich der Verkehrsbedeutung der Teileinrichtungen von Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen wie Fahrbahn, Radwege, Gehwege usw. und den damit verbunden Vorteilen differenzieren.
Diese gebotene Differenzierung wurde im ersten Entwurf der Satzung in Anwendung der ständigen Rechtsprechung vorgenommen.

Das OVG kommt in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass die Anteilssätze (noch) nicht gegen das Vorteilsprinzip verstoßen.

Somit kann eine Gemeinde mit der entsprechenden finanziellen Ausstattung die dort genannte "Minimalregelung"anwenden.

Auf ein Straßenverzeichnis als Anlage zur Satzung wird verzichtet, da diesem rechtlich betrachtet nur deklaratorische Bedeutung zukommt und es keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit einer Satzung hat. Vor (und abschließend nach) jeder beitragsrelevanten Maßnahme ist die Zuordnung einer Straße zu einem Straßentyp in Anwendung des Satzungsrechts vorzunehmen und unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung.

Bis zum Abschluss des Ausbaues des Mühlenweges muss eine Beitragssatzung beschlossen werden, eine rechtswirksame Satzung muss bei Entstehen der sachlichen Beitragspflicht vorliegen.
Die Durchführung der Maßnahme wurde in der Gemeindevertretersitzung am 12.12.2013 beschlossen.

Die Grundlagen für den Beitragsmaßstab in § 6 wie Vervielfältiger und Tiefenbegrenzung wurden aufgrund tatsächlicher Gegebenheiten und unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung ermittelt.

§ 6 Abs. 5 legt die Höhe des sogenannten Artzuschlages fest. Dieser kann (und sollte in Hinblick auf die Vorteilsgerechtigkeit) gebiets- und grundstücksbezogen für gewerbliche Nutzung erhoben werden.
Die Gemeinde muss hier ein Ermessen ausüben.
Nach der Rechtsprechung liegt die untere Grenze bei einem Artzuschlag von 10 v.H., die Obergrenze bei 100 v.H. Geläufig und grundsätzlich von der Rechtsprechung anerkannt sind 30 v.H. wie im Entwurf.

§ 6 Abs. 6 und 7 enthalten die sogenannte Mehrfacherschließungsermäßigung, die nicht Bestandteil der Satzung sein muss- der Gemeinde steht auch hier ein Ermessen zu. Gewährte Ermäßigungen gehen zu Lasten der Gemeinde.

§ 11 regelt mögliche Zahlungsaufschübe. Die Regelung nach Abs. 2 liegt im Ermessen der Gemeinde.

Auch die Regelung zur Ablösung in § 12 muss nicht enthalten sein, ermöglicht der Gemeinde jedoch eine vertragliche Regelung zum Beitragsanspruch zur Refinanzierung.


Die Notwendigkeit zum Erlass der Straßenbaubeitragssatzung und einzelne Bausteine werden ausführlich erörtert.


Beschluss:

Die vorliegende Straßenausbaubeitragssatzung in der Fassung des Entwurfs vom 11.03.2014 wird beschlossen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben

Die Bürgermeisterin gibt die gefassten Beschlüsse bekannt.



Gunnar Bock  Ursula Schwarzer 
Protokollführer  Bürgermeisterin 



Dateianlagen:
Bericht der Bürgermeisterin 13.03.2014